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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier:- Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Auslegungbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
15.10.08, 21:25
Aktualisiert
15.10.08, 21:25
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen 
hier:- Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 
- Auslegungbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen 
hier:- Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 
- Auslegungbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 117/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Auslegungbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 16.10.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Firma Thenhausen hat aufgrund ihrer Erweiterungsabsichten eine Informationsveranstaltung durchgeführt und hierzu die Nachbarschaft eingeladen. Die am 06.08.2008 erfolgte Veranstaltung, die gut besucht war (ca. 11 Personen), beinhaltete auch eine Betriebsführung mit Erläuterungen zum Bestand sowie zur Erweiterung. Die anhand einer Fotomontage verdeutlichten Änderungen wurden den Nachbarn vorgestellt und liegt dieser Vorlage bei. Die Verwaltung hat an dem Termin teilgenommen und auf die parallel zu dieser Veranstaltung stattfindende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Bereitstellung der Unterlagen im Ratsinformationssystem aufmerksam gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 04.08.2008 bis 09.09.2008. Hierzu sind 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie des Kreises Lippe und der Landwirtschaftskammer eingegangen. Sie sind der Vorlage beigefügt, ebenso der dazu erarbeitete „Vorschlag der Verwaltung“ als Abwägungsempfehlung. Gegenüber dem Vorentwurf haben sich bei der vorliegenden Planung folgende Änderungen auf Antrag der Firma Thenhausen (s. Anlage) ergeben: - Gebäudehöhe1 des Hallenneubaues von 7,50 m auf 8,00 m - Vergrößerung des Geltungsbereiches im Westen um ca. 20 m für Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen - ggf. Veränderung der GRZ / GFZ von 0,4 auf 0,45, falls der Geltungsbereich nicht erweitert wird Die beantragten Änderungen der Firma Thenhausen sind nötig geworden, weil sich die betrieblichen Anforderungen an den Hallenneubau aufgrund einer neuen Auftragssituation verändert haben. Hierfür müssen größere Maschinen vorgesehen werden, die durch eine Kranbahn zu bestücken sind. Die 1 Gebäudebestand = 7,00 m; Ursprungsbebauungsplan = 7,00 m; Vorentwurf zur 1. Änderung = 7,50 m, jetzige Planung / Entwurf zur 1. Änderung = 8,00 m -2- technische Abstimmung des Maschinenparks zur Kranbahn erfordert nun eine Hallenhöhe von 8,00 m. Gegenüber dem Hallenbestand ist dies eine Erhöhung um 1 m, gegenüber der Festsetzung zur bisherigen Planung von 0,50 m. Zur Verdeutlichung der Gebäudesituation liegt eine Fotomontage bei. Die Verwaltung beurteilt die Gebäudeerhöhung im Verhältnis zur Umgebungsbebauung als vertretbar. Der Versatz zwischen der neuen und der bestehenden Halle wird wahrnehmbar sein, die Gesamtwirkung des Neubaues wird durch die 1 m Erhöhung nicht in dem Umfang verschärft, als dass die Umgebung hiervon beeinträchtigt wird. Der Abstand zwischen dem Neubau und der Umgebungsbebauung (u.a. Friedenstraße 75) wird hierfür weiterhin als ausreichend erachtet. Auch eine weitere Außenwirkung in Bezug auf die Ortschaft Bexterhagen oder der freien Landschaft wird nicht gesehen. Sehr wohl hat die Gemeinde ein Defizit für die Wirkung des Gesamtkomplexes im Westen festgestellt. Die Firma hat sich deshalb bemüht, Flächen zu Begrünungszwecken zu erwerben. Auf dem zwischenzeitlich erworbenen 20 m breiten Streifen wird eine Hecke aus einheimischen Sträuchern und einigen Bäumen angelegt. Mit der Hecke soll zum einen die Wahrnehmung der Baukörper reduziert werden, zum anderen dient die Hecke und die Anpflanzung von großkronigen Einzelbäumen als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft. Dieser Grundstücksstreifen liegt jedoch bisher außerhalb des Geltungsbereiches, weshalb dieser zu erweitern ist. Nachdem die Planungen zum Bauvorhaben nun die Details mitberücksichtigt, ist festgestellt worden, dass die GRZ um 0,04 überschritten wird. Eine Überschreitung liegt nur im Vergleich zur bisherigen Planungskonzeption (also Vorentwurf der hiesigen Änderung und dem Ursprungsbebauungsplan) vor. Es obliegt der Gemeinde zu entscheiden, welche Versiegelungsrate anhand von städtebaulichen Kriterien auf den Grundstücken akzeptiert wird. Die Höchstgrenze in einem Mischgebiet ist bei einer GRZ von 0,6. Der Gemeinde wäre es somit möglich, die GRZ zu erhöhen. Gerade in Bezug auf die GRZ wurde diese bewusst gering gehalten, um der Umgebungssituation des Standortes zu entsprechen. Dieser ist ländlich geprägt und zeichnet sich durch eine lockere Bebauung aus. Einer Erhöhung der GRZ auf 0,45 würde dem noch entsprechen. Diese GRZ-Erhöhung ist nicht nötig, wenn der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den bereits o.g. Grundstücksstreifen erweitert wird. Die Geltungsbereicherweiterung würde auch dem städtebaulichen Konzept, eine der Umgebungssituation entsprechende Bebauung zu erreichen, unterstützen. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches ist daher auch aus Gründen der GRZ-Festsetzung in Bezug auf die Umgebungsbebauung angezeigt. Zum heutigen Beschluss wurden die Unterlagen weiterhin um den Umweltbericht sowie Aussagen zur gegenwärtigen und zukünftigen Immissionsbelastung ergänzt. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die obigen Ausführungen sowie die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Schemmel Anlagen: - Unterlagen, welche am 6.08.08 auf der Informationsveranstaltung der Firma Thenhausen gezeigt wurden - Stellungnahmen und Anregungen mit Stellungnahme der Verwaltung - Antrag der Firma Thenhausen, Anschreiben und Berechnung des Architekten - B-Planentwurf mit Planzeichnung, Festsetzung und Begründung