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Mitteilungsvorlage (Anlage 3 Erlass MIK Katastrophenschutz (WP9-49/2016 1. Ergänzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
495 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 17:31
Aktualisiert
05.04.16, 17:31

Inhalt der Datei

Anlage 3 zu WP9-49/2016 1. Ergänzung Ministerium für Inneres und Ko munales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Februar 2016 An die Seite 1 von 8 Kreise und kreisfreien Städte als Untere Katastrophenschutzbehörden Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster nachrichtlich: Institut der Feuerwehr NRW Münster 72-52.04/07 OAR Kraks Telefon 0211 871-2477 Telefax 0211 871heinz.kraks@mik.nrw.de Katästrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen Runderlass vom 13.06.2014 Anlagen: 2 Mit Runderlass vom 13.06.2014 hatte ich die Katastrophenschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen gebeten, auf der Grundlage der Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen in der Fassung vom 21.09.2008, bezogen auf deren Ziffer 3.7 aktualisiert durch die am 13./14.02.2014 verabschiedeten Empfehlungen „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken , die jeweils erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Im Zuge der Aufarbeitung der Erfahrungen aus dem nuklearen Unfall in Fukushima/Japan haben verschiedene Gremien die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland einer Überprüfung unterzogen. Dabei orientierte man sich stärker an den potenziellen Auswirkungen als an der berechneten Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles. Die Ergebnisse sind zwischenzeitlich eingeflossen in neue Empfehlungen und überarbeitete Regeln für die verschiedenen Bereiche des Notfallschutzes, u.a. in die aktualisierten „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen der SSK vom 19./20.02.2015, veröffentlicht im BAnz AT 04.01.2016 B4 (als Anlage 1 nebst Synopse beigefügt; dieses und die nachfolgend noch aufgeführten Papiere der SSK stehen als Download unter www.ssk.de Lieferanschrift: Fürstenwall 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik.nrw.de www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Suchbegriff „Katastrophenschutz zur Verfügung). Die aktualisierte Rahmenempfehlung lehnt sich eng an die Empfehlungen von 2008 an. Anpassungen erfolgten etwa hinsichtlich der Katastrophenschutzplanung für langandauernde, der Kategorie INES 7 unterfallende Ereignisse, sowie stillgelegte Kernkraftwerke. Die Innenministerkonferenz (IMK) war sich auf ihrer Sitzung am 04.12.2015 einig, dass die neuen Rahmenempfehlungen bei den Planungen der Länder für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen berücksichtigt werden sollen. In Umsetzung dieses IMK-Beschlusses und um die Erfahrungen aus Fukushima möglichst schnell in die Notfallplanungen im Lande einfließen zu lassen, werden die Katastrophenschutzbehörden gebeten, ihre Katastrophenschutzpläne nach § 4 Absatz 3 BHKG - soweit gegenwärtig möglich - an die Rahmenempfehlungen der SSK om 19./20.02.2015 anzupassen. Dabei gelten die Ausführungen meines Runderlasses vom 13.06.2014 grundsätzlich fort. Besonderes Augenmerk soll bei der Umsetzung auf die Aspekte „Information und Warnung der Bevölkerung und „Jodblockade gelegt werden. Für die Umsetzung werden folgende ergänzende Hinweise gegeben: Festlegung der Planungsgebiete: Dem Runderlass vom 13.06.2014 war eine landesweite Übersicht hinsichtlich der Planungsgebiete für den Notfallschutz beigefügt. Im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) ist dazu unter dem Reiter „Infos - Neues aus dem MIK“ in der Kategorie „Strahlenschutz“ eine detaillierte Darstellung mit den rechnerischen Grenzen der Planungsgebiete sowie der Sektoreneinteilung bis auf die Ortsebene hinterlegt. Es besteht für die Katastrophenschutzbehörde die Option, die dort zu Grunde gelegten Grenzen noch geringfügig an die vorliegenden örtlichen Gegebenheiten wie Geländestruktur, Besiedlungsverhältnisse