Daten
Kommune
Merzenich
Größe
144 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:18
Aktualisiert
26.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
5. Änderungssatzung
der Gebührensatzung vom 19.12.2002
zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003
Aufgrund des § 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2010 (GV. NRW. S. 474), §§ 5, 8 und 9
des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni
1988, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863 ber. S. 975),
und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 – SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der
Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende 5.
Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 beschlossen:
I.
§ 4 Nr. (1) erhält folgende Fassung:
(1)
Restmüll
Gefäßgröße
Jahresgebühr Anzahl
der
pro Kalender- Entleerungen,
jahr
die mit der
Jahresgebühr
gedeckt sind
(in Liter)
(in Euro)
60
120
240
80,23
121,34
203,57
18
18
18
Mindestanzahl
der Entleerungen
pro
Kalenderjahr
10
10
10
Gebührenerstattung
je
eingesparter
Entleerung
(in Euro)
Nachzahlung
für alle zusätzlichen
Entleerungen,
die die Anzahl
der Entleerungen, die mit
der Jahresgebühr gedeckt
sind,
überschreiten.
(in Euro)
3,09
4,67
7,83
3,09
4,67
7,83
Die Gebühren für Mehrentleerungen bzw. ein evtl. Erstattungsbetrag werden mit
dem Abgabenbescheid für das dem Erhebungszeitraum folgende Jahr erhoben bzw.
in Form einer Gutschrift vergütet.
(2)
Bio-Müll
Die Gebühr wird nach der Anzahl und Größe der von den Anschlusspflichtigen
genutzten Abfallbehälter erhoben. Die Gebühr beträgt:
für ein 120 l fassendes Gefäß (14-tägige Abfuhr)
63,65 €
für ein 240 l fassendes Gefäß (14-tägige Abfuhr)
87,22 €
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.