Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
09.04.2008
Erstellt
31.03.08, 12:09
Aktualisiert
31.03.08, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
56/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
24. November 2009
Umgestaltung der OD Asemissen
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
27.02.2008
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
09.04.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Fachausschusses am 27.02.2008 wurde der Antrag der CDU-Fraktion und des CDUGemeindeverbandes erörtert, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, Finanzierungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme zu ermitteln. Folgende Anmerkungen
können hierzu gemacht werden:
Hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen des Landes kommen aus der Sicht der Verwaltung 3
verschiedene Programme in Frage:
1.) Städtebauförderung
2.) Amt für Agrarordnung (Dorferneuerungsprogramm)
3.) GVFG (Förderrichtlinien Stadtverkehr)
Die Gewährung einer Zuwendung aus dem Städtebauförderungsprogramm erscheint unwahrscheinlich, da
Einzelmaßnahmen nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens sind. Es müsste per Satzung ein
Sanierungsgebiet ausgewiesen werden (s. Ortskern), um den Förderkriterien zu entsprechen. Auch wenn
diese Voraussetzung erfüllt wäre, dürfte aufgrund der Struktur des Budgets die Bewilligung eines
Zuschusses für den o. a. Zweck fraglich sein. Es ist jedoch noch ein Gespräch mit Vertretern der
Bezirksregierung Detmold geplant, das am 03. April 08 stattfinden soll. Über das Ergebnis wird in der
Sitzung berichtet.
In Diskussionen mit dem Amt für Agrarordnung wurde deutlich, dass auch das Dorferneuerungsprogramm
kaum geeignet ist, eine nennenswerte Finanzierungsgrundlage zu bilden. Zunächst müsste es sich um
einen Ortsteil handeln, der landwirtschaftlich geprägt ist, was für den OT Asemissen wohl nicht mehr
zutreffen dürfte. Auch der Umfang einer möglichen Förderung wäre sehr begrenzt (30 % der
Nettobausumme).
-2-
Bliebe noch das GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), das aus der Sicht der Verwaltung die
einzige Form der Finanzierungsmöglichkeit darstellt, die im vorliegenden Fall als Diskussionsbasis dienen
könnte. Gemäß den Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) können Bau- und Ausbauvorhaben nach § 2
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden, die u. a. geeignet sind, den Rad-und
Fußgängerverkehr sicher zu führen. Da die Baulast für Gehwege und Parkstreifen an Ortsdurchfahrten
immer bei den Gemeinden liegt, wäre auch die Gemeinde Leopoldshöhe für die Realisierung der
Baumaßnahme zuständig und könnte über das GVFG-Programm einen entsprechenden Antrag stellen.
Erfahrungsgemäß beläuft sich die Zuwendung aus diesem
„Fördertopf“ auf etwa 70 % der
zuwendungsfähigen Kosten. Der Landesbetrieb Straßen-NRW wäre demnach sowieso nicht
Straßenbaulastträger und müsste lediglich bei der Planung beteiligt werden, da es um eine mögliche
Veränderung des Straßenquerschnitts gehen würde.
Grundsätzlich ist jedoch nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Detmold das Thema
Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Das Land wird keine Maßnahme fördern, die nur zu einer geringen
Verbesserung der Verkehrssituation führt, aber erhebliche Kosten verursacht. Ob es für eine Förderung
ausreicht, wie im vorliegenden Fall geplant, den Gehweg auf beiden Seiten um lediglich 20 cm zu
verbreitern und den Parkstreifen anders zu gestalten, ist noch nicht sicher. Hierzu müsste ein konkreter
Antrag mit einer eingehenden Begründung gestellt werden, wobei u. a. das Konzept des Büros Schnüll,
Haller und Partner als Grundlage dienen könnte.
Hinsichtlich der Kosten ist lt. Aussage des vg. Büros mit einer Summe von ca. 300.000 € nur für den
mittleren Abschnitt (Am Krähenholz bis Kreisverkehr) zu rechnen.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung nach rechtlicher Prüfung zu der Auffassung
gekommen ist, dass die Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß dem KAG im vorliegenden Fall nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht in Frage kommt.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen ist zu entscheiden, wie weiter verfahren werden
soll. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zunächst die Angelegenheit mit dem Planungsbüro zu
besprechen, denn die Forderung des Straßenbaulastträgers (Mindestbreite der Fahrbahn) müsste in das
Verkehrskonzept eingearbeitet werden. Erst danach könnte ggfs. ein Förderantrag bei der Bezirksregierung
gestellt werden.
Schemmel