Daten
Kommune
Wesseling
Größe
180 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
08.05.12, 06:42
Aktualisiert
08.05.12, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
87/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zusatzbezeichnung zum Namen „Stadt Wesseling“ (Namenszusatz)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.04.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 87/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
24.04.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zusatzbezeichnung zum Namen „Stadt Wesseling“ (Namenszusatz)
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Nr. 24 vom 21. November 2011 ist das „Gesetz über das Führen von
Gemeinde- und Kreisbezeichnungen“, das der Landtag NRW am 25. Oktober 2011 beschlossen hatte, bekannt gemacht worden. Das Gesetz ist seit dem 22. November 2011 in Kraft.
Der § 13 der Gemeindeordnung NRW ist hierdurch um folgenden Absatz 3 ergänzt worden:
„Die Gemeinden können auch andere Bezeichnungen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen, führen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei
Vierteln seiner Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen und ändern. Die Bestimmung und Änderung
der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des für Inneres zuständigen Ministeriums.“
Die Problembeschreibung und die Begründung zum Gesetzentwurf (LT-Drucksache 15/2371) sind als Anlage 1 beigefügt.
2. Lösung
Der Werbekurier hat in seiner Ausgabe vom 21. März 2012 in einem Artikel unter dem Titel „Zusätzlicher
Name für Wesseling?“ die Frage gestellt, ob sich die Stadt Wesseling eine Zusatzbezeichnung gemäß § 13
GO NRW zulegen soll und in diesem Zusammenhang die Leser angeregt, Vorschläge für den Zusatz online
über www.werbekurier.de zu machen. Weiterhin bestand seitdem die Möglichkeit der Online-Abstimmung zu
diesem Thema. Der Print- und der Online-Artikel sind als Anlage 2 beigefügt.
Die Vorschläge aus der Leserschaft an den Werbekurier sind zum folgende:
Gereon Dierker, Köln: "Die Idee mit dem Untertitel "Stadt der Chemie" ist sehr schön. Der Untertitel stellt dar,
wofür Wesseling steht. Wesseling hat sicherlich schöne Ecken und ist dort lebenswert, aber das bedeutendste an Wesseling ist (und bleibt hoffentlich) der Chemiepark."
Evelyn Illgen, Wesseling: "Stadt der sauberen Chemie - und dazu eine Kampagne, an der alle Chemiefirmen
beteiligt werden und zeigen sollen, wie in den Werken etwas für Umweltschutz getan wird."
Falk Metz, Wesseling: "Haupt-Stadt Wesseling Rhein-Erft-Kreis".
Monika Schmitz, Wesseling: "Rheinstadt Wesseling".
Peter Siebert, Wesseling: "Industriestadt am Rhein".
Hans Metzmacher, Wesseling: "Bei der Wahl eines solchen Namens sollte man sehr viel Fingerspitzengefühl
zeigen. Diesen Namenszusatz wird die Stadt ja auch über einen langen Zeitraum begleiten und er sollte
dabei einen positiven "Klang" haben."
Karl-Heinz Schwieren, Wesseling: "Stärkt das kommunale Selbstbewusstsein". Anders herum wird ein
Schuh draus. Selbstbewusste Städte stehen zu ihrem Namen. Sie brauchen kein Bimb-bam-borium. Um
Schlimmeres zu vermeiden, votiere ich, wenn schon für "Wesseling am Rhein". Kurz und knapp.
Matthias Zopes, Wesseling: "Wesseling Stadt der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber".
Markus Waßerburger, Urfeld: "Mein Vorschlag wäre: Rheinstadt mit Herz, denn Wesseling hat weitaus mehr
zu bieten, als die dominante Industrie. Wer etwas genauer hinschaut, sieht das Wesseling auch viele schöne
Seiten hat. Und Wesseling hat viele Menschen, die nett und engagiert sind."
Frank Reiner, Wesseling: "Ganz klar....der überregionale Gedanke......sollte im Vordergrund stehen......damit
jeder gleich weiß, wo Wesseling liegt.......deshalb......."WESSELING....ming Stadt am Rhing"...oder überregional: "Wesseling....meine Stadt am Rhein".
Des weiteren gingen per Mail von Herrn Werner Kürten folgende 3 Vorschläge bei der Verwaltung ein:
HAUPTStadt; Stadt der Kreisel; Chemiestadt.
Das Online-Abstimmungsergebnis, veröffentlicht auf der Homepage des Werbekurier vom 18. April 2012
unter „Lokales/Wesseling“, ist folgendes:
Votum:
Super Idee
Totaler Blödsinn
Ja, aber nichts mit Chemie
Da müsste was Pfiffiges her
Abstimmungsergebnis:
15,1 %
44,5 %
22,7 %
17,6 %
Seit dem 19. April ist das Online-Abstimmungsverfahren in dieser Angelegenheit nicht mehr auf der Homepage möglich.
Verfahrenshinweis: Für die Bestimmung eines Namenszusatzes für die Stadt Wesseling ist bei der Abstimmung im Rat die Mehrheit von 32 Ratsmitgliedern erforderlich; der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt.
Wenn ein Namenszusatz beschlossen wird, erfolgt anschließend der Antrag auf Genehmigung beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW. Erst nach erfolgter Genehmigung ist die Stadt berechtigt, den Namenszusatz zu führen.
3. Alternativen
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4. Finanzielle Auswirkungen
In der Begründung zum Gesetzesentwurf - s. dort Buchstaben A, C und G - ist intendiert, dass ein Namenszusatz lediglich auf den Ortseingangsschildern (Ortstafeln) angebracht werden soll.
Bei Verwendung einer Zusatzbezeichnung werden zumindest einmalige Zusatzkosten für die Ausstattung/Nachrüstung der Ortseingangsschilder entstehen. Derzeit sind 33 Ortseingangsschilder aufgestellt.
Sofern die Möglichkeit besteht, einen Namenszusatz mittels Schildergänzung durch einen Aufkleber anzubringen, entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 81,50 € brutto pro Schild.
Ist die og. Ergänzungsmöglichkeit jedoch nicht gegeben, muss ein neues Schild gefertigt und montiert werden. Die Kosten hierfür betragen pro Schild ca. 140,00 € brutto.
Anlagen