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Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für eine Ausnahmeregelung zur Überschreitung der Fläche, auf denen ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
14.11.08, 21:21
Aktualisiert
14.11.08, 21:21
Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste
hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für eine Ausnahmeregelung zur Überschreitung der Fläche, auf denen ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen) Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste
hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für eine Ausnahmeregelung zur Überschreitung der Fläche, auf denen ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 152/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für eine Ausnahmeregelung zur Überschreitung der Fläche, auf denen ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 27.11.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 07. Juli bis 22. August 2008 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel dazu beteiligt worden. Die zu berücksichtigende Stellungnahme vom Kreis Lippe sowie einer Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sind der Vorlage beigefügt. Ebenso die dazugehörigen Vorschläge der Verwaltung. Der Kreis Lippe bittet darum, die Festsetzung der Teilfläche des Flurstückes 555 als Gewerbegebiet, zwischen Damm- und Industriestraße, bzgl. besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten (§ 42 (1) BNatSchG) zu überdenken. In der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wird beantragt, dass die Fläche auf denen ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen, in Richtung der Altlast erweitert wird. Die bisherige Tiefe von 7 m wird als nicht ausreichend beurteilt. Weitere Stellungnahmen, die inhaltlich zu beachten wären, sind nicht eingegangen. Wie aus der anliegenden Abwägung ersichtlich, ist eine Möglichkeit gegeben, die Fläche auf denen ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen, mit einer Ausnahmeregelung zu erweitern. Diese Handhabung erweitert die Bebaubarkeit der Grundstücke, weshalb Belange von Dritten berührt werden könnten. Eine erneute Auslegung wird daher erforderlich. Die Änderung betrifft allerdings nur das Mischgebiet i.V.m. einer Ausnahmeregelung. Daher wird es als vertretbar angesehen, die -2- Auslegung ausschließlich auf den Änderungspunkt und auf einen Zeitraum von 14 Tagen zu beschränken. Die erneute, eingeschränkte Auslegung gewährleistet, dass jede Person, Behörde / Institution sich zu der Ausnahmeregelung äußern kann. Bei eingehenden Stellungnahmen hat die Gemeinde Leopoldshöhe dann zu entscheiden, ob die mit heutigem Beschluss beabsichtigte Konzeption weiter planerisch verfolgt wird oder nicht. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, entsprechend den Beschlussergebnissen der heutigen Sitzung, die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“, anzupassen. c) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ zu und beschließt die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB. Schemmel Anlagen: - B-Plan Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung / Umweltbericht sowie tabellarische Übersicht zu den einzelnen Grundstücken bzgl. der Altablagerung und thematische Karte zur Bebauungssituation unter Einfluss der Altablagerung - eingegangene Stellungnahme des Kreises Lippe und der Öffentlichkeit