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Beschlussvorlage (Denkmalpflege hier: Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern - Wegfall der Beteiligung des Landes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.10.2008
Erstellt
29.08.08, 21:26
Aktualisiert
29.08.08, 21:26
Beschlussvorlage (Denkmalpflege
hier: Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern - Wegfall der Beteiligung des Landes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 111/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Frau Möller Telefon: 05208/991-305 Datum: 24. November 2009 Denkmalpflege hier: Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern - Wegfall der Beteiligung des Landes Beratungsfolge Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Termin 09.09.2008 Haupt- und Finanzausschuss 23.10.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde Leopoldshöhe über das Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW Förderungsanträge auf Pauschalzuweisungen für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen einreichen. Voraussetzung war, dass die Gemeinde Fördermittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellte (Produkt: 010 523 001 , Sachkonto 68 11 009 und 78 18 009) Diese Förderung des Landes steht ab 2009 nicht mehr zur Verfügung. Zur Diskussion steht nun, ob eine weitere Förderung der Gemeinde auch ohne Zuschüsse des Landes erfolgen soll. Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden sind die Richtlinien der Gemeinde Leopoldshöhe vom 11.06.1987, die seinerzeit erlassen wurden, um den Eigentümern derartiger Objekte eine kleine Hilfestellung geben zu können. Da es in diesen Fällen auch immer darum geht, das öffentliche Interesse an der Pflege und dem Erhalt der historischen Bausubstanz zu dokumentieren, sollten nach Auffassung der Verwaltung die vg. Richtlinien in Kraft bleiben. Es wird dann –wie bisher- jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden sein, in welcher Höhe entsprechende Mittel eingeplant werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung: Die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Leopoldshöhe für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden soll weiterhin auf der Grundlage der gemeindlichen Richtlinien erfolgen. Über den Umfang der Haushaltsmittel wird jährlich durch Festlegung im Haushaltsplan entschieden. Schemmel