Daten
Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:06
Aktualisiert
17.09.12, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 12.09.2012
Abteilung: 3
Mitteilungsvorlage
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Anbindung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu an die L 264
Zu Beginn der Überlegungen bezüglich der Anbindung des Umsiedlungsstandortes an die
L 264 stand ein Kreisverkehrsbauwerk in Kombination mit einer Fuß- Radwegebrücke in
Rede.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren hat der Landesbetrieb Strassen NRW in
seinen Stellungnahmen eine planfreie bzw. eine teilplanfreie Anbindung gefordert.
Nach zahlreichen Beratungen und Erörterungsterminen besteht der Landesbetrieb auf
eine planfreie Anbindung.
Dies bedeutet, dass die vollständige Anbindung des Fuß- und Radfahrerverkehrs sowie
des Kraftfahrzeugverkehrs einschl. des landwirtschaftlichen Verkehrs über ein
Brückenbauwerk erfolgen muss.
Der Landesbetrieb beruft sich hier u.a. auf die einschlägigen Vorschriften der RIN
(Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), wonach Kreisverkehrsbauwerke an
Landesstraßen nur an bereits bestehenden Knotenpunkten errichtet werden dürfen.
Insbesondere auch aus Rücksichtnahme auf die Morschenicher Bürgerinnen und Bürger
fordert der Landesbetrieb vor dem Hintergrund der prognostizierten Verkehrszahlen von
bis zu 16.100 Kfz/24h nach Fertigstellung der BAB 4 n diese Anbindungsausführung.
Zwischenzeitlich wurde die Ausführung des Brückenbauwerkes sowie der Zu- und
Abfahrten vom Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, unter Berücksichtigung
der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Merzenich weiter
ausgearbeitet.
Mit dem heute von Herrn Burtscheidt dort vorgestellten Planentwurf (siehe Anlage)
erklärte sich der Landesbetrieb grundsätzlich einverstanden.
Die Detailausarbeitung unter der Beteiligung der Gemeinde Merzenich und des
Landesbetriebes wird zeitnah erfolgen, da die Ergebnisse in das laufende
Bauleitplanverfahren (Morschenich-Neu) eingebracht werden müssen.
(Harzheim)
(Lüssem)