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Beschlussvorlage GB (Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
23.11.12, 14:08
Aktualisiert
23.11.12, 14:08
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 307/2012 25.07.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Klein Tel.: 02251 - 15 319 Abt.: 13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --/-Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag benennt folgende acht Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen: 1. 2. 3. 4. -2- 5. 6. 7. 8. Begründung: Nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), hier insbesondere §§ 162-165 (siehe Anlage), sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden. Nach der Ausführungsverordnung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.08.1998, in der Fassung vom 29.03.2011 (siehe Anlage), gehören dem Beirat mindestens vier und je nach Größe der Anstalt bis zu acht Mitglieder an, die vom Kreistag zu benennen sind. Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt ernennt die Mitglieder des Beirates. Mitglieder des Beirates sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs haben und die bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Es ist anzustreben, dass dem Beirat ein Mitglied des Landtags und je ein(e) Vertreter(in) einer Arbeitnehmerund einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Insbesondere in Anstalten mit Frauenabteilungen soll mindestens ein Mitglied eine Frau sein. Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages, sie beträgt fünf Jahre. Durch die Neuwahl zum Landtag 2012 ist auch der Beirat neu zu besetzen.. In seiner Sitzung am 23.06.2010 hatte der Kreistag einstimmig folgende Personen benannt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Schmitz, Ruth, Euskirchen CDU Jülich, Urban-Josef, Euskirchen CDU Schulz, Günther, Mechernich CDU Rhiem, Margret, Euskirchen SPD Rüscher, Rolf, Nettersheim SPD Mende, Ellen, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schuth, Helga, Euskirchen skB/UWV Grau, Christian, Zülpich FDP Vertreter (soweit möglich): Schäfer, Hans-Joachim, Euskirchen (skB/FDP) gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)