Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
14.11.08, 21:21
Aktualisiert
14.11.08, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
154/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 "Schuckenteichweg"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
27.11.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 04/10 „Schuckenteichweg“ ist seit dem Jahr 1993 rechtskräftig.
Auf den Gewerbegrundstücken südlich des Schuckenteichweges sind 20 Meter im Süden als
private Grünfläche festgesetzt.
Durch die beantragte Änderung des Bebauungsplanes würden die Gewerbetreibenden mehr
Gestaltungsspielräume auf ihren Grundstücken gewinnen. Wie im Antrag beschrieben, kann
dieses Betriebsabläufe erleichtern.
Eine Aussage der Gemeinde, ob sie bereit ist, den Bebauungsplan zu ändern, würde die bereits
begonnene Erweiterungsplanung der bestehenden Gebäude vereinfachen.
Eine Überschreitung der GRZ um 0,8 ist auch durch eine Änderung des Bebauungsplanes nicht
möglich. Den Antragstellern ist bewusst, dass ggf. vor der Überbauung der zusätzlichen
Bauflächen bereits versiegelte Flächen wieder entsiegelt werden müssten.
Die private Grünfläche ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes positiv in die
Ausgleichsberechnung eingegangen. Im Verfahren wäre dieses zu berücksichtigen und ggf. eine
Ausgleichsfläche nötig.
Vor der Erarbeitung des Änderungsentwurfes würde die Verwaltung die übrigen Gewerbebetriebe
innerhalb des Bebauungsplanes anschreiben und abfragen, ob auch diese eine Verschiebung der
Baugrenze wünschen. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes würden diese Grundstücke dann
in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Schemmel