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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
25.02.16, 18:03
Aktualisiert
25.02.16, 18:03
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-30/2016 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.03.2016 Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014 Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014 an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg - den Jahresabschluss 2014 festzustellen dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.257.713,35 € in Höhe von 3.759.802,66 € der Ausgleichrücklage und in Höhe von 4.497.910,69 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilrechnungen der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 18.08.2015 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 08.09.2015 zugeleitet. Lt. fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung) betrug der Fehlbedarf 9.275.140,13 €, der planerisch vollständig die Allgemeine Rücklage mindern sollte. Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 8.257.713,35 €. Aufgrund des Jahresüberschusses aus 2013 in Höhe von 3.759.802,66 € konnte die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe gefüllt werden. Die Ausgleichsrücklage hat eine Pufferfunktion und ist daher zur Minderung der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage einzusetzen, so dass sich die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gegenüber der Planung um 4.777.229,44 € auf 4.497.910,69 € reduzierte. Durch die Änderung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Bewertung der städtischen Beteiligungen nach der Eigenkapitalspiegelmethode ergab eine Werterhöhung in Höhe von insgesamt 1.033.561,00 €. Seit der Wertermittlung zum 01.01.2005 (Eröffnungsbilanz) wurden die Beträge der Beteiligungen nicht mehr verändert. Insbesondere bei der Erftland Wohnungsgesellschaft GmbH bzw. bei der Erftland Holding GmbH stieg das Eigenkapital deutlich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals beträgt daher nur 3.482.349,69 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 29,7 Mio. €, was überwiegend der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist. Das Eigenkapital sank von 76.614.227,10 € um 7.224.152,35 € auf 69.390.074,75 €. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze Beschlussvorlage WP9-30/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu verantworten haben. Auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Gemäß § 101 (8) GO NRW bedient sich in Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung oder Dritte als Prüfer haben im Rahmen ihrer Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung abzugeben. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2014 der örtlichen Rechnungsprüfung ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt. Ein gedrucktes Exemplar ist den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zugestellt worden. Des Weitern haben alle Ratsmitglieder eine Berichtsausfertigung in elektronischer Form erhalten. Der Prüfbericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wird den Prüfbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorstellen und erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch das RPA – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch das RPA bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen. Auf Grund der elektronischen Dokumentation des Prüfungsablaufes sowie der Prüfungsakten besteht für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses die Möglichkeit der Einsichtnahme dieser Daten in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes. Sofern eine solche Einsichtnahme gewünscht wird, wird um eine Terminabsprache mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes gebeten. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag von 8.257.713,35 € zehrt die vorhandene Ausgleichsrücklage i.H.v. 3.759.802,66 € vollständig auf. Der Restbetrag von 4.497.910,69 € mindert die Allgemeine Rücklage. Unter Berücksichtigung der Wertveränderung gem. § 43 Abs. 3 GemHVO i.H.v. 1.033.561,00 € beträgt die tatsächliche Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage als Beschlussvorlage WP9-30/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Bestandteil des Eigenkapitals 3.482.349,69 €. Damit verfügt die Stadt Bedburg zum 31.12.2014 über 69.390.074,75 € Eigenkapital / Quote: 24,72% (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005: 95.135.905 Euro / Quote: 44,20%). Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt rd. 280,7 Mio. Euro. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 96 Abs. 2 GO). Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Thißen ----------------------------------Solbach Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-30/2016 Seite 4