Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.10.2008
Erstellt
29.08.08, 21:26
Aktualisiert
29.08.08, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
111/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Schule, Kultur
und Sport
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Frau Möller
Telefon:
05208/991-305
Datum:
24. November 2009
Denkmalpflege
hier: Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern - Wegfall der
Beteiligung des Landes
Beratungsfolge
Ausschuss für Schule, Kultur und
Sport
Termin
09.09.2008
Haupt- und Finanzausschuss
23.10.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde Leopoldshöhe über das Denkmalförderungsprogramm
des
Landes
NRW
Förderungsanträge
auf
Pauschalzuweisungen
für
kleinere,
private
Denkmalpflegemaßnahmen einreichen. Voraussetzung war, dass die Gemeinde Fördermittel in gleicher
Höhe zur Verfügung stellte
(Produkt: 010 523 001 , Sachkonto 68 11 009 und 78 18 009)
Diese Förderung des Landes steht ab 2009 nicht mehr zur Verfügung.
Zur Diskussion steht nun, ob eine weitere Förderung der Gemeinde auch ohne Zuschüsse des Landes
erfolgen soll.
Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten
Gebäuden sind die Richtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe vom 11.06.1987, die seinerzeit erlassen
wurden, um den Eigentümern derartiger Objekte eine kleine Hilfestellung geben zu können. Da es in diesen
Fällen auch immer darum geht, das öffentliche Interesse an der Pflege und dem Erhalt der historischen
Bausubstanz zu dokumentieren, sollten nach Auffassung der Verwaltung die vg. Richtlinien in Kraft bleiben.
Es wird dann –wie bisher- jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden sein, in
welcher Höhe entsprechende Mittel eingeplant werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Leopoldshöhe für Maßnahmen an Baudenkmälern
und erhaltenswerten Gebäuden soll weiterhin auf der Grundlage der gemeindlichen Richtlinien erfolgen.
Über den Umfang der Haushaltsmittel wird jährlich durch Festlegung im Haushaltsplan entschieden.
Schemmel