Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
14.11.08, 21:21
Aktualisiert
14.11.08, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
152/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im
Ortsteil Greste
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für eine
Ausnahmeregelung zur Überschreitung der Fläche, auf denen ausschließlich offene
Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet
werden dürfen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
27.11.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 07. Juli bis 22. August 2008 öffentlich ausgelegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel dazu beteiligt worden. Die zu
berücksichtigende Stellungnahme vom Kreis Lippe sowie einer Stellungnahme aus der
Öffentlichkeit sind der Vorlage beigefügt. Ebenso die dazugehörigen Vorschläge der Verwaltung.
Der Kreis Lippe bittet darum, die Festsetzung der Teilfläche des Flurstückes 555 als
Gewerbegebiet, zwischen Damm- und Industriestraße, bzgl. besonders geschützter Tier- und
Pflanzenarten (§ 42 (1) BNatSchG) zu überdenken.
In der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wird beantragt, dass die Fläche auf denen
ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen
errichtet werden dürfen, in Richtung der Altlast erweitert wird. Die bisherige Tiefe von 7 m wird als
nicht ausreichend beurteilt.
Weitere Stellungnahmen, die inhaltlich zu beachten wären, sind nicht eingegangen.
Wie aus der anliegenden Abwägung ersichtlich, ist eine Möglichkeit gegeben, die Fläche auf
denen
ausschließlich
offene
Garagen
und
Nebenanlagen
mit
bauspezifischen
Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen, mit einer Ausnahmeregelung zu erweitern. Diese
Handhabung erweitert die Bebaubarkeit der Grundstücke, weshalb Belange von Dritten berührt
werden könnten. Eine erneute Auslegung wird daher erforderlich. Die Änderung betrifft allerdings
nur das Mischgebiet i.V.m. einer Ausnahmeregelung. Daher wird es als vertretbar angesehen, die
-2-
Auslegung ausschließlich auf den Änderungspunkt und auf einen Zeitraum von 14 Tagen zu
beschränken.
Die erneute, eingeschränkte Auslegung gewährleistet, dass jede Person, Behörde / Institution sich
zu der Ausnahmeregelung äußern kann. Bei eingehenden Stellungnahmen hat die Gemeinde
Leopoldshöhe dann zu entscheiden, ob die mit heutigem Beschluss beabsichtigte Konzeption
weiter planerisch verfolgt wird oder nicht.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, entsprechend
den Beschlussergebnissen der heutigen Sitzung, die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
04/05 „Auf dem Rohe“, anzupassen.
c) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten
Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ zu und beschließt
die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 (2)
Nr. 3 BauGB.
Schemmel
Anlagen:
- B-Plan Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung /
Umweltbericht sowie tabellarische Übersicht zu den einzelnen Grundstücken bzgl. der Altablagerung und
thematische Karte zur Bebauungssituation unter Einfluss der Altablagerung
- eingegangene Stellungnahme des Kreises Lippe und der Öffentlichkeit