Daten
Kommune
Bedburg
Größe
5,0 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
01.03.16, 18:01
Aktualisiert
01.03.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
:terra nova Zweckverbandsversammlung am 20.04.2015
Bebauungsplan Nr. 259/Pa
„INKA :terra nova“
Sachstand Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 259/Pa (Vorentwurf)
20. April 2015 Seite 1
INKA : terra nova Sachstand Bauleitplanung
128. FNP-Änderung
09.02.2015 – Aufstellungsbeschluss durch Rat der Kreisstadt Bergheim
26.03.2015 – 27.04.2015 Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem.
§ 3 (1) , § 4 (1) BauGB
Derzeit in Abstimmung:
Gespräch bei Bezirksregierung, Erörterung Umsetzung der Ziele der
Regionalplanung, Steuerungsmöglichkeiten im Planungsrecht
Anfrage gem. § 34 LPG – Bestätigung der Planung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung
20. April 2015 Seite 2
INKA : terra nova Sachstand Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 259/Pa
23.04.2015 PLA
27.04.2015 Rat – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Derzeit in Abstimmung / Erarbeitung
Regelungen zum Artenschutz, Ökologischer Ausgleich
Fachgutachten (Immissionsschutz)
LVR - Bodendenkmal
20. April 2015 Seite 3
INKA :terra nova Planungsziele
Regionalplan
Ziel (5):
Der zweckgebundene GIB :terra nova dient vorrangig Unternehmensansiedlungen
im Bereich der Energietechnologien. Der GIB ist interkommunal von den Städten
Bedburg, Bergheim und Elsdorf zu planen und umzusetzen.
20. April 2015 Seite 4
INKA :terra nova Ziele der Bauleitplanung
Die besondere Qualität des Kompetenzareals soll weniger durch starke
Reglements, sondern durch:
• Schaffung eines attraktiven Angebotes als Impulsgeber für weitere
höherwertige Investitionen,
• Ansprache kompetenter und leistungsfähiger Akteure,
• Offensive Marketingstrategie
gesichert werden.
Das erforderliche Planungsrecht für ein Gewerbegebiet soll dabei den
qualitätvollen und flexiblen Rahmen für die Umsetzung der Planung bieten.
20. April 2015 Seite 5
INKA :terra nova 128. Flächennutzungsplanänderung
G – gewerbliche Baufläche
Hinweis Zweckbindung
Behördenverbindlich und
daher auch in der verbindlichen Bauleitplanung zu
beachten
Grünfläche „F&E“
Zweckbestimmung
Forschungs- und
Entwicklungsflur
Landschaftsschutzgebiet
LSG Escher Bach und
Elsdorfer Fließ
Naturdenkmal
2 Platanen
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
20. April 2015 Seite 7
INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
1. Art der baulichen Nutzung – GE
1.1 Gliederung nach Abstandserlass
Ausschluss der Klassen I-IV, V ohne *
(d.h. zulässig <500/300 m)
Allgemein zulässig sind:
Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung von
regenerativen Energien
1.2 Nicht zulässige Nutzungen unter
Berücksichtigung des Umgangs mit
Gefahrenstoffen
Ausschluss der Klassen II-IV
(d.h. zulässig <500/200 m)
„Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach
der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im
Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ der
Kommission für Anlagensicherheit (KAS-Leitfaden)
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
1. Art der baulichen Nutzung – GE
1.3 Nicht zulässige Nutzungen
Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe aller Art mit
Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher
Unterarten von Einzelhandel (insbesondere Sexshops) und
Unterarten von Gewerbebetrieben aller Art (insbesondere
Bordelle, bordellartige Betriebe)
Anlagen für sportliche Zwecke
Betriebe zum Umschlag größerer Gütermengen (Logistikbetriebe)
Tankstellen
Ausnahme:
Abweichend von vorstehender Festsetzung sind Tankstellen ausnahmsweise dann zulässig,
wenn sie Gas- oder Elektrotankstellen sind und der Nachweis vorliegt, dass keine fossilen,
flüssigen Brenn- bzw. Treibstoffe (wie Benzin, Diesel) angeboten werden.
