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Beschlussvorlage (Volkshochschule (VHS); hier: Interkommunale Zusammenarbeit)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
30.01.12, 18:08
Aktualisiert
30.01.12, 18:08
Beschlussvorlage (Volkshochschule (VHS);
hier: Interkommunale Zusammenarbeit) Beschlussvorlage (Volkshochschule (VHS);
hier: Interkommunale Zusammenarbeit)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 2/2012 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 25.01.2012 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Volkshochschule (VHS); hier: Interkommunale Zusammenarbeit Das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) verpflichtet Kommunen eine Volkshochschule zu unterhalten. Bei kleinen Städten und Gemeinden obliegt diese Aufgabe dem Kreis. Demnach unterhält der Kreis Düren pflichtgemäß für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (unter 25.000 Einwohner) eine Kreisvolkshochschule. Die Kosten hierfür werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgeteilt. Dieser Kostenanteil belief sich für die Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2011 auf insgesamt = 28.266,36 €. Die Kreis VHS wurde wegen den hohen Kosten aus der Runde der Hauptverwaltungsbeamten heraus regelmäßig kritisiert. Im Rahmen einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit wäre zur Reduzierung der Kosten eine Fusion der Kreisvolkshochschule als Dienstleister für die Erwachsenenbildung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und der VHS der Stadt Düren durchaus denkbar. Nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetzes ist eine Zusammenlegung der Kreisund Stadt-VHS jedoch nicht möglich. Eine Lösung für die Zusammenarbeit wäre der Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit der Stadt Düren und den jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Durch eine solche Zusammenarbeit könnten Synergien nicht nur im Hinblick auf das Kursangebot, sondern auch in personeller und finanzieller Hinsicht erzielt werden. Die Kursangebote vor Ort sollen hierbei entsprechend bestehen bleiben. Nach einer Kostenberechnung der Stadt Düren würden für die Gemeinde Merzenich jährliche Kosten für den Betrieb einer gemeinsamen VHS mit der Stadt Düren und allen kreisangehörigen Städte und Gemeinden von 2012 = 1,65 €/Einwohner schrittweise sinkend bis 2015 = 1,00 €/Einwohner anfallen. Diese Kostenkalkulation fußt darauf, dass alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Düren eine gemeinsame Volkshochschule zusammen mit der Stadt Düren betreiben. Drucksache 2/2012 Seite - 2 - Eine mögliche Fusion mit der VHS in Jülich scheitert an den diesbezüglichen engeren Rahmenbedingungen seitens der Stadt Jülich. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Die Verwaltung wird beauftragt mit der Stadt Düren einen öffentlich rechtlichen Vertrag über den gemeinsamen Betrieb einer Volkshochschule i.S.d. Weiterbildungsgesetzes (WbG) abzuschließen. (Harzheim) (Weingartz)