Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. Änderung Abfallgebührensatzung 2013)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
144 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:18
Aktualisiert
26.11.12, 18:18
Beschlussvorlage (5. Änderung Abfallgebührensatzung 2013) Beschlussvorlage (5. Änderung Abfallgebührensatzung 2013)

öffnen download melden Dateigröße: 144 kB

Inhalt der Datei

5. Änderungssatzung der Gebührensatzung vom 19.12.2002 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 Aufgrund des § 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2010 (GV. NRW. S. 474), §§ 5, 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863 ber. S. 975), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 – SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 beschlossen: I. § 4 Nr. (1) erhält folgende Fassung: (1) Restmüll Gefäßgröße Jahresgebühr Anzahl der pro Kalender- Entleerungen, jahr die mit der Jahresgebühr gedeckt sind (in Liter) (in Euro) 60 120 240 80,23 121,34 203,57 18 18 18 Mindestanzahl der Entleerungen pro Kalenderjahr 10 10 10 Gebührenerstattung je eingesparter Entleerung (in Euro) Nachzahlung für alle zusätzlichen Entleerungen, die die Anzahl der Entleerungen, die mit der Jahresgebühr gedeckt sind, überschreiten. (in Euro) 3,09 4,67 7,83 3,09 4,67 7,83 Die Gebühren für Mehrentleerungen bzw. ein evtl. Erstattungsbetrag werden mit dem Abgabenbescheid für das dem Erhebungszeitraum folgende Jahr erhoben bzw. in Form einer Gutschrift vergütet. (2) Bio-Müll Die Gebühr wird nach der Anzahl und Größe der von den Anschlusspflichtigen genutzten Abfallbehälter erhoben. Die Gebühr beträgt: für ein 120 l fassendes Gefäß (14-tägige Abfuhr) 63,65 € für ein 240 l fassendes Gefäß (14-tägige Abfuhr) 87,22 € II. Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.