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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
215 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-79/2016 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2016 Abstimmungsergebnis: siehe oben Betreff: Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu fassen. b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung wird nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sachstand zu Sitzung am 05.05.2015: Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 / Lipp vor. Hintergrund ist die Absicht auf dem Grundstück östlich des Gebäudes am Lipper Berg 22 ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten. Bisher ist das Flurstück 452 als Fläche für die Energieversorgung sowie das Flurstück 467 als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Hintergrund der Bemühungen ist, dass die in der Karte noch verzeichnete Trafostation mittlerweile nicht mehr in Betrieb ist und durch eine wesentlich kleinere Anlage in der östlichen Ecke des Flurstücks 467 ersetzt wurde. Daher kann die außer Betrieb genommene Trafostation zurückgebaut und Platz für eine zusätzliche Bebauung geschaffen werden. Diese zusätzliche Bebauung stellt eine sinnvolle Maßnahme einer moderaten Nachverdichtung des Innenbereichs dar. Das Grundstück 452 ist mittlerweile von der RWE Power an privat verkauft worden. Das Flurstück 467 befindet sich noch in städtischem Eigentum. Um die zusätzliche Bebauung zu ermöglichen, wäre eine kleinteilige Änderung des Bebauungsplans in einer vereinfachten Änderung möglich. Alternativ bestünde jedoch auch die Möglichkeit, den Bebauungsplan insgesamt aufzuheben und die zusätzliche Wohnbebauung danach auf der Basis des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu ermöglichen (siehe hierzu auch die Ausführungen zum TOP „Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung einer einheitlichen Gestaltungssatzung WP9-75/2015). Da das Baugebiet Ziegeleistraße / Am Ringofen jedoch anders als die Baugebiete der Umsiedlungsorte in Kaster / Königshoven nicht über so große Grundstücke verfügen, ist das Nachverdichtungspotenzial hier sehr gering. Auch enthält der Bebauungsplan keine gestalterischen Festsetzungen, die aus heutiger Sicht als problematisch angesehen werden. Daher kann eine städtebauliche Steuerung hier über eine einzelne punktuelle Bebauungsplanänderung erfolgen. Es ist daher zu entscheiden, ob für den Bebauungsplan ein Änderungsverfahren oder eine Aufhebung des Gesamtbebauungsplans erfolgen soll. Auch für ein Aufhebungsverfahren ist ein formelles Planverfahren inkl. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich. In der Sitzung kann bei Bedarf die Planzeichnung des derzeit geltenden Bebauungsplans vorgestellt werden, eine Versendung per Mail oder Papierform ist aufgrund der Größe leider nicht möglich. Sachstand zur Sitzung am 26.04.2016: In der Sitzung am 05.05.2015 wurde mehrheitlich durch den Stadtentwicklungsausschuss der Aufstellungsbeschluss zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 / Lipp gefasst. Zwischenzeitlich wurden Angebote von verschiedenen Planungsbüros zur Erstellung der für das Verfahren erforderlichen Unterlagen angefordert und eine Nachbarbefragung durchgeführt. Zwei Nachbarn monieren den Wegfall der Grünfläche und die ohnehin schon schwierige Parkplatzsituation. Zwei Nachbarn sind mit der Planung einverstanden und vier weitere Nachbarn erheben keinen Widerspruch. Da die Grünfläche bisher keine Aufenthaltsfunktion übernimmt, ist eine Bebauung im Sinne einer bedarfsgerechten und angemessenen Nachverdichtung sinnvoll. Eine Verschärfung der schwierigen Parkplatzsituation wird durch Stellplatznachweis auf dem privaten Grundstück im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vermieden. Beschlussvorlage WP9-79/2016 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die zugrunde liegende Planungskonzeption wurde gemäß Beschluss vom 26.04.2016 dahingehend verändert, dass nur Einzelhäuser und maximal zwei Wohnungen zulässig sind. Ansonsten bleiben die weiteren Planungselemente bestehen, d.h. die Planungskonzeption sieht weiterhin die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und eine zweigeschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 7 Meter, eine an die Umgebung angepasste Firstrichtung sowie eine Dachneigung von 30 - 45 Grad mit Walm- oder Satteldach vor. Auf diese Weise kann aufgrund der besonderen Topographie und Hanglage eine Bebauung realisiert werden, die sich harmonisch in die Umgebung einfügt und zu keiner unzumutbaren Verschattung der tiefergelegenen, nordöstlichen Grundstücke führt. Mit einer maximalen Firsthöhe von 7 Meter kann beispielsweise ein typisches Gebäude in Bungalowform errichtet werden. Zudem wird die Zahl der Wohnungen auf maximal 2 festgesetzt, um den Anliegerverkehr im verträglichen Maße zu halten und der Parkplatzsituation im näheren Umfeld gerecht zu werden. Diese Planungsideen stoßen beim Vorhabenträger auf Zustimmung, so dass nunmehr nach Erarbeitung der benötigten Planunterlagen das Verfahren fortgeführt werden kann. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 28.06.2016: Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 11.05.2016 bis 13.06.2016 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.05.2016 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen werden kann. Sollten noch Stellungnahmen nach Drucklegung eingehen, werden diese zur Sitzung nachgereicht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Die Planungskosten i.H.v. etwa 2500 Euro werden laut Beschluss auf den Kaufpreis des städtischen Grundstücks angerechnet. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 14.06.2016 Beschlussvorlage WP9-79/2016 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Meyer ----------------------------------Köster ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-79/2016 1. Ergänzung Seite 4