Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
23.11.12, 14:08
Aktualisiert
23.11.12, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 307/2012
25.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Klein
Tel.: 02251 - 15 319
Abt.: 13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--/-Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag benennt folgende acht Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt
Euskirchen:
1.
2.
3.
4.
-2-
5.
6.
7.
8.
Begründung:
Nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), hier insbesondere §§ 162-165 (siehe
Anlage), sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden.
Nach der Ausführungsverordnung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom
24.08.1998, in der Fassung vom 29.03.2011 (siehe Anlage), gehören dem Beirat mindestens vier
und je nach Größe der Anstalt bis zu acht Mitglieder an, die vom Kreistag zu benennen sind.
Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt ernennt die Mitglieder des Beirates. Mitglieder
des Beirates sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs haben und die bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Es ist anzustreben, dass dem Beirat ein Mitglied des Landtags und je ein(e) Vertreter(in) einer Arbeitnehmerund einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Insbesondere in Anstalten mit Frauenabteilungen soll mindestens ein Mitglied eine Frau sein.
Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages, sie beträgt fünf Jahre. Durch
die Neuwahl zum Landtag 2012 ist auch der Beirat neu zu besetzen..
In seiner Sitzung am 23.06.2010 hatte der Kreistag einstimmig folgende Personen benannt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Schmitz, Ruth, Euskirchen
CDU
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
CDU
Schulz, Günther, Mechernich
CDU
Rhiem, Margret, Euskirchen
SPD
Rüscher, Rolf, Nettersheim
SPD
Mende, Ellen, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Schuth, Helga, Euskirchen
skB/UWV
Grau, Christian, Zülpich
FDP
Vertreter (soweit möglich): Schäfer, Hans-Joachim, Euskirchen (skB/FDP)
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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