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Beschlussvorlage (Bp 19 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) – Abwägungsliste – Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster – Ortslage Kaster um die „Morkener Straße“ / „Schützendelle“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 bis 3 Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-13) Der StadtentwicklungsLfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung ausschuss empfiehlt dem Nr. von, vom Rat der Stadt Bedburg ... 1. Stadt Greven4 die Mitteilung zur KenntGegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes Entfällt. broich, Grevenbestehen seitens der Stadt Grevenbroich keine Benis zu nehmen. broich, denken. 09.03.2016 2. Amprion GmbH, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 4 die Mitteilung zur KenntDortmund, Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. nis zu nehmen. 09.03.2016 Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 3. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 09.03.2016 Vielen Dank für Ihre Information. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 4. Westnetz GmbH, Dortmund, 03.03.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 5. 6. 7. 8. Westnetz GmbH, Bergheim, 07.03.2016 EVONIK GmbH, Marl, 04.03.2016 Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 08.03.2016 PLEdoc GmbH, Essen, 07.03.2016 Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Zu o. g. Bebauungsplan bzw. dessen Aufhebung gibt es von unserer Seite keine Bedenken. Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Im o. g. Schreiben haben Sie mich um Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittel im Zuge der Aufhebung eines Bebauungsplanes gebeten. Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkrieges liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen - - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen de hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 24.03.2016 Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 nebst seiner Änderungen bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Zu den derzeit vorliegenden bergbaulichen Verhältnissen gebe ich Ihnen folgende Anregungen und Hinweise: Die Planfläche befindet sich über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Arnold Josef“ und „Kaster“. Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die RV Rheinbrauch Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.4263 -. 2001-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Daher sollte folgendes bei künftigen Planungen berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich, die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin der bestehenden Bergbauberichtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die RWE Power Aktiengesellschaft wurde beteiligt. Da es sich um eine Aufhebung des Bebauungsplanes handelt, wird ein entsprechender Hinweis im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Allerdings ist das Plangebiet nahe vollständig bebaut, so dass nur untergeordnete Baurechte entstehen und folglich nicht mit Problemen im Zuge von Bauvorhaben gerechnet wird. 10. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, 04.04.2016 11. LandesbetriebStraßenbau NRW, Krefeld, 04.04.2016 12. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 05.04.2016 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster – Ortslage Kaster um die „Morkener Straße“/Schützendelle“ inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 – 3 – keine Bedenken oder Anregungen. Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung von ca. 300 m süd-westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 61, Abschnitt 17 zuständig. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 19/Kaster einschl. seiner Änderungen 1 – 3 wird aufgehoben, mit dem Ziel grundstücks- und gebäudeoptimierte Bebauungsmöglichkeiten im Plangebiet zu schaffen. Dabei wird die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder jetzt noch zukünftig Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden. Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271/834213 Auf Seite 7 unter Punkt 4.3 der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung wird festgestellt, dass kein Eingriff durch die Aufhebung erfolgt. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände des BNatSchG und des LG NRW unmittelbar als direkt anwendbares Recht fort gelten. Bei Berücksichtigung dieser Voraussetzungen bestehen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster keine Bedenken. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/834729 Frau Schröder, Tel.: Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Sofern sich auf den Grundstücken Entwässerungsanlagen befinden, so sind diese funktionstüchtig zu erhalten. 13. RWE Power AG, Köln, 31.03.2016 Für Grundstücke, die eine Entwässerungsanlage enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich verbindliche Regelung über den Eigentümer und Unterhaltspflichtigen für diese Anlage zu treffen. Falls sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist die Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren. Bei Änderungen der Einleitmengen in eine bestehende Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu stellen. Bei einer geplanten Bauverdichtung und damit einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser zu minimieren. Es wird angeregt, künftigen Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zu empfehlen. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes. Wir bitten Sie jedoch für Ihre weiteren Planungen zu beachten, dass sich im Bereich des Aufhebungsgebietes die abgeworfene Grundwassermessstelle 80560 der RWE Power AG befindet. Nahe dem Plangebiet befinden sich außerdem die abgeworfenen Grundwassermessstellen 80552 und 80553 der RWE Power AG. Abgeworfene Grundwassermessstellen werden in der Regel 1,5 m unter abgeschnitten, verfüllt und mit einem Tonstopfen abgedichtet. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Messstellen 80552 80553 80560 RH-Wert H-Wert 25 38226 56 52100,1 25 38344,8 56 52188,5 25 39692 56 51975 medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 19 Kaster um Morkener Str und Schützendelle.docx