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Mitteilungsvorlage (Umgestaltung der OD Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
09.04.2008
Erstellt
31.03.08, 12:09
Aktualisiert
31.03.08, 12:09
Mitteilungsvorlage (Umgestaltung der OD Asemissen) Mitteilungsvorlage (Umgestaltung der OD Asemissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 56/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 24. November 2009 Umgestaltung der OD Asemissen Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 27.02.2008 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 09.04.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des Fachausschusses am 27.02.2008 wurde der Antrag der CDU-Fraktion und des CDUGemeindeverbandes erörtert, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme zu ermitteln. Folgende Anmerkungen können hierzu gemacht werden: Hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen des Landes kommen aus der Sicht der Verwaltung 3 verschiedene Programme in Frage: 1.) Städtebauförderung 2.) Amt für Agrarordnung (Dorferneuerungsprogramm) 3.) GVFG (Förderrichtlinien Stadtverkehr) Die Gewährung einer Zuwendung aus dem Städtebauförderungsprogramm erscheint unwahrscheinlich, da Einzelmaßnahmen nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens sind. Es müsste per Satzung ein Sanierungsgebiet ausgewiesen werden (s. Ortskern), um den Förderkriterien zu entsprechen. Auch wenn diese Voraussetzung erfüllt wäre, dürfte aufgrund der Struktur des Budgets die Bewilligung eines Zuschusses für den o. a. Zweck fraglich sein. Es ist jedoch noch ein Gespräch mit Vertretern der Bezirksregierung Detmold geplant, das am 03. April 08 stattfinden soll. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. In Diskussionen mit dem Amt für Agrarordnung wurde deutlich, dass auch das Dorferneuerungsprogramm kaum geeignet ist, eine nennenswerte Finanzierungsgrundlage zu bilden. Zunächst müsste es sich um einen Ortsteil handeln, der landwirtschaftlich geprägt ist, was für den OT Asemissen wohl nicht mehr zutreffen dürfte. Auch der Umfang einer möglichen Förderung wäre sehr begrenzt (30 % der Nettobausumme). -2- Bliebe noch das GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), das aus der Sicht der Verwaltung die einzige Form der Finanzierungsmöglichkeit darstellt, die im vorliegenden Fall als Diskussionsbasis dienen könnte. Gemäß den Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) können Bau- und Ausbauvorhaben nach § 2 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden, die u. a. geeignet sind, den Rad-und Fußgängerverkehr sicher zu führen. Da die Baulast für Gehwege und Parkstreifen an Ortsdurchfahrten immer bei den Gemeinden liegt, wäre auch die Gemeinde Leopoldshöhe für die Realisierung der Baumaßnahme zuständig und könnte über das GVFG-Programm einen entsprechenden Antrag stellen. Erfahrungsgemäß beläuft sich die Zuwendung aus diesem „Fördertopf“ auf etwa 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Landesbetrieb Straßen-NRW wäre demnach sowieso nicht Straßenbaulastträger und müsste lediglich bei der Planung beteiligt werden, da es um eine mögliche Veränderung des Straßenquerschnitts gehen würde. Grundsätzlich ist jedoch nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Detmold das Thema Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Das Land wird keine Maßnahme fördern, die nur zu einer geringen Verbesserung der Verkehrssituation führt, aber erhebliche Kosten verursacht. Ob es für eine Förderung ausreicht, wie im vorliegenden Fall geplant, den Gehweg auf beiden Seiten um lediglich 20 cm zu verbreitern und den Parkstreifen anders zu gestalten, ist noch nicht sicher. Hierzu müsste ein konkreter Antrag mit einer eingehenden Begründung gestellt werden, wobei u. a. das Konzept des Büros Schnüll, Haller und Partner als Grundlage dienen könnte. Hinsichtlich der Kosten ist lt. Aussage des vg. Büros mit einer Summe von ca. 300.000 € nur für den mittleren Abschnitt (Am Krähenholz bis Kreisverkehr) zu rechnen. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung nach rechtlicher Prüfung zu der Auffassung gekommen ist, dass die Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß dem KAG im vorliegenden Fall nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in Frage kommt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen ist zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zunächst die Angelegenheit mit dem Planungsbüro zu besprechen, denn die Forderung des Straßenbaulastträgers (Mindestbreite der Fahrbahn) müsste in das Verkehrskonzept eingearbeitet werden. Erst danach könnte ggfs. ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt werden. Schemmel