Daten
Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) – Abwägungsliste –
Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster – Ortslage Kaster um die „Morkener Straße“ / „Schützendelle“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 bis 3
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-13)
Der StadtentwicklungsLfd. Stellungnahme
Stellungnahme
Abwägung
ausschuss empfiehlt dem
Nr.
von, vom
Rat der Stadt Bedburg ...
1.
Stadt Greven4 die Mitteilung zur KenntGegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes Entfällt.
broich, Grevenbestehen seitens der Stadt Grevenbroich keine Benis zu nehmen.
broich,
denken.
09.03.2016
2.
Amprion GmbH,
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine
4 die Mitteilung zur KenntDortmund,
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
nis zu nehmen.
09.03.2016
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen
beteiligt haben.
3.
Unitymedia NRW
GmbH, Kassel,
09.03.2016
Vielen Dank für Ihre Information. Gegen die o. a.
Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten
sind nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
4.
Westnetz GmbH,
Dortmund,
03.03.2016
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine
110-kV-Hochspannungsleitungen
der
Westnetz
GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im
medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx
Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland
AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
5.
6.
7.
8.
Westnetz GmbH,
Bergheim,
07.03.2016
EVONIK GmbH,
Marl, 04.03.2016
Bezirksregierung
Düsseldorf, Düsseldorf,
08.03.2016
PLEdoc GmbH,
Essen, 07.03.2016
Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Zu o. g. Bebauungsplan bzw. dessen Aufhebung gibt
es von unserer Seite keine Bedenken.
Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Im o. g. Schreiben haben Sie mich um Überprüfung
eines Grundstückes auf Kampfmittel im Zuge der
Aufhebung eines Bebauungsplanes gebeten.
Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre
Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet
sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von
Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die
in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen
Kampfgebieten des Zweiten Weltkrieges liegen und
bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar
von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen
ist, ist der KBD nicht zu beteiligen.
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des
Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen.
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit,
dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine
von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden
sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen
Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
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Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit
und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit
uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
-
-
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
-
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
-
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
-
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
-
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
-
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
-
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH
& Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
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Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen de hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder
Regionalcentren gesondert einzuholen.
9.
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund, 24.03.2016
Achtung:
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit
uns.
Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19
nebst seiner Änderungen bestehen aus hiesiger
Sicht keine Bedenken.
Zu den derzeit vorliegenden bergbaulichen Verhältnissen gebe ich Ihnen folgende Anregungen und
Hinweise:
Die Planfläche befindet sich über den auf Braunkohle
verliehenen Bergwerksfeldern „Arnold Josef“ und
„Kaster“. Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die
RV Rheinbrauch Handel und Dienstleistungen
GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im
Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.4263 -. 2001-1 -) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für
die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965)
betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 –
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4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Daher sollte folgendes bei künftigen Planungen berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den
Braunkohletagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an
der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen,
diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie
für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband,
Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene
bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich
empfehle ich, die o. g. RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin der bestehenden Bergbauberichtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt
ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die RWE Power Aktiengesellschaft wurde beteiligt.
Da es sich um eine Aufhebung des Bebauungsplanes handelt, wird ein entsprechender Hinweis im
Rahmen von Baugenehmigungsverfahren erfolgen.
Allerdings ist das Plangebiet nahe vollständig bebaut,
so dass nur untergeordnete Baurechte entstehen und
folglich nicht mit Problemen im Zuge von Bauvorhaben gerechnet wird.
10.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft,
04.04.2016
11.
LandesbetriebStraßenbau NRW,
Krefeld,
04.04.2016
12.
Rhein-Erft-Kreis,
Bergheim,
05.04.2016
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu
Köln bestehen hinsichtlich der geplanten Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster – Ortslage Kaster um die „Morkener Straße“/Schützendelle“ inkl.
seiner Änderungen Nrn. 1 – 3 – keine Bedenken oder
Anregungen.
Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung
von ca. 300 m süd-westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 61, Abschnitt 17 zuständig.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 19/Kaster einschl. seiner Änderungen 1 – 3 wird aufgehoben, mit
dem Ziel grundstücks- und gebäudeoptimierte Bebauungsmöglichkeiten im Plangebiet zu schaffen.
Dabei wird die bauplanrechtliche Zulässigkeit von
Vorhaben zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt.
Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld bestehen
keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder
jetzt noch zukünftig Ansprüche auf aktiven und / oder
passiven Lärmschutz geltend gemacht werden.
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden
Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271/834213
Auf Seite 7 unter Punkt 4.3 der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung wird festgestellt, dass kein Eingriff durch die Aufhebung erfolgt.
Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände
des BNatSchG und des LG NRW unmittelbar als
direkt anwendbares Recht fort gelten.
Bei Berücksichtigung dieser Voraussetzungen bestehen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 19/Kaster keine Bedenken.
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Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin:
02271/834729
Frau
Schröder,
Tel.:
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
keine Bedenken. Sofern sich auf den Grundstücken
Entwässerungsanlagen befinden, so sind diese funktionstüchtig zu erhalten.
13.
RWE Power AG,
Köln, 31.03.2016
Für Grundstücke, die eine Entwässerungsanlage
enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich
verbindliche Regelung über den Eigentümer und
Unterhaltspflichtigen für diese Anlage zu treffen.
Falls sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist
die Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren.
Bei Änderungen der Einleitmengen in eine bestehende Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der
Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu
stellen.
Bei einer geplanten Bauverdichtung und damit einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf
geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser
zu minimieren. Es wird angeregt, künftigen Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zu empfehlen.
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die
Aufhebung des Bebauungsplanes. Wir bitten Sie
jedoch für Ihre weiteren Planungen zu beachten,
dass sich im Bereich des Aufhebungsgebietes die
abgeworfene Grundwassermessstelle 80560 der
RWE Power AG befindet.
Nahe dem Plangebiet befinden sich außerdem die
abgeworfenen Grundwassermessstellen 80552 und
80553 der RWE Power AG.
Abgeworfene Grundwassermessstellen werden in
der Regel 1,5 m unter abgeschnitten, verfüllt und mit
einem Tonstopfen abgedichtet.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Messstellen
80552
80553
80560
RH-Wert H-Wert
25 38226
56 52100,1
25 38344,8 56 52188,5
25 39692
56 51975
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