20. April 2015 Seite 9
INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
1. Art der baulichen Nutzung – GE
1.3 Nicht zulässige Nutzungen
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter
Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke
Vergnügungsstätten
Weitere Möglichkeiten der Feingliederung für die
zulässige Art der baulichen Nutzung (Ziele der
Regionalplanung) werden im Verfahren geprüft.
20. April 2015 Seite 10
INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
Sicherung der Vorgaben der Regionalplanung
Den (Angebots)Bebauungsplan ergänzende Instrumente
+ Marketing
+ städtebauliche Verträge
+ Grundstückskaufverträge
Selbstbindung der Projektpartner in 2 Stufen:
1. Projektvereinbarung Letter of Intent
2. Städtebaulicher Vertrag
Ziel: vorrangig Unternehmen der Energietechnologien,
klimaoptimiertes Gewerbegebiet
Gegenstand des städtebaulichen Vertrages sind insbesondere Regelungen zu
• Naturschutzrechtlicher Ausgleich
• Erschließungsanlagen
• Marketing
• Veräußerung an Dritte
• Sonstige Vereinbarungen (z. B. Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen,
Energienutzung, klimawirksame Maßnahmen)
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
Definition „Energietechnologien“
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Betriebe/Hersteller Umwelttechnik
Betriebe/Hersteller Energietechnik
Energieproduzenten
Betriebe/Unternehmen für Entwicklung von
Effizienztechnologien
Betriebe aus der Kreislaufwirtschaft und energetische
Recyclingtechnologien
Betriebe/Hersteller von Klimatechnik
Betriebe aus der Umweltchemie
Betriebe der Biomasse-Produktion
Betriebe der Biomasse-Rohstoffe, Veredlung und
Aufbereitung
Betriebe/Unternehmen für Maschinen und Anlagenbau
Energieorientiertes Handwerk und Baugewerbe/Energieund Gebäudetechnik
Unternehmensberatung, Kommunikation und Medien
Energie- und Umweltnetze /Rohrleitungsbau
Technische Energiedienstleistungen
Forschung und Entwicklung
Energiehandel, Rohstoffe und Energieträger
20. April 2015 Seite 12
INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
Wichtige Grundsätze einer klimaoptimierten Planung
können durch die rahmengebenden Festsetzungen im
Bebauungsplan bereits berücksichtigt werden.
Das sind insbesondere
• Schonender Umgang mit Grund und Boden
• Begrenzung des Flächenverbrauchs durch sparsame
Erschließung
• Hohe Flexibilität in der Umsetzung
• Ermöglichen von kompakten Siedlungsstrukturen
• Förderung der möglichen Nutzung aktiver und
passiver Nutzung solarer Energie
• Unterstützung und Stärkung der Lufthygiene,
klimatische Funktionsfähigkeit und Biodiversität
durch die Schaffung von größeren Grünflächen
Weitergehende Maßnahmen, wie z. B. Hinweise und Empfehlungen zur Art
der Wärmeversorgung in den Gebäuden oder den möglichen Einsatz
erneuerbarer Energien können in den nachfolgenden Planungsebenen
20. April 2015 Seite 13
berücksichtigt werden.
INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
2. Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl GRZ 0,8 (max.)
Baumassenzahl BMZ 9 (max.)
Höhen über Bezugspunkt (max.)
3. Abweichende Bauweise
Gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO wird für die GE-Teilflächen
GE 1.1 und GE 2.1 eine abweichende Bauweise
festgesetzt. Haupt- und Nebengebäude dürfen in
diesen Flächen max. 5,0 m hinter der zur Kreisstraße 41
parallel verlaufenden Baugrenze zurückbleiben.
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
4. Grünflächen
4.1 Private Grünfläche Zweckbestimmung
„Schaugärten“
• Darf für öffentliche Erschließungsstraßen max.
3 mal unterbrochen werden
• Selbständig geführter Fuß- und Radweg zulässig
• Versorgungsanlagen (Finkelbachleitung)
4.2 Private Grünfläche Zweckbestimmung
„Forschungs- und Entwicklungsflur“
• Vorwiegend für den Anbau von Energiepflanzen,
hochwertigen Nahrungsmitteln und Medizinalpflanzen
• Gebäude und Anlagen nur Ausnahmsweise zulässig
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
Weitere Festsetzungen /Inhalte
Im weitere Verfahren
• Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
• Gestaltungsvorgaben
Insbesondere noch zu klären (Gutachten)
• Externe Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz
• Festsetzungen zum Immissionsschutz (Lärm) –
Emissionskontingentierung
• Bodendenkmal
• Niederschlagswasserbeseitigung
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
HINWEISE zu:
Boden, Baugrund, Versickerungseigenschaften
Inhomogener Baugrund, d.h. auf ggf. erforderliche
Gründungsmaßnahmen wird im verbindlichen
Bebauungsplan hingewiesen
Die Untersuchungen zur Versickerungseignung
ergaben gute Durchlässigkeitsbeiwerte für die
Horizonte der pleistozänen Sedimente unterhalb
von Lößlehmen. Unter Berücksichtigung der
natürlichen Inhomogenitäten im Untergrund wird
von einer Versickerung innerhalb von Schluffen
oberhalb der erkundeten Horizonte abgeraten.
Hinweis im BP: Anlagen zur
Regenwasserversickerung bedürfen der
Genehmigung durch Untere Wasserbehörde
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Archäologie
Im Rahmen einer qualifizierten Prospektion
wurden folgende Fundplätze entdeckt:
• stark erodierter neolithischer Platz im
Südwesten
• ein metallzeitliches Gräberfeld im Nordosten
• ein mittelbronzezeitliches Gräberfeld im
Nordwesten
Aufgrund fehlender Betretungsrechte konnten
nicht alle Flächen untersucht werden. Sobald dies
möglich wird, werden die Untersuchungen
abgeschlossen.
Klärung der Möglichkeiten zur Sicherung der als
Bodendenkmal zu wertenden Bereiche im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens mit dem LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege.
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
Hinweise zu
• Kampfmittel (die Überprüfung durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst ergab keine Hinweise
auf Vorkommen – eine Kampfmittelfreiheit ist aber
nicht auszuschließen.
• Versorgungsanlagen im Plangebiet (RWE Power AG)
• Nutzung von Niederschlagswasser
• Maßnahmen zum Klimaschutz
• Städtebaulicher Vertrag – Ziel der 21.
Regionalplanänderung
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Umweltbericht – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Die umweltrelevanten Belange und Schutzgüter werden
erfasst und hinsichtlich ihrer Bedeutung und
Empfindlichkeit bewertet. Wesentliche Ergebnisse:
Ackerbaulich hochwertiger Boden wird durch
Versiegelung stark beeinträchtigt.
Es werden keine schützenswerten Pflanzen und
Biotope beeinträchtigt.
Für den Menschen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten (Lärmkontingentierung).
Artenschutzprüfung zeigt auf, dass 4 besonders bzw.
streng geschützte Vogelarten des Offenlandes betroffen
sind. (Feldlerche, Kíebitz, Rebhuhn, Wachtel) Hier
müssen Ausgleichshabitate hergestellt werden.
Bodendenkmal – im weiteren Verfahren abzustimmen
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INKA :terra nova Bebauungsplan Nr. 259/Pa
Maßnahmen zur Minderung, zur Kompensation und zu Minderung
der Eingriffe werden im weiteren Verfahren abgestimmt und
festgesetzt.
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
20. April 2015 Seite 22