Daten
Kommune
Merzenich
Größe
76 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:10
Aktualisiert
17.06.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 26/2013
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 06.06.2013
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Erftverbandes Bergheim
hier: Gemeindliche Benehmensherstellung
Gemäß § 53 Abs. 1a in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Landeswassergesetz hat der Erftverband Bergheim als zuständiger Abwasserverband der Gemeinde Merzenich der Oberen
Wasserbehörde die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes jeweils nach 6
Jahren, hier für den Zeitraum 2014 – 2019, vorzulegen. Dabei ist das Benehmen der Gemeinde herzustellen.
Mit Schreiben vom 16.05.2013 legte der Erftverband Bergheim der Gemeinde Merzenich
die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vor mit der Bitte, hierzu bis zum
07.06.2013 die gemeindliche Benehmensherstellung zu klären. Da im erbetenen Fristzeitraum keine Sitzungen des Bauausschusses und des Gemeinderates stattfanden, wurde
vom allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters eine Zustimmungserklärung vorbehaltlich
eines noch ausstehenden Ratsbeschlusses abgegeben.
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes sieht für den Zeitraum 2014 –
2019 im Gemeindegebiet Merzenich keine Bau- und Sanierungsmaßnahmen vor, so dass
für die Gemeinde Merzenich keine Kostenbeteiligungen zusätzlich zum Verbandsbeitrag
zu erwarten sind. Es bestehen keine weiteren Veränderungen zu dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept.
Nachrichtlich sei hier angemerkt, dass der Verbandsbeitrag an den Erftverband im Jahre
2012 219.059,00 € betrug und sich der Beitrag für das Haushaltsjahr 2013 gemäß der
Beitragsprognose vom 26.04.2013 auf rund 216.538,00 € belaufen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
hinsichtlich der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Erftverbandes in
Bergheim für den Zeitraum 2014 – 2019 das Benehmen gemäß § 53 Abs. 1 a in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Landeswassergesetz herzustellen.
(Harzheim)
(Lüssem)