Daten
Kommune
Bedburg
Größe
374 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
21.06.16, 18:01
Aktualisiert
21.06.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
55
Plangröße A1 (420 x 841)
405
407
86
414
61
ENTWURF
37
47
393
430
439
1.
80
78
53
63
415
443
74
399
409
446
66
0,4 0,8
203
3.2
459
460
E
4.
FH 7,0
14 b
20 b
228
20 a
60
18
389
274
388
#
3,0
275
270
467
# 17
255
466
4,0
,5
,0
452
# 20
4,0
#
3,0
267
14 a
468
GFL
542
266
253
22
33
736
35
500 501
31
1045
27
25
23
1.
506
21
519
653
650
734
45
735
47
648
854
418
517
3.
4.
746
966
927
926
436
2
659
651
647
521 520
9
5.
5
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
799 des Stadtentwicklungsdurch Beschluss
932
ausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
800
Offenlage
Satzungsbeschluss
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg,
770 den ____________________
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
17
(Bürgermeister)
6
8
798
Bedburg, den _____________________
ße
a
r
t
s
________________________________
(Bürgermeister)
1
23
g
Ber
Flem
ing
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
per
________________________________
10
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Bedburg, den _____________________
1105
Lip
_______________________________
(ÖbVI)
12
Bedburg, den ____________________
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Offenlegungsbeschluss
4
40
50 m
Bekanntmachung des6
Satzungsbeschlusses
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
452
Kampfmittel
WA
Allgemeines Wohngebiet
2 Wo
Beschränkung der Zahl der
Wohnungen
0,4
Maximale Grundflächenzahl
0,8
Maximale Geschossflächenzahl
Flurstücksnummer
22
Gebäude mit Hausnummer
II
Niederschlagswasser
per
Be
rg
Baugrenze
623
nur Einzelhäuser zulässig
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32/Lipp
GFL
8
Maximale Firsthöhe in Meter über
Bezugshöhe (BZH) (Regelung gemäß
schriftl. Festsetzungen unter 2.1)
Bauweise, Baugrenzen
E
Grundwasserabsenkung
7
Maximale Zahl der Vollgeschosse
FH 7,0
Lip
Erdbebengefährdung
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
r.8
HsN
Art und Maß der baulichen Nutzung
Kartengrundlage
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
zugunsten des Versorgungsträgers
Firstrichtung
ße
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
933
20
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten
Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt
der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der
Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen.
Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
934
Aufstellungsbeschluss
10
ZEICHENERKLÄRUNG
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß
der ‚Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
652
416
5
Bodendenkmäler
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen
gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden.
658
422
417
0
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln
sind Erdarbeiten
553
unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder
der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
518
649
Maßstab 1:500
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die
Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/
9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
2.
733
Lipp
8
Hinweise
505
657
853
41
43
r.51
HsN
504
503
19
28
49
502
656
39
469
29
654
37
26
Berg
r.12
655
24
26 a
HsN
499
3,0
22 a
243
16
20
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemarkung:
Flur:
Str
a
390
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel- oder Walmdächer mit einer
Dachneigung von 30 - 45° zugelassen.
4.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und
Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten.
205 4.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala ‚dunkelbraun' bis
‚schwarz' oder ‚grau' bis ‚schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als
Ausnahme zugelassen werden. Glasierte Dacheindeckungen sind generell
unzulässig.
4.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion
und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist
nicht zulässig.
4.5 Grundstückseinfriedungen, die an die südlich gelegene öffentliche Verkehrsfläche grenzen, sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen
Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen.
4.6. Entlang der nordöstlichen Verkehrsfläche (Flurstück 466) ist eine Böschungsmauer in einer Höhe von max. 1,0 m über dem Niveau der Wegefläche
zulässig.
ran
dt-
62
437
Planunterlage
Inhalt:
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW)
ly-B
391
er
p
p
i
L
im beschleunigten Verfahren
Überdachte Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren
Fläche sowie in deren gedachter Verlängerung bis zur westlichen
Grundstücksgrenze zulässig.
Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite
mindestens 5,0 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
4.1
64
387
- Teilgebiet Lipper Berg -
Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
rg
WA II
432
Bebauungsplan Nr. 32/Lipp, 4. Änd.
Be
68
3.1
485
447
448 2 Wo
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Firsthöhen
gemäß Planzeichnung bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzung ist die
Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden endausgebauten
Verkehrsfläche, über die das Grundstück erschlossen wird, mittig an der
Grundstücksgrenze.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe
und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
3.
a
7
.6
Nr
Hs
e
Zieg
r.8
HsN
9
.6
e
raß
t
s
i
le
486
440
449
2.1
2.2
433
70
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
per
51
Nr
Hs
400
65
441
438
437
491
442
457
72
492
2.
Lip
436
404
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3)
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.
444
49
402
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO)
445
82
408
403
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
84
Wil
401
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 27.04.2016
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen