Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bp 32.4 Lipp Planzeichnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
374 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
21.06.16, 18:01
Aktualisiert
21.06.16, 18:01
Beschlussvorlage (Bp 32.4 Lipp Planzeichnung)

öffnen download melden Dateigröße: 374 kB

Inhalt der Datei

55 Plangröße A1 (420 x 841) 405 407 86 414 61 ENTWURF 37 47 393 430 439 1. 80 78 53 63 415 443 74 399 409 446 66 0,4 0,8 203 3.2 459 460 E 4. FH 7,0 14 b 20 b 228 20 a 60 18 389 274 388 # 3,0 275 270 467 # 17 255 466 4,0 ,5 ,0 452 # 20 4,0 # 3,0 267 14 a 468 GFL 542 266 253 22 33 736 35 500 501 31 1045 27 25 23 1. 506 21 519 653 650 734 45 735 47 648 854 418 517 3. 4. 746 966 927 926 436 2 659 651 647 521 520 9 5. 5 Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB 799 des Stadtentwicklungsdurch Beschluss 932 ausschusses vom ______________ aufgestellt worden. 800 Offenlage Satzungsbeschluss Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bedburg, 770 den ____________________ Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ 17 (Bürgermeister) 6 8 798 Bedburg, den _____________________ ße a r t s ________________________________ (Bürgermeister) 1 23 g Ber Flem ing ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) per ________________________________ 10 (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Bedburg, den _____________________ 1105 Lip _______________________________ (ÖbVI) 12 Bedburg, den ____________________ Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Offenlegungsbeschluss 4 40 50 m Bekanntmachung des6 Satzungsbeschlusses Flurgrenze Flurstücksgrenze 452 Kampfmittel WA Allgemeines Wohngebiet 2 Wo Beschränkung der Zahl der Wohnungen 0,4 Maximale Grundflächenzahl 0,8 Maximale Geschossflächenzahl Flurstücksnummer 22 Gebäude mit Hausnummer II Niederschlagswasser per Be rg Baugrenze 623 nur Einzelhäuser zulässig Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Lipp GFL 8 Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugshöhe (BZH) (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.1) Bauweise, Baugrenzen E Grundwasserabsenkung 7 Maximale Zahl der Vollgeschosse FH 7,0 Lip Erdbebengefährdung Der Satzungsbeschluss wurde am _______________ ortsüblich bekanntgemacht. r.8 HsN Art und Maß der baulichen Nutzung Kartengrundlage Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers Firstrichtung ße Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 933 20 Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 934 Aufstellungsbeschluss 10 ZEICHENERKLÄRUNG Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der ‚Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 652 416 5 Bodendenkmäler Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 658 422 417 0 Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten 553 unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 518 649 Maßstab 1:500 Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/ 9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2. 733 Lipp 8 Hinweise 505 657 853 41 43 r.51 HsN 504 503 19 28 49 502 656 39 469 29 654 37 26 Berg r.12 655 24 26 a HsN 499 3,0 22 a 243 16 20 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemarkung: Flur: Str a 390 Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung von 30 - 45° zugelassen. 4.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. 205 4.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala ‚dunkelbraun' bis ‚schwarz' oder ‚grau' bis ‚schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. 4.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig. 4.5 Grundstückseinfriedungen, die an die südlich gelegene öffentliche Verkehrsfläche grenzen, sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen. 4.6. Entlang der nordöstlichen Verkehrsfläche (Flurstück 466) ist eine Böschungsmauer in einer Höhe von max. 1,0 m über dem Niveau der Wegefläche zulässig. ran dt- 62 437 Planunterlage Inhalt: Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW) ly-B 391 er p p i L im beschleunigten Verfahren Überdachte Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche sowie in deren gedachter Verlängerung bis zur westlichen Grundstücksgrenze zulässig. Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,0 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. 4.1 64 387 - Teilgebiet Lipper Berg - Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) rg WA II 432 Bebauungsplan Nr. 32/Lipp, 4. Änd. Be 68 3.1 485 447 448 2 Wo Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Firsthöhen gemäß Planzeichnung bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzung ist die Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche, über die das Grundstück erschlossen wird, mittig an der Grundstücksgrenze. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. 3. a 7 .6 Nr Hs e Zieg r.8 HsN 9 .6 e raß t s i le 486 440 449 2.1 2.2 433 70 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) per 51 Nr Hs 400 65 441 438 437 491 442 457 72 492 2. Lip 436 404 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 444 49 402 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO) 445 82 408 403 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 84 Wil 401 Entwurf und Bearbeitung: Stand 27.04.2016 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen