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Mitteilungsvorlage (Anbindung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu an die L 264)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:06
Aktualisiert
17.09.12, 18:06
Mitteilungsvorlage (Anbindung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu an die L 264)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 12.09.2012 Abteilung: 3 Mitteilungsvorlage Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Anbindung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu an die L 264 Zu Beginn der Überlegungen bezüglich der Anbindung des Umsiedlungsstandortes an die L 264 stand ein Kreisverkehrsbauwerk in Kombination mit einer Fuß- Radwegebrücke in Rede. Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren hat der Landesbetrieb Strassen NRW in seinen Stellungnahmen eine planfreie bzw. eine teilplanfreie Anbindung gefordert. Nach zahlreichen Beratungen und Erörterungsterminen besteht der Landesbetrieb auf eine planfreie Anbindung. Dies bedeutet, dass die vollständige Anbindung des Fuß- und Radfahrerverkehrs sowie des Kraftfahrzeugverkehrs einschl. des landwirtschaftlichen Verkehrs über ein Brückenbauwerk erfolgen muss. Der Landesbetrieb beruft sich hier u.a. auf die einschlägigen Vorschriften der RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), wonach Kreisverkehrsbauwerke an Landesstraßen nur an bereits bestehenden Knotenpunkten errichtet werden dürfen. Insbesondere auch aus Rücksichtnahme auf die Morschenicher Bürgerinnen und Bürger fordert der Landesbetrieb vor dem Hintergrund der prognostizierten Verkehrszahlen von bis zu 16.100 Kfz/24h nach Fertigstellung der BAB 4 n diese Anbindungsausführung. Zwischenzeitlich wurde die Ausführung des Brückenbauwerkes sowie der Zu- und Abfahrten vom Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, unter Berücksichtigung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Merzenich weiter ausgearbeitet. Mit dem heute von Herrn Burtscheidt dort vorgestellten Planentwurf (siehe Anlage) erklärte sich der Landesbetrieb grundsätzlich einverstanden. Die Detailausarbeitung unter der Beteiligung der Gemeinde Merzenich und des Landesbetriebes wird zeitnah erfolgen, da die Ergebnisse in das laufende Bauleitplanverfahren (Morschenich-Neu) eingebracht werden müssen. (Harzheim) (Lüssem)