oder Verwaltungsgrenzen anzupassen. Meldung und Alarmierung Erhält eine Katastrophenschutzbehörde eine Alarmierungsmeldung von dem Betreiber einer kerntechnischen Anlage, meldet sie dies unverzüglich gemäß Runderlass vom 20.09.2010 - Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Seite 2 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Information der Bevölkerung - weiter. Gehen entsprechende Meldungen im Ministerium ein werden diese umgehend an die Katastrophenschutzbehörden im Lande weitergeleitet. Bei ausländischen grenznahen Kernkraftwerken ist der Meldeweg über den Bund an die Länder der Regelfall. Auslösung der Alarmstufe durch Katastrophenschutzbehörde Die eingehende Alarmierungsmeldung des Betreibers wird einen Vorschlag zur Klassifizierung des Alarm (Voralarm oder Katastrophenalarm) enthalten. Die Katastrophenschutzbehörde hat die Alarmierungsmeldung unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen, gegebenenfalls weiterzuleiten und die jeweiligen Maßnahmen der Alarmierungsstufe Voralarm (wird ausgelöst, wenn zwar noch keine oder nur eine geringe Auswirkung auf die Umgebung aufgetreten ist, aber aufgrund des Anlagenzustandes nicht ausgeschlossen werden kann, dass Auswirkungen nach den Auslösekriterien des Katastrophenalarms eintreten) oder Katastrophenalarm (wird ausgelöst, wenn eine gefährliche Freisetzung radioaktiver Stoffe in der Umgebung festgestellt wurde oder droht) auszulösen. Welche Maßnahmen den Alarmstufen zuzuordnen sind, ist in Ziffer 3.10 ff der Rahmenempfehlungen näher ausgeführt. Führungsfähigkeit Zur Herstellung der Führungsfähigkeit ist bei Notfällen in Kernkraftwerken, für die Alarm oder Voralarm ausgelöst wurde, ein schwerwiegendes Ereignis zu unterstellen, so dass sofort der Krisenstab zu aktivieren ist. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der vorgesehenen Personen ist im Vorfeld ein Alarmierungsplan aufzustellen. Information und Warnung der Öffentlichkeit Die Unterrichtung und Warnung der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörde überhaupt. So muss die Bevölkerung bereits bei Voralarm Informationen erhalten und über geeignetes Schutzverhalten unterrichtet werden. Im Falle eines Katastrophenalarms ist die Bevölkerung zu warnen und über mögliche Folgen des kerntechnischen Unfalls zu unterrichten. Um dieser Verpflichtung im Ereignisfall zu entsprechen, ist als wesentlicher Bestandteil der Katastrophenschutzplanung ein Konzept zur Information und Warnung der Bevölkerung zu erstellen. Dieses Konzept sollte sich ausrichten an den Vorschlägen zur Gestaltung eines Konzeptes für die Seite 3 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Öffentlichkeitsarbeit im „Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen der SSK. Entsprechende Mustertexte sind zu verfassen und in die Planungen aufzunehmen. Auf die Ziffern 3.5, 4.4 sowie den Anhang 8.3 (Mustertexte) der Rahmenempfehlung wird verwiesen. Die Aufgabe der grundlegenden Informationen für die Öffentlichkeit liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet. Soweit landes- oder bezirksweite Warnungen im Einzelfall auszusprechen sind, werden die jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörden per Verfügung oder Erlass im Einzelfall die Aufgabe an sich ziehen. Radiologisches Lagebild Bei radiologischen oder nuklearen Notfällen, die erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität zur Folge haben können, ist auf der Grundlage der vorliegenden Informationen ein qualifiziertes radiologisches Lagebild zu erstellen. Derzeit haben für inländische Kernkraftwerke die radiologischen Lagezentren der Betreiberländer das radiologische Lagebild zu erstellen. Es ist in Planung, dass der Bund diese Aufgabe zukünftig in Kooperation mit den Lagezentren der Betreiberländer wahrnimmt. Für Ereignisse in ausländischen Kernkraftwerken erstellt der Bund das radiologische Lagebild. Das Ministerium für Inneres und Kommunales wird das radiologische Lagebild des Betreiberlandes bzw, des Bundes umgehend nach Eingang an die Katastrophenschutzbehörden weiterleiten. Das radiologische Lagebild wird Informationen über die radiologische Lage und deren Bewertung, mögliche. Prognosen sowie Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen beinhalten. Die Erstellung eines qualifizierten radiologischen Lagebildes zur Herleitung der erforderlichen Maßnahmen im Zuständigkeitsgebiet ist seitens der Katastrophenschutzbehörde nicht erforderlich. Jodblockade NRW hat als bisher einziges Bundesland sein auf den bisherigen Planungsradien basierendes Kontingent an Jodtabletten aus den Zentrallagern des Bundes abgeholt und dezentral auf die bislang betroffenen Kreise und kreisfreien Städte disloziert, womit sich die Vorlauf- und Bereitstellungszeiten im Bedarfsfälle erheblich verkürzen. Nach der Ausweitung der Planungsgebiete reichen die in den Kreisen und kreisfreien Städten bevorrateten Tabletten nicht mehr aus, um den Seite 4 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen nun größeren potenziellen Personenkreis im Ereignisfall zu versorgen. Wir haben daher unseren Mehrbedarf gegenüber dem Bund angemeldet und um Überlassung des entsprechenden Kontingents an Jodtabletten gebeten. Der für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte errechnete Mehrbedarf an Großpackungen mit jeweils 500 Blistern, wobei ein Blister jeweils 6 Kaliumiodidtabletten (65mg) enthält, ist diesem Erlass als Anlage 2 beigefügt. Eine Reaktion des Bundes steht noch aus. Soweit eine Bereitstellung des Mehrbedarfs an Jodtabletten durch den Bund nicht zeitnah zugesagt werden kann, plant das Land eine Beschaffung aus eigenen Mitteln. Solange die Unterdeckung mit Tabletten noch besteht, würde im Ereignisfall von hier aus eine landesinterne Umverteilung oder eine Beschaffung von weiteren Tabletten aus den Zentrallagern des Bundes organisiert. Ihren Vorplanungen und organisatorischen Vorkehrungen sind die im Jahre 2014 erweiterten Planungsgebiete zu Grunde zu legen. Hinsichtlich der Ausgabe der Jodtabletten sind wir bei unseren Berechnungen von der generellen Ausgabe mindestens eines Blisters mit 6 Tabletten je Haushalt ausgegangen. Hinsichtlich der Ausgabe der Tabletten unmittelbar an Kinder und Jugendliche in Schulen oder Kindergärten wird darauf hingewiesen, dass dies nur mit Einwilligung der Eltern zulässig ist. Die Frage, ob ein solches Einwilligungsverfahren über Schulen und Kindergärten sinnvoll ist, wird derzeit in der Kultusministerkonferenz geklärt. Es ist sinnvoll, diesen Klärungsprozess abzuwarten. Eine lokale Lösung kann Verunsicherungen in der Bevölkerung hervorrufen. Ohne Abstimmung mit dem Schulministerium wäre auch eine Beteiligung des Lehrpersonals an einer solchen Aktion nicht möglich. Eine Vorverteilung der Jodtabletten an die Bevölkerung ist gegenwärtig wegen des noch begrenzten Kontingents an Jodtabletten nicht vorzusehen. Die Rahmenempfehlungen der SSK sehen lediglich für die in unmittelbarer Nähe zum Kraftwerk (bis maximal 10 km) angesiedelten Haushalte eine Vorverteilung in die Haushalte vor. Für alle weiter entfernt liegenden Haushalte sieht die Empfehlung eine Vorhaltung und Lagerung bevölkerungsnah in den Gemeinden bzw. in geeigneten Einrichtungen oder alternativ in mehreren zentralen Bundeslagern vor. Mit der Dislozierung der Jodtabletten auf die Kreise und kreisfreien Städte haben wir uns für die bevölkerungsnahe Variante entschieden, Seite 5 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen womit den Empfehlungen der SSK hinreichend Rechnung getragen ist. Jedenfalls stellt die Vorverteilung der Jodtabletten keine hinreichende Versorgungssicherheit im Ereignisfall her. Eine Untersuchung in der Schweiz ergab, dass ein Großteil der Befragten nicht mehr wusste, wo sie die vorverteilten Jodtabletten aufbewahrten. Vor diesem Hintergrund müsste selbst bei einer Vorverteilung eine weitere Verteilung der Jodtabletten im Ereignisfall zur Bedarfsdeckung erfolgen. Außerdem bestünde während der Zeit der Lagerung im Haushalt die Gefahr des Missbrauchs dieser hochkonzentrierten Tabletten. Umso wichtiger ist es, dass die Katastrophenschutzbehörden die zeitnahe Verteilung der Jodtabletten für den Ereignisfall vorplanen. Eine Vorkehrung für eine schnellere Ausgabe könnte eine dezentrale Lagerung von Teilkontingenten im Zuständigkeitsbereich - etwa in Bezirksvertretungen, Rathäusern oder Feuerwachen - sein. Strahlenspürtrupps In den Rahmenempfehlungen ist wiederholt die Rede von Strahlenspürtrupps des Katastrophenschutzes. