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Beschlussvorlage (Präsentation 1 24.06.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
5,0 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
01.03.16, 18:01
Aktualisiert
01.03.16, 18:01

Inhalt der Datei

:terra nova Zweckverbandsversammlung am 20.04.2015 Bebauungsplan Nr. 259/Pa „INKA :terra nova“ Sachstand Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 259/Pa (Vorentwurf) 20. April 2015 Seite 1 INKA : terra nova Sachstand Bauleitplanung 128. FNP-Änderung 09.02.2015 – Aufstellungsbeschluss durch Rat der Kreisstadt Bergheim 26.03.2015 – 27.04.2015 Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) , § 4 (1) BauGB Derzeit in Abstimmung: Gespräch bei Bezirksregierung, Erörterung Umsetzung der Ziele der Regionalplanung, Steuerungsmöglichkeiten im Planungsrecht Anfrage gem. § 34 LPG – Bestätigung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung 20. April 2015 Seite 2 INKA : terra nova Sachstand Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 259/Pa 23.04.2015 PLA 27.04.2015 Rat – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Derzeit in Abstimmung / Erarbeitung Regelungen zum Artenschutz, Ökologischer Ausgleich Fachgutachten (Immissionsschutz) LVR - Bodendenkmal 20. April 2015 Seite 3 INKA :terra nova Planungsziele Regionalplan Ziel (5): Der zweckgebundene GIB :terra nova dient vorrangig Unternehmensansiedlungen im Bereich der Energietechnologien. Der GIB ist interkommunal von den Städten Bedburg, Bergheim und Elsdorf zu planen und umzusetzen. 20. April 2015 Seite 4 INKA :terra nova Ziele der Bauleitplanung Die besondere Qualität des Kompetenzareals soll weniger durch starke Reglements, sondern durch: • Schaffung eines attraktiven Angebotes als Impulsgeber für weitere höherwertige Investitionen, • Ansprache kompetenter und leistungsfähiger Akteure, • Offensive Marketingstrategie gesichert werden. Das erforderliche Planungsrecht für ein Gewerbegebiet soll dabei den qualitätvollen und flexiblen Rahmen für die Umsetzung der Planung bieten. 20. April 2015 Seite 5 INKA :terra nova 128. Flächennutzungsplanänderung G – gewerbliche Baufläche Hinweis Zweckbindung Behördenverbindlich und daher auch in der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten Grünfläche „F&E“ Zweckbestimmung Forschungs- und Entwicklungsflur Landschaftsschutzgebiet LSG Escher Bach und Elsdorfer Fließ Naturdenkmal 2 Platanen 20. April 2015 Seite 6 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa 20. April 2015 Seite 7 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa 1. Art der baulichen Nutzung – GE 1.1 Gliederung nach Abstandserlass Ausschluss der Klassen I-IV, V ohne * (d.h. zulässig <500/300 m) Allgemein zulässig sind: Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung von regenerativen Energien 1.2 Nicht zulässige Nutzungen unter Berücksichtigung des Umgangs mit Gefahrenstoffen Ausschluss der Klassen II-IV (d.h. zulässig <500/200 m) „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-Leitfaden) 20. April 2015 Seite 8 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa 1. Art der baulichen Nutzung – GE 1.3 Nicht zulässige Nutzungen Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe aller Art mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher Unterarten von Einzelhandel (insbesondere Sexshops) und Unterarten von Gewerbebetrieben aller Art (insbesondere Bordelle, bordellartige Betriebe) Anlagen für sportliche Zwecke Betriebe zum Umschlag größerer Gütermengen (Logistikbetriebe) Tankstellen Ausnahme: Abweichend von vorstehender Festsetzung sind Tankstellen ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie Gas- oder Elektrotankstellen sind und der Nachweis vorliegt, dass keine fossilen, flüssigen Brenn- bzw. Treibstoffe (wie Benzin, Diesel) angeboten werden. 20. April 2015 Seite 9 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa 1. Art der baulichen Nutzung – GE 1.3 Nicht zulässige Nutzungen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Vergnügungsstätten Weitere Möglichkeiten der Feingliederung für die zulässige Art der baulichen Nutzung (Ziele der Regionalplanung) werden im Verfahren geprüft. 20. April 2015 Seite 10 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Sicherung der Vorgaben der Regionalplanung Den (Angebots)Bebauungsplan ergänzende Instrumente + Marketing + städtebauliche Verträge + Grundstückskaufverträge Selbstbindung der Projektpartner in 2 Stufen: 1. Projektvereinbarung Letter of Intent 2. Städtebaulicher Vertrag Ziel: vorrangig Unternehmen der Energietechnologien, klimaoptimiertes Gewerbegebiet Gegenstand des städtebaulichen Vertrages sind insbesondere Regelungen zu • Naturschutzrechtlicher Ausgleich • Erschließungsanlagen • Marketing • Veräußerung an Dritte • Sonstige Vereinbarungen (z. B. Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen, Energienutzung, klimawirksame Maßnahmen) 20. April 2015 Seite 11 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Definition „Energietechnologien“ • • • • • • • • • • • • • • • • Betriebe/Hersteller Umwelttechnik Betriebe/Hersteller Energietechnik Energieproduzenten Betriebe/Unternehmen für Entwicklung von Effizienztechnologien Betriebe aus der Kreislaufwirtschaft und energetische Recyclingtechnologien Betriebe/Hersteller von Klimatechnik Betriebe aus der Umweltchemie Betriebe der Biomasse-Produktion Betriebe der Biomasse-Rohstoffe, Veredlung und Aufbereitung Betriebe/Unternehmen für Maschinen und Anlagenbau Energieorientiertes Handwerk und Baugewerbe/Energieund Gebäudetechnik Unternehmensberatung, Kommunikation und Medien Energie- und Umweltnetze /Rohrleitungsbau Technische Energiedienstleistungen Forschung und Entwicklung Energiehandel, Rohstoffe und Energieträger 20. April 2015 Seite 12 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Wichtige Grundsätze einer klimaoptimierten Planung können durch die rahmengebenden Festsetzungen im Bebauungsplan bereits berücksichtigt werden. Das sind insbesondere • Schonender Umgang mit Grund und Boden • Begrenzung des Flächenverbrauchs durch sparsame Erschließung • Hohe Flexibilität in der Umsetzung • Ermöglichen von kompakten Siedlungsstrukturen • Förderung der möglichen Nutzung aktiver und passiver Nutzung solarer Energie • Unterstützung und Stärkung der Lufthygiene, klimatische Funktionsfähigkeit und Biodiversität durch die Schaffung von größeren Grünflächen Weitergehende Maßnahmen, wie z. B. Hinweise und Empfehlungen zur Art der Wärmeversorgung in den Gebäuden oder den möglichen Einsatz erneuerbarer Energien können in den nachfolgenden Planungsebenen 20. April 2015 Seite 13 berücksichtigt werden. INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa 2. Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl GRZ 0,8 (max.) Baumassenzahl BMZ 9 (max.) Höhen über Bezugspunkt (max.) 3. Abweichende Bauweise Gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO wird für die GE-Teilflächen GE 1.1 und GE 2.1 eine abweichende Bauweise festgesetzt. Haupt- und Nebengebäude dürfen in diesen Flächen max. 5,0 m hinter der zur Kreisstraße 41 parallel verlaufenden Baugrenze zurückbleiben. 20. April 2015 Seite 14 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa 4. Grünflächen 4.1 Private Grünfläche Zweckbestimmung „Schaugärten“ • Darf für öffentliche Erschließungsstraßen max. 3 mal unterbrochen werden • Selbständig geführter Fuß- und Radweg zulässig • Versorgungsanlagen (Finkelbachleitung) 4.2 Private Grünfläche Zweckbestimmung „Forschungs- und Entwicklungsflur“ • Vorwiegend für den Anbau von Energiepflanzen, hochwertigen Nahrungsmitteln und Medizinalpflanzen • Gebäude und Anlagen nur Ausnahmsweise zulässig 20. April 2015 Seite 15 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Weitere Festsetzungen /Inhalte Im weitere Verfahren • Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern • Gestaltungsvorgaben Insbesondere noch zu klären (Gutachten) • Externe Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz • Festsetzungen zum Immissionsschutz (Lärm) – Emissionskontingentierung • Bodendenkmal • Niederschlagswasserbeseitigung 20. April 2015 Seite 16 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa HINWEISE zu: Boden, Baugrund, Versickerungseigenschaften Inhomogener Baugrund, d.h. auf ggf. erforderliche Gründungsmaßnahmen wird im verbindlichen Bebauungsplan hingewiesen Die Untersuchungen zur Versickerungseignung ergaben gute Durchlässigkeitsbeiwerte für die Horizonte der pleistozänen Sedimente unterhalb von Lößlehmen. Unter Berücksichtigung der natürlichen Inhomogenitäten im Untergrund wird von einer Versickerung innerhalb von Schluffen oberhalb der erkundeten Horizonte abgeraten. Hinweis im BP: Anlagen zur Regenwasserversickerung bedürfen der Genehmigung durch Untere Wasserbehörde 20. April 2015 Seite 17 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Archäologie Im Rahmen einer qualifizierten Prospektion wurden folgende Fundplätze entdeckt: • stark erodierter neolithischer Platz im Südwesten • ein metallzeitliches Gräberfeld im Nordosten • ein mittelbronzezeitliches Gräberfeld im Nordwesten Aufgrund fehlender Betretungsrechte konnten nicht alle Flächen untersucht werden. Sobald dies möglich wird, werden die Untersuchungen abgeschlossen. Klärung der Möglichkeiten zur Sicherung der als Bodendenkmal zu wertenden Bereiche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege. 20. April 2015 Seite 18 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Hinweise zu • Kampfmittel (die Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst ergab keine Hinweise auf Vorkommen – eine Kampfmittelfreiheit ist aber nicht auszuschließen. • Versorgungsanlagen im Plangebiet (RWE Power AG) • Nutzung von Niederschlagswasser • Maßnahmen zum Klimaschutz • Städtebaulicher Vertrag – Ziel der 21. Regionalplanänderung 20. April 2015 Seite 19 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Umweltbericht – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Die umweltrelevanten Belange und Schutzgüter werden erfasst und hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit bewertet. Wesentliche Ergebnisse: Ackerbaulich hochwertiger Boden wird durch Versiegelung stark beeinträchtigt. Es werden keine schützenswerten Pflanzen und Biotope beeinträchtigt. Für den Menschen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten (Lärmkontingentierung). Artenschutzprüfung zeigt auf, dass 4 besonders bzw. streng geschützte Vogelarten des Offenlandes betroffen sind. (Feldlerche, Kíebitz, Rebhuhn, Wachtel) Hier müssen Ausgleichshabitate hergestellt werden. Bodendenkmal – im weiteren Verfahren abzustimmen 20. April 2015 Seite 20 INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa Maßnahmen zur Minderung, zur Kompensation und zu Minderung der Eingriffe werden im weiteren Verfahren abgestimmt und festgesetzt. 20. April 2015 Seite 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20. April 2015 Seite 22