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Beschlussvorlage (Standort open-air Konzert Stadtfest 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
13.02.13, 10:08
Aktualisiert
13.02.13, 10:08
Beschlussvorlage (Standort open-air Konzert Stadtfest 2013) Beschlussvorlage (Standort open-air Konzert Stadtfest 2013) Beschlussvorlage (Standort open-air Konzert Stadtfest 2013) Beschlussvorlage (Standort open-air Konzert Stadtfest 2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 256/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Standort open-air Konzert Stadtfest 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.11.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 256/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Bab 27.11.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Standort open-air Konzert Stadtfest 2013 Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt, das open-air-Konzert des Stadtfestes 2013 am Freitag, dem 5. Juli auf dem Alfons-Müller-Platz zu veranstalten. Sachdarstellung: 1. Problem Im letzten Jahr haben die Arbeiten zur Umsetzung des Regionale 2010-Projektes, Baulos 2 - Rheinsteg - die Verlegung des open-air-Konzertes in die Innenstadt erforderlich gemacht. Nach Mitteilung des federführenden Bereiches -61/Stadtplanung- müssen die Bauarbeiten zur Umsetzung des Loses 3 - Rheinpark - zwingend in der hochwasserfreien Zeit zwischen dem 01.04.2013 und dem 31.10.2013 durchgeführt werden. Die damit einhergehende Sperrung des oberen Rheinparks in den Sommermonaten bedeutet erhebliche Behinderungen für den Ablauf eines open-air-Konzertes im Bereich der sog. „Nato-Rampe“ (eingeschränkte Zuwege für Besucher, Wasser-/Stromversorgung, Standort Toilettenwagen). Das beauftragte Fachplanungsbüro hat außerdem mitgeteilt, dass zwar bereits Teile der Erddecke im Bereich der „Nato-Rampe“ mit Rollrasen wiederhergestellt wurden, die Einsaat des restlichen Grasteppichs aber erst im Frühjahr 2013 erfolgen wird und dass die gesamten Wiesenflächen rund um die „Nato-Rampe“ zum Zeitpunkt des Stadtfestes (Juli 2013) auf keinen Fall schon zur Durchführung eines stark frequentierten Volksfestes mit den notwendigen Aufbauten wie Bühne, Bierwagen usw. geeignet sein werden. Die Durchführung des open-air-Festes im Rheinpark auf den Wiesenflächen neben der „Nato-Rampe“ ist also auch im Jahr 2013 nicht möglich. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt daher vor, das open-air-Konzert auch in diesem Jahr auf dem Alfons-Müller-Platz, und zwar wiederum vorverlegt auf Freitag, den 5. Juli 2013, zu veranstalten. Der Alfons-Müller-Platz hatte sich als Veranstaltungsort für das open-air-Konzert im Jahr 2012 bewährt. Es gab nach Mitteilung des Bereiches Sicherheit und Ordnung keine Beschwerden der Anwohnerschaft über Lärmbelästigungen. Vorteile: - Zentrale Lage für Besucher - Belebung des Innenstadtbereiches - gute Inszenierungsmöglichkeit für ein Höhenfeuerwerk - Synergieeffekte für das Stadtfest am Sonntag: - Bühne und die Wasser- u. Stromanschlüsse können weiter genutzt werden. - geringe Logistik- u. Reinigungskosten Die Vorverlegung des open-air-Konzertes vom traditionellen Samstag auf den Freitag (5. Juli 2013) ist erforderlich, um die Anwohnerschaft rund um den Alfons-Müller-Platz und der näheren Umgebung möglichst effektiv vor den Lärmbelästigungen der beiden Veranstaltungen open-air-Konzert und Sport- und Spielefest rund um das Rathaus am gleichen Wochenende zu schützen. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. Insbesondere die neu hergestellte Fläche an „Ruttmanns Wiese“ kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht: Das Gelände ist nach Ansicht der Verwaltung für das umfangreiche open-air-Konzert mit Bühne, Catering/Bewirtung zu klein. Die nutzbaren Flächen (ca. 2.400 m²) sind deutlich kleiner als an der NatoRampe oder auf dem Alfons-Müller-Platz. Teile dieser Flächen würden zudem von der Bühne, Bierwagen, Kühlwagen, Toilettenwagen usw. belegt: Die Bühne müsste auf der Wiese aufgestellt werden, denn eine auf dem unteren Rheinufer (z.B. neben dem Gebäude der ehem. Wasserschutzpolizei) platzierte Bühne wäre wegen des Höhenunterschiedes nur von den Gästen auf den Stufen der Rheintreppen einsehbar, nicht aber von Besuchern auf der „Ruttmanns Wiese“. Der Toilettenwagen müsste ebenfalls auf „Ruttmanns Wiese“ aufgestellt werden, weil im unteren Rheinpark keine geeigneten Anschlussmöglichkeiten an die Kanalisation vorhanden sind. Auch ist es 2013 wegen der Bauarbeiten und Sperrungen im Oberen Rheinpark notwendig, die WESSINALE (sonntags) erstmals in die Bereiche „Ruttmanns Wiese“ und Bonner Strasse zu verlegen. Die Abbau- und -2- Reinigungsarbeiten nach dem open-air-Konzert auf „Ruttmanns Wiese“ würden mit den Vorbereitungen und dem Aufbau der Stände für die WESSINALE kollidieren. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsentwurf 2013 sind für die Durchführung des Stadtfestes 2013 unter dem PSK 25-281-00 5281704 5281 Mittel in Höhe von 20.000,00 € vorgesehen. -3-