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass die Messungen zur Feststellung der Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls primär über festinstallierte Messsysteme mit der Option der Ergänzung um mobile Messstationen im Bedarfsfälle - erfolgen würden. Neben diesen Systemen würden im Ereignisfall verschiedene Messdienste (z.B, Messtrupps der Betreiber) in den hauptbeaufschlagten Gebieten messen. Zur Eingrenzung des gefährdeten Gebietes und um erhöhte lokale Kontaminationen aufzuspüren, die durch kleinräumige meteorologische Vorgänge oder Kontaminationsverschleppungen verursacht sein können, würden im Bedarfsfälle Einheiten des Katastrophenschutzes gemäß ABC-SchutzKonzept Nordrhein-Westfalen Teil 5 (Messzug NRW) eingesetzt. Fristen Der entsprechende Katastrophenschutzplan ist gemäß Ziffer 3.2 der Rahmenempfehlung jährlich auf Aktualität der Funktionsangaben zu überprüfen und nach § 4 Absatz 3 Satz 2 BHKG spätestens alle fünf Jahre inhaltlich unter Überprüfung der gesamten örtlichen Sachlage fortzuschreiben. Seite 6 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ergänzende Dokumente In der Einleitung der Rahmenempfehlungen der SSK wird auf die Dokumente • Rahmenempfehlung zu Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen, • Rahmenempfehlung für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Region sowie der • Bericht der Unterarbeitsgruppe Krisenkommunikation des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz (AK V) verwiesen. Zu diesen Papieren stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar: • Die „Rahmenempfehlung zu Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen wird in die kontinuierliche Fortentwicklung der Planungen in Nordrhein-Westfalen einfließen. • Hinsichtlich der „Rahmenempfehlungen für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Region“ wurde bereits mit Runderlass vom 13.06.2014 mitgeteilt, dass wir die gemeinschaftliche Erarbeitung eines Konzeptes für Evakuierungen anstreben. Nachdem die Novellierung des FSHG abgeschlossen ist, werden wir die Erarbeitung nunmehr auf der Grundlage der jetzt gültigen Bestimmungen des BHKG angehen. Dabei werden die entsprechenden Rahmenempfehlungen berücksichtigt. • Der „Bericht der Unterarbeitsgruppe Krisenkommunikation“ war eine Diskussionsgrundlage, welche in den Prozess zur Bereitstellung eines bundesweiten Lagebildes eingeflossen ist. Zu Einzelaspekten dieser Papiere befinden wir uns sowohl mit dem Bund als auch mit den anderen Ländern in weiteren Abstimmungsgesprächen. Sobald sich aus diesen Gesprächen neue Erkenntnisse ergeben, werden wir informieren. Informationsveranstaltungen Um Sie soweit als möglich hinsichtlich der erforderlichen Katastrophenschutzplanungen zu unterstützen, bieten wir gerne bei Bedarf eintägige Informationsveranstaltungen speziell zum Thema „Vorplanungen und Vorkehrungen für den Notfallschutz im Umfeld von kerntechnischen Anlagen“ an. Es ist beabsichtigt, in diesen Veranstaltungen konkrete Abläufe darzustellen, Seite 7 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Handlungsempfehlüngen und Hintergrundinformationen sowie Seite 8 von 8 Erkenntnisse aus bereits vorgenommenen Vorplanungen weiterzugeben. Sofern Interesse an einer solchen Veranstaltung besteht, wird um kurzfristige Rückmeldung (möglichst unter Angabe der voraussichtlichen Zahl der Teilnehmer/innen) an die im Kopf genannte Mailadresse gebeten. Sofern entsprechender Bedarf in der Praxis besteht, würden wir kurzfristig zu solchen Veranstaltungen einladen. Im Auftrag