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Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
08.05.2008
Erstellt
28.04.08, 11:44
Aktualisiert
28.04.08, 11:44
Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke) Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke) Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 69/2008 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Herr Sommer Telefon: 05208 / 991-101 Datum: 24. November 2009 Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke Beratungsfolge Wahlausschuss Kommunalwahl 2009 Termin 08.05.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner 23. öffentlichen Sitzung der Wahlperiode 2004/2009 am 24. April 2008 eine Satzung über die Verringerung der für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu wählenden Vertreter beschlossen. Gemäß § 2 dieser Satzung wird die Zahl der gem. § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) zu wählenden Vertreter um 4 verringert und beträgt somit 34 Vertreter, davon 17 in Wahlbezirken. Gemäß § 4 KWahlG teilt der Wahlausschuss die Gemeinde spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter zu wählen sind. Für die Kommunalwahl 2009 ist das Wahlgebiet der Gemeinde Leopoldshöhe folglich in 17 Wahlbezirke einzuteilen. Der Wahlleiter des Kreises Lippe hat allerdings mit Schreiben vom 30. Januar 2008 darum gebeten, ihm die Wahlbezirkseinteilung bis zum 15. Juni 2008 mitzuteilen, so dass der Zeitrahmen zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke sehr begrenzt ist. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen. Die Bevölkerungszahlen richten sich gemäß § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Für die Kommunalwahl 2009 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30. Juni 2007 maßgeblich. Als durchschnittliche Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlgebietes durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt. Bei einer Einwohnerzahl von 16.144 ergibt sich bei 17 Wahlbezirken ein Durchschnitt von 950 Einwohnern für jeden Wahlbezirk. Da diese durchschnittliche Einwohnerzahl bis zu 25 % über- oder unterschritten werden darf, ergibt sich demnach a) eine Mindesteinwohnerzahl von 713 Einwohnern im Wahlbezirk -2- b) eine Höchsteinwohnerzahl von 1.188 Einwohnern im Wahlbezirk Auf der Grundlage der am 16. Oktober 2003 beschlossenen Wahlbezirkseinteilung ergibt sich folgende Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik: Statistik Einwohner und Wahlberechtigte nach Stimmbezirken Wahlbezirk Wahlberechtigte Einwohner 0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110 0120 0130 0140 0150 0160 0170 610 555 924 850 994 901 851 746 624 935 820 756 571 836 693 681 706 735 689 1.146 1.062 1.265 1.124 1.107 930 739 1.148 1.050 953 712 1.078 845 800 933 In % über bzw. unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl - 22,63 - 27,47 20,63 11,79 33,16 18,32 16,53 - 2,11 - 22,21 20,84 10,53 0,32 - 25,05 13,47 - 11,05 - 15,79 - 1,79 Da die Mindest- bzw. Höchsteinwohnerzahlen in den Wahlbezirken 0020, 0050 und 0130 nicht eingehalten werden, ist die Wahlbezirkseinteilung zu ändern. Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen vor: 1. Die „Kolmarer Straße“ (128 Einwohner) wird aus dem Wahlbezirk 0040 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0010 zugeordnet. 2. Die „Hovedisser Straße“ (25 Einwohner) und die Straße „Im Pramsiek“ (4 Einwohner) werden aus dem Wahlbezirk 0040 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0020 zugeordnet. 3. Die „Geschwister-Scholl-Straße“ (121 Einwohner) wird aus dem Wahlbezirk 0050 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0040 zugeordnet. 4. Die „Waldstraße“ (21 Einwohner) wird aus dem Wahlbezirk 0120 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet. Unter Berücksichtigung der o. g. Änderungen ergibt sich folgende Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik: Statistik Einwohner und Wahlberechtigte nach Stimmbezirken Wahlbezirk Wahlberechtigte Einwohner 0010 0020 0030 0040 0050 0060 710 581 924 795 923 901 863 718 1.146 1.026 1.144 1.124 In % über bzw. unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl - 9,16 - 24,42 20,63 8,00 20,42 18,32 -3- 0070 0080 0090 0100 0110 0120 0130 0140 0150 0160 0170 851 746 624 935 820 736 591 836 693 681 706 1.107 930 739 1.148 1.050 932 733 1.078 845 800 933 16,53 - 2,11 - 22,21 20,84 10,53 - 1,89 - 22,84 13,47 - 11,05 - 15,79 - 1,79 Es ist sicherzustellen, dass bei der Wahlbezirkseinteilung ein „Sicherheitsabstand“ von der zulässigen Höchstabweichung (+/- 25 %) eingehalten wird, um am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben. Einige Wahlbezirke befinden sich zwar kurz vor der zulässigen Höchstabweichung, die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass sich lediglich das Baugebiet „Waldstraße“ noch gravierend auf die Einwohnerzahlen auswirken wird. Der Wahlbezirk 0120, in dem das Baugebiet vom räumlichen Zusammenhang her liegt, hat mit 932 Einwohnern allerdings einen ausreichenden Freiraum. Im Bereich „Am Mühlenbach/Am Königskamp“ (Wahlbezirk 0030) können zwar noch ca. zehn Grundstücke bebaut werden, doch es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass alle Grundstücke bis zur Kommunalwahl, die ja voraussichtlich schon im Juni 2009 stattfinden wird, bebaut und bezogen sein werden. Eine Aufstellung über die den einzelnen Wahlbezirken derzeit zugeordneten Straßen sowie ein entsprechender Kartenauszug sind beigefügt. Die vorgeschlagene Änderung ist schraffiert kenntlich gemacht. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird die bisher geltende Wahlbezirkseinteilung wie folgt geändert: - die „Kolmarer Straße“ wird dem Wahlbezirk 0010 zugeordnet (bisher 0040), die „Hovedisser Straße“ wird dem Wahlbezirk 0020 zugeordnet (bisher 0040) die Straße „Am Pramsiek“ wird dem Wahlbezirk 0020 zugeordnet (bisher 0040) die „Geschwister-Scholl-Straße“ wird dem Wahlbezirk 0040 zugeordnet (bisher 0050) die „Waldstraße“ wird dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet (bisher 0120). Schemmel