Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
09.10.08, 21:28
Aktualisiert
09.10.08, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
115/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich des
Spielplatzes an der Straße „Milser Heide“
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.10.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die angestrebte Änderung wurde erstmalig am 29.05.08 im Hochbau- und Planungsausschuss behandelt.
Hier wurde grundsätzlich dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu Gunsten eines weiteren, in
der zweiten Reihe gelegenen Wohnbaugrundstückes, zugestimmt, allerdings mit der einschränkenden
Bedingung, dass das Änderungsverfahren erst dann fortgesetzt wird, wenn die Ver- und Entsorgung des
Grundstücks gesichert ist.
Zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen hierzu und zu weiteren – im Rahmen eines Änderungsverfahrens
zu beachtenden städtebaulichen Belangen - mit den zuständigen Fachämtern der Gemeinde Leopoldshöhe.
Vorlauf des Verfahrens und das Abstimmungsergebnis werden nachfolgend dargestellt:
Die Urschrift des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ setzt auf dem historischen Flurstück Nr. 1088
mit einer Gesamtgröße von 1.192 qm eine nicht überbaubare Fläche fest. Dieses übertiefe – bislang als
Garten genutzte Grundstück – wurde zwischenzeitlich geteilt in das zu der Straße „Milser Heide“ gelegene
Flurstück Nr. 1162 und das zum Spielplatz nach Norden orientierte Flurstück 1161. Für das nördliche
Flurstück wird im Sinne einer Nachverdichtung eine Nutzung als Wohnbaugrundstück angestrebt. Hierbei
werden bereits im Zusammenhang bebaute Flächen in Anspruch genommen. Dem Grundsatz des
sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und dem Aspekt der Nachverdichtung im Innenbereich wird
somit Rechnung getragen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Flurstück 1161 als Wohnbaufläche dargestellt.
Art und Maß der baulichen Nutzung bleiben, wie schon im Ursprungsplan aus dem Jahre 1968 festgesetzt,
unverändert erhalten. Die Beibehaltung eines allgemeinen Wohngebietes entspricht den vorhandenen
Nutzungen im Änderungsbereich und denen der direkten Umgebung. Die Festsetzung von zwei
Vollgeschossen als Höchstmaß wird ebenfalls übernommen. Auch die Festsetzung der Grundflächenzahl
(GRZ) und der Geschossflächenzahl werden nicht geändert, weil so sicher gestellt werden soll, dass sich
ein zukünftiger Neubau harmonisch in die schon bestehenden Nutzungsstrukturen einfügt.
-2-
Als Dachformen sind für den Änderungsbereich bislang nur Satteldächer zulässig. Abweichend davon sollen
hier zukünftig auch Zelt- oder Walmdächer zulässig sein. Die Zulässigkeit von Walmdächern wird aus den
südöstlich an das Plangebiet angrenzenden Bauflächen übernommen, durch die zusätzliche Zulässigkeit
von Zeltdächern entsteht die Option, ein für die Region typisches Wohnhaus, die so genannte „Kaffemühle“,
zu errichten. Ein Haustyp, der heute als „Stadtvilla“ eine Renaissance feiert, und der sich in das den
Änderungsbereich im Umfeld prägende Ortsbild auch gut einfügen würde.
Bezogen auf die verkehrliche Anbindung ist das Plangebiet sowohl für den öffentlichen Nahverkehr wie auch
für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Die Ableitung des Schmutzwassers ist gesichert. Die
Grundstücke im Plangebiet sind bereits an den in der Straße „Milser Heide“ liegenden Schmutzwasserkanal
angeschlossen.
Bezogen auf die Ableitung des Regenwassers bestehen zwei Entsorgungsalternativen. Alternative 1: Das
Regenwasser wird über eine nach Nordosten zu verlegende Druckrohrleitung in den in der Straße „Milser
Heide“ liegenden Regenwasserkanal eingeleitet. Alternative 2: In dem nordwestlich an das Plangebiet
angrenzenden Fußweg wird ein neuer Regenwasserkanal verlegt, der an den schon erwähnten
Regenwasserkanal im nordwestlichen Verlauf der Straße „Milser Heide“ angebunden wird. Die Kosten, die
im Zusammenhang mit der Ableitung des Regenwassers entstehen, sind vom Bauherrn/Verursacher zu
tragen. Im Baugenehmigungsverfahren hat dieser, nach vorhergehender Abstimmung mit der Gemeinde, die
korrekte Ableitung des Oberflächenwassers nachzuweisen. Eine Teilfläche des Flurstückes 1162 wird als
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. Damit ist die umfassende Erschließung des vorhandenen
Wohnhauses Nr. 47 und die des angestrebten Wohnhauses auf dem rückwärtigen Flurstück 1162 gesichert.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Aufstellung der
20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“. Der Geltungsbereich ist
aus der Anlage ersichtlich.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 20.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ und der Begründung zu und
beschließt die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Schemmel
Anlagen:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung