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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-30/2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,4 MB
Datum
10.03.2016
Erstellt
25.02.16, 18:03
Aktualisiert
25.02.16, 18:03

Inhalt der Datei

Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Seite Prüfungsauftrag 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 1 Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 2.1.3 Sonstige Unregelmäßigkeiten 1 1 1 2 3. 3.1 3.2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung 3 3 4 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.2 4.2.1 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5 5 5 6 6 7 7 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkungen 8 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Bilanz zum 31. Dezember 2014 Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Anhang für das Haushaltsjahr 2014 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014 Rechtliche Verhältnisse Wirtschaftliche Grundlagen Steuerliche Verhältnisse Analysierende Darstellungen der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage Aufgliederungen und Erläuterungen zu den Bilanzund Ergebnisrechnungsposten Anlagenspiegel, Rückstellungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft 3 1. PRÜFUNGSAUFTRAG Entsprechend § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW obliegt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 der Stadt Bedburg. Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW PS 450 in Verbindung mit den Prüfungsleitlinien IDR 200, 260 und 720 des Instituts der Rechnungsprüfer erstellt wurde. Die Prüfung wurde in den Monaten Juli bis Januar 2016 mit Unterbrechungen durchgeführt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Der Lagebericht ist darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken. Dieser Prüfungsbericht wurde um einen besonderen Erläuterungsteil der Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung erweitert, der diesem Bericht als Anlage 10 beigefügt ist. Ergänzend wurde eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchgeführt. 2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 2.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung 2.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Im Jahresabschluss sowie Lagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt von Bedeutung: 1. Laut fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung) betrug der Fehlbedarf 9.275.140,13 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte. Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 8.257.713,35 € (- 1.017.426,78 €). Aufgrund des Jahresüberschusses aus 2013 in Höhe von 3.759.802,66 € konnte die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe gefüllt werden. Die Ausgleichsrücklage hat eine Pufferfunktion und ist daher zur Minderung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage einzusetzen, so dass sich die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gegenüber der Planung um 4.777.229,44 € auf 4.497.910,69 € reduziert. 2. Durch die Änderung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Bewertung der städtischen Beteiligungen nach der Eigenkapitalspiegelmethode ergab eine Werterhöhung in Höhe von insgesamt 1,03 Mio. €. Die tatsächliche Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals beträgt daher nur 3.482.349,69 €. 3. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 29,7 Mio. €, was überwiegend der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist. Seite 1 4. Das Eigenkapital sinkt von 76.614.227,10 € um 7.224.152,35 € auf 69.390.074,75 €. Das Eigenkapital sank aufgrund der Salden der Ergebnisrechnungen der Jahre 2010 bis 2014 gegenüber der Stichtagsfestsetzung am 31.12.2009 von 84,5 Mio. € um 15,1 Mio. € auf 69,4 Mio. € (- 18%). Das Rechnungsprüfungsamt nimmt zu den vorgenannten Angaben wie folgt Stellung: Zu1. Die nicht eingeplanten Aufwandserhöhungen, insbesondere in den Bereichen Transferaufwendungen und Versorgungsaufwendungen, konnten durch Ertragsverbesserungen, insbesondere bei den sonstigen ordentlichen Erträgen nicht nur kompensiert werden, sondern führten zu einem positiveren Jahresergebnis als es der Plan vorsah. Zu2. Die positiven Entwicklungen der städtischen Beteiligungen finden sich durch die Berücksichtigung der entsprechenden Wertveränderungen nach den Vorgaben des § 43 Abs. 3 GemHVO in der allgemeinen Rücklage wieder. Zu 3. Durch die Beteiligung am Windpark ist es zu einer Bilanzverlängerung gekommen, die auf der Aktivseite die Finanzanlagen erhöht und auf der Passivseite durch Kreditaufnahmen zur Windparkfinanzierung zu einem deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten geführt hat. Zu 4. Ein ökonomisches Ziel der öffentlichen Verwaltung ist der Eigenkapitalerhalt. Innerhalb der letzten 5 Jahre hat sich allerdings das Eigenkapital um rund 18 % verringert. Dies ist eine Folge der in der Vergangenheit häufig nicht erreichten Haushaltsausgleiche. Um dem Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken ist es umso wichtiger, das HSK-Ziel des Haushaltsausgleiches intensiv zu verfolgen. Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf der Stadt geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage der Stadt wieder. 2.1.2 Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Lagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: "Die Haushaltsjahre 2013 und 2014 schlossen jeweils besser ab, als die Planwerte dies vorsahen. Dies war insbesondere die Folge von Gewerbesteuernachzahlungen einschließlich der damit zusammenhängenden Zinszahlungen. Auch das Jahr 2015 könnte besser abschließen als geplant, da wiederum eine außerplanmäßige Gewerbesteuernachzahlung einschließlich Zinsen in Höhe von rd. 10 Mio. € erfolgte. Der Steuerschuldner kündigte allerdings an, gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamtes den Klageweg zu beschreiten. Dies hätte zur Folge, dass das Prozessrisiko einzuschätzen und zu bewerten wäre. Je nach dem zu welcher Einschätzung man kommt, müsste eine Drohverlustrückstellung in zweistelliger Millionenhöhe gebildet werden. Unberücksichtigt in der Planung ist z.B. die Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster. Da dies im Hinblick auf den erfolgten Ratsbürgerentscheid umgesetzt werden soll, ist dieser Betrag zwingend an anderer Stelle einzusparen bzw. durch höhere Erträge zu kompensieren. Seite 2 Folgende weitere Tatbestände stellen Risiken für den städtischen Haushalt dar: Anzahl der Flüchtlingszuweisungen und den damit ggf. verbundenen Investitionen bzw. Folgeaufwendungen Entwicklung des Kapitalmarktes (ein steigendes Zinsniveau kann zu erheblichen Haushaltsbelastungen führen) Entwicklung der Kreisumlage Künftige Tarifabschlüsse Mit der Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wird es voraussichtlich geboten sein, weitere Konsolidierungspotenziale zu erschließen." Zusammenfassend stellt das Rechnungsprüfungsamt fest, dass die Lage der Stadt Bedburg durch den gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht nach unserer Auffassung zutreffend dargestellt und beurteilt wird. Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt im Lagebericht ist nach unserer Auffassung plausibel und zutreffend. 2.1.3 Sonstige Unregelmäßigkeiten Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 22.09.2015 dem Rat zur Feststellung vorgelegt. Die Frist gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW, den Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen, wurde überschritten. Die Frist für die Beschlussfassung über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss gemäß § 96 GO NRW durch den Rat bis zum 31.12.2015 konnte ebenfalls nicht eingehalten werden. Ein nach § 117 GO NRW zu erstellender und dem Jahresabschluss beizufügender Beteiligungsbericht liegt nicht vor. Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind drei Rückstellungen auf Grund des Zeitablaufs bzw. Abschlusses der Maßnahme aufzulösen: GS Bedburg; Sanierung Traufe West Die Maßnahme ist abgeschlossen. GS Kirchherten; Fenster Die Rückstellung wurde bereits 2008 gebildet und ist seitdem nie beansprucht worden. Renovierung Schloss Bedburg: Die Rückstellung in Höhe von 31.500 € wurde 2008 gebildet, seitdem wurden nur ca. 9.000 € in Anspruch genommen. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten führen auf Grund der Wesentlichkeit nicht zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks. 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 3.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Seite 3 Dazu hat die Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang (Anlagen 1 – 4) sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 (Anlage 5) der Stadt geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDR und IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Stadt ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stadt die Schwerpunkte, die Art und den Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht mit ein. Sie beinhaltet auch die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers und eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Abschlussprüfung gewonnen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Prüfung umfasst aussagebezogene einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Die Auswahl der risikoorientierten Prüfungshandlungen basierte auf vorhandene Erfahrungswerte der beteiligten Rechnungsprüfer und den gewonnenen Erkenntnissen aus den vorausgegangenen Soll-Ist-Vergleichen und Zeitreihenanalysen. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten geführt: - Sachanlagen Beteiligungen Verbindlichkeiten aus Kreditmarktdarlehen Personalaufwendungen Seite 4 Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde zunächst die eingesetzte Finanzsoftware INFOMA sowie die hieran angeschlossenen Schnittstellen zu den weiteren Programmen kontrolliert. Zur Beurteilung des inhärenten Fehlerrisikos wurde in einem weiteren Schritt die Aufbauund Ablauforganisation der Verwaltung insbesondere mit Hinblick auf die Dienst- und Fachaufsicht sowie den Belastungsgrad einzelner Bediensteter überprüft. Ortsrechtliche Bestimmungen in Form von Satzungen und Dienstanweisungen sind zur Klärung von Aktualität und Vollständigkeit eingesehen worden. Systemprüfungen sind in Form von Zeitreihenanalysen und Soll-Ist-Vergleichen auf Basis der einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungspositionen durchgeführt worden. Einzelfallprüfungen folgten auf Basis der Systemprüfungsergebnisse. Alle Prüfungen unterlagen einer Stichprobenauswahl auf Basis der IKS- und Risikobeurteilung. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte und unter dem Datum vom 10. November 2014 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie des dazugehörigen Lageberichts. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden durch die Verwaltungsleitung erteilt. Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 21. August 2015 schriftlich bestätigt. 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKFKontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und aufgestellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten, der Bilanzierungshilfen und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Die Stadt hat gem. § 12 GemHVO NRW produktorientierte Ziele festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt. Seite 5 Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 4.1.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten, die Bilanzierungshilfen und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden entsprechend der vom Rat festgesetzten Wertgrenzen einzeln in der Teilfinanzrechnung ausgewiesen. Die Stadt hat gem. § 18 GemHVO NRW zur Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eine Kosten- und Leistungsrechnung (in Form einer Voll-/Teilkostenrechnung) aufgebaut. Die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sind als interne Leistungsbeziehungen in den Teilergebnisrechnungen gesondert ausgewiesen. Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. 4.1.3 Lagebericht Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage 5 beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt, die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, bedeutsame produktorientierte Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW einbezieht und erläutert sowie alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Rechnungsprüfung sind keine (weiteren) nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. Seite 6 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Seite 7 5. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2014 und dem beigefügten Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung: Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bedburg, den 21.01.2016 Thißen Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Seite 8 Anlage 1 Bilanz zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva Aktiva 1. 31.12.2014 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundenen Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleitungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 120.673,49 152.529,14 37.754.691,92 933.522,25 393.412,40 2.143.836,21 37.843.070,69 933.846,25 393.412,40 2.131.650,55 1.221.348,44 37.500.323,13 579.901,77 27.311.575,43 1.242.198,89 38.312.719,65 693.831,95 28.039.250,30 23.040.755,22 3.073.188,83 0,00 23.041.263,91 3.174.929,14 0,00 31.209.917,99 46.390.645,47 31.934.058,84 46.890.400,86 0,00 287.275,21 66.248,90 1.942.678,31 2.243.761,52 636.132,19 0,00 295.121,92 66.248,90 1.868.881,83 2.287.754,51 211.182,76 216.729.215,19 219.359.823,35 0,00 38.223.699,00 322.457,87 0,00 0,00 2.795.078,00 306.926,37 0,00 0,00 115.212,16 0,00 86.043,43 0,00 140.622,28 0,00 109.724,83 38.747.412,46 3.352.351,48 3.711.717,39 0,00 3.483.328,39 0,00 10.114.763,19 14.311.172,22 1.194.087,28 333.701,42 0,00 2.894.547,22 1.065.634,28 321.835,08 0,00 2.409.611,99 18.248.816,50 21.591.581,96 6.889.620,39 6.472.965.47 0,00 0,00 280.735.738,03 Bilanzsumme Anlage 1 Seite 1 31.12.2013 250.929.251,40 Bilanz zum 31. Dezember 2014 Passiva Passiva 1. 2. 3. 4. 5. 31.12.2014 Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 73.887.985,44 0,00 3.759.802,66 -8.257.713,35 72.854.424,44 0,00 0,00 3.759.802,66 69.390.074,75 76.614.227,10 47.847.162,29 17.590.961,76 531.061,02 2.606,66 49.198.585,03 17.208.539,72 503.338,65 2.764,24 65.971.791,73 66.913.227,64 17.743.254,00 0,00 1.167.663,44 1.021.704,54 16.275.400,00 0,00 579.490,23 1.276.490,24 19.932.621,98 18.131.380,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 55.373.057,71 19.600.00,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.813.545,50 17.000.000,00 28.840.080,52 1.159.348,48 6.858.774,39 5.166.176,66 29.700.551,23 2.054.156,16 5.900.317,36 3.353.497,55 116.997.437,76 80.822.067,80 8.443.811,81 8.448.348,39 280.735.738,03 Anlage 1 Seite 2 31.12.2013 250.929.251,40 Anlage 2 Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Ergebnisrechnung Für das Haushaltsjahr 2014 Ertrags- und Aufwandsarten 1 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz / Ist EUR 26.523.347,80 EUR 23.418.000,00 EUR 22.176.009,31 EUR - 1.241.990,69 11.034.497,55 11.455.349,85 12.260.741,78 805.391,93 108.438,09 65.300,00 167.221,77 101.921,77 7.310.121,36 7.507.337,61 8.054.749,14 547.411,53 1.131.660,97 1.213.397,00 1.147.678,11 - 65.718,89 1.668.886,98 1.467.250,00 1.726.379,08 259.129,08 9.273.947,96 1.572.067,58 3.877.713,77 2.305.646,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 +/- Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 57.050.900,71 46.698.702,04 49.410.492,96 2.711.790,92 11 - Personalaufwendungen -8.993.578,73 -9.687.800,00 -9.318.418,02 369.381,98 12 - -507.749,32 -711.000,00 -1.540.816,98 - 829.816,98 13 - -6.834.674,54 -7.178.471,68 -7.450.706,41 - 272.234,73 14 - -4.784.530,33 -5.761.530,59 -5.039.329,01 722.201,58 15 - Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen -23.561.764,51 -23.627.550,00 -25.472.693,72 - 1.845.143,72 16 - -6.159.022,62 -5.424.299,90 -6.272.217,29 - 847.917,39 17 = -50.841.320,05 -52.390.652,17 -55.094.181,43 - 2.703.529,26 18 = 6.209.580,66 -5.691.950,13 -5.683.688,47 8.261,66 19 + 91.060,70 358.500,00 94.320,45 - 264.179,55 20 - -2.540.838,70 -3.941.690,00 -2.668.345,33 1.273.344,67 21 = Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis -2.449.778,00 -3.583.190,00 -2.574.024,88 1.009.165,12 22 = Ordentliches Ergebnis 3.759.802,66 -9.275.140,13 -8.257.713,35 1.017.426,78 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 24 - 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = 0,00 0,00 0,00 0,00 26 = Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis 3.759.802,66 -9.275.140,13 -8.257.713,35 1.017.426,78 Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Anlage 2 Seite 1 Anlage 3 Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Ein- und Auszahlungsarten 1 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 8 + + 9 = 10 11 - 12 - 13 - 14 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = 17 = 18 + 19 + 20 + 21 = 22 - 23 - 24 - 25 - 26 - 27 - 28 = 29 = 30 31 = + 32 - 33 = 34 = 35 + 36 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen f. d. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelfehlbetrag Aufnahme und Rückfluss von Darlehen Tilgung und Gewährung von Darlehen Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Anfangsbestand an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz / Ist EUR 21.122.969,70 EUR 23.418.000,00 EUR 26.613.591,59 EUR -3.195.591,59 8.956.256,83 9.006.100,00 8.989.152,09 16.947,91 57.315,35 65.300,00 56.048,09 9.251,91 7.339.578,08 7.073.420,00 7.640.750,56 -567.330,56 808.708,90 1.213.397,00 878.629,53 334.767,47 1.623.509,56 1.467.250,00 1.688.174,71 -220.924,71 1.829.590,03 77.083,48 1.416.900,00 358.500,00 4.486.588,50 92.716,63 -3.069.688,50 265.783,37 41.815.011,93 44.018.867,00 50.445.651,70 -6.426.784,70 -8.552.284,54 -619.215,21 -9.084.900,00 -935.000,00 -8.638.778,09 -841.711,85 -446.121,91 -93.288,15 -6.719.845,08 -7.504.612,00 -7.180.629,12 -323.982,88 -2.524.483,05 -3.941.690,00 -2.689.673,50 -1.252.016,50 -22.807.084,49 -23.627.550,00 -25.526.563,72 1.899.013,72 -3.739.963,86 -4.196.308,00 -3.974.860,42 -221.447,58 -44.962.876,23 -49.290.060,00 -48.852.216,70 -437.843,30 -3.147.864,30 -5.271.193,00 1.593.435,00 -6.864.628,00 3.789.714,93 3.055.000,00 1.134.535,04 1.920.464,96 4.876.451,55 1.857.910,00 325.593,83 1.532.316,17 215.604,23 236.000,00 56.835,28 179.164,72 8.881.770,71 5.148.910,00 1.516.964,15 3.631.945,85 -26.319,87 -526.661,00 -108.804,82 -417.856,18 -2.215.822,14 -9.061.078,00 -1.036.401,62 -8.024.676,38 -461.219,61 -2.191.730,00 -691.697,58 -1.500.032,42 -1.487.150,00 -51.691.850,00 -34.395.060,00 -17.296.790,00 -4.337.453,89 -2.070.716,00 -1.021.021,02 -1.049.694,98 0,00 - 100.000,00 0,00 - 100.000,00 -8.527.965,51 -65.642.035,00 -37.252.985,04 -28.389.049,96 353.805,20 -60.493.125,00 -35.736.020,89 -24.757.104,11 -2.794.059,10 22.889.694,13 -65.764.318,00 4.644.175,00 -34.142.585,89 42.241.024,49 -31.621.732,11 -37.596.849,49 -19.401.120,01 -2.055.971,00 -7.945.697,30 5.889.726,30 3.488.574,12 2.588.204,00 34.295.327,19 -31.707.123,19 694.515,02 -63.176.114,00 152.741,30 -63.328.855,30 0,00 0,00 347.725,43 - 347.725,43 825.060,20 -63.176.114,00 500.466,73 -62.675.647,27 Anlage 3 Seite 1 Anlage 4 Anhang für das Haushaltsjahr 2014 Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Bedburg gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 GemHVO Anlage 4 Seite 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz der Stadt Bedburg enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Zum Bilanzstichtag wurden die Bilanzansätze vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet. Die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden berücksichtigt. a. Das Immaterielle Vermögen und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die in der Schlussbilanz ausgewiesenen Beträge sind um die Abschreibungsbeträge des Jahres vermindert. b. Die Beteiligungen (ein Teilbereich der Finanzanlagen) sind zur Eröffnungsbilanz nach der Eigenkapitalspiegelwertmethode bewertet worden. „Ausleihungen“ in Form von Arbeitgeberdarlehen sind abgezinst eingestellt und wurden um die anteiligen Rückzahlungen gemindert. Von der Abzinsung der Wohnungsbaudarlehen wird gemäß der Empfehlung des Innenministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen (Handreichung für Kommunen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein- Westfalen) abgesehen, da die Gegenleistung des Darlehensempfängers die Unterbzw. Nichtverzinslichkeit kompensiert. Die im Jahr 2013 gegründeten RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs GmbH und die RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG wurden 2014 entsprechend der Beteiligungshöhe der Stadt Bedburg von 49 % mit Eigenkapital ausgestattet. Die aus den übrigen Beteiligungen der Stadt Bedburg entstandenen Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. c. Alle Forderungen der Stadt wurden zum Nennwert angesetzt und einzelund pauschalwertberichtigt. d. Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen und Investitionszuweisungen, die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen. e. Erhaltene Einzahlungen, die zweckgebunden für Investitionen zu verwenden sind (Beiträge, Zuwendungen, Sport- und Brandschutzpauschale), wurden als Sonderposten angesetzt und wurden entsprechend der Nutzungsdauer der finanzierten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. f. Nach dem kaufmännischen Vorsichtigkeitsprinzip sind „Rückstellungen“ für in § 36 GemHVO genannte Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag vorlagen und bis zur Aufstellung der Schlussbilanz bekannt wurden, gebildet worden. g. Die „Verbindlichkeiten“ wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt. Anlage 4 Seite 2 h. „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ sind erhaltene Zahlungen, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre zuzurechnen sind. Erläuterungen zur Bilanz Die nachfolgende Nummerierung entspricht der Gliederung der Bilanz zum 31.12.2014 und erläutert wesentliche Entwicklungen im Haushaltsjahr 2014. Aktiva Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Zugang i.H.v. 26 T€ resultiert aus der Anschaffung neuer Software (u.a. MS Office 2013, Upgrade Spectaculum, Systembuilder Win Pro 8.1, Lizenzen Exchange, Audit Agent). 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen Sportanlagen sind gemäß § 41 GemHVO den Grünflächen zuzuordnen. Der Zugang in Höhe von 36 T€ resultiert aus dem Erwerb von neuen Spielgeräten und nachträglichen Anschaffungskosten für die neue Beregnungsanlage im Sportzentrum Bedburg West. Der Abgang in Höhe von 7 T€ resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf eines Grundstückes am Buschacker. Aufgrund von Aktivierungen diverser Spielgeräte entstanden die Umbuchungen in Höhe von 12 T€. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Der Zugang i.H.v. 28 T€ resultiert aus dem Erwerb einer Ausgleichsfläche Am Pützer Weg. Der Abgang i.H.v. 15 T€ resultiert aus dem Verkauf eines Grundstücks an der Grevenbroicher Straße. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.2 Schulen Der Zugang in Höhe von 16 T€ ergibt sich aus der Aktivierung der Skateranlage am Schulzentrum. Anlage 4 Seite 3 1.2.2.3 Wohnbauten Der Abgang bei den Wohnbauten resultiert aus dem Verkauf des Gebäudes Butterstraße 48 (96 T€) und der Umbuchung einer Teilfläche des Gebäudegrundstücks Gommershovener Weg 20 (21 T€) zu den zum Verkauf bestimmten Grundstücken ins Umlaufvermögen (Vorräte). 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Der Zugang i.H.v. 289 T€ beruht auf der Aktivierung der an die Stadt Bedburg übertragenen Kanäle im Baugebiet Neue Bergstraße. 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Die im Baugebiet Neue Bergstraße neu geschaffenen Straßenabschnitte wurden der Stadt übertragen. Weiterhin erfolgte der Endausbau der Prümer Straße und der Straße An der Wildhecke. Hieraus ergab sich ein bilanzieller Zugang i.H.v. 977 T€. 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Folgende Anschaffungen (Zugänge) wurden getätigt: - 2 Pritschenwagen (45 T€) - Alleshäcksler (44 T€) - Arbeitshebebühne (36 T€) - Traktor (38 T€) - Rasenkehrmaschine (18 T€) - PKW (15 T€) - Feuerwehrfahrzeug TSF-W (105 T€) - Wegeplanierspiegel (5 T€) - Hochdruckreiniger (3 T€) 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Der Zugang betrifft insbesondere folgende Anschaffungen: - Atemschutzgeräte Feuerwehr (5 T€) - Ökotec-Material Feuerwehr (3 T€) - Arbeitsgeräte Friedhöfe (9 T€) - Arbeitsgeräte Bauhof (8 T€) - IT-Ausstattung für Schulen (3 T€) - Ausstattung Rollendes Wohnmobil (Jugendarbeit) (4 T€) - Spülmaschine Grundschule Kaster (3 T€) - Fußballtore (4 T€) - Mobiliar Schulen (14 T€) - Ausstattung Mensa (3 T€) - Mobiliar Rathaus Kaster (9 T€) - Gebäudeleittechnik (5 T€) - IT-Ausstattung Rathäuser (4 T€) - Reinigungsmaschine Mehrzweckhalle Kirdorf (2 T€) - Messestand Büro für Standortförderung (4 T€) - Transportwagen für Feuerwehrmaterial (5 T€) Anlage 4 Seite 4 1.2.8 Anlagen im Bau Anlage im Bau Verbesserung Verkehrssituation Stand 01.01.14 Veränderung 2014 Umbuchung 2014 Stand 31.12.14 9.460,50 0,00 0,00 9.460,50 Bahnübergang Erkelenzer Straße Kreisverkehr Erkelenzer Str./ Neusser Str. 12.413,08 0,00 0,00 12.413,08 7.967,90 4.667,78 0,00 12.635,68 Ausbau Straße Gommershovener Weg 3.600,00 0,00 0,00 3.600,00 Erschließung Straße BP 15 (Goethestr.) 0,00 88.680,27 0,00 88.680,27 Erschließung Kanal BP 15 (Goethestr.) 0,00 272.695,48 0,00 272.695,48 Erschließung Kolpingstraße 0,00 11.287,86 0,00 11.287,86 742,02 0,00 0,00 742,02 Neubau Brücke Am Finkelbach Neubau Brücke Schlosspark Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf aktivierbare Kanalsanierungen aktivierbare Kosten Tunnel 5.021,67 11.418,93 0,00 16.440,60 41.554,01 640,36 0,00 42.194,37 0,00 47.213,79 0,00 47.213,79 355,81 0,00 0,00 355,81 Rathausfrage Bedburg 32.320,40 0,00 0,00 32.320,40 Ortsmitte Kaster 82.766,80 0,00 0,00 82.766,80 Außenwand Bauhof Bedburg Spielgeräte 3.325,53 0,00 0,00 3.325,53 11.655,04 0,00 11.655,04 0,00 211.182,76 436.604,47 11.655,04 636.132,19 Bei der Anlage im Bau „Ortsmitte Kaster“ handelt es sich um die Planungskosten für die Rahmenplanung Kaster. Diese sind u.U. aufwandswirksam zu verbuchen, sofern die Umsetzung des Rahmenplans aufgegeben wird. Bei der Anlage im Bau „Rathausfrage Bedburg“ handelt es sich um die Machbarkeitsstudie zum Neubau des Rathauses. 1.3 Finanzanlagen 1.3.2 Beteiligungen Folgende Beteiligungen sind zum Abschlussstichtag als Finanzanlagen bilanziert: Anteil in Prozent Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.13 Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.14 RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co.KG 49,000 1.487.150,00 35.882.210,00 Erftland Holding GmbH 17,800 524.244,00 1.519.289,00 Erftland Wohnungsgesellschaft mbH 1,108 143.173,00 175.915,00 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH 1,316 10.226,00 10.227,00 Radio Erft GmbH & Co. 1,250 5.113,00 4.532,00 52,631 625.172,00 631.526,00 Zweckverband Förderschule Anlage 4 Seite 5 1.3.3 Stiftungen Zum Abschlussstichtag wird folgendes Sondervermögen in der Bilanz ausgewiesen: 1. Stiftung Silverberg 2. Stiftung Rheinbraun 195.174,74 € 127.283,13 € 322.457,87 € 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen Die Bilanz enthält Ausleihungen an Beteiligungen in Höhe von 114.212,16 €. Dieser Wert wird nicht abgezinst (siehe Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt b). 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Ebenso bestehen sonstige Ausleihungen in Form von Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 86.043,43 €. 2.1 Vorräte Unter der Position Vorräte sind im Wesentlichen die zum Verkauf bestimmten Grundstücke bilanziert. Zum 31.12.2014 waren das folgende Grundstücke: - Kasterer Acker - Goethestraße - Adolf-Silverberg-Straße - ehem. Sportplatz Lipp - Bahnstraße - James-Watt-Straße - Max-Beckmann-Straße - Neusser Straße - Robert-Bosch-Straße - Oeppenstraße 1.062 T€ 936 T€ 420 T€ 262 T€ 259 T€ 242 T€ 227 T€ 178 T€ 63 T€ 31 T€ Bei den zum Verkauf bestimmten Grundstücken erfolgte eine Umbuchung des Gebäudegrundstücks Gommershovener Weg i.H.v. 21 T€ von den Wohnbauten. Von dem oben genannten umgebuchten Grundstück erfolgte aufgrund des Verkaufs eines Teilgrundstückes ein Abgang i.H.v.19 T€. 2.2 Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Anlage 4 Seite 6 Niedergeschlagene Forderungen sowie voraussichtlich nicht einbringbare Forderungen aus Insolvenzen wurden zu 100% einzeln wertberichtigt. Die weiteren Forderungen (ohne Insolvenzen) wurden nach Bewertung durch die Stadtkasse (Kriterium: Prüfung der Einzelfälle auf voraussichtliche Einbringbarkeit der Forderung) mit Einzelwertberichtigungen in Höhe von 100% oder 50% versehen. Für die Einzelwertberichtigung ergibt sich im Jahr 2014 folgendes Bild: EWB 2013 in € Forderung EWB 2014 in € Insolvenzen 2014 EWB 100% zu buchende EWB in € EWB 50% EWB 2014 in € Einzelwertberichtigung Gebührenforderungen 82.445,56 31.606,29 41.649,87 2261,77 -6.927,63 43.911,64 Einzelwertberichtigung Beitragsforderungen 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einzelwertberichtigung 1.048.221,57 Steuerforderungen 790.511,86 148.109,65 31.815,98 -77.784,08 179.925,63 Einzelwertberichtigung Transferforderungen 352.031,11 70.315,51 402.267,47 5853,50 126.405,37 408.120,97 Einzelwertberichtigung Sonst. öffentl. Ford. 304.717,88 340.671,99 100.179,31 8365,41 144.498,83 108.544,72 Einzelwertberichtigung Privatrechtl. Ford. 646.425,21 323.881,71 61.993,13 195,39 -260.354,98 62.188,52 754.199,43 48.492,05 -74.162,49 802.691,48 2.433.841,33 1.556.987,36 Für die restlichen Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3% vorgenommen. Für die Pauschalwertberichtigung ergibt sich im Jahr 2014 folgendes Bild: Pauschalwertberichtigungen bei PWB 2013 in € PWB 2014 in € zu buchende PWB in € 8.440,54 10.464,00 2.023,46 0,00 0,00 0,00 181.291,32 42.441,00 -138.850,32 8.460,00 87.579,00 79.119,00 Sonstige öffentlich-rechtl. Forderungen 66.972,45 13.407,00 -53.565,45 Privatrechtlichen Forderungen 31.710,00 15.705,00 -16.005,00 296.874,31 169.596,00 127.278,31 Gebührenforderungen Beitragsforderungen Steuerforderungen Transferforderungen 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel setzen sich insbesondere aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (Girokonten, Sparbücher) zusammen. Die liquiden Mittel weisen zum 31.12.2014 einen Bestand von 2.894.547,22 € auf, wovon allerdings rd. 2,2 Mio. € auf die vertragsgemäß zu führenden Rücklagenkonten für das PPP-Modell Schulzentrum entfallen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung der Liquidität herangezogen werden können. Anlage 4 Seite 7 Es wird darauf hingewiesen, dass Liquiditätskredite in Höhe von 19.600.000 € in Anspruch genommen wurden. 3.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen des Jahres 2014, die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen, bzw. Investitionszuschüsse verbucht, z.B.: - Beamtenbesoldung Januar - bilanzierte Baukostenzuschüsse - investive Zuschüsse an die Feuerwehrzentralwerkstatt - der Investitionszuschuss für das Schloss Bedburg - der Investitionszuschuss für den Umbau des Bahnhofs Bedburg - Investitionszuschuss terra nova für den Erwerb von Grundstücken - Investitionszuschüsse für den U3-Ausbau Passiva 1.Eigenkapital Das Eigenkapital zum 31.12.2014 setzt sich wie folgt zusammen: - Allgemeine Rücklage - Ausgleichsrücklage - Jahresfehlbetrag - Jahresergebnis gem. § 43 Abs.3 GemHVO 72.854.424,44 € 3.759.802,66 € -8.257.713,35 € 1.033.561,00 € Das Eigenkapital beträgt somit zum 31.12.2014 insgesamt 69.390.074,75 €. 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen richtet sich nach der Nutzungsdauer der durch Zuweisungen finanzierten Anlagegüter. Zugänge zu den Sonderposten in 2014 resultieren aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten. Die Allgemeine Investitionspauschale 2014 wurde zur Finanzierung folgender Wirtschaftsgüter verwendet und wird über deren Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst: 34.635,51 € • Feuerwehrfahrzeug TSF-W 35.617,70 € • Arbeitshebebühne 43.724,82 € • 2 Pritschenwagen 38.042,42 € • Traktor 13.506,74 € • Heckanbaustreuer 17.969,00 € • Rasenkehrmaschine 44.158,00 € • Alleshäcksler 4.910,42 € • Wegeplanierspiegel 200.000,00 € • P+R-Anlage Bahnhof Anlage 4 Seite 8 Eine noch nicht konkret zugewiesene Restsumme der Investitionspauschale in Höhe von 298.854,43 € wurde als erhaltene Anzahlung in der Bilanz ausgewiesen und wird in einem der Folgejahre einem Wirtschaftsgut zugewiesen. Weiterhin wurde die Investitionspauschale für investive Wirtschaftsgüter, die als Festwert in der Bilanz stehen, sowie für geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von insgesamt 243.151,49 € eingesetzt und in voller Höhe ertragswirksam aufgelöst. Die Brandschutzpauschale 2014 wurde zur Finanzierung des Feuerwehrfahrzeuges TSF-W in Höhe von 61.466,13 € verwendet. Die Sportpauschale 2014 wurde zur Finanzierung der Bewässerungsanlage im Sportzentrum West in Höhe von 17.431,01 € eingesetzt. Ein Restbetrag von 45.961,99 € wurde als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. 2.2 Sonderposten aus Beiträgen Die Auflösung der Sonderposten aus Beiträgen ist ebenfalls an die Nutzungsdauer der durch Beiträge finanzierten Anlagegüter gekoppelt. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Die Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2014 stellen sich wie folgt dar: Betrag in € Über-/Unterdeckung Friedhofsgebühren 103.725 Unterdeckung Schmutzwasser 139.464 Unterdeckung Niederschlagswasser 71.604 Unterdeckung Abfallbeseitigung 32.086 Überdeckung Straßenreinigung 1.478 Überdeckung Winterdienst 73.571 Überdeckung Obdachlosenlosenunterkünfte 17.154 Unterdeckung Asylbewerberunterkünfte 51.374 Unterdeckung Die Überdeckungen sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Bilanz ausgewiesen. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen Köln angesetzt. Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger mussten um 1.540.817 € erhöht werden (Zuführung). Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte i.H.v. 817.670 €. Anlage 4 Seite 9 Des Weiteren erfolgte eine Umbuchung (Passivtausch) i.H.v. 351.718 € von den Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten. Somit ergibt sich zum 31.12.2014 ein Stand von 8.570.647 €. Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten mussten um 744.707 € erhöht werden (Zuführung). Wie oben erwähnt erfolgte eine Umbuchung (Passivtausch) i.H.v. 351.718 € zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger. Zum 31.12.2014 ergibt sich somit ein Stand von 9.172.607 €. Eine tabellarische Darstellung erfolgt im Rückstellungsspiegel. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Die Instandhaltungsrückstellungen für nicht aktivierbare Kanalsanierungen resultieren aus der Schadensbeurteilung der Kamerabefahrung der Kanäle der einzelnen Ortsteile, die nach SÜV-Kan mindestens alle 10 Jahre vorzunehmen ist, und betreffen folgende Ortsteile bzw. Bezirke: • • • • Bedburg-West (voraussichtlicher Abschluss 2015) Bedburg-Innenstadt (voraussichtlicher Abschluss 2015 Broich (voraussichtlicher Abschluss 2015) Lipp (voraussichtlicher Abschluss in 2016) Die Rückstellungen für die Kanalsanierungen machen rd. 72% der gesamten Instandhaltungsrückstellungen aus. Die übertragenen Mittel bei der Rückstellung für die Instandhaltung mehrerer Brücken im Stadtgebiet dienen zur Durchführung der Arbeiten Ende 2015. Des Weiteren wurde eine Rückstellung in Höhe von 215.000 € zur Sanierung des Freibades gebildet (mehrheitlicher Ratsbeschluss vom 16.12.2014). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Rückstellungsspiegel. 3.4 Sonstige Rückstellungen Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen ist dem als Anlage beigefügten Rückstellungsspiegel zu entnehmen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen steigen um 32.559.512,21 € auf 55.373.057,71 €. Der ordentlichen Tilgung (1.100.487,79 €) steht eine Neuaufnahme in Höhe von 33.660.000,00 € (Beteiligungen Windpark Königshovener Höhe) gegenüber. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung steigen um 2.600.000 € auf 19.600.000 €. Anlage 4 Seite 10 Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (PPP-Modelle), sinken um den Betrag der ordentlichen Tilgung (860.470,71) auf 28.840.080,52 €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sinken um 894.807,68 € auf 1.159.348,48 €. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen steigen um 983.063,15 € auf 6.858.774,39 €. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuwendungen an die Kindertagesstätten (ca. 2.890 T€) sowie um durchlaufende Gelder aus dem Bereich Sozialhilfe (ca. 3.910 T€). Den Verbindlichkeiten für durchlaufende Gelder Sozialhilfe stehen Forderungen für durchlaufende Gelder Sozialhilfe (ca. 4.095 T€) entgegen. Den Verbindlichkeiten aus Zuwendungen an die Kindertagesstätten stehen Forderungen ggü. dem Landschaftsverband Rheinland (ca. 1.742 T€) sowie Forderungen aus Kindergartenbeiträgen entgegen. Die sonstigen Verbindlichkeiten steigen um 1.812.679.11 € auf 5.166.176,66 €. Hier finden sich u.a. erhaltene Anzahlungen (Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge 82 T€) für noch im Bau befindliche Straßen- und Kanalbaumaßnahmen (Holtroper Straße u. Goethestraße). Weiterhin finden sich hier erhaltene Anzahlungen aus Zuweisungen nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (100 T€) sowie erhaltene Anzahlungen der Allgemeinen Investitionspauschale 2014 (298 T€) und der Sportpauschale 2014 (45 T€), die noch keinem Anlagengut zugeordnet werden konnten. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind erhaltene Zahlungen aus Vorjahren sowie des Jahres 2014, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen (im Wesentlichen vereinnahmte Friedhofsgebühren, Entschädigung aus dem Vertrag über bestehende Windkraftanlagen, Finanzierung der gewährten Investitionszuschüsse über erhaltene Zuschüsse von Dritten für den Bau des Bahnhofs). Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind dem beigefügten Lagebericht bzw. den Teilrechnungen zu entnehmen. Anlage 4 Seite 11 Sonstige Angaben Bei folgenden Vermögensgegenständen (gruppiert nach Produkten) wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen und mit Festwerten gearbeitet: 01.111.302 Verwaltungs- und Betriebsgebäude (Bewirtschaftung) 15.573.318 Mischgenutzte Gebäude (Bewirtschaftung) und Mobiliar für Arbeitsplätze, Tageslichtprojektoren, Stühle und Tische (Veranstaltungen) 02.126.206 Brandschutz und 02.126.303 Feuerwehrgerätehäuser (Bewirtschaftung) Arbeitskleidung, Schläuche, Funkmeldeempfänger, Tageslichtprojektoren 03.211.207 Grundschule Bedburg, 03.211.208 Grundschule Kirdorf, 03.211.209 Grundschule Kaster, 03.211.210 Grundschule Kirchherten, 03.212.211 Hauptschule, 03.215.212 Realschule, 03.217.213 Gymnasium und 03.243.216 Zentrale Schulverwaltung Tische, Stühle, Pulte, Schulbücher; Landkarten, Tageslichtprojektoren, Ausstattung Mensa, Bänke und Lampen der Schulen 06.366.115 Kinderspielplätze Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Bänke, Zäune, Aufwuchs (Rasen, Hecken, Bodendecker, Sträucher, Bäume) 08.424.105 Unterhaltung der Sportplätze und 08.424.314 Sportplätze (Gebäudebewirtschaftung) Sportbelag, Sportrasen, Flutlichtanlagen, Lampen Sportanlagen, Lampen Gebäude, Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Mauer, Zäune, Bänke, Aufwuchs (Bäume) 12.541.110 Öffentliche Verkehrsflächen Lampen, Schilder, Mauern, Zäune, Bänke, Poller, Aufwuchs (Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume) 12.545.112 Straßenreinigung und Winterdienst Vorräte (Streusalz) 13.551.114 Öffentliche Grün- und Wasserflächen Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Lampen, Mauern, Zäune, Bänke, Aufwuchs (Wiesen, Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume) 13.553.116 Unterhaltung der Friedhöfe Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Holzabfallkörbe, Bänke, Mauer, Zäune, Aufwuchs (Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume) Anlage 4 Seite 12 Bedburg, den 18.08.2015 Aufgestellt Bestätigt Baum Stadtkämmerer Solbach Bürgermeister Anlage 4 Seite 13 Anlage 5 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Bedburg zum 31.12.2014 Anlage 5 Seite 1 Allgemeines Die Haushaltsplanung des Jahres 2014 wurde im Rahmen der Erstellung des Doppelhaushaltes 2013/2014 vorgenommen. Trotz der Unsicherheiten aufgrund der frühzeitigen Planung der Mittel für das Haushaltsjahr 2014 war kein Nachtrag notwendig. Der politisch beschlossene Finanzrahmen konnte eingehalten werden. Lt. fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung) betrug der Fehlbedarf 9.275.140,13 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte. Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 8.257.713,35 € (- 1.017.426,78 €). Aufgrund des Jahresüberschusses aus 2013 in Höhe von 3.759.802,66 € konnte die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe gefüllt werden. Die Ausgleichsrücklage hat eine Pufferfunktion und ist daher zur Minderung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage einzusetzen, so dass sich die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gegenüber der Planung um 4.777.229,44 € auf 4.497.910,69 € reduziert. Durch die Änderung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Bewertung der städtischen Beteiligungen nach der Eigenkapitalspiegelmethode ergab eine Werterhöhung in Höhe von insgesamt 1,03 Mio. €. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals beträgt daher nur 3.482.349,69 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 29,7 Mio. €, was überwiegend der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist. Aufgrund der im Januar 2014 kassenwirksam gewordenen Gewerbesteuernachzahlung und der damit zusammenhängenden Zinszahlung war auch die Entwicklung der liquiden Mittel positiver als erwartet. Das Eigenkapital sinkt von 76.614.227,10 € um 7.224.152,35 € auf 69.390.074,75 €. Das Eigenkapital sank aufgrund der Salden der Ergebnisrechnungen der Jahre 2010 bis 2014 gegenüber der Stichtagsfestsetzung am 31.12.2009 von 84,5 Mio. € um 15,1 Mio. € auf 69,4 Mio. € (- 18%). Anlage 5 Seite 2 Vermögens- und Schuldenlage Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beläuft sich auf rd. 280.735.738,03 € und steigt gegenüber der Bilanzsumme zum 31.12.2013 um 29.806.486,63 €. Die Entwicklung der einzelnen Vermögensgruppen der letzten 5 Jahre ist nachstehend grafisch dargestellt: AKTIVA jeweils zum 31.12. 300.000.000 € 250.000.000 € 200.000.000 € Rechnungsabgrenzung 150.000.000 € Umlaufvermögen Anlagevermögen 100.000.000 € 50.000.000 € 0€ 2010 2011 2012 2013 2014 Entwicklung des Anlagevermögens jeweils zum 31.12. 300.000.000 € 250.000.000 € 200.000.000 € Finanzanlagevermögen 150.000.000 € Sachanlagevermögen 100.000.000 € Immaterielle Vermögensgegenstände 50.000.000 € 0€ 2010 2011 2012 2013 2014 Besondere Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Bedburg hat aufgrund des Bilanzwertes das Sachanlagevermögen, das sich insbesondere aus den unbebauten und bebauten Grundstücken sowie dem Infrastrukturvermögen zusammensetzt. Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Jahr 2014 um rd. 2,6 Mio. €. Den Wertminderungen aufgrund der Abschreibungen in Höhe von rd. 5 Mio. € stehen insbesondere Zugänge aus der Aktivierung von Straßen bzw. Kanalanlagen und Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen (Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) und aus dem Um-/Neubau des Bedburger Bahnhofs gegenüber. Anlage 5 Seite 3 Die Abschreibungen steigen in Höhe von 254 T€ gegenüber dem Vorjahr 5,04%) auf insgesamt rd. 5 Mio. €. (+ Zur näheren Betrachtung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel bzw. den Anhang verwiesen. Die Finanzanlagen sind in der Bilanz zum 31.12.2014 mit einem Betrag von 38,7 Mio. € enthalten. Dieser Betrag ist um 35,4 Mio. € höher als im Vorjahr. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Beteiligung an einem energiewirtschaftlichen Unternehmen. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO sind Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu erläutern (Änderung der GemHVO im Jahre 2012). Die Beteiligungen der Stadt Bedburg entwickelten sich insgesamt positiv, so dass erstmalig seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 ein Wertzuwachs nach der Eigenkapitalspiegelwertmethode in Höhe von rd. 1 Mio. € verbucht wurde. Das Umlaufvermögen wird bestimmt durch die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie die liquiden Mittel. Der Bilanzwert minderte sich im Laufe des Jahres 2014 um rd. 3,3 Mio. €. Die Kassenlage war trotz der im Januar 2014 erfolgten Gewerbesteuernachzahlung einschl. der Zinszahlung ganzjährig defizitär. Am 31.12.2014 weist die Bilanz einen Bestand an Liquiditätskrediten in Höhe von 19,6 Mio. € aus. Zu den einzelnen Forderungen und deren Wertberichtigungen wird auf den Anhang und den Forderungsspiegel verwiesen. Die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite steigen um rd. 417 T€ auf 6,9 Mio. €. Der Bestand der aktiven Abgrenzungsposten setzt sich zusammen aus den investiven Zuschüssen an die Träger zum Ausbau der U3-Betreuung und die Investitionskosten für den Um-/Neubau des Bedburger Bahnhofs (Investitionskosten Bahnanlagen) sowie aus der Abgrenzung der Beamtengehälter Januar 2015. Entsprechende Zuweisungen des LVR-Jugendamtes (U3-Betreuung) und des NVR (Nahverkehr Rheinland / Umbau Bedburger Bahnhof) sind als Passiver Abgrenzungsposten bzw. Erhaltene Anzahlungen verbucht worden. Die Passivseite der Bilanz weist die Finanzierung des städtischen Vermögens aus. 300.000.000 € 250.000.000 € Rechnungsabgrenzung 200.000.000 € Rückstellungen 150.000.000 € Verbindlichkeiten Sonderposten 100.000.000 € Eigenkapital 50.000.000 € 0€ 2010 2011 2012 2013 2014 Anlage 5 Seite 4 Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31.12.2014 insgesamt rd. 69,39 Mio. €. Es setzt sich wie folgt zusammen: • • • • Allgemeine Rücklage (Stand: 31.12.2013) Erhöhung der allg. Rücklage gem. § 43 Abs. 3 GemHVO Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag 2014 72.854 T€ + 1.033 T€ + 3.760 T€ - 8.258 T€ Die Sonderposten in Höhe von 65,97 Mio. € werden entsprechend der Nutzungsdauern der mit Zuweisungen und Beiträgen finanzierten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst. Die im Haushaltsjahr 2014 generierten Erträge aus Sonderposten belaufen sich auf 2,36 Mio. €. Die Nettobelastung der Ergebnisrechnung aus der Abnutzung von Wirtschaftsgütern (Abschreibungen abzgl. der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) beträgt rd. 2,7 Mio. €. Die Rückstellungen erhöhen sich um rd. 1,8 Mio. €. Der Hauptanteil entfällt dabei mit 1,5 Mio. € auf die Pensions- und Beihilferückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,6 Mio. €, die sonstigen Rückstellungen um rd. 0,25 Mio. €. An dieser Stelle wird auf den Rückstellungsspiegel bzw. auf die Ausführungen im Anhang verwiesen. Die Verbindlichkeiten steigen um rd. 36 Mio. € auf insgesamt 117 Mio. €. Der größte Anstieg ist bei den Investitionskrediten mit einem Plus von 32,6 Mio. € zu verzeichnen. Der Kreditaufnahme hinsichtlich der energiewirtschaftlichen Beteiligung in Höhe von 33,7 Mio. € stehen laufende Tilgungsleistungen in Höhe von 1,1 Mio. € gegenüber. Die Kredite zur Liquiditätssicherung erhöhen sich um 2,6 Mio. € auf 19,6 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (PPP-Modelle), mindern sich um die laufende Tilgung in Höhe von 0,9 Mio. € auf 28,8 Mio. €. Anlage 5 Seite 5 Die Verbindlichkeiten verteilen bzw. entwickelten sich wie folgt: 140.000.000 € 120.000.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 100.000.000 € Verb. aus Transferleistungen 80.000.000 € Verb. aus Lieferungen und Leistungen 60.000.000 € Vorgänge, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Liquiditätskredite 40.000.000 € Investitionskredite 20.000.000 € 0€ 2010 2011 2012 2013 2014 Weitere Informationen zu Verbindlichkeiten können dem Anhang, dem Verbindlichkeitenspiegel bzw. der Übersicht der Investitionskredite (Anlage I) entnommen werden. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant auf 8,4 Mio. €. Wesentlichste Posten sind die Ruherechtsentschädigungen im Bereich des Bestattungswesens, die Entschädigung für die Nutzung von Wirtschaftswegen für Windanlagen außerhalb der städtischen Beteiligung und die investiven Zuweisungen für den Umbau des Bedburger Bahnhofes (Zuweisungen des NVR für die Investitionskosten der Bahnanlagen). Anlage 5 Seite 6 Kennzahlen Nr. Kennzahlenset NRW Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 1. Aufwandsdeckungsgrad (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100 89,7% 2. Eigenkapitalquote 1 ((Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) / Bilanzsumme) x 100 24,7% 3. Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme 48,0% 4. Fehlbetragsquote (negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage VJ + Allgemeine Rücklage VJ)) x -100 11,3% (Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100 36,9% Kennzahlen zur Vermögenslage 5. Infrastrukturquote 6. Abschreibungsintensität (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100 8,7% 7. Drittfinanzierungsquote (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100 53,2% 8. Investitionsquote Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100 768,9% (Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen 88,7% Kennzahlen zur Finanzlage 9. Anlagendeckungsgrad 2 10. Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) 11. Liquidität 2. Grades 12. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 13. Zinslastquote Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) 77,7 ((Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten) x 100 48,3% (kurzfristige Verbindlichkeiten / Bilanzsumme) x 100 10,1% (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 4,8% Kennzahlen zur Ertragslage 14. Netto-Steuerquote (bei kreisangehörigen Gemeinden) (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 43,4% 15. Zuwendungsquote (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 24,8% 16. Personalintensität (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 16,9% 17. Sach- und Dienstleistungsintensität (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 13,5% 18. Transferaufwandsquote (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 46,2% Anlage 5 Seite 7 Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital auf der Passivseite der Bilanz. Die Eigenkapitalquote 2 setzt das Eigenkapital, ergänzt um die langfristigen Sonderposten, als „wirtschaftliches Eigenkapital“ ins Verhältnis zum Gesamtkapital auf der Passivseite der Bilanz. Trotz zweier positiver Ergebnisse in 2010 und 2013 sinkt die Eigenkapitalquote stetig. Dies liegt einerseits an den negativen Ergebnissen in den Jahren 2011, 2012 und 2014 und andererseits an der überwiegend steigenden Bilanzsumme. Die Finanzierung von Neuinvestitionen bzw. die Beschaffung liquider Mittel erfolgt überwiegend aus Fremdkapital. Bei einer Erwirtschaftung der benötigten Finanzmittel aus dem Haushalt heraus bliebe die Bilanzsumme weitestgehend konstant, da in diesem Fall lediglich ein Aktivtausch stattfinden würde. Bezogen auf den Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz am 01.01.2005 (95,1 Mio. €) sank das Eigenkapital der Stadt Bedburg bis zum 31.12.2014 (69,4 Mio. €) um insgesamt 25,7 Mio. € (27,06%). Der Anlagendeckungsgrad 2 bezeichnet, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig durch das Eigenkapital und auch durch das langfristige Fremdkapital, finanziert sind. Optimal wäre eine Quote von über 100%. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang kommunales Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote stellt dar, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird. Der dynamische Verschuldungsgrad veranschaulicht die Schuldentilgungsfähigkeit der Stadt und gibt an, in wie vielen Jahren unter gleichbleibenden Bedingungen eine Entschuldung (theoretisch) möglich wäre. Anlage 5 Seite 8 Unterstellt man also einen dauerhaften Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 1,5 Mio. € wären 77,5 Jahre nötig, um die bestehenden Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Die Steuerquote gibt an, inwieweit sich die Stadt aus eigenen Mitteln finanzieren kann und unabhängig von staatlichen Zuweisungen ist. Die Steuerquote der Stadt Bedburg ist traditionell Schwankungen unterlegen und lag 2014 unter dem Wert der Jahre 2012 und 2013. Die Zuwendungsquote verdeutlicht, wie abhängig die Stadt von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter ist. Wie der Zeitvergleich zeigt, ist die Zuwendungsquote ebenfalls Schwankungen unterlegen. Die Zuwendungsquote war im Zeitvergleich in 2011 am Höchsten (u.a. wegen des Konjunkturpaketes II. In den Jahren 2013 und 2014 stieg die Zuwendungsquote, da die Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Jahr 2012 gestiegen sind. Sinnvoll ist es, die Zuwendungsquote immer im Zusammenhang mit der Steuerquote zu betrachten, da die zum Teil erheblichen Schwankungen der Zuwendungsquote durch die Steuerkraft verursacht werden. Die Personalintensität weist den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen aus. Die Personalintensität sinkt erneut, so dass sie das Niveau des Ergebnisses des Jahres 2010 ausweist, also den Wert vor der Übernahme der Aufgaben vom Rhein-Erft-Kreis. Summarisch steigt allerdings die Summe der Personalaufwendungen um rd. 325 T€ gegenüber denen des Jahres 2013, was u.a. auch an den tariflich bedingten Aufwandserhöhungen liegt. Die fallende Tendenz ist u.a. auch Folge der durch die Aufgabenübernahmen ansteigenden ordentlichen Aufwendungen. Unberücksichtigt bei o.g. Kennzahl sind die Versorgungsaufwendungen der pensionierten Beamten. Bezieht man die Versorgungsaufwendungen in die Berechnung der Kennzahl mit ein, steigt der Wert in 2014 um 2,8 Prozentpunkte auf 19,71 %. Der Durchschnitt der vergangenen 4 Jahre liegt bei 19,75%. Die Sach- und Dienstleistungsintensität zeigt, in welchem Maße sich die Stadt für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Dieser Prozentwert ist in den letzten Jahren relativ konstant, in 2014 gegenüber dem Vorjahr leicht ansteigend. Anlage 5 Seite 9 Die Transferaufwandsquote veranschaulicht den Anteil der Transferaufwendungen an ordentlichen Aufwendungen. Die Quote ist seit 2012 zwar relativ konstant, allerdings unter Berücksichtigung steigender ordentlicher Aufwendungen insgesamt. Die Zinslastquote thematisiert, in welchem Umfang die Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Haushalt belasten. Die Zinslastquote liegt im Jahr 2014 bei 4,84%. Bei dieser Kennzahl bleiben die Finanzerträge außer Acht, korrekterweise müssten hier insbesondere die Erträge aus derivativen Geschäften (68 T€) angerechnet werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass man sich zurzeit noch in einer absoluten Niedrigzinsphase befindet. Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, in welchem Umfang die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden. Die Drittfinanzierungsquote gibt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten an. Die Fehlbetragsquote gibt an, inwieweit das Eigenkapital durch den Fehlbetrag beansprucht wird. Anlage 5 Seite 10 Ertrags- und Aufwandsanalyse Mit einem Betrag von rd. 49,4 Mio. € liegen die ordentlichen Erträge um 7,6 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres, allerdings 2,7 Mio. € über dem angesetzten Betrag. Die ordentlichen Aufwendungen liegen um 4,25 Mio. € über dem Wert des Vorjahres und um 2,7 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Ein Zeitreihenvergleich der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen der vergangenen fünf Jahre zeigt folgende Entwicklung: Während die ordentlichen Aufwendungen kontinuierlich steigen, unterliegen die Erträge deutlichen Schwankungen. Nachstehend ist die Entwicklung der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten differenzierter dargestellt. Zeitvergleich der ordentlichen Erträge Anlage 5 Seite 11 Zeitreihenvergleich der Aufwendungen Eine stetig ansteigende Tendenz ist bei den Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen erkennbar. Die übrigen Aufwandsarten bleiben relativ konstant. Bei den Zinsaufwendungen liegt das relativ niedrige Niveau überwiegend an der haushaltsfreundlichen Kapitalmarktlage. Die grafische Darstellung zeigt, dass bei Steuern und ähnlichen Abgaben die Ansätze der Haushaltsplanung des Jahres 2014 leider nicht realisiert werden konnten (- 1,24 Mio. €). Ursache ist das deutlich unter dem Ansatz gebliebene Gewerbesteueraufkommen. Es mussten Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Auch die Veranlagungen erfolgten nicht in gewohnter Höhe. Bei Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurde der Planansatz übertroffen (+ 805 T€). Die Zuweisungen des Landes für Kindertageseinrichtungen stiegen um rd. 700 T€ gegenüber den Planwerten. Der Mehrertrag wird allerdings durch gestiegene Aufwendungen kompensiert. Betraglich werden die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen von den Schlüsselzuweisungen, den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen bestimmt. Anlage 5 Seite 12 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich gegenüber der Planung positiv. Es konnte ein Mehrertrag in Höhe von rd. 550 T€ erzielt werden. Dieser resultiert insbesondere aus einem Mehrertrag von rd. 750 T€ für Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht. Die Abschlussergebnisse der Gebührenhaushalte können dem Anhang entnommen werden. Die Darstellung des Vergleichs der Plan- und Ist-Zahlen der sonstigen ordentlichen Erträge hängt zu einem Großteil mit buchungstechnischen Vorgängen bezüglich der Einbuchung von niedergeschlagenen Forderungen von „Altfällen“ zusammen, denen eine entsprechende Gegenposition auf der Aufwandsseite gegenübersteht. Dies wird zukünftig im Rahmen von Erfahrungswerten der letzten Jahre sowohl ertrags- als auch aufwandstechnisch bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Aus Abrechnungen von Vorjahren ist ein Mehrertrag der Konzessionsabgaben von rd. 200 T€ zu verzeichnen. Aufgrund der besonderen Bedeutung wird die Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen der Allgemeinen Finanzwirtschaft (Wertberichtigungen von Forderungen werden an anderer Stelle erläutert) nachstehend dargestellt: 2010 Istwert in € Grundsteuer A 2011 Istwert in € 2012 Istwert in € 2013 Istwert in € 2014 Planwert in € 2014 Istwert in € 194.364,60 202.891,14 202.861,44 201.516,57 236.000 Grundsteuer B 3.551.682,80 3.418.682,54 3.886.527,93 4.096.402,67 4.538.000 4.590.170,26 Gewerbesteuer 14.117.760,64 5.409.387,93 5.693.487,97 9.960.213,66 5.706.000 4.523.971,23 7.977.688,00 8.675.856,00 9.567.857,00 10.036.116,00 10.666.000 10.607.036,78 587.461,00 620.061,00 632.000 616.068,58 Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer 590.361,00 597.058,00 237.378,99 Vergnügungssteuer 231.344,45 196.958,47 239.759,58 264.590,13 240.000 251.655,39 Hundesteuer 165.407,99 165.294,29 231.441,74 278.857,71 280.000 272.375,36 Leistungen Familienausgleich 1.016.227,00 950.960,87 1.111.878,11 1.088.593,06 1.120.000 1.077.352,72 Schlüsselzuweisungen vom Land 7.670.186,00 5.715.187,00 1.744.943,00 5.158.927,00 5.551.000 5.500.490,00 Konzessionsabgaben 1.427.298,68 1.152.654,86 1.070.015,25 961.909,54 1.100.000 1.322.636,97 102.830,00 43.367,26 593.458,57 2.171.963,00 50.000 57.393,52 82.298,88 252.861,52 146.835,11 64.427,53 150.000 76.632,64 37.124.550,04 26.804.162,88 25.079.426,70 34.880.574,87 30.269.000,00 29.133.162,44 Nachforderungszinsen Gewerbesteuer Zinserträge Kreditinstitute Summe Erträge Krankenhausumlage 271.915,83 271.769,51 270.707,00 270.327,00 272.000 257.449,00 Gewerbesteuerumlage 970.263,00 413.789,00 479.387,00 335.752,00 404.000 671.165,94 Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh. 997.985,00 413.788,00 465.690,00 326.159,00 391.900 651.989,77 9.969.369,62 10.581.251,38 Kreisumlage 9.768.929,00 9.792.100 10.358.648,00 700.419,38 869.842,96 909.955,06 868.697,65 1.081.000 847.587,91 Zinsen Liquiditätskredite 55.140,57 198.113,67 163.134,46 160.785,94 750.000 158.830,90 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 17.358,21 4.705,75 770.979,25 36.894,50 20.000 14.133,25 13.443.469,81 12.141.378,51 13.641.104,15 11.767.545,09 12.711.000,00 12.959.804,77 Zinsaufwendung Kreditinstitute Summe Aufwendungen 10.430.387,82 Die Auswirkungen der Hebesatzerhöhungen der Grundsteuer A und B im Haushaltsjahr 2014 sind an den o.g. Zahlen ablesbar. Wie bereits erwähnt, blieb die Entwicklung der Gewerbesteuer unter den geplanten Beträgen. Die Konzessionsabgabe entwickelte sich positiv. Alle anderen Ertragsarten waren annähernd so hoch wie die geplanten Summen. Anlage 5 Seite 13 Die Ansätze der Gewerbesteuerumlage und der Finanzbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit wurden trotz des relativ niedrigen Gewerbesteueraufkommens überschritten, da hier leider die Abrechnung des Jahres 2013 nicht abgegrenzt wurde und daher das Haushaltsjahr 2014 belastete. Die tatsächlich gezahlte Kreisumlage übersteigt den Haushaltsansatz um rd. 567 T€. Hier machte sich natürlich die frühzeitige Planung des Haushaltsjahres 2014 (Doppelhaushalt 2013/2014) bemerkbar. Ein weiterer Grund ist die nicht in der beabsichtigten Höhe erfolgte Senkung des Sockelumlagesatzes. Die Zinsen für Investitionskredite blieben unter dem Ansatz (u.a. aufgrund nicht durchgeführter Investitionen; z.B. Rathauszentralisierung). Insbesondere bei den Zinsen für Liquiditätskredite macht sich die sich positiver dargestellte Kassenlage (aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung bzw. der Zinszahlung; kassenwirksam in 2014) sowie die enorm günstige Kapitalmarktlage bemerkbar. Die Personalaufwendungen (einschl. der Zuführungen an die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte) entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt: 7.000.000 € 6.000.000 € 5.000.000 € 4.000.000 € 3.000.000 € 2.000.000 € 1.000.000 € 0€ Beamte 2010 2011 Tariflich Beschäftigte 2012 2013 2014 Plan-/Ist-Vergleich 7.000.000 € 6.000.000 € 5.000.000 € 4.000.000 € 3.000.000 € 2.000.000 € 1.000.000 € 0€ Beamte 2014 Plan Tariflich Beschäftigte 2014 Ist Anlage 5 Seite 14 Gegenüber dem Vorjahr ist eine leicht steigende Tendenz erkennbar. Dies liegt überwiegend an den kürzlich erfolgten Tarifabschlüssen. Der Planwert der Aufwandspositionen für die Beamtenbezüge wurde leicht überschritten, was ursächlich begründet ist mit einer erhöhten Zuführung an die Pensionsrückstellung. Die Werte sind dem finanzmathematischen Gutachten der Versorgungskasse entnommen und sind in der Höhe u.a. durch die prozentualen Erhöhungen der Bezüge (Gesetzesänderung aufgrund übernommenem Tarifabschluss), aufgrund von Beförderungen sowie durch die Neuberechnung der Dienstzeiten durch die Versorgungskasse begründet. Die Personalaufwendungen für die tariflich Beschäftigten blieben um rd. 450 T€ unter den angesetzten Beträgen. Die größte Einsparung ist dabei im Bereich des städtischen Bauhofes (unbesetzte Stellen aufgrund von Ruhestand bzw. längere Erkrankungen) mit rd. 330 T€ sowie im Bereich der Hausmeisterdienste mit rd. 95 T€ zu verzeichnen. Die Versorgungsaufwendungen für die pensionierten Beamten, die ebenfalls durch das zuvor erwähnte finanzmathematische Gutachten ermittelt wurden, schwanken im Jahresvergleich zum Teil erheblich. Auch hier machen sich die prozentualen Anstiege aufgrund der für die Beamten übernommenen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bemerkbar. Die Rheinische Versorgungskasse teilte mit, dass 2014 eine Neuberechnung der Dienstzeiten stattfand. Wesentliche Gründe für Abweichungen nach oben bzw. nach unten sind u.a. frühzeitige Pensionierungen bzw. Sterbefälle. Nachstehende Grafik zeigt den Unterschiedsbetrag zwischen den Aufwendungen und den getätigten Auszahlungen für Versorgungsempfänger. Nach 2011 waren die Aufwendungen auch im Jahr 2014 höher als die Auszahlungen. Dies stellt eine Ausnahme dar. Normalerweise ist der Betrag der Auszahlungen höher als der Betrag der Aufwendungen, da der Differenzbetrag als Inanspruchnahme der entsprechenden Rückstellung verbucht wird. Anlage 5 Seite 15 An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen weder für die aktiven Beamten noch für die Versorgungsempfänger finanziert sind (d.h. eine Finanzanlage auf der Aktivseite der Bilanz fehlt). Die über die Umlage an die Versorgungskasse gezahlten Pensionen müssen vielmehr aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden. Diese würden nur bei ausgeglichenem Haushalt und da auch nur in Höhe der Aufwendungen durch entsprechende liquide Mittel erwirtschaftet. Der Plan-/Ist-Vergleich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zeigt folgende Entwicklung im Haushaltsjahr 2014: Anlage 5 Seite 16 Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden insgesamt um rd. 270 T€ überschritten. Insbesondere im Bereich der Abwasseranlagen und für das Freibad war die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 755 T€ notwendig (die einzelnen Maßnahmen sind dem Rückstellungsspiegel bzw. dem Anhang zu entnehmen). Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung blieben unter den angesetzten Beträgen. Von den eingesparten 171 T€ entfielen rd. 70 T€ auf veranschlagte Aufwendungen für Grundsteuern städtischer Gebäude/Grundstücke. Diese sind aber nicht mehr als Sachaufwand, sondern als interne Leistungsverrechnung zu buchen. Mehraufwand von rd. 140 T€ beim Strom wurde kompensiert durch Einsparungen beim Gasbezug. Auch bei den Aufwendungen für Fremdreinigungsleistungen wurden rd. 45 T€ eingespart (Neuvergabe der Leistung). Die Sonstigen Sach- und Dienstleistungen werden überwiegend durch die Unternehmensentschädigung für die Abfuhr der Abfälle sowie durch Leistungen für Schüler geprägt. Die bilanziellen Abschreibungen blieben um rd. 720 T€ unter dem Haushaltsansatz. Der nachfolgende Plan-/Istvergleich verdeutlicht dies: Hauptursache ist der Bereich des ÖPNV (Neubau Bahnhof). Die sich nicht im Eigentum der Stadt Bedburg befindlichen Neubauten sind als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in die Bilanz aufgenommen und daher nicht über die Abschreibungen (so waren sie allerdings im Haushaltsplan veranschlagt), sondern als Aufwendungen aus der Auflösung der ARAP im Haushalt zu verbuchen. Anlage 5 Seite 17 Im Zeitvergleich entwickelten sich die Abschreibungen wie folgt: Die zu erwirtschaftenden Abschreibungsaufwendungen, zeigen im Mehrjahresvergleich eine steigende Tendenz. Dies ist die Folge der Investitionen in den vergangenen 10 Jahren. Waren im ersten NKF-Jahr 2005 nur insgesamt 3,5 Mio. € zu erwirtschaften, sind es in 2014 einschl. der Auflösungen der ARAP für Investitionszuschüsse schon 5,3 Mio. € (+ 51,4%). Ein Teil der Abschreibungsaufwendungen wird durch Zuschuss- bzw. Beitragsfinanzierung über die Auflösungen der eigens dafür zu bildenden Sonderposten gedeckt. Hier stiegen die Erträge allerdings deutlich weniger stark als es bei den Aufwendungen der Fall war. Im Jahr 2005 waren es rd. 2,1 Mio. € und im Abschlussjahr 2014 „nur“ 2,7 Mio. € (einschl. der Erträge aus den Zuschüssen für den Bahnhofneubau), was einem prozentualen Anstieg von lediglich 28,6% entspricht. Die Haushaltsansätze der Transferaufwendungen wurden um insgesamt 1,84 Mio. € überschritten. 1,1 Mio. € davon entfallen auf die Kreis- und Gewerbesteuerumlage sowie auf die Beteiligung am Fonds Deutsche Einheit. Hierauf wurde zuvor bereits eingegangen. Die mit rd. 680 T€ ebenfalls erheblichen Mehraufwendungen entfallen auf die Bereiche des Jugendamtes. Die Mehraufwendung, die insbesondere den Bereich der Kindertageseinrichtungen betrifft, konnte durch entsprechende Mehrerträge aus Zuweisungen kompensiert werden. Aufgrund der verstärkt auch schon in 2014 erfolgten Flüchtlingszuweisung wurde auch hier der Aufwand für Transferleistungen um rd. 60 T€ überschritten. Der Zeitreihenvergleich erfolgt lediglich ab 2011, da vorher das Jugendamt noch beim Rhein-Erft-Kreis war, und ein Vergleich irreführend wäre. Anlage 5 Seite 18 Die laufenden Zuschüsse an übrige Bereich bzw. die Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen betreffen nahezu ausschließlich den Bereich „Kinder und Jugend“. Die Istwerte der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um rd. 850 T€ höher als die Planwerte. Die Hauptursachen hierfür sind einerseits die buchungstechnische Abwicklung der befristeten Niederschlagungen (dem Aufwand steht ein entsprechender Ertrag gegenüber; 848 T€) sowie die Auflösungsbeträge der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (diese waren planerisch als Abschreibungen veranschlagt; Ergebnis = 347 T€). Die Zinsen in Höhe von insgesamt 2,67 Mio. € verteilen sich wie folgt: Anlage 5 Seite 19 Zur Tilgung der bestehenden Kredite mussten insgesamt 1,9 Mio. € gezahlt werden, die sich folgendermaßen verteilen: PPP Schulzentrum; 487.463,56 € Sonstige Investitionskredite; 1.100.487,79 € PPP Sport- und Wellnessbad; 403.245,95 € Anlage 5 Seite 20 Ertrags- und Aufwandsbudgets Nachfolgend werden die Gesamtsummen der Ertrags- und Aufwandsbudgets (ohne Interne Leistungsverrechnungen) dargestellt und die wesentlichen Gründe für Abweichungen gegenüber den Planwerten erläutert. Die Teilrechnungen auf Budgetbasis sind der Anlage III zu entnehmen. Fachbereich 1 – Finanzen, Personal, Organisation (ohne Allgemeine Finanzwirtschaft) Planwert Ergebnis Differenz 604.364,15 € 767.837,03 € 163.472,88 € Aufwendungen 4.562.550,27 € 5.397.084,88 € 834.534,61 € Saldo 3.958.186,12 € 4.629.247,85 € 671.061,73 € Erträge Die Budgetüberschreitung erfolgte durch die hohe Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen aufgrund des finanzmathematischen Gutachtens der Versorgungskasse. Fachbereich 2 - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Planwert Erträge Aufwendungen Saldo Ergebnis Differenz 4.753.463,85 € 6.599.120,31 € 1.845.656,46 € 14.501.516,79 € 15.292.817,05 € 791.300,26 € - 9.748.052,94 € - 8.693.696,74 € 1.054.356,20 € Die Aufwandsüberschreitung resultiert aus Mehraufwendungen im Bereich Kinder und Jugend. Dieser werden allerdings mehr als kompensiert durch entsprechende Mehrerträge. Fachbereich 3 – Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Planwert Erträge Aufwendungen Saldo Ergebnis 597.400,00 € 1.478.369,55 € 1.754.349,03 € 1.606.148,60 € - 1.156.949,03 € - 127.779,05 € Differenz 880.969,55 € - 148.200,43 € 1.029.169,98 € Der Mehrertrag resultiert insbesondere aus den Verwaltungsgebühren aus dem Bereich der Unteren Bauaufsicht. Anlage 5 Seite 21 Fachbereich 4 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof Planwert Ergebnis Differenz Erträge 10.749.309,53 € 10.536.873,96 € - 212.435,57 € Aufwendungen 19.860.440,16 € 19.831.103,93 € - 29.336,23 € - 9.111.130,63 € - 9.294.229,97 € - 183.099,34 € Saldo Das Budget des FB 4 schloss etwas schlechter ab als geplant. Maßgeblich hierfür sind insbesondere geringere Erträge aus Abwassergebühren. Hieraus resultiert der negative Abschluss der Kostenrechnenden Einrichtung Abwasser. Stabsstellen Rats- und Kulturbüro, Büro für Standortförderung, Büro des Verwaltungsvorstands, Rechnungsprüfungsamt und Zentrales Vertragsmanagement Planwert Erträge Aufwendungen Saldo Ergebnis 68.664,51 € 91.919,10 € 1.942.485,92 € 1.813.817,43 € - 1.873.821,41 € - 1.721.898,33 € Differenz 23.254,59 € - 128.668,49 € 151.923,08 € Die Rahmendaten der Budgets der Stabsstellen wurden weitestgehend eingehalten. Lediglich das Budget des Rechnungsprüfungsamtes wurde um 7,22 € überschritten. Ermächtigungsübertragungen Der Rat der Stadt Bedburg hat am 24.03.2015 den Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen einstimmig zugestimmt. Die Ermächtigungsübertragen entfallen • • • in Höhe von 19.214.671,06 € auf investive Maßnahmen in Höhe von 363.188,48 € auf Aufwands-/Auszahlungskonten in Höhe von 426.428,86 € auf Auszahlungskonten (Rückstellungen). Die Einzelaufstellung der Übertragungen ist in Anlage II aufgelistet. Anlage 5 Seite 22 Investitionen Investive Einzahlungen wurden in Höhe von 1,5 Mio. € eingenommen. Diese verteilen sich auf • • • Zuweisungen und Zuschüsse Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus Beiträgen 1,13 Mio. € 0,32 Mio. € 0,05 Mio. € Von den Zuweisungen und Zuschüssen entfallen rd. 825 T€ auf die allgemeine Investitionspauschale, 117 T€ auf den Ausbau der U-3-Betreuung (entsprechende Auszahlungsposition in gleicher Höhe), 61 T€ auf die Feuerschutzpauschale sowie 55 T€ auf die Sportpauschale. Veräußert wurden ein Wohnhaus in der Butterstraße sowie mehrere Grundstücke im Gommershovener Weg, auf die auch überwiegend die Beiträge entfallen. Die investiven Auszahlungen verteilen sich wie folgt: - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 108.804,82 € 1.036.401,62 € 691.697,58 € 34.395.060,00 € 1.021.021,02 € Ein Grunderwerb wurde in Höhe von rd. 28 T€ für ein Grundstück zur Schaffung von Ausgleichsflächen getätigt. Weiterhin wurden rd. 65 T€ für Grunderwerb am „Alleenradweg“ im Dezember 2014, aufgrund einer vergessenen Fälligkeitsanpassung, versehentlich gezahlt. Dieser Betrag wurde im Januar 2015 wieder erstattet. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen fielen insbesondere für folgende Maßnahmen an: • die Erschließung des Baugebietes Bedburg-West 361 T€ • den Straßenendausbau für die Baugebiete Weidgasse und An der Wildhecke 174 T€ • den Umbau des Bahnhofes 364 T€ • Aktivierbare Kanalsanierungen 54 T€ Der Gesamtbetrag der Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen verteilt sich auf eine Vielzahl von Maßnahmen. Die wesentlichen Neuanschaffungen wurden im Bereich des Bauhofes (199 T€) für verschiedene Fahrzeuge und Geräte) sowie im Bereich des Brandschutzes (230 T€) getätigt. Größter Einzelposten aus dem Bereich des Brandschutzes ist die Anschaffung eines Gerätewagens TSF-W in Höhe von 94 T€. Verschiedene Vergabeverfahren für Feuerwehrfahrzeuge konnten nicht mehr in 2014 abgeschlossen werden, so dass Mittel für die Anschaffung von vier Feuerwehrfahrzeugen mit einer Summe von insgesamt rd. 870 T€ nach 2015 übertragen wurden. Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen betreffen ausschließlich die energiewirtschaftliche Beteiligung (Windpark). Von den Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen entfallen rd. 856 T€ auf Investitionszuweisungen im Rahmen des Umbaus des Bedburger Bahnhofes. Anlage 5 Seite 23 Finanzrechnung Entgegen der Planung ist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit positiv (+ 1,59 Mio. €). Diese positive Entwicklung ist insbesondere der im Januar 2014 erfolgten Gewerbesteuernachzahlung bzw. der damit einhergehenden Zinszahlung geschuldet. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit war aufgrund der hohen Investitionen zur Finanzierung der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe erwartungsgemäß negativ. Finanziert wurde dies über Kredite. Die Laufzeiten und Konditionen können der beigefügten Anlage I entnommen werden. Trotz der positiven Entwicklung war zur Sicherung der Liquidität eine weitere Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 2,6 Mio. € notwendig. Der Bestand an Kassenkrediten wuchs damit zum 31.12.2014 auf eine Höhe von 19,6 Mio. € an. Der Bestand der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2014 insgesamt 3,2 Mio. €, der sich zusammensetzt aus den verschiedenen Bankbeständen, die sich in den Bilanzpositionen 1.3.3 Finanzanlagen aus Sondervermögen und 2.4 Liquide Mittel zusammensetzt. Zu erwähnen ist allerdings, dass in dem relativ hohen Bestand insgesamt rd. 2,2 Mio. € enthalten sind, die vertragsgemäß als Rücklagen für das PPP-Modell Schulzentrum dienen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung der Liquidität herangezogen werden können. Anlage 5 Seite 24 Chancen und Risiken Mit der Erstellung des Doppelhaushaltes 2013/2014 bestand erstmals die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK), das mit dem Haushaltsplan 2015 fortgeschrieben wurde. Sowohl das HSK 2013/2014 als auch das fortgeschriebene HSK in 2015 wurden durch entsprechende Verfügungen vom Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Haushaltsjahre 2013 und 2014 schlossen jeweils besser ab, als die Planwerte dies vorsahen. Dies war insbesondere die Folge von Gewerbesteuernachzahlungen einschließlich der damit zusammenhängenden Zinszahlungen. Auch das Jahr 2015 könnte besser abschließen als geplant, da wiederum eine außerplanmäßige Gewerbesteuernachzahlung einschließlich Zinsen in Höhe von rd. 10 Mio. € erfolgte. Der Steuerschuldner kündigte allerdings an, gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamtes den Klageweg zu beschreiten. Dies hätte zur Folge, dass das Prozessrisiko einzuschätzen und zu bewerten wäre. Je nach dem zu welcher Einschätzung man kommt, müsste eine Drohverlustrückstellung in zweistelliger Millionenhöhe gebildet werden. Da die Gewerbesteuernachzahlung geleistet wurde, werden im Haushaltsjahr 2016 Schlüsselzuweisungen von rd. 5 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung ausfallen. Das fortgeschriebene HSK weist einen strukturellen Haushaltsausgleich im Planjahr 2022 aus. Folgende Zielvorgaben stellen die Grundlage für die vorzunehmende Haushaltskonsolidierung dar: 1. Die Belastungen aus Steuern für die Einwohner Bedburgs bzw. für ortsansässige Betriebe sind grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. 2. Oberste Zielvorgabe ist, dass der originäre Haushaltsausgleich schnellstmöglich, spätestens im Planjahr 2022, zu erreichen ist, und die Liquiditätskredite nach Erreichung des Haushaltsausgleichs schnellstens abzubauen sind, um den gesetzlich verankerten Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit erfüllen zu können. 3. Um die Neuverschuldung durch Liquiditätskredite zu verringern bzw. zu verhindern, ist die Ergebnisplanung/-rechnung spätestens bis zum Planjahr 2019 so zu gestalten, dass der in der Finanzrechnung ausgewiesene Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen Überschuss ausweist. Bis zum Planjahr 2022 soll der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit kontinuierlich steigen, damit die Deckung der Tilgungsleistung im jeweiligen Planjahr gewährleistet ist. Im Übrigen ist dies durch Überschüsse aus der Investitionstätigkeit zu leisten. Die Tilgungen aus der Finanzierung des Windparks bleiben hierbei außen vor, da diese durch Entnahmen aus der Gesellschaft (als zweckgebundene investive Einzahlung ausgewiesen) gedeckt werden. 4. Bei jeder Entscheidung ist die demografische Entwicklung zu betrachten. Dies gilt insbesondere für Investitionsmaßnahmen. Anlage 5 Seite 25 5. Eine Neuverschuldung aus Investitionstätigkeit ist grundsätzlich zu vermeiden. Lediglich als Vorausleistung für Erschließungsmaßnahmen, für die Zentralisierung des Verwaltungsstandortes in Kaster bzw. für die Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften ist dies möglich. Die Erfolgsaussichten der Haushaltskonsolidierung in Bedburg hängen entscheidend von der disziplinierten Vorgehensweise bzw. Beschlussfassung von Verwaltung und Politik ab. Hierzu sind mindestens die nachfolgend aufgeführten und im HSK festgeschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. 1) Personalaufwendungen Der Personalaufwand bildet nach dem Transferaufwand die höchste finanzielle Belastung für den Haushalt. Stellenabbau und Wiederbesetzungssperren gehören seit Jahren zum Standard der Haushaltskonsolidierung – u.a. auch von der Kommunalaufsicht so gefordert. Als Basis der Personalanpassungen sollten strategische Überlegungen bzw. eine zuvor betriebene zielorientierte Produktkritik erfolgen. Ein Stellenabbau ohne gleichzeitig damit verbundene, effizienzsteigernde Reorganisationen und eine Produktkritik kann langfristig zu Leistungsabbau oder –ausfall mit damit verbundenen Haftungsrisiken, Ertragsausfällen bis hin zu Überforderung und Demotivation der Beschäftigten, Zunahme der psychischen Erkrankungen sowie die Wahrnehmung von Service- und Unterstützungsfunktionen durch Überqualifizierte führen. Das Personal hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ist aber auch die wichtigste Ressource der Verwaltung. Unter Beachtung des demografischen Wandels und des Konsolidierungserfordernisses ist sowohl eine notwendige Personalkostenoptimierung als auch eine optimale Gestaltung des Personalkörpers vorzunehmen. Folgende Grundsätze sind dabei wichtig: • • • Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Leistungsniveaus, Rekrutierung und Sicherung talentierter und motivierter MitarbeiterInnen, Wirtschaftliches und generationengerechtes Leisten der Versorgungsverpflichtungen. Um sowohl der Forderung der Kommunalaufsicht gerecht zu werden, aber auch die vorgenannten Argumente nicht aus dem Auge zu verlieren, wurden sowohl eine 6-monatige Stellenwiederbesetzungssperre im HSK implementiert als auch Mittel veranschlagt, um Organisationsuntersuchungen durchführen zu können. a. Die Personalaufwendungen dürfen maximal im Rahmen der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW veröffentlichten Orientierungsdaten steigen. Die Personalaufwendungen wurden auf der Grundlage des Stellenplans bzw. des Personalbestands sowie der derzeitig gültigen Tarifverträgen bzw. beamtenrechtlichen Vorschriften kalkuliert. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde bei den Beamtenbezügen mit einem „Aufschlag“ von 2% aufgrund der anstehenden Tarifverhandlungen auf Landesebene kalkuliert. Ab dem Planjahr 2016 wurde entsprechend der Orientierungsdaten des Ministerium für Inneres und Kommunales mit prozentualen Steigerungsraten bei den Personalaufwendungen von jährlich + 1% gerechnet. Die Planung mit lediglich 1%igen Anstiegen wurde im Bewusstsein vorgenommen, dass der Anstieg der Personalaufwendungen durch Beförderungen, Höhergruppierungen, Erfahrungsstufenwechsel und durch zu erwartenden Tarifabschlüsse/Gesetzesänderungen voraussichtlich höher sein wird. Daher sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel dennoch zu erreichen. Betriebsbedingte Entlassungen werden ausgeschlossen. Die Vergangenheit zeigt, dass im Laufe eines Jahres der Wegfall der Gehaltsfortzahlung bei tariflich Beschäftigten (Langzeiterkrankungen) oder aber Personalfluktuation (durch Verzögerungen bei der Stellenwiederbesetzung) zu Aufwandsreduzierungen am Jahresende führt. Anlage 5 Seite 26 Dies ist zwar grundsätzlich nicht planbar, trägt aber dennoch dazu bei, dass der prozentual voraussichtlich zu geringe Anstieg der Planansätze kompensiert werden kann. Folgende Einzelmaßnahmen sollen dazu dienen, dass vorgenannte Zielvorgabe erfüllt werden kann: Im Februar 2015 soll die Verwaltung umstrukturiert werden, um: die Leitungsspannen durch Verkleinerung der Organisationseinheiten zu verringern, Synergien durch neue Zuordnung verschiedener Aufgabenbereiche zu erzielen, Aufgaben effektiver und effizienter wahrnehmen zu können. Grundsätzlich gilt eine Stellenwiederbesetzungssperre von 6 Monaten. Ausnahmen sind möglich, sofern ansonsten eine Erfüllung der Aufgaben nicht rechtssicher erfolgen kann. 1% der Personalaufwendungen sind rd. 100.000 €. b. Des Weiteren sind zur Verbesserung der Geschäftsabläufe und wirtschaftlichen Gestaltung der Prozesse neben Organisationsuntersuchungen auch aufgabenkritische Prüfungen vorzunehmen, die mittel- bis langfristig zu weiteren Einsparungen im Personalbereich führen. Mittels sukzessiv in der Verwaltung und im Bauhof durchzuführender Organisationsuntersuchungen, die auch extern begleitet werden, soll durch die Aufdeckung ggf. vorhandener organisatorischer Schwachstellen eine Verbesserung der Geschäftsabläufe und eine wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben erreicht werden (ggf. auch durch Reduzierung der Stellen). Die Organisationsuntersuchungen sollen eine aufgabenkritische Prüfung umfassen. Durch Optimierungsmaßnahmen sind über die Einsparungen zu Punkt a. mindestens folgende personalwirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen: • Die Stellen altersbedingt ausscheidender Reinigungskräfte werden grundsätzlich nicht wieder besetzt. Die jeweiligen Reinigungsflächen sollen fremd gereinigt werden, sofern dies die wirtschaftlichere Vorgehensweise ist (z.B. bei geringfügigen Reinigungsflächen). In der Planung berücksichtigt sind die Stellen der bereits im Haushaltsjahr 2014 erfolgten sowie die für 2015 bekannten ausscheidenden Bediensteten. • Durch Optimierung der Geschäftsabläufe und der Prozesse sollen dabei mindestens nachfolgend aufgeführte Stellen nicht wiederbesetzt werden: 1 Vollzeitstelle in der Personalverwaltung 1 Teilzeitstelle in der Liegenschaftsverwaltung 1 Vollzeitstelle in der Sozialverwaltung 1 Teilzeitstelle eines Schulhausmeisters (50%) 1 Teilzeitstelle im Bürgerbüro 1 Teilzeitstelle in der Schulverwaltung 1 Teilzeitstelle in der Gebäudeverwaltung An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die wegfallende Stelle nicht zwingend in den genannten Aufgabengebieten erfolgen muss, sofern es geeigneter erscheint, die Einsparung in anderen Aufgabenbereichen erzielen zu können. Die Wiederbesetzung der übrigen im Verwaltungsbereich altersbedingt frei werdenden Stellen ist grundsätzlich durch eine rechtzeitige Ausbildung von Nachwuchskräften sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde im vorliegenden Haushaltsplan 2015 die Ausbildung von insgesamt 6 Auszubildenden (4 im gehobenen Dienst, 2 im mittleren Dienst) bis zum Jahr 2018 vorgesehen. Anlage 5 Seite 27 2) Gebäudeverwaltung Zur Reduzierung von Personal- und Bewirtschaftungsaufwendungen ist, angelehnt an die dauerhaft zu erfüllenden Aufgaben der Stadt Bedburg, der Gebäudebestand möglichst zu reduzieren. Die Belegungskapazitäten der Gebäude sind dabei möglichst komplett zu nutzen. Im Übrigen ist die Nutzung der städtischen Gebäude wirtschaftlich zu optimieren. Im Eigentum der Stadt Bedburg verbleiben nur die Gebäude, die dauerhaft zur Erfüllung der städtischen Aufgaben benötigt werden. • Der Bestand an städtischen Gebäuden ist kontinuierlich daraufhin zu prüfen, ob und inwieweit diese dauerhaft zur Erfüllung der städtischen Aufgaben benötigt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind zu dokumentieren und in den Teilplänen darzustellen. • Ist innerhalb des Planungszeitraums abzusehen, dass ein Gebäude nicht mehr dauerhaft der Aufgabenerfüllung dient, ist eine Entscheidung zu treffen, o ob ein Verkauf des Gebäudes möglich ist oder o ob eine Niederlegung mit anschließender Vermarktung der frei gelegten Fläche wirtschaftlich darstellbar ist. • Sollten die vorgenannten Möglichkeiten nicht in Betracht kommen, ist zu prüfen, ob eine Vermietung des Gebäudes möglich ist. Sollte auch dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar sein, ist die Stilllegung des Gebäudes unter geringstmöglichem Aufwand vorzunehmen. 3) Sport- und Freizeitanlagen Entscheidungen über künftige Investitionen/Sanierungen müssen daher auf der Basis vollständiger Informationen über die langfristigen Folgekosten von technischer, sozialer oder kultureller Infrastruktur und organisatorischer Folgeaufgaben getroffen werden. Rückläufige Bevölkerungszahlen erfordern grundsätzlich eine Konzentration auf den Bestand und nicht auf einen weiteren Ausbau. Bezogen auf die aktuell stattfindende Diskussion um die Einplanung neuer Investitionen im Sportbereich sollte die demografische Entwicklung hier insbesondere Berücksichtigung finden. Im gleichen Maße, wie die Schülerzahlen sinken, wird voraussichtlich auch die Anzahl der sporttreibenden Kinder und Jugendlichen zurückgehen. Statt in den Ausbau möglichst vieler Sportanlagen zu investieren, sollte die Konzentration auf einige wenige Anlagen gelegt werden, um in vertretbarem Maße eine Nutzung der optimierten Sportanlagen durch mehrere Vereine bzw. Nutzergruppen gewährleisten zu können. Zielvorgaben Die Vorhaltung bzw. Gestellung von qualitativ guten Sport- und Freizeitanlagen muss sich an der demografischen Entwicklung unter Beachtung ökonomischer Gesichtspunkte orientieren. Die Belange der jeweiligen Nutzer sind hierbei in vertretbarer Weise zu berücksichtigen. Mittel- bis langfristig soll die Auslastung der Sportstätten – soweit vertretbar – am Maximum ausgerichtet werden, so dass die Anzahl der vorzuhaltenden Sportstätten reduziert werden kann. Hierdurch soll erreicht werden, dass • der laufende Pflegeaufwand reduziert wird und damit der jährliche Sach- auch Personalaufwand gemindert wird, • anstehende Erneuerungen/Sanierungen mittel- bis langfristig auf ein Mindestmaß reduziert werden können und • die ggf. nicht unbedingt erforderlichen Flächen für andere Nutzungen frei werden bzw. veräußert werden können. Anlage 5 Seite 28 Beschreibung der Situation In den vergangenen 10 Jahren wurden neben dem Bau des Sport- und Wellnessbades (u.a. für Schulsport und Vereinsschwimmen) die Tennenplätze in Kaster und in Bedburg-West in Kunstrasenplätze umgewandelt. Des Weiteren wurde am Sportzentrum Bedburg-West die Laufbahn erneuert (Tartanbahn). Somit wurden für die am höchsten frequentierten Sportanlagen im Stadtgebiet bereits sehr gute Bedingungen geschaffen. Aufgrund der demografischen Entwicklung sind sich die Verantwortlichen der Sportvereine im Stadtgebiet grundsätzlich einig, dass sich vor allem der Jugendsport mittel- bis langfristig auf die o.g. Sportanlagen konzentrieren wird. Insbesondere die in Kirchherten, Rath und Kirdorf noch vorhandenen Tennenplätze werden, wenn sie denn weiterhin nutzbar bleiben sollen, in absehbarer Zeit erneuert bzw. mit hohem Aufwand saniert werden müssen. Dies gilt sowohl für die Sportplatzbeläge als auch für die Flutlichtanlagen. Der Tennenplatz in Lipp wird bereits nicht mehr als Sportplatz genutzt. Der Rat der Stadt Bedburg fasste am 16.12.2014 den Beschluss, zur Sanierung des Freibades 250 T€ zur Verfügung zu stellen, um den Weiterbetrieb ermöglichen zu können. Zwischenzeitlich tagte mehrfach der „Runde Tisch Sport“. Mehrere Vereine stellten im Anschluss daran Anträge zur Sanierung der von ihnen genutzten Sportanlagen, die im Haushalt grundsätzlich unberücksichtigt blieben. Entscheidungsgrundsätze: • Es sollen keine Investitionen bzw. größere Sanierungen vorgenommen werden, die aufgrund fehlender/zu geringer Frequentierung der jeweiligen Sportanlagen oder aber gesamtwirtschaftlich nicht vertretbar wären. • Die demografische Entwicklung ist ein entscheidendes Kriterium für finanzwirtschaftlich zu treffende Entscheidungen. • Die finanzwirtschaftlich zu treffenden Entscheidungen müssen sich an der jeweiligen Entwicklung des Vereins und der Nutzungsdauer der beantragten Maßnahme orientieren. • Daher soll jeder Verein unter Beachtung der demografischen Gegebenheiten die voraussichtliche Entwicklung des Vereins für mindestens 10 Jahre einschätzen und vorlegen. • Aufgrund der momentanen Haushaltslage sind Investitionen in die Sportanlagen prinzipiell nur in Höhe der vom Land gezahlten „Sportpauschale“ vertretbar. Darüber hinausgehende Investitionen im Sportbereich sind grundsätzlich unter den zuvor genannten Kriterien möglich, wenn die Vereine Deckungsbeiträge zur Entlastung des Haushaltes beitragen. • Dennoch wurden weitere Mittel für allgemeine Investitionen in Sportanlagen (s.u.) veranschlagt, um eine weitere Diskussion mit Vereinsvertretern im Laufe des Jahres zu ermöglichen. 4) Realsteuerhebesätze Zur Erfüllung der grundsätzlichen Zielvorgabe wird an den im HSK 2013/2014 dargestellten Hebesatzerhöhungen im Zweijahresrhythmus bei der Grundsteuer A und B festgehalten. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt im Planungszeitraum bei 495 v.H. Grundsteuer A Festsetzung im HSK 2013/2014 Hebesatz in v.H. Auswirkung in T€ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 300 350 350 380 380 410 410 440 440 470 470 34 34 54 53 73 73 93 93 113 113 Festsetzung im HSK 2015 Hebesatz in v.H. Auswirkung in T€ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 300 350 350 380 380 410 410 440 440 470 470 34 34 55 55 75 75 95 95 115 115 Anlage 5 Seite 29 Grundsteuer B Festsetzung im HSK 2013/2014 Hebesatz in v.H. Auswirkung in T€ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 475 550 550 590 590 630 630 670 670 710 710 618 621 957 972 1.330 1.350 1.724 1.750 2.141 2.173 Festsetzung im HSK 2015 Hebesatz in v.H. Auswirkung in T€ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 475 550 550 590 590 630 630 670 670 710 710 616 633 982 994 1.356 1.375 1.755 1.781 2.178 2.211 Gewerbesteuer Festsetzung im HSK 2013/2014 Hebesatz in v.H. Auswirkung in T€ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 475 495 495 495 495 495 495 495 495 495 495 196 208 219 228 237 247 257 267 277 289 Festsetzung im HSK 215 Hebesatz in v.H. Auswirkung in T€ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 475 495 495 495 495 495 495 495 495 495 495 196 211 233 239 245 251 257 263 269 275 Die Hebesätze sind nach Verlassen des HSK insoweit anzupassen, dass der strukturelle Haushaltsausgleich dauerhaft gewährleistet ist, sofern sonstige Teilzielvorgaben (z.B. Abbau von Kassenkrediten) in diesem HSK dem nicht entgegenstehen. 5) Abbau von Kassenkrediten Die aufgrund der defizitären Haushaltslage aufgenommenen/aufzunehmenden Kassenkredite sind schnellstmöglich zur Reduzierung der Zinsaufwendungen und zur Vermeidung der Belastung künftiger Generationen aufgrund des bestehenden Zinsrisikos abzubauen. Auf die Ausführungen im Vorbericht wird verwiesen. Maßnahmen: 1. Erträge bzw. damit verbundene Einzahlungen aus dem Verkauf von Vermögen sind vorrangig zur Tilgung von Kassenkrediten zu verwenden, sofern diese nicht für die Finanzierung der Zentralisierung der Verwaltungsstandorte bzw. zum Abbau von Zwischenfinanzierungskrediten (z.B. bei Erschließungsmaßnahmen oder zur Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften) verwendet werden sollen. 2. Nach Abbau der Kassenkredite sind die Hebesätze umgehend auf das notwendige Maß zurückzuführen. 6) Vermeidung neuer Kreditaufnahmen Mit dem demografischen Wandel verändern sich die Rahmenbedingungen für den Erhalt vorhandener Infrastruktur und die Planung der künftig erforderlichen Infrastruktur mit Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Einerseits führt der Bevölkerungsrückgang zu generellen Tragfähigkeitsproblemen, andererseits hat die Altersstrukturverschiebung ganz eigene Infrastrukturbedarfe zur Folge. Anlage 5 Seite 30 Entscheidungen über künftige Investitionen/Sanierungen müssen daher auf der Basis vollständiger Informationen über die langfristigen Folgekosten von technischer, sozialer oder kultureller Infrastruktur und organisatorischer Folgeaufgaben getroffen werden. Rückläufige Bevölkerungszahlen erfordern grundsätzlich eine Konzentration auf den Bestand und nicht auf einen weiteren Ausbau. Auf die Hinweise zur Notwendigkeit einer „Schuldenbremse“ im Vorbericht der Haushaltssatzung wird verwiesen. Zielvorgaben Grundsätzlich sollen nur zwingend erforderliche Investitionen im Konsolidierungszeitraum veranschlagt werden. Das Investitionsvolumen orientiert sich dabei je Jahr an den investiven Einzahlungen aus pauschalen Zuweisungen, Zweckzuweisungen, Beiträgen und sonstigen speziellen Entgelten. Es gilt der Grundsatz der Vermeidung neuer Kreditaufnahmen für Investitionen. 1. Im Konsolidierungszeitraum sind Kreditaufnahmen für Investitionen grundsätzlich zu vermeiden. Hierdurch soll eine Entschuldung über die laufende Tilgung der bestehenden Kredite erreicht werden. 2. Kreditaufnahmen für investive Maßnahmen sind ausnahmsweise nur zur Finanzierung der Zentralisierung des Verwaltungsstandortes, zur Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften bzw. für rentierliche Maßnahmen (z.B. gewinnbringende Beteiligungen an Netzgesellschaften, gebührenfinanzierte Bereiche etc.) zugelassen. 3. Investitionen jeglicher Art können veranschlagt werden, wenn die Finanzierung durch Beiträge u.ä. Entgelte gesichert ist. Als gesichert gilt beispielsweise die Finanzierung der Erschließung neuer Baugebiete durch entsprechende Beitragserhebungen. Ein hierdurch entstehender Zwischenfinanzierungsbedarf ist zunächst durch die jeweiligen Einzahlungen (Verkaufserlöse, Beiträge, Zuschüsse) schnellstens wieder abzubauen. 4. Investitionen zur Gefahrenabwehr, zur Unterbringung von Flüchtlingen, zur Verbesserung der Straßen und der Abwasserbeseitigungsanlagen und für städtische Schulen bzw. Kinder- und Jugendeinrichtungen sind vorrangig zu verschlagen. Dies gilt ebenso für Investitionen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Prozesse der Verwaltung bzw. des Bauhofes. 5. Der Zeitpunkt der Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten (Verwaltung, Bauhof, Feuerwehr) soll sich dabei nicht nach der bilanziell festgelegten Nutzungsdauer richten. Neben den wirtschaftlichen Daten des Fahrzeugs soll lediglich die funktionale Tauglichkeit den Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs beeinflussen 7) Energiewirtschaftliche Betätigungen Neben der 49%igen Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe sollen grundsätzlich weitere Betätigungen im energiewirtschaftlichen Sektor erfolgen, sofern dies wirtschaftlich zur Verbesserung der Haushaltslage beiträgt. 8) Flächenentwicklung im Wohnungsbau Zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung soll die Fläche des Kasterer Ackers erschlossen und vermarktet werden. Die Erschließung des Geländes wurde mit 3 Mio. € veranschlagt, die im Zeitraum 2017 bis 2022 über die Erschließungsbeiträge zu rd. 86% finanziert werden. Für eine Prospektion wurde (als Aufwand) einmalig im Jahr 2015 ein Betrag von 1,6 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung dieser Beträge werden im Zeitraum 2016 bis 2022 insgesamt NettoEinzahlungen in Höhe von rd. 7 Mio. € generiert, die liquiditätsverbessernd wirken. Als Beitrag zur Konsolidierung des Ergebnisplans wird in den Jahren 2017 bis 2022 mit jährlichen Erträgen (Einzahlungen über Bilanzwert) von rd. 675 T€ gerechnet. Anlage 5 Seite 31 Die entsprechenden Mehraufwendungen bei den Abschreibungen bzw. Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten wurden berücksichtigt. 9) Reduzierung der Sitze im Rat der Stadt Bedburg Im Gegenzug zur Ausweitung der Mandate für sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen wird ab dem Jahr 2020 die Zahl der Ratsmitglieder nochmals und zwar um 4 Sitze auf das in der Größenklasse der Stadt Bedburg geringste zulässige Maß von 32 Sitzen verringert, was zu einer Reduzierung der Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Höhe von jährlich 15 T€ führt. Auch wenn mit Blick auf die ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung im kommunalen Bereich keine direkte Vergleichbarkeit unterstellt werden kann, ist dennoch interessant, dass im Bundestag auf einen Abgeordneten rd. 128.000 Einwohner, im Landtag NRW auf einen Abgeordneten rd. 74.000 Einwohner und bei 32 Ratsmitgliedern im Rat der Stadt Bedburg auf einen Stadtverordneten nur ca. 750 Einwohner kommen. Mit den vorgenannten Maßnahmen konnte im Planjahr 2022 ein positiver Saldo der Ergebnisplanung von 155 T€ ausgewiesen werden. Unberücksichtigt in der Planung ist z.B. die Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster. Da dies im Hinblick auf den erfolgten Ratsbürgerentscheid umgesetzt werden soll, ist dieser Betrag zwingend an anderer Stelle einzusparen bzw. durch höhere Erträge zu kompensieren. Folgende weitere Tatbestände stellen Risiken für den städtischen Haushalt dar: Anzahl der Flüchtlingszuweisungen und den damit ggf. verbundenen Investitionen bzw. Folgeaufwendungen Entwicklung des Kapitalmarktes (ein steigendes Zinsniveau kann zu erheblichen Haushaltsbelastungen führen) Entwicklung der Kreisumlage Künftige Tarifabschlüsse Mit der Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wird es voraussichtlich geboten sein, weitere Konsolidierungspotenziale zu erschließen. Denkbar, aber politisch noch eingehend zu erörtern, wären beispielsweise folgende Maßnahmen: • Deckelung der Aufwendungen auf ein festzulegendes Niveau und Durchführung einer aktuellen Aufgabenkritik. • Beschlussfassung über eine am Haushaltsausgleich ausgerichtete Nachhaltigkeitssatzung, die den generationengerechten Haushalt erzwingt. Festgelegt wird ein Aufschlag auf den Hebesatz der Grundsteuer B (Generationenbeitrag), der in jedem Jahr genau die Höhe annimmt, die zum Haushaltsausgleich erforderlich ist. Dieser Generationenbeitrag wird nur dann aktiviert, wenn andere Konsolidierungsmaßnahmen nicht genügen. Ein „Leben auf Kosten anderer Generationen“ ist bei strenger Anwendung nicht möglich. Eine Ausnahmeregelung für extreme Haushaltslagen (wie aufgrund des Ausfalls der Schlüsselzuweisungen in 2016 zu erwarten) sollte vorgesehen werden. Beschlussfassungen im Rat, die Aufwendungen bzw. Erträge beeinflussen, haben direkten Einfluss auf die Höhe des Generationenbeitrags und werden für den Bürger direkt greifbar. Anlage 5 Seite 32 Derzeit findet die überörtliche Prüfung der Haushaltswirtschaft durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) statt. Es bleibt abzuwarten, wo die GPA eventuell noch Konsolidierungspotenzial sieht. Persönliche Angaben des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gemäß § 95 Abs. 2 GO a) Verwaltungsvorstand Gunnar Koerdt (bis 22.06.2014) Bürgermeister der Stadt Bedburg Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter; stellv. Verbandsvorsteher) Verbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter) Vorstandsmitglied der Stiftung Dr. Paul und Louise Silverberg Verwaltungsrat KDVZ Mitglied Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH Verbandsversammlung „Terra Nova“ Kommunalbeirat RWE Rhein-Ruhr-AG Aufsichtsrat Regionalbeirat Köln der GVV-Kommunalversicherung Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH Kommunalbeirat Provinzial Rheinland Versicherungs-AG Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebund NRW Europaausschuss Deutscher Städte- und Gemeindebund (Stellv. Mitglied) Aufsichtsrat Klinikverbund Erft GmbH (KVE) Frechen Aufsichtsrat des Krankenhausausschusses St.-Hubertus-Stift Verwaltungsausschuss bei der Agentur für Arbeit (Stellv. Mitglied) Sascha Solbach (ab 23.06.2014) Bürgermeister der Stadt Bedburg Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter; stellv. Verbandsvorsteher) Verbandsversammlung Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung „Terra Nova“ (Vorsitzender) Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH Kommunalbeirat RWE Rhein-Ruhr-AG Aufsichtsrat Regionalbeirat Köln der GVV-Kommunalversicherung Verwaltungsrat KDVZ Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Ausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW (stellv. Mitglied) Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW (stellv. Mitglied) Anlage 5 Seite 33 Sibille Brabender-Lipej Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin) Herbert Baum Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Mitglied im Fachverband der Kämmerer Nordrhein-Westfalen e.V. b) Ratsmitglieder Hans-Peter Abts (vom 24.12.2013 bis 31.05.2014) Rentner Andreas Becker (ab 01.06.2014) Jurist Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter) Sebastian Blaeser (ab 01.06.2014) Kaufmann im Groß- und Außenhandel Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Helmut Breuer Rentner Ortsbürgermeister Lipp/Millendorf Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Wilma Brings (ab 01.06.2014) Rektorin / Qualitätsprüferin Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Zweckverband Volkshochschule Bergheim Bernd Coumanns Wissenschaftlicher Mitarbeiter Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Angelika Dreikhausen Hausfrau Ortsbürgermeisterin Kirdorf Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica (bis 31.05.2014) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreterin) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ Peter-Josef Drexler Rentner Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Anlage 5 Seite 34 Christian Eckl Zeitschriftenverleger Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (bis 31.05.2014) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter) Michael Eilert (bis 31.05.2014) Selbständiger Gewerbetreibender Herbert Förster Selbständiger Gewerbetreibender Ortsbürgermeister Rath Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Markus Giesen Fachwirt Einkauf/Logistik Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH & Co. KG Heinrich Heer (bis 31.05.2014) Rentner Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (bis 31.05.2014) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Margarete Henseler-Imgrund Familienbildnerin, Sozialwesen Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter) Nadine Heuser Juristin Ortsbürgermeisterin Blerichen Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH & Co. KG Bergheim (bis 31.05.2014) Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Wilhelm Hoffmann (ab 02.02.2015) Operator Heinz-Gerd Horn Fernmeldetechniker Ortsbürgermeister Broich Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Anlage 5 Seite 35 Dr. Georg Kippels Rechtsanwalt, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Ortsbürgermeister Bedburg Aufsichtsratsvorsitzender Bedburger Kleinwohnungsgenossenschaft Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln (bis 31.05.2014) Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (bis 31.05.2014) Aufsichtsrat Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH (bis 31.05.2014) Aufsichtsrat der Erftland-Holding GmbH (bis 31.05.2014) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (bis 31.05.2014) Dieter Koehl (bis 31.05.2014) Rentner Ortsbürgermeister Kirch-/Grottenherten Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (bis 31.05.2014) Thorsten Krosch (ab 24.09.2013) Selbständiger Gewerbetreibender (Versicherung, Bank, Finanzdienstleistung, Immobilien) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Mitglied der Delegiertenversammlung des Erftverbandes Manfred Kruppke (vom 10.10.2013 bis 31.05.2014) Selbständiger Gewerbetreibender (Beratung und Schulung) und freiberuflicher Dozent Michael Lambertz Kommunalbeamter Ortsbürgermeister Kaster Kapellengemeinschaft Morken e.V. Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Markus La Noutelle (ab 01.06.2014) Beamter Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Gabriela Leibl (01.06.2014 bis 07.01.2015) Selbständig/Presse-Kommunikations-Coaching Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreterin) Hans-Willi Maaßen (ab 01.06.2014) Rentner Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica Ralf Mattheis (bis 31.05.2014) Werkschutzfachkraft, Schutzdienstmitarbeiter Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (bis 31.05.2014) Zweckverbandsversammlung Jugendmusikschule Bergheim (bis 31.05.2014) Anlage 5 Seite 36 Stefan Merx Ingenieur Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) (stellv. Vertreter) Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter) Wolfgang Merx Student Jürgen Mitter (bis 08.01.2015) Selbständiger Gewerbetreibender (Unternehmensberatung) und Beschäftigter in der Entsorgungswirtschaft Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH (stellv. Vertreter) Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH (stellv. Vertreter) Willy Moll (bis 31.05.2014) Rentner Zweckverband Volkshochschule Bergheim (bis 31.05.2014) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Achim Niepel (ab 01.06.2014) Rentner Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Rudolf Nitsche (ab 01.06.2014) Angestellter Aufsichtsrat REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Verbandsversammlung Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) Johann-Wilhelm Olpen Richter Kapellengemeinschaft Morken e.V. (bis 31.05.2014) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Klaus Pawlowski Rentner Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Zweckverbandsversammlung der Musikschule La Musica (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Janina Pier-Sekul (ab 12.02.2015) Abteilungsleiterin im Bildungswesen Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreterin) Anlage 5 Seite 37 Harald Reuter (bis 31.05.2014) Beschäftigter (Lehrer) Verbandsversammlung der KDVZ Rhein-Erft-Rur (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Heinz-Gerd Schmitz Rektor Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Hans Schnäpp Rentner Ortsbürgermeister Blerichen (bis 31.05.2014) Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (bis 31.05.2014) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreter) Manfred Speuser Verkaufsleiter, Prokurist Vorstand DKS AG (Vermögensverwaltung) Mitglied Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Zweckverband Volkshochschule Bergheim Karl Heinz Spielmanns Ausbildungsmeister Aufsichtsrat Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Erftland-Holding GmbH Peter Spix (ab 01.06.2014) Disponent Albert Steffens Geschäftsführer Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica Heike Steinhäuser (bis 31.05.2014) Kommunalbeamtin Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (bis 31.05.2014) Zweckverband Volkshochschule Bergheim (bis 31.05.2014) Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln (bis 31.05.2014) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreterin bis 31.05.2014) Guido van den Berg (bis 31.05.2014) Diplom-Sozialwissenschaftler, Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalens (MdL) Regionalrat Köln Peter Verse (ab 01.06.2014) Chemieingenieur Ortsbürgermeister Kirch-/Kleintroisdorf Mitglied Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Anlage 5 Seite 38 Martin Vogelsang Berufssoldat Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Jochen vom Berg (ab 01.06.2014) Lehrer Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH & Co. KG (stellv. Vertreter) Aufsichtsrat REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (stellv. Vertreter) Eva-Maria Wego (ab 01.06.2014) Angestellte (Pharmazeutisch-Technische Assistentin) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreterin) Emma Will (bis 31.05.2014) Rentnerin Aufsichtsrat Bedburger Kleinwohnungsgenossenschaft Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (bis 31.05.2014) Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin bis 31.05.2014) Michael Zöphel (bis 31.05.2014) Selbständiger Gewerbetreibender Verbandsversammlung der KDVZ Rhein-Erft-Rur (bis 31.05.2014) Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH Co. KG Bergheim (stellv. Vertreter bis 31.05.2014) Bedburg, den 18.08.2015 Aufgestellt: Bestätigt: Baum Stadtkämmerer Solbach Bürgermeister Anlage 5 Seite 39 Anlage 6 Rechtliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse Die Rechtsstellung der Stadt Bedburg ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Stadt Bedburg ist eine kreisangehörige Gebietskörperschaft im Regierungsbezirk Köln. Als Gebietskörperschaft verwaltet sie ihr Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist der Landrat des Rhein-Erft-Kreises. Die obere Aufsichtsbehörde ist der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köln. Die oberste Aufsichtsbehörde ist der Innenminister des Landes NRW. Der Hauptsitz der Stadtverwaltung befindet sich im Rathaus, Am Rathaus 1 in Kaster. Weitere Verwaltungssitze sind im Rathaus Bedburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 43 und in der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße 17. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) GO NRW hat der Rat der Stadt Bedburg die Hauptsatzung der Stadt beschlossen. Die Fassung dieser Satzung datiert vom 15.12.2009 und erfuhr bisher zwei Änderungen. Diese wurden mit Änderungssatzungen vom 08.07.2010 und 11.03.2013 wirksam. Organe und Vertretungsbefugnis Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg nehmen durch die Wahl des Stadtrats und des Bürgermeisters sowie durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid an der Verwaltung der Stadt teil. Für die Einwohner der Stadt besteht diese Möglichkeit durch den Einwohnerantrag nach § 25 GO NRW. Der Stadtrat ist das wichtigste Organ der Stadt Bedburg. Die nach § 42 Abs. 1 GO NRW in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählte Anzahl der Ratsmitglieder beträgt nach § 42 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit §3 Abs.2a) des Kommunalwahlgesetzes für Städte bis zu 30.000 Einwohnern 38 Mitglieder. Die Stadt Bedburg hat von der Verringerungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2a) des Kommunalwahlgesetzes Gebrauch gemacht und die Zahl der Ratsmandate um 2 auf 36 reduziert. Eine weitere Reduzierung auf 32 Mandate ab dem Jahr 2020 wurde ebenfalls beschlossen. Nach der Kommunalwahl vom 25.05.2014 liegt folgende Sitzverteilung vor: CDU SPD FWG Grüne FDP 15 Sitze 12 Sitze 6 Sitze 2 Sitze 1 Sitz Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle grundlegenden städtischen Angelegenheiten. Er kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Bürgermeister oder einen der Ausschüsse übertragen. Anlage 6 Seite 1 Dies gilt nicht für die in § 41 GO NRW aufgeführten ausschließlichen Zuständigkeiten des Rates. Der Stadtrat hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende Ausschüsse gebildet: Haupt- und Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Schul- und Bildungsausschuss Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Bauausschuss Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Stadtentwicklungsausschuss Wahlausschuss Wahlprüfungsausschuss Der Stadtrat überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Bürgermeisters. Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Am 25.05.2014 wurde Herr Sascha Solbach zum Bürgermeister gewählt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Amt von Herrn Gunnar Koerdt wahrgenommen. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Vertretung der Stadt und die Leitung und Beaufsichtigung aller Geschäftsgänge der gesamten Verwaltung nach § 62 GO NRW. Anlage 6 Seite 2 Anlage 7 Wirtschaftliche Grundlagen Wirtschaftliche Grundlagen Allgemeine Angaben Stadt Bedburg Ortsteile: Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp/Millendorf, Oppendorf, Pütz, Rath Regierungsbezirk: Köln Landkreis: Rhein-Erft-Kreis Einwohnerzahl: 23.037 (Stand: 31.12.2014) Größe des Stadtgebietes: 80,33 qkm Beteiligungen Anteil in Prozent RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co.KG 49,000 Erftland Holding GmbH Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.13 Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.14 1.487.150,00 35.882.210,00 17,800 524.244,00 1.519.289,00 Erftland Wohnungsgesellschaft mbH 1,108 143.173,00 175.915,00 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH 1,316 10.226,00 10.227,00 Radio Erft GmbH & Co. Zweckverband Förderschule 1,250 5.113,00 4.532,00 52,631 625.172,00 631.526,00 Wesentliche Verträge 1. Vertrag über den Neubau, Teilsanierung und Betrieb des Schulzentrums Goethestaße/Eichendorfstraße in Bedburg als PPP-Modell in der Fassung vom 17. März 2005 2. Bau- und Betriebsvertrag für den Bau und Betrieb des Monte Mare Freizeitbades in Bedburg als PPP-Modell in der Fassung vom 11. Juni 2008 3. Gesellschaftervereinbarung vom 18.07.2013 betreffend einer Beteiligung an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Veranlagungsregeln Hebesatz Grundsteuer A 350 v.H. Hebesatz Grundsteuer B 550 v.H. Hebesatz Gewerbesteuer 495 v.H. Versicherungsschutz Folgender wesentlicher Versicherungsschutz liegt vor: Haftpflichtversicherung Vermögenseigenschadenversicherung Unfallversicherung Kraftfahrtversicherung Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden Anlage 7 Seite 1 Anlage 8 Steuerliche Verhältnisse Steuerliche Verhältnisse Die Stadt Bedburg ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Betriebe gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Zu den BgA’s gehören nicht die Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Ausübung öffentlicher Gewalt ist eine Tätigkeit, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten ist. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG unterliegen BgA’s von juristischen Personen des öffentlichen Rechts der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sowie der Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 GewStG. Die Stadt Bedburg unterhält folgende BgA: - Sportanlagen (Bäder) - Duales System - Sammlung und Verwertung von Papier - Kulturveranstaltungen Die Pflicht zur Abgabe von Körperschaft- bzw. Gewerbesteuererklärungen erstreckt sich jeweils auf die einzelnen BgA. Gem. § 18 Abs. 1 UStG ist die Stadt Bedburg verpflichtet, entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Neben den BgA´s besteht seit der Gründung der Windenergiegesellschaft eine Pflicht zur Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung für Beteiligungen. Die Stadt Bedburg wird beim Finanzamt Bergheim unter folgenden Steuernummern geführt: - Umsatzsteuer 203/5783/0243 - Körperschafts- u. Gewerbesteuer Bäder 203/5783/1199 - Körperschaftssteuer Beteiligungen 203/5783/0254 Der letzte Steuerbescheid für die Umsatzsteuer datiert vom 04.12.2015 und betrifft das Jahr 2013. Die Steuererklärung für 2014 wurde am 01.06.2015 erstellt. Der letzte Körperschaftssteuerbescheid für die Bäder ist am 24.08.2015 erlassen worden und betrifft das Jahr 2013. Die Erklärung für 2014 wurde bis zum Prüfungsende noch nicht fertiggestellt. Der letzte Körperschaftssteuerbescheid der Beteiligungen datiert vom 28.09.2015 und betrifft das Jahr 2013. Die Steuererklärung 2014 wurde am 30.10.2015 gefertigt. Die Jahresabschlussprüfung erstreckt sich nicht auf die Prüfung der Einhaltung von steuerrechtlichen Vorgaben. Anlage 8 Seite 1 Anlage 9 Analysierte Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Analysierte Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Vermögensstruktur Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristig gebundenes Vermögen Liquide Mittel Liquide Mittel Gesamtvermögen 2014 TEUR 2014 % 2013 TEUR 2013 % +/TEUR 121 0 153 0 - 32 216.729 77 219.360 87 - 2.631 38.747 14 3.352 1 35.395 255.597 3.712 10.115 1.194 334 6.890 22.245 2.895 2.895 280.736 91 1 4 1 0 2 7 1 1 100 222.865 3.483 14.311 1.066 322 6.473 25.655 2.410 2.410 250.929 88 1 6 1 0 3 11 1 1 100 32.732 229 - 4.196 128 12 417 - 3.410 485 485 29.807 Das langfristig gebundene Vermögen konnte insgesamt um 32.732 TEUR gesteigert werden. Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen lag ein Rückgang von 2.663 TEUR vor, da die Abschreibungen entsprechend höher ausfielen als die Neuanschaffungen. Demgegenüber steht eine Steigerung der Finanzanlagen um 35.395 TEUR, die aus der Beteiligung am Windpark resultiert. Das kurzfristig gebundene Vermögen sank um 3.410 TEUR, was insbesondere mit dem deutlichen Rückgang der öffentlich-rechtlichen Forderungen zu begründen ist. Die liquiden Mittel stiegen um 485 TEUR auf 2.895 TEUR. Anlage 9 Seite 1 Kapitalstruktur Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresergebnis Eigenkapital Sonderposten f. Zuweisungen Sonderposten f. Beiträge Sonderposten f. d. Gebührenausgleich Übrige Sonderposten Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten Übrige langfristige Verbindlichkeiten Langfristiges Fremdkapital Instandhaltungsrückstellungen Verbindlichk. aus Lieferung und Leistung Verbindlichkeiten Liquiditätssicherung Übrige Verbindlichkeiten und RAP Kurzfristiges Fremdkapital Gesamtkapital 2014 TEUR 2014 % 2013 TEUR 2013 % +/TEUR 73.888 3.760 - 8.258 69.390 47.847 17.591 531 3 17.743 1.022 55.373 28.840 168.950 1.168 1.159 19.600 20.469 42.396 280.736 26 1 -3 24 17 6 0 0 6 1 20 10 60 1 1 7 7 16 100 72.854 0 3.760 76.614 49.199 17.209 503 3 16.275 1.276 22.814 29.701 136.980 579 2.054 17.000 17.702 37.335 250.929 36 0 2 38 38 9 0 0 8 1 11 3 56 0 1 1.034 3.760 - 12.018 - 7.224 - 1.352 382 28 0 1.468 - 254 32.559 - 861 31.970 589 - 895 2.600 2.767 5.061 29.807 5 6 100 Bedingt durch das negative Jahresergebnis ist das Eigenkapital auf 69.390 TEUR gesunken. Unter Einbeziehung der Sonderposten ist das langfristige Fremdkapital um 31.970 TEUR auf 168.950 TEUR gestiegen. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Aufnahme eines Investitionskredites zur Finanzierung der Windparkbeteiligung. Bei dem kurzfristigen Fremdkapital ist ein Anstieg von rund 5 Mio. zu verzeichnen, insbesondere durch die Steigerungen des Liquiditätskredites und den sonstigen Verbindlichkeiten. Somit stieg das Gesamtkapital um 29.807 TEUR auf 280.736 TEUR. Durch die Verringerung des Eigenkapitals sowie des deutlichen Anstiegs der Investitionskredite veränderten sich die prozentualen Kapitalanteile. Der Eigenkapitalanteil sank von 38 % auf 24 % des Gesamtkapitals, wobei der Fremdkapitalanteil unter Einbeziehung der Sonderposten von 62 % auf 76 % anstieg. Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage 2014 2013 2012 2011 2010 36,9 41,9 43,9 45,1 45,1 Abschreibungsintensität 9,1 9,4 9,5 11,8 9,9 Drittfinanzierungsquote 53,2 49,6 52,0 39,7 51,7 Dynamischer Verschuldungsgrad 77,45 - 25,68 - 11,86 - 20,26 15,09 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 10,15 9,27 8,05 3,59 3,59 4,84 5,00 6,60 5,24 4,42 Vermögenslage Infrastrukturquote Finanzlage Zinslastquote Anlage 9 Seite 2 Erläuterungen zu den Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage Infrastrukturquote Die Infrastrukturquote gibt Auskunft über den Anteil des Infrastrukturvermögens am gesamten Vermögen einer Gebietskörperschaft. Sie zeigt, wie viel des Gesamtvermögens in der Infrastruktur gebunden ist. In Bedburg ist der Infrastrukturanteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich von 45,1 auf 36,9 gesunken. Abschreibungsintensität Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Die sinkende Abschreibungsintensität steht im Zusammenhang mit der sinkenden Infrastrukturquote, da mit der Abnutzung der städtischen Infrastruktur ein hoher Abschreibungsaufwand verbunden ist. Dynamischer Verschuldungsgrad Der dynamische Verschuldungsgrad wird berechnet, indem Verbindlichkeiten und Rückstellungen addiert werden und das realisierbare Vermögen in Abzug gebracht wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dividiert. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Auf Grund der „negativen“ Einzahlungsüberschüsse in den Jahren 2011 bis 2013 war der dynamische Verschuldungsgrad in diesen Jahren auch negativ und somit nicht aussagekräftig. Für das Jahr 2014 bedeutet die Kennzahl, dass eine städtische Entschuldung theoretisch bei gleichbleibenden Bedingungen in 77,45 Jahren möglich wäre. Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Diese Quote hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote Mit Hilfe der kurzfristigen Verbindlichkeitenquote kann beurteilt werden, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird. In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals ersichtlich. Zinslastquote Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastungen aus den Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bestehen. Bei der Zinslastquote gab es in den letzten Jahren kaum Veränderungen. Anlage 9 Seite 3 Ertragslage 2014 TEUR 2014 % 2013 TEUR 2013 % +/TEUR +/% Steuern u. ähnliche Abgaben 22.176 45 26.523 46 - 4.347 - 16 Zuwendungen u. allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Ordentliche Erträge Versorgungsaufwendungen Aufwand Sach- u. Dienstleistungen Personalaufwand Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen u. sonst. Finanzaufwand Finanzergebnis Jahresergebnis 12.261 167 8.055 1.148 1.726 3.878 49.411 1.541 7.451 9.318 5.039 25.473 6.272 55.094 94 - 2.668 - 2.574 - 8.257 25 0 16 2 4 8 100 3 15 19 10 52 13 112 0 -5 -5 - 17 11.035 109 7.310 1.132 1.669 9.274 57.052 508 6.835 8.993 4.784 23.562 6.159 50.841 91 - 2.541 - 2.450 3.760 19 0 13 2 3 16 100 1 12 16 8 41 11 89 0 -4 -4 7 1.227 59 745 16 57 - 5.396 - 7.639 1.033 616 324 254 1.911 113 - 4.251 3 - 127 - 124 - 12.017 11 55 10 1 3 - 58 - 13 >100 -9 -4 -5 -8 -2 -8 3 -5 -5 <-100 Kennzahlen zur Ertragslage 2014 2013 2012 2011 2010 Zuwendungsquote 24,8 19,3 16,5 27,0 20,4 Personalintensität 16,9 17,7 18,2 19,2 16,9 Sach- und Dienstleistungsintensität 13,5 13,4 14,1 13,9 14,6 Transferaufwendungsquote 46,2 46,3 46,4 43,7 48,1 Ertragslage Erläuterungen zu den Kennzahlen der Ertragslage Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote errechnet sich, indem die Erträge aus Zuwendungen durch die ordentlichen Erträge geteilt werden. Sie gibt Hinweise darauf, inwieweit eine Kommune von Zuwendungen - und somit von Leistungen Dritter - abhängig ist. In den letzten drei Jahren ist die Quote auf Grund entsprechender Zuwendungen angestiegen. Personalintensität Die Personalintensität zeigt das Verhältnis von Personalaufwendungen zur Gesamtleistung. Mit jedem Euro, der erwirtschaftet wird, ist auch ein Personalaufwand verbunden. Eine (wie in Bedburg vorhandene) sinkende Quote steht für eine optimierte Auslastung der vorhandenen Arbeitskraft. Anlage 9 Seite 4 Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität zeigt den Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen. Sie lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Für Bedburg ist erkennbar, dass es in den letzten Jahren bei der Sach- und Dienstleistungsintensität kaum Schwankungen gegeben hat und daher der Anteil recht stabil geblieben ist. Transferaufwandsquote Die Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Es ist erkennbar, dass die Transferaufwendungen knapp die Hälfte aller Aufwendungen in Bedburg ausmachen und diese sich in den letzten Jahren kaum verändert haben. Anlage 9 Seite 5 Anlage 10 Aufgliederungen und Erläuterungen zu den Bilanz- und Ergebnisrechnungsposten Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE 1. Anlagevermögen 31.12.2014 Vorjahr 255.597.301,14 € 222.864.703,97 € Das Anlagevermögen hat sich insgesamt um rund 32,7 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür ist die Beteiligung an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co. KG. Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel. Das Anlagevermögen gliedert sich wie folgt auf: 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2014 Vorjahr 120.673,49 € 152.529,14 Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen lag ein Zugang i.H.v. 26 T€ vor, der aus der Anschaffung neuer Software (u.a. MS Office 2013, Upgrade Spectaculum, Systembuilder Win Pro 8.1, Lizenzen Exchange, Audit Agent) resultiert. Bilanzielle Abschreibungen sind in Höhe von 58 T€ angefallen. 1.2 Sachanlagen 31.12.2014 Vorjahr 216.729.215,19 € 219.359.823,35 € Bei den Sachanlagen waren Zugänge von 2.224.777,82 €, Abgänge von 142.943,73 € sowie Abschreibungen von 4.712.442,25 € zu verzeichnen. Die Sachanlagen gliedern sich wie folgt auf: 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2014 Vorjahr 41.225.462,78 € 41.301.979,89 € Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2014 Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Gesamt 37.754.691,92 € 933.522,25 € 393.412,40 € 2.143.836,21 € 41.225.462,78 € Vorjahr 37.843.070,69 € 933.846,25 € 393.412,40 € 2.131.650,55 € 41.301.979,89 € Bei den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind Zugänge in Höhe von 63.390,30 € zu verzeichnen, die aus dem Erwerb von neuen Spielgeräten, den nachträglichen Anschaffungskosten für die neue Beregnungsanlage im Sportzentrum Bedburg West und dem Erwerb einer Ausgleichsfläche Am Pützer Weg resultieren. Aufgrund von Aktivierungen diverser Spielgeräte entstanden die Umbuchungen von 11.655,04 €. Anlage 10 Seite 1 Neben den bilanziellen Abschreibungen von 128.379,22 € waren noch Abgänge von 23.183,23 € zu berücksichtigen, die insbesondere aus dem Verkauf eines Grundstücks an der Grevenbroicher Straße resultieren. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2014 Vorjahr 66.613.148,77 € 68.288.000,79 € Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2014 Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude Gesamt Vorjahr 1.221.348,44 € 37.500.323,13 € 579.901,77 € 27.311.575,43 € 1.242.198,89 € 38.312.719,65 € 693.831,95 € 28.039.250,30 € 66.613.148,77 € 68.288.000,79 € € Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten war ein Zugang in Höhe von 15.550,25 € aus der Aktivierung der Skateranlage am Schulzentrum zu verzeichnen. Ein Abgang von 117.104,00 € resultiert aus dem Verkauf des Gebäudes Butterstraße. Weiterhin erfolgte eine Umbuchung einer Teilfläche des Gebäudegrundstücks Gommershovener Weg 20 zu den zum Verkauf bestimmten Grundstücken ins Umlaufvermögen. Die bilanziellen Abschreibungen sind linear wie in den Vorjahren auch berücksichtigt worden und betragen 1.573.298,27 €. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 31.12.2014 Vorjahr 103.714.507,51 € 105.040.652,75 € Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2014 Grund und Boden Brücken und Tunnel Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlangen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen Gesamt Vorjahr 23.040.755,22 € 3.073.188,83 € 31.209.917,99 € 23.041.263,91 € 3.174.929,14 € 31.934.058,84 € 46.390.645,47 € 46.890.400,86 € 103.714.507,51 € 105.040.652,75 € Die Zugänge des Infrastrukturvermögens von 1.267.461,56 € betreffen die Kanäle und die neu geschaffenen Straßenabschnitte im Baugebiet Neue Bergstraße sowie den Endausbau der Prümer Straße und der Straße An der Wildhecke. Ein Abgang von 1.406,50 € betrifft die Veräußerung einer Teilfläche an der Straße Heidklift. Bilanzielle Abschreibungen lagen i.H.v. 2.592.200,30 € vor. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2014 Vorjahr 287.275,21 € 295.121,92 € Bei den Bauten auf fremden Grund und Boden sind in 2014 lediglich die bilanziellen Abschreibungen von 7.846,71 € angefallen. Anlage 10 Seite 2 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 31.12.2014 Vorjahr 66.248,90 € 66.248,90 € Bei den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2014 Vorjahr 1.942.678,31 € 1.868.881,83 € Die Zugänge bei Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge i.H. v. 335.207,94 € betreffen: - 2 Pritschenwagen (45 T€) - Alleshäcksler (44 T€) - Arbeitshebebühne (36 T€) - Traktor (38 T€) - Rasenkehrmaschine (18 T€) - PKW (15 T€) - Feuerwehrfahrzeug TSF-W (105 T€) - Wegeplanierspiegel (5 T€) - Hochdruckreiniger (3 T€) Ein Abgang von 1.250,00 € betrifft einen ausgemusterten VW Pritschenwagen. Die bilanziellen Abschreibungen betragen 260.161,46 €. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2014 Vorjahr 2.243.761,52 € 2.287.754,51 € Die Zugänge bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung von 106.563,30 € betreffen insbesondere: - Atemschutzgeräte Feuerwehr (5 T€) - Ökotec-Material Feuerwehr (3 T€) - Arbeitsgeräte Friedhöfe (9 T€) - Arbeitsgeräte Bauhof (8 T€) - IT-Ausstattung für Schulen (3 T€) - Ausstattung Rollendes Wohnmobil (Jugendarbeit) (4 T€) - Spülmaschine Grundschule Kaster (3 T€) - Fußballtore (4 T€) - Mobiliar Schulen (14 T€) - Ausstattung Mensa (3 T€) - Mobiliar Rathaus Kaster (9 T€) - Gebäudeleittechnik (5 T€) - IT-Ausstattung Rathäuser (4 T€) - Reinigungsmaschine Mehrzweckhalle Kirdorf (2 T€) - Messestand Büro für Standortförderung (4 T€) - Transportwagen für Feuerwehrmaterial (5 T€) Die bilanziellen Abschreibungen sind i.H.v. 150.556,29 € angefallen. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 31.12.2014 Vorjahr 636.132,19 € 211.182,76 € Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau i.H.v. 436.604,47 € betreffen den Kreisverkehr Erkelenzer Str./Neusser Str., die Erschließungen Goethestraße Anlage 10 Seite 3 und Kolpingstraße, den Neubau der Brücke im Schlosspark, das Regenrückhaltebecken in Kirchtroisdorf sowie Kanalsanierungen. Umbuchungen von 11.655,04 € sind bei Spielgeräten vorgenommen worden. 1.3 Finanzanlagen 31.12.2014 Vorjahr 38.747.412,46 € 3.352.351,48 € Der enorme Anstieg bei den Finanzanlagen ist insbesondere auf einen Zugang von 35.428.621,00 € bei den Beteiligungen zurück zu führen. Folgende Finanzanlagen lagen zum Abschlussstichtag vor: 1.3.1 Beteiligungen 31.12.2014 Vorjahr 38.223.699,00 € 2.795.078,00 € Der Zugang bei den Beteiligungen ist auf die energiewirtschaftliche Betätigung bei der Windparkgesellschaft zurück zu führen. 1.3.2 Sondervermögen 31.12.2014 Vorjahr 322.457,87 € 306.926,37 € Der Bestand des Sondervermögens setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen 1. 2. Stiftung Silverberg Stiftung Rheinbraun 1.3.3 Ausleihungen 195.174,74 € 127.283,13 € 31.12.2014 Vorjahr 201.255,59 € 250.347,11 € Die Bilanz enthält Ausleihungen an Beteiligungen in Höhe von 115.212,16 € und Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 86.043,43 €. 2. Umlaufvermögen 31.12.2014 Vorjahr 18.248.816,50 € 21.591.581,96 € Das Umlaufvermögen setzt sich am Abschlussstichtag wie folgt zusammen: 2.1 Vorräte 31.12.2014 Vorjahr 3.711.717,39 € 3.483.328,39 € Unter der Position Vorräte sind im Wesentlichen die zum Verkauf bestimmten Grundstücke bilanziert. Anlage 10 Seite 4 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2014 Vorjahr 11.642.551,89 € 15.698.641,58 € Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt auf: 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2014 Vorjahr 10.114.763,19 € 14.311.172,22 € Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2014 Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonst. Öffentlich-rechtlichen Forderungen Gesamt 313.683,11 € 83.994,20 € 1.744.686,43 € 6.960.076,78 € 1.012.322,67 € 10.114.763,19 € Vorjahr 536.711,33 € 93.640,95 € 6.137.109,09 € 4.884.988,00 € 2.658.722,85 € 14.311.172,22 € Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen wegen spezieller Ausfallrisiken gebildet. Des Weiteren wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, die das Risiko eventuell entstehender Mahn- und Beitreibungskosten sowie Zinsverluste abdecken. Diese sind im Anhang näher erläutert. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 31.12.2014 Vorjahr 1.194.087,28 € 1.065.634,28 € Bei den privatrechtlichen Forderungen handelt es sich hauptsächlich um Mieten und Pachten. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2014 Vorjahr 333.701,42 € 321.835,08 € Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um vereinnahmte Vorsteuer, durchlaufende Gelder, und ungeklärte Zahlungseingänge. 2.3 Liquide Mittel 31.12.2014 Vorjahr 2.894.547,22 € 2.409.611,99 € Die liquiden Mittel setzen sich insbesondere aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (Girokonten, Sparbücher) zusammen. Die liquiden Mittel weisen zum 31.12.2014 einen Bestand von 2.894.547,22 € auf, wovon allerdings rd. 2,2 Mio. € auf die vertragsgemäß zu führenden Rücklagenkonten für das PPP-Modell Schulzentrum entfallen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung der Liquidität herangezogen werden können. Anlage 10 Seite 5 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2014 Vorjahr 6.889.620,39 € 6.472.965,47 € Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen des Jahres 2014, die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen, bzw. Investitionszuschüsse verbucht. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2014 Allgemein Investitionszuschüsse Baukostenzuschüsse Investitionszuschuss Schloss Unterhaltungsaufwand Umlage Förderschule Gebäudeversicherung Gesamt 164.909,90 € 6.303.211,13 € 78.121,90 € 275.830,14 € 1.142,40 € 42.682,75 € 23.722,17 € 6.889.620,39 € Anlage 10 Seite 6 Vorjahr 165.426,96 € 5.922.374,39 € 80.608,56 € 303.413,16 € 1.142,40 € 0,00 € 0,00 € 6.472.965,47 € Passivseite 1. Eigenkapital 31.12.2014 Vorjahr 69.390.074,75 € 76.614.227,10 € Das Eigenkapital reduzierte sich zum Vorjahr um insgesamt um 7.224.152,35 €. Ursächlich hierfür ist der Jahresfehlbetrag von - 8.257.713,35 € sowie das Jahresergebnis gem. § 43 Abs.3 GemHVO in Höhe von 1.033.561,00 €. Die einzelnen Positionen des Eigenkapitals sehen wie folgt aus: 1.1 Allgemeine Rücklage 31.12.2014 Vorjahr 73.887.985,44 € 72.854.424,44 € Die allgemeine Rücklage hat einen Anstieg von 1.033.561,00 € zu verzeichnen, da das Jahresergebnis gem. § 43 Abs.3 GemHVO (Werterhöhung der Beteiligungen) hiermit direkt zu verrechnen ist. 1.2 Ausgleichsrücklage 31.12.2014 Vorjahr 3.759.802,66 € 0,00 € Die Ausgleichsrücklage konnte auf Grund des positiven Ergebnisses 2013 auf 3.759.802,66 € aufgefüllt werden. Wegen des negativen Ergebnisses in 2014 wird diese aber wieder vollständig aufgezehrt. 1.3 Jahresfehlbetrag 31.12.2014 Vorjahr -8.257.713,35 € 3.759.802,66 € Der Jahresfehlbetrag ergibt sich aus dem Saldo von Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung und ist dort entsprechend ausgewiesen. 2. Sonderposten 31.12.2014 Vorjahr 65.971.791,73 € 66.913.227,64 € Fördermittel, Beiträge und Gebühren bilden ein eigenständiges Finanzierungselement und werden als Sonderposten passiviert. Diese Mittel stellen kein Eigenkapital dar, da sie nicht aus eigener Steuerkraft erwirtschaftet wurden. Es handelt sich aber auch nicht um Kredite, da keine Rückzahlungspflicht besteht. Folgende Sonderposten lagen zum Abschlussstichtag vor: 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2014 Vorjahr 47.847.162,29 € 49.198.585,03 € Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen richtet sich nach der Nutzungsdauer der durch Zuweisungen finanzierten Anlagegüter. Zugänge zu den Sonderposten in 2014 resultieren aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten. Nähere Angaben hierzu sind im Lagebericht zu finden. Anlage 10 Seite 7 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2014 Vorjahr 17.590.961,76 € 17.208.539,72 € Die Sonderposten aus Beiträgen stammen aus Beitragszahlungen zur Finanzierung von Anlagegütern wie beispielsweise Straßenbaubeiträge. Die Auflösung der Sonderposten ist an die Nutzungsdauer der durch Beiträge finanzierten Anlagegüter gekoppelt. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 31.12.2014 Vorjahr 531.061,02 € 503.338,65 € Die Überdeckungen der Benutzungsgebühren Abwasser, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Bilanz ausgewiesen. 2.4 Sonstige Sonderposten 31.12.2014 Vorjahr 2.606,66 € 2.764,24 € Im Jahr 2014 sind keine neuen sonstigen Sonderposten entstanden, so dass lediglich Abschreibungen von 157,58 € zu berücksichtigen waren. 2.5 Rückstellungen 31.12.2014 Vorjahr 19.932.621,98 € 18.131.380,47 € Die Entwicklung der Rückstellungen im Jahr 2014 sah wie folgt aus: Stand 01.01.14 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.14 18.131.380,47 € - 2.120.863,86 € - 111.992,98 € 4.034.098,35 € 19.932.621,98 € Die Rückstellungen gliedern sich auf in Pensionsrückstellungen, Instandhaltungsrückstellungen und sonstige Rückstellungen. 2.5.1 Pensionsrückstellungen 31.12.2014 Vorjahr 17.743.254,00 € 16.275.400,00 € Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen im Jahr 2014 sah wie folgt aus: Stand 01.01.14 Inanspruchnahme 16.275.400,00 € - 1.169.388,00 € Auflösung Zuführung Stand 31.12.14 0,00 € 2.637.242,00 € 17.743.254,00 € Die Pensionsrückstellungen sind auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen Köln angesetzt worden. Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger mussten um 1.540.817 € erhöht werden (Zuführung). Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte i.H.v. 817.670 €. Des Weiteren erfolgte eine Umbuchung (Passivtausch) i.H.v. 351.718 € von den Pensions- und Beihilferückstellungen der aktiven Beamten in den Bereich der Versorgungsempfänger. Anlage 10 Seite 8 Somit ergibt sich zum 31.12.2014 ein Stand bei den Versorgungsempfängern von 8.570.647 €. Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten mussten um 744.707 € erhöht werden (Zuführung). Unter Berücksichtigung des erwähnten Passivtausches ergibt sich zum 31.12.2014 somit bei den aktiven Beamten ein Stand von 9.172.607 €. 2.5.2 Instandhaltungsrückstellungen 31.12.2014 Vorjahr 1.167.663,44 € 579.490,23 € Die Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Jahr 2014 sah wie folgt aus: Stand 01.01.14 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.14 579.490,23 € - 159.826,79 € - 7.000,00 € 755.000,00 € 1.167.663,44 € Die Instandhaltungsrückstellungen für nicht aktivierbare Kanalsanierungen resultieren aus der Schadensbeurteilung der Kamera-Befahrung der Kanäle, die nach den rechtlichen Vorgaben mindestens alle 10 Jahre vorzunehmen ist. Sie betreffen folgende Ortsteile bzw. Bezirke: • • • • Bedburg-West (voraussichtlicher Abschluss 2015) Bedburg-Innenstadt (voraussichtlicher Abschluss 2015) Broich (voraussichtlicher Abschluss 2015) Lipp (voraussichtlicher Abschluss in 2016) Die Rückstellungen für Kanalsanierungen machen rd. 72% der gesamten Instandhaltungsrückstellungen aus. Des Weiteren wurden Rückstellungen für die Instandhaltung mehrerer Brücken im Stadtgebiet übertragen und dienen zur Durchführung der Arbeiten bis Ende 2015. Auch wurde eine Rückstellung in Höhe von 215.000 € zur Sanierung des Freibades gebildet (mehrheitlicher Ratsbeschluss vom 16.12.2014). Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind drei Rückstellungen auf Grund des hohen Zeitablaufs bzw. Abschlusses der Maßnahme aufzulösen: 1. GS Bedburg; Sanierung Traufe West Die Maßnahme ist abgeschlossen. 2. GS Kirchherten; Fenster Die Rückstellung wurde bereits 2008 gebildet und seitdem nie beansprucht worden. 3. Renovierung Schloss Bedburg Die Rückstellung in Höhe von 31.500 € wurde im Jahr 2008 gebildet. Seitdem wurden nur ca. 9.000 € beansprucht. 2.5.3. Sonstige Rückstellungen 31.12.2014 Vorjahr 1.021.704,54 € 1.276.490,24 € Anlage 10 Seite 9 Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Jahr 2014 sah wie folgt aus: Stand 01.01.14 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.14 1.276.490,24 € - 791.649,07 € - 104.992,98 € 641.856,35 € 1.021.704,54 € Bei den sonstigen Rückstellungen wurden insgesamt 14 Posten zusammengefasst, die dem Rückstellungsspiegel entnommen werden können. 2.6 Verbindlichkeiten 31.12.2014 Vorjahr 116.997.437,76 € 80.822.067,80 € Die Verbindlichkeiten gliedern sich auf in Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Transferleistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten. 2.6.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2014 Vorjahr 55.373.057,71 € 22.813.545,50 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen stiegen um 32.559.512,21 € auf 55.373.057,71 €. Der ordentlichen Tilgung von 1.100.487,79 € steht eine Neuaufnahme von 33.660.000,00 € zur Finanzierung der Beteiligung am Windpark gegenüber. Die Restlaufzeiten der Kredite gliedern sich wie folgt auf: Restlaufzeit unter 1 Jahr 1.817.318,14 € Restlaufzeit 1 – 5 Jahre 3.582.817,81 € 2.6.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Restlaufzeit über 5 Jahre 49.972.921,76 € 31.12.2014 Vorjahr 19.600.000,00 € 17.000.000,00 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung mussten zur Aufstockung des Kassenkredites um 2.600.000 € auf 19.600.000 € erhöht werden. 2.6.3 Verbindlichkeiten aus Vorg., die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 31.12.2014 Vorjahr 28.840.080,52 € 29.700.551,23 € Bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen handelt es sich um die städtischen PPP-Modelle. Diese Verbindlichkeiten sinken um den Betrag der ordentlichen Tilgung i.H.v. 860.470,71 € auf 28.840.080,52 €. 2.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2014 Vorjahr 1.159.348,48 € 2.054.156,16 € Anlage 10 Seite 10 Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um die Inanspruchnahme von Materiallieferungen und Dienstleistungen im Jahr 2014, deren Zahlungen allerdings erst im 2015 erfolgen werden. Insgesamt sinken diese um 894.807,68 € auf 1.159.348,48 €. 2.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2014 Vorjahr 6.858.774,39 € 5.900.317,36 € Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen steigen um 983.063,15 € auf 6.858.774,39 €. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuwendungen an die Kindertagesstätten (ca. 2.890 T€) sowie um durchlaufende Gelder aus dem Bereich Sozialhilfe (ca. 3.910 T€). Den Verbindlichkeiten aus Zuwendungen an die Kindertagesstätten stehen Forderungen ggü. dem Landschaftsverband Rheinland (ca. 1.742 T€) sowie Forderungen aus Kindergartenbeiträgen entgegen. Den Verbindlichkeiten für durchlaufende Gelder Sozialhilfe stehen entsprechende Forderungen (ca. 4.095 T€) gegenüber. 2.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2014 Vorjahr 5.166.176,66 € 3.353.497,55 € Die sonstigen Verbindlichkeiten steigen um 1.812.679.11 € auf 5.166.176,66 €. Hier finden sich u.a. erhaltene Anzahlungen (Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge) für noch im Bau befindliche Straßen- und Kanalbaumaßnahmen (Holtroper Straße u. Goethestraße). Weiterhin finden sich hier erhaltene Anzahlungen aus Zuweisungen nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe sowie erhaltene Anzahlungen der Allgemeinen Investitionspauschale 2014 und der Sportpauschale 2014, die noch keinem Anlagengut zugeordnet werden konnten. 3. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2014 Vorjahr 8.443.811,81 € 8.448.348,39 € Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die sich zum Vorjahr kaum verändert haben, sind erhaltene Zahlungen aus Vorjahren sowie des Jahres 2014, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen. Im Wesentlichen sind das vereinnahmte Friedhofsgebühren, Entschädigung aus dem Vertrag über bestehende Windkraftanlagen, Finanzierung der gewährten Investitionszuschüsse über erhaltene Zuschüsse von Dritten für den Bau des Bahnhofs. Anlage 10 Seite 11 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 1. Ordentliche Erträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 46.698.702,00 € 46.698.702,00 € 49.410.492,96 € 57.050.900,71 € Trotz geringerer Steuereinnahmen lagen die ordentlichen Erträge über dem Planansatz, was insbesondere auf die positive Entwicklung bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sowie den sonstigen ordentlichen Erträgen zurückzuführen ist. Das Ergebnis blieb allerdings deutlich unter dem Vorjahreswert zurück, da in 2013 größere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden sowie Nachforderungszinsen bei der Gewerbesteuer zu verbuchen waren. Die Erträge gliederten sich wie folgt auf: 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 23.418.000,00 € 23.418.000,00 € 22.176.009,31 € 26.523.347,80 € Die Erträge bei den Steuern und Abgaben liegen unter den Planzahlen. Dies ist insbesondere auf die unter dem Ansatz gebliebenen Gewerbesteuerzahlungen zurückzuführen. 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 11.455.350,00 € 11.455.350,00 € 12.260.741,78 € 11.034.497,55 € Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurde der Planansatz übertroffen. Dies liegt hauptsächlich an den Zuweisungen des Landes für Kindertageseinrichtungen, die um rd. 700 T€ angestiegen sind. 1.3 Sonstige Transfererträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 65.300,00 € 65.300,00 € 167.221,77 € 108.438,09 € Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich meist um den Ersatz von Leistungen nach den §§ 5 und 7 UVG. Das Ergebnis lag deutlich über dem Ansatz. Anlage 10 Seite 12 1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 7.507.495,00 € 7.507.338,00 € 8.054.749,14 € 7.310.121,36 € Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich gegenüber der Planung positiv. Es konnte ein Mehrertrag in Höhe von rd. 550 T€ erzielt werden, der insbesondere aus einem Mehrertrag von rd. 750 T€ für Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht resultiert. Neben den Verwaltungsgebühren werden auch folgende Benutzungsgebühren hier berücksichtigt: Friedhofsgebühren Schmutzwassergebühren Niederschlagswassergebühren Abfallbeseitigungsgebühren Straßenreinigungsgebühren Winterdienstgebühren Gebühren für Obdachlosenlosenunterkünfte Gebühren für Asylbewerberunterkünfte 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 1.213.397,00 € 1.213.397,00 € 1.147.678,11 € 1.131.660,97 € Die privatrechtlichen Leistungsentgelte, die hauptsächlich aus Miet- und Pachteinnahmen bestehen, lagen nur knapp unter den Planwerten. 1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen HH-Plan 1.467.250,00 € Fortgeschriebener Ansatz 1.467.250,00 € Ergebnis 1.726.379,08 € Vorjahr 1.668.886,98 € Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die hauptsächlich von Bund, Land, Kommunen und Zweckverbänden stammen, entwickelten sich besser als geplant. 1.7 Sonstige ordentliche Erträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 1.571.910,00 € 1.572.068,00 € 3.877.713,77 € 9.273.947,96 € Die sonstigen ordentlichen Erträge lagen deutlich über dem Planwert. Die größten Ertragspositionen innerhalb dieses Postens waren die Konzessionsabgaben mit 1,323 Mio €, die Säumniszuschläge mit 496 T€ und die Zuschreibungen für Steuerforderungen mit 397 T€. Die große Abweichung zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass in 2013 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden i.H.v. 4,639 Mio € sowie Nachforderungszinsen bei der Gewerbesteuer von 2,172 Mio € zu verbuchen waren. Anlage 10 Seite 13 2. Ordentliche Aufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 51.217.822,00 € 52.390.652,00 € 55.094.181,43 € 50.841.320,05 € Insgesamt lagen die ordentlichen Aufwendungen um rund 2,704 Mio € über dem fortgeschriebenen Ansatz. Diese Überschreitung ist insbesondere auf einen Anstieg bei den Versorgungsaufwendungen, den Transferaufwendungen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf: 2.1 Personalaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 9.687.800,00 € 9.687.800,00 € 9.318.418,02 € 8.993.578,73 € Die Personalaufwendungen lagen gut 3 % unter dem Planwert, da insbesondere im Beamtenbereich nicht alle Planstellen ganzjährig besetzt waren. 2.1 Versorgungsaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 711.000,00 € 711.000,00 € 1.540.816,98 € 507.749,32 € Die Versorgungsaufwendungen lagen deutlich über dem Plan- und Vorjahreswert. Dies resultiert aus einer erheblichen Zuführung zur Pensionsrückstellung auf Basis eines vorgelegten versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskasse Köln. 2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 6.665.320,00 € 7.178.472,00 € 7.450.706,41 € 6.834.674,54 € Die veranschlagten Mittel für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden insgesamt um rd. 270 T€ überschritten. Dies ist zurückzuführen auf größere Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Abwasseranlagen und die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung für das Freibad. Positiv entwickelt haben sich die Kosten der Gaslieferungen, da diese sich um rund 148 T€ verringert haben. Anlage 10 Seite 14 2.3 Bilanzielle Abschreibungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 5.661.470,00 € 5.761.531,00 € 5.039.329,01 € 4.784.530,33 € Die Abschreibungen blieben deutlich hinter dem Planwert zurück. Hauptursache hierfür ist der Umbau des sich nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Bahnhofs. Entgegen der Planung ist die Abnutzung als Aufwendung aus der Auflösung der ARAP im Haushalt zu verbuchen und nicht als Abschreibung zu berücksichtigen. Die Abschreibungen verteilen sich wie folgt: Immaterielle Vermögensgegenstände Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremden Grund und Boden Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geringwertige Wirtschaftsgüter Aufwand für Festwerte Gesamtsumme 58.242,67 € 128.379,22 € 1.594.738,74 € 2.592.200,30 € 7.846,71 € 261.410,46 € 150.556,29 € 68.043,53 € 177.911,09 € 5.039.329,01 € Für weitere Informationen zu den Abschreibungen wird auf den Anlagenspiegel und den Anhang verwiesen. 2.4 Transferaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 23.618.300,00 € 23.627.550,00 € 25.472.693,72 € 23.561.764,51 € Die Haushaltsansätze der Transferaufwendungen wurden um insgesamt 1,84 Mio. € überschritten. 1,1 Mio. € davon entfallen auf die Kreis- und Gewerbesteuerumlage sowie auf die Beteiligung am Fonds Deutsche Einheit. Rund 680 T€ Mehraufwendungen entfallen auf die Bereiche des Jugendamtes. Der Mehraufwand für den Bereich der Kindertageseinrichtungen konnte durch entsprechende Mehrerträge aus Zuweisungen kompensiert werden. 2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 4.873.932,00 € 5.424.300,00 € 6.272.217,29 € 6.159.022,62 € Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um rd. 848 T€ höher ausgefallen als geplant. Die Hauptursachen hierfür sind einerseits die buchungstechnische Abwicklung der befristeten Niederschlagungen sowie die Auflösungsbeträge der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Bahnhofsumbau, da diese planerisch als Abschreibungen veranschlagt waren. Anlage 10 Seite 15 3. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr - 4.519.120,00 € -5.691.950,00 € -5.683.688,47 € 6.209.580,66 € Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit entspricht dem fortgeschriebenen Ansatz, da den erhöhten ordentlichen Aufwendungen auch entsprechend höhere Erträge gegenüber stehen. 4. Finanzergebnis HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr -3.583.190,00 € -3.583.190,00 € -2.574.024,88 € -2.449.778,00 € Das niedrige Zinsniveau hat sich bei dem gesamten Finanzergebnis entsprechend niedergeschlagen. Das Finanzergebnis setzt sich aus den Finanzerträgen und den Finanzaufwendungen zusammen, die sich wie folgt entwickelt haben: 4.1 Finanzerträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 358.500,00 € 358.500,00 € 94.320,45 € 91.060,70 € Auf Grund des historisch niedrigen Zinsniveaus auf dem Finanzmarkt fielen die Zinserträge, die hauptsächlich aus den Zinserträgen bei Kreditinstituten bestehen, deutlich niedriger aus als geplant. 4.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 3.941.690,00 € 3.941.690,00 € 2.668.345,33 € 2.540.838,70 € Wie bei den Zinserträgen auch sind die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen auf Grund des niedrigen Zinsniveaus deutlich geringer ausgefallen. 5. Jahresergebnis HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr -8.102.310,00 € -9.275.140,00 € -8.257.713,35 € 3.759.802,66 € Die höher ausgefallenen Erträge wurden durch die ebenfalls angestiegenen Aufwendungen kompensiert. Das um rund 1,011 Mio € verbesserte Finanzergebnis ist auch ursächlich für die positive Abweichung des Jahresergebnisses um rund 1,018 Mio € zum Planwert. Anlage 10 Seite 16 Anlage 11 Anlagenspiegel Rückstellungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Anlagenspiegel 2014 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01.2014 EUR 1. 1.2. Immaterielle Vermögensgegenstände - Immaterielle Vermögensgegenstände Summe Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 555.904,20 555.904,20 38.920.808,51 933.846,25 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Umbuchung Abgang EUR EUR 26.387,02 26.387,02 Stand 01.01.2014 EUR Zugang EUR Abgang EUR Stand 31.12.2014 EUR Restbuchwerte Stand Stand 31.12.2014 Vorjahr EUR EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 582.291,22 582.291,22 403.375,06 403.375,06 58.242,67 58.242,67 0,00 0,00 461.617,73 461.617,73 120.673,49 120.673,49 152.529,14 152.529,14 35.761,66 11.655,04 7.416,25 38.960.808,96 1.077.737,82 128.379,22 0,00 1.206.117,04 37.754.691,92 37.843.070,69 324,00 933.522,25 0,00 0,00 0,00 0,00 933.522,25 933.846,25 0,00 0,00 393.412,40 0,00 0,00 0,00 393.412,40 0,00 0,00 0,00 0,00 393.412,40 393.412,40 2.131.650,55 27.628,64 0,00 15.442,98 2.143.836,21 0,00 0,00 0,00 0,00 2.143.836,21 2.131.650,55 63.390,30 11.655,04 23.183,23 42.431.579,82 1.077.737,82 128.379,22 0,00 1.206.117,04 41.225.462,78 41.301.979,89 42.379.717,71 1.2.2 Zugang EUR Abschreibungen Stand 31.12.2014 EUR 1.429.853,00 0,00 0,00 0,00 1.429.853,00 187.654,11 20.850,45 0,00 208.504,56 1.221.348,44 1.242.198,89 44.568.023,47 15.550,25 0,00 0,00 44.583.573,72 6.255.303,82 827.946,77 0,00 7.083.250,59 37.500.323,13 38.312.719,65 888.383,74 0,00 0,00 117.104,00 771.279,74 194.551,79 18.266,65 21.440,47 191.377,97 579.901,77 693.831,95 32.499.051,94 0,00 0,00 32.499.051,94 4.459.801,64 79.385.312,15 15.550,25 23.105.102,82 4.118.103,50 5.187.476,51 27.311.575,43 28.039.250,30 0,00 117.104,00 0,00 79.283.758,40 11.097.311,36 1.594.738,74 21.440,47 12.670.609,63 727.674,87 66.613.148,77 68.288.000,79 897,81 0,00 1.406,50 23.104.594,13 63.838,91 0,00 0,00 63.838,91 23.040.755,22 23.041.263,91 0,00 0,00 0,00 4.118.103,50 943.174,36 101.740,31 0,00 1.044.914,67 3.073.188,83 3.174.929,14 40.706.396,87 289.129,01 0,00 0,00 40.995.525,88 8.772.338,03 1.013.269,86 0,00 9.785.607,89 31.209.917,99 31.934.058,84 58.296.019,40 977.434,74 0,00 0,00 59.273.454,14 11.405.618,54 1.477.190,13 0,00 12.882.808,67 46.390.645,47 46.890.400,86 126.225.622,59 1.267.461,56 331.913,25 0,00 0,00 0,00 1.406,50 127.491.677,65 21.184.969,84 2.592.200,30 0,00 331.913,25 36.791,33 7.846,71 0,00 0,00 23.777.170,14 103.714.507,51 105.040.652,75 0,00 44.638,04 287.275,21 295.121,92 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 66.477,83 0,00 0,00 0,00 66.477,83 228,93 0,00 0,00 228,93 66.248,90 66.248,90 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3.547.737,40 335.207,94 0,00 1.250,00 3.881.695,34 1.678.855,57 261.410,46 1.249,00 1.939.017,03 1.942.678,31 1.868.881,83 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.492.423,24 106.563,30 0,00 0,00 3.598.986,54 1.204.668,73 150.556,29 0,00 1.355.225,02 2.243.761,52 2.287.754,51 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 436.604,47 -11.655,04 0,00 636.132,19 0,00 0,00 0,00 0,00 636.132,19 211.182,76 Summe Sachanlagen 1.3.Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen 1.3.2 Sondervermögen 1.3.3 Ausleihungen 1.3.3.1 an Beteiligungen 1.3.3.2 Sonstige Ausleihungen Summe Finanzanlagen Summe gesamtes Anlagevermögen Nachrichtlich: Aufwand für Festwerte GWG 211.182,76 7.649.734,48 878.375,71 -11.655,04 1.250,00 8.515.205,15 2.920.544,56 419.813,46 1.249,00 3.339.109,02 5.176.096,13 4.729.189,92 255.640.386,93 2.224.777,82 0,00 142.943,73 257.722.221,02 36.280.563,58 4.735.131,72 22.689,47 40.993.005,83 216.729.215,19 219.359.823,35 2.795.078,00 35.428.621,00 306.926,37 15.531,50 140.622,28 0,00 109.724,83 0,00 3.352.351,48 35.444.152,50 259.548.642,61 37.695.317,34 0,00 0,00 177.911,09 68.043,53 0,00 0,00 0,00 0,00 38.223.699,00 322.457,87 0,00 0,00 38.223.699,00 322.457,87 2.795.078,00 306.926,37 0,00 0,00 140.622,28 25.410,12 115.212,16 140.622,28 0,00 0,00 109.724,83 23.681,40 86.043,43 109.724,83 0,00 0,00 38.796.503,98 0,00 0,00 0,00 49.091,52 38.747.412,46 3.352.351,48 0,00 142.943,73 297.101.016,22 36.683.938,64 4.793.374,39 22.689,47 41.503.715,08 255.597.301,14 222.864.703,97 0,00 0,00 0,00 68.043,53 Anlage 11 Seite 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rückstellungsspiegel 2014 Beihilferückstellung Versorgungsempfänger 1.681.069,00 -173.150,00 0,00 439.225,00 Pensionsrückstellung Aktive Beamte 6.831.310,00 -292.207,00 0,00 669.720,00 7.208.823,00 1.948.308,00 16.275.400,00 -59.511,00 -1.169.388,00 0,00 74.987,00 0,00 2.637.242,00 1.963.784,00 17.743.254,00 Beihilferückstellung Aktive Beamte Summe Pensionsrückstellung Rückstellung Stand 01.01.14 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 1.947.144,00 Stand 31.12.2014 Kanalsanierung Broich (Teil 1) 160.000,00 0,00 0,00 0,00 160.000,00 Kanalsanierung Bedburg-West (Teil 1) 100.000,00 -42.670,21 0,00 0,00 57.329,79 35.000,00 -5.713,27 0,00 0,00 29.286,73 161.000,00 0,00 60.000,00 10.400,00 23.090,23 30.000,00 0,00 579.490,23 -109.258,25 0,00 0,00 0,00 -467,88 -1.717,18 0,00 -159.826,79 -1.000,00 0,00 -6.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.000,00 270.000,00 270.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 215.000,00 755.000,00 320.741,75 270.000,00 54.000,00 10.400,00 22.622,35 28.282,82 215.000,00 1.167.663,44 Kanalsanierung Bedburg-Innenstadt Kanalsanierung Bedburg-West (Teil 2) und Bedburg Broich (Teil 2) nach Schadenskataster 2013 Kanalsanierung Lipp nach Schadenskataster 2014 Brücken (allgemein) GS-Kirchherten Fenster Renovierung Schloss Grundschule Bedburg Sanierung Traufe Westgiebel Sanierung Freibad Summe Instandhaltungsrückstellungen Rückstellung Stand 01.01.14 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2014 Nicht genommener Urlaub 223.254,97 -223.254,97 0,00 245.650,42 Nicht abgebaute Überstunden 154.901,06 -154.901,06 0,00 153.255,08 153.255,08 96.524,43 -32.411,63 -2.752,47 44.600,00 105.960,33 Rückstellung Gerichtsverfahren Sonst. Rückstellungen KDVZ Sonst. Rückstellung Jahresabschlussprüfung Sonst. Rückstellung Aufbewahrung Unterlagen 245.650,42 125.000,00 -35.000,00 0,00 0,00 90.000,00 87.000,00 -49.245,18 0,00 48.160,09 85.914,91 120.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 Sonst. Rückstellung Altersteilzeit 31.460,60 -24.795,37 0,00 0,00 6.665,23 Sonst. Rückstellung Stiftung Silverberg 10.771,75 -426,20 0,00 0,00 10.345,55 6.497,86 -455,78 0,00 0,00 6.042,08 150.100,00 -150.100,00 0,00 147.478,76 147.478,76 Sonst. Rückstellung Stiftung Rheinbraun Sonst. Rückstellung LOB Sonst. Rückstellung Musikschule La Musica Sonst. Rückstellung Verpflichtung 107b BeamtVG Sonst. Rückstellung Jugendamt Sonst. Rückstellung Besoldungserhöhung A11-B4 Summe Sonstige Rückstellungen 8.756,18 0,00 0,00 0,00 8.756,18 38.924,00 0,00 0,00 2.712,00 41.636,00 177.200,00 -83.390,75 -93.809,25 0,00 0,00 46.099,39 -37.668,13 -8.431,26 0,00 0,00 -791.649,07 -104.992,98 641.856,35 1.021.704,54 1.276.490,24 Stand 01.01.14 Summe Rückstellungen insgesamt 18.131.380,47 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung -2.120.863,86 -111.992,98 4.034.098,35 Anlage 11 Seite 2 Stand 31.12.2014 19.932.621,98 Verbindlichkeitenspiegel 2014 Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR bis davon mit einer Restlaufzeit 1 bis 5 mehr als 1 Jahr EUR Jahre EUR 5 Jahre EUR Gesamtbetrag des Vorjahres EUR Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen - vom öffentlichen Bereich -- vom Land - vom privaten Kreditmarkt -- von Banken und Kreditinstituten -- von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 55.373.057,71 0,00 1.817.318,14 3.582.817,81 49.972.921,76 22.813.545,50 0,00 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 19.600.000,00 12.600.000,00 7.000.000,00 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 28.840.080,52 902.454,46 3.840.875,42 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.159.348,48 1.159.348,48 2.054.156,16 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 6.858.774,39 6.858.774,39 5.900.317,36 Sonstige Verbindlichkeiten 5.166.176,66 5.166.176,66 116.997.437,76 28.504.072,13 17.000.000,00 24.096.750,64 29.700.551,23 3.353.497,55 14.423.693,23 74.069.672,40 80.822.067,80 Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Holding GmbH Erftland Holding GmbH 55.673,45 19.732,87 70.094,38 62.764,89 60.422,90 110.764,84 80.423,51 76.772,35 40.169,83 29.926,16 60.341,33 66.337,77 42.843,02 86.391,04 21.490,35 692.726,03 107.987,37 61.056,58 21.768,70 73.845,78 67.690,40 63.385,30 119.446,30 82.519,91 82.840,49 44.893,66 30.761,10 66.682,26 73.518,04 43.533,63 94.407,58 22.071,22 704.584,56 113.255,01 1.684.862,09 1.766.260,52 Anlage 11 Seite 3 Anlage 12 Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft Fragenkatalog zur „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“ Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltungsleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Verwaltungsleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft? Geschäftsordnungen, Satzungen und schriftliche Weisungen in Form von Dienstanweisungen liegen vor. Der Geschäftsverteilungsplan spiegelt sich in der Aufbauorganisation wieder. Die hiermit getroffenen Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im geprüften Jahr 2014 haben sieben Sitzungen des Rates stattgefunden. Eine Vielzahl von Sitzungen der Ausschüsse fand ebenfalls statt, die alle im Ratsinformationssystem erfasst sind. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsleitung tätig? Der amtierende Bürgermeister gehört folgenden Gremien an: 1. Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf, Martin-Luther-Förderschule 2. Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS) 3. Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Musikschule ‚La Musica’ Bergheim 4. Mitglied (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) sowie Vorsitzender der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Terra Nova’ der Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises 5. Mitglied in der Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis 6. Mitglied in der Gesellschafterversammlung Erftland-Holding GmbH im Rhein-Erft-Kreis 7. Mitglied der Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH Co. KG Anlage 12 Seite 1 8. Mitglied der Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH 9. Mitglied des Kommunalbeirates RWE Rhein-Ruhr-AG 10. Mitglied des Aufsichtsrates des Regionalbeirates Köln, GVV Kommunalversicherung 11. Mitglied des Verwaltungsrates der KDVZ Rhein-Erft-Rur 12. Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Bergheim 13. Stellv. Mitglied des Ausschusses für Jugend, Soziales, Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW 14. Stellv. Mitglied des Hauptausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW 15. Stellv. Verbandsvorsteher des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der Martin-Luther-Förderschule d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Verwaltungsleitung, Ratsmitglieder) soweit gesetzlich gefordert im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen? Ein Ausweis im Anhang erfolgte nicht und ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW i. V. m. § 53 LBG NRW erfolgte die Anzeige der Gremientätigkeit inkl. der Vergütungsleistungen des Jahres 2014 im Rat der Stadt Bedburg am 24.03.2015. Fragenkreis 2: Aufbau– und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen der Kommune entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Der Organisationsaufbau, die Arbeitsbereiche, die Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse ergeben sich aus der Geschäftsordnung und den erlassenen Dienstanweisungen. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen dieser Regelwerke finden statt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. c) Orientiert sich der Verwaltungsaufbau an den Produktbereichen der Verwaltung? Ja Anlage 12 Seite 2 d) Sind die Produktbereiche dezentral für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich? Ja e) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und –gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Geeignete Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind mit Ausnahme einer nach dem Krediterlass NRW erforderlichen Dienstanweisung für Kreditaufnahmen vorhanden. Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung dieser Richtlinien haben sich nicht ergeben. f) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Ein zentrales Vertragsmanagement ist derzeit im Aufbau, das eine zentrale Dokumentation ermöglichen soll. Ein Großteil der Verträge wird allerdings noch dezentral bei den Fachdiensten dokumentiert und archiviert. Fragenkreis 3: Strategische Steuerung a) Orientiert sich das Handeln der Gebietskörperschaft an einer langfristigen strategischen Ausrichtung? Die strategische Ausrichtung der Stadt wird durch die politischen Zielvorgaben bestimmt. Insbesondere das verabschiedete Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2023 ist hier prägend. Das Verwaltungshandeln orientiert sich an diesen Vorgaben. b) Ist diese strategische Ausrichtung in Form eines Leitbildes oder in anderer Form dokumentiert? Das verabschiedete Haushaltssicherungskonzept beinhaltet im besonderen Teil ein Leitbild, das die strategische Ausrichtung berücksichtigt. Fragenkreis 4: Ziele und Kennzahlen a) Sind Ziele und Kennzahlen für die outputorientierte Steuerung definiert worden und sind diese zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet? Ziele und Kennzahlen ergeben sich aus den einzelnen Produktbeschreibungen im Haushaltsplan und werden entsprechend im Anhang und im Lagebericht behandelt. Sie entsprechen den Anforderungen der Stadt. b) Sind die Kennzahlen zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet? Ja Anlage 12 Seite 3 a) Inwiefern wurden die formulierten Ziele erreicht bzw. wo gab es berichtenswerte Planabweichungen? Die Zielvorgaben wurden bei den Erträgen und den Aufwendungen überschritten. Diese Planabweichungen sind mit den Budgetrichtlinien vereinbar, da die entstandenen Mehraufwendungen durch die erzielten Mehrerträge gedeckt werden konnten. Des Weiteren sind diese Planabweichungen im Anhang und Lagebericht erläutert. Fragenkreis 5: Controlling a) Existiert ein Controlling in der Verwaltung und wie ist es organisiert? Eine Controlling-Abteilung ist nicht eingerichtet. Unterjährige Soll-IstVergleiche erfolgen durch die Mittelüberwachungen der einzelnen Fachdienste und der Kämmerei. Entsprechende Berichterstattungen an die Verwaltungsleitung und die zuständigen Ausschüsse sind erfolgt. b) Entspricht das Controlling den Anforderungen der Gebietskörperschaft um den Steuerungsbedürfnissen der Verwaltungsleitung Rechnung zu tragen und umfasst es alle wesentlichen Verwaltungsbereiche? Die derzeit stattfindenden Mittelüberwachungen sind ausreichend und umfassen alle wesentlichen Verwaltungsbereiche. c) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Eine Überwachung der Beteiligungen erfolgt durch die Kämmerei und die entsandten Vertreter in den entsprechenden Gremien, die auch Sorge dafür tragen, dass gefasste politische Entscheidungen dort umgesetzt werden. Auf Grund der recht geringen Anzahl an Beteiligungen erscheint diese Vorgehensweise ausreichend. Gemäß § 117 GO NRW hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Da auf die Erstellung solcher Berichte bisher verzichtet wurde, fehlt diese wichtige Informationsquelle zu den städtischen Beteiligungen. Fragenkreis 6: Kosten- und Leistungsrechnung a) In welchen Teilen der Verwaltung existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung? Eine Kostenrechnung liegt auf Produktbasis vor und betrifft somit jeden Fachdienst. Für die Gebührenhaushalte erfolgt eine Kostenrechnung nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. b) Liefert die Kosten- und Leistungsrechnung die für die wirtschaftliche Steuerung der Verwaltung erforderlichen Informationen bzw. an welchen Stellen besteht noch Handlungsbedarf? Anlage 12 Seite 4 Die vorhandene Kosten- und Leistungsrechnung liefert notwendige Steuerungsdaten. Ein weiterer Ausbau zu einer detaillierten Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung wäre nur mit einem größeren Personalund Kostenaufwand möglich. Inwiefern dieser Mehraufwand die dann vorliegenden detaillierteren Steuerungsdaten rechtfertigen würde, bedarf einer separaten Prüfung und kann somit nicht abschließend beantwortet werden. Fragenkreis 7: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Verwaltungsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe wesentliche Risiken rechtzeitig erkannt werden können? In der verwendeten EDV, insbesondere bei Infoma und dem DMS-System sind Risikofrüherkennungssysteme implementiert und werden im Rahmen der Haushaltsüberwachung genutzt. Des Weiteren ist eine Baurevision eingerichtet, mit deren Hilfe Planabweichungen bei Bauprojekten frühzeitig erkannt werden können. b) Reichen diese Maßnahmen aus uns sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die Maßnahmen können als ausreichend angesehen werden, Anhaltspunkte für eine Nichtdurchführung haben sich nicht ergeben. c) Sind die Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Alle Maßnahmen die mit Hilfe von Infoma bzw. dem DMS-System ergriffen wurden, werden dort revisionssicher gespeichert. Jährliche Baurevisionsberichte werden erstellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Umfeld sowie mit den Verwaltungsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Sobald Erkenntnisse zu Risiken vorliegen, werden diese verwaltungsintern auf den entsprechenden Dienstwegen kurzfristig kommuniziert, um anschließend angemessen reagieren zu können. Falls notwendig werden auch Verwaltungsprozesse und Funktionen abgestimmt und angepasst. Fragenkreis 8: Finanzinstrumente, Termingeschäfte, Optionen u. Derivate a) Hat die Verwaltungsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: - Welche Produkte / Instrumente dürfen eingesetzt werden? Mit welchen Partnern dürfen die Produkte / Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Anlage 12 Seite 5 - Sind die Hedge - Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Eine schriftliche Festlegung durch die Verwaltungsleitung liegt nicht vor. Die Aufnahme von Krediten und den dazugehörigen Derivaten richtet sich nach dem Krediterlass NRW. Die Ermächtigung zur Derivataufnahme ist durch den Rat erteilt worden, da ein Beschluss vorliegt, der die Aufnahme von Derivaten den Geschäften der laufenden Verwaltung zuordnet. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Eine stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass die bei der Stadt Bedburg abgeschlossenen Derivate alle dem Zweck der Zinssicherung bzw. – optimierung dienen und keinen spekulativen Charakter haben. Die hierzu erlassenen Vorgaben, insbesondere das Konnexitätsprinzip, sind beachtet worden. c) Hat die Verwaltungsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf - Erfassung der Geschäfte - Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse - Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung - Kontrolle der Geschäfte Die Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der Geschäfte obliegt der Kämmerei. Bei Aufnahme von Krediten und Derivaten werden durch die Kämmerei mehrere Angebote eingeholt und bewertet. Die Auftragserteilung erfolgt im 4-Augen-Prinzip durch den Bürgermeister und den Kämmerer. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? entfällt e) Hat die Verwaltungsleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Für die Stadt gilt die „Dienstanweisung Finanzbuchhaltung“, die allerdings auf Grund der umfangreichen Änderungen in der Fibu sowie des Dokumentenmanagers einer Überarbeitung bedarf. Wie bereits erwähnt ist eine nach dem Krediterlass NRW notwendige Dienstanweisung für Kreditaufnahmen bisher nicht erlassen worden. f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Verwaltungsleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Entsprechende Regelungen sind vorhanden. Unterrichtungen finden durch die Kämmerei und die Stadtkasse regelmäßig statt. Anlage 12 Seite 6 Fragenkreis 9: Haushaltsgrundsätze a) Wurde der Grundsatz der Vollständigkeit beachtet oder gibt es relevante Sachverhalte, die nicht im Haushalt abgebildet sind? Der Grundsatz der Vollständigkeit wurde eingehalten. b) Wurde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet bzw. gab es wesentliche Sachverhalte bei denen sich die Verwaltung unwirtschaftlich verhalten hat? Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde eingehalten. c) Wurde der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit beachtet und wurden insbesondere alle geplanten Erträge und Aufwendungen sorgfältig geschätzt, sofern sie errechenbar sind? Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit wurde eingehalten. d) Wurden die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung beachtet, wonach die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen sind, sofern die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen? Die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung wurden eingehalten. Fragenkreis 10: Planungswesen a) Existiert eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und entspricht diese den geltenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 84 GO NRW)? Das Planungswesen inklusive der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Größere Planabweichungen (siehe Fragenkreis 12b) wurden untersucht und entsprechende Anpassungen für das Folgejahr wurde vorgenommen. Fragenkreis 11: Haushaltssatzung a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen Vorgaben? Die Haushaltssatzung enthält alle erforderlichen Angaben. Die Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. b) Ist die Haushaltssatzung fristgerecht beschlossen und veröffentlicht worden? Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2013/2014 wurde am 28.05.2013 durch den Rat der Stadt Bedburg beschlossen. Eine anschließende Veröffentlichung ist im Amtsblatt erfolgt. Anlage 12 Seite 7 c) Wurden ggf. die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung beachtet, d.h. sind nur Aufwendungen entstanden bzw. Auszahlungen geleistet worden, zu denen eine rechtliche Verpflichtung bestand oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren? Eine vorläufige Haushaltsführung lag im Jahr 2014 nicht vor. d) War eine Nachtragssatzung erforderlich und ist diese fristgerecht erlassen worden? Eine Nachtragssatzung war nicht erforderlich. Fragenkreis 12: Haushaltsplan a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen Vorgaben? Die Haushaltssatzung enthält alle erforderlichen Angaben und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. b) Wurde der Haushaltsplan eingehalten bzw. an welchen Stellen gab es wesentliche Abweichungen und welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend? Die ordentlichen Erträge lagen um 2,711 Mio € über dem Plan, gleichzeitig überstiegen die ordentlichen Aufwendungen den Planwert um 2,703 Mio €. Somit verfehlte das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit den Planwert gerade mal um 8.000 € (geplant war ein Verlust von 5.691.950 €, erzielt wurde einer von 5.683.688,47 €). Auf Grund des Finanzergebnisses, das auf Grund des niedrigen Zinsmarktes um 1,009 Mio € besser ausfiel als geplant, fiel das Jahresergebnis entsprechend positiver aus (geplant war ein Verlust von 9.275.140,00 €, erzielt wurde ein Verlust von 8.257.713,35 €). Da in den Budgetrichtlinien aufgeführt ist, dass Mehrerträge zu Mehraufwendungen ohne üpl./apl.-Genehmigungen berechtigen, kann bestätigt werden, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde. Die Gründe für die wesentlichen Abweichungen können den Erläuterungen zur Ergebnisrechnung entnommen werden. Fragenkreis 13: Haushaltssicherungskonzept a) War die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (sofern gesetzlich vorgeschrieben) erforderlich um die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft zu erreichen? Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 11.12.2012 den allgemeinen Teil des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Somit galt dieses für das geprüfte Jahr 2014. b) Ist das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden? Ja. Anlage 12 Seite 8 c) Wurden die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes erreicht bzw. wurden die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt? Das Haushaltssicherungskonzept hat eine Laufzeit von 2013 bis 2023. Somit befinden wir uns derzeit am Beginn des Konzeptes. Zur Definierung eines Zielerreichungsgrades ist es daher noch zu früh. Bisher sind die enthaltenen Maßnahmen eingehalten worden. Fragenkreis 14: Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Eine für die Stadt Bedburg bedeutende Investition stellt die Beteiligung am Windpark dar. Die Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und die Risiken sind von einem externen Beratungsunternehmen dargestellt und bewertet worden und waren Grundlage für die Ratsentscheidung. Alle Bauinvestitionen werden im Rahmen der vom Rechnungsprüfungsamt durchzuführenden Baurevisionen erfasst. Angemessene Prüfungen der Investitionen können somit bestätigt werden. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Durchführung und Überwachung von Investitionen liegen in der Verantwortung der zuständigen Fachdienste. Darüber hinaus finden Kontrollen in Form von Soll-Ist-Abweichungen sowie Baurevisionen statt. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Wesentliche Überschreitungen konnten im geprüften Jahr 2014 nicht festgestellt werden. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 15: Kredite a) Gab es eine Nettoneuverschuldung oder konnten per saldo Schulden abgebaut werden? Anlage 12 Seite 9 Die Kreditverbindlichkeiten für Investitionen stiegen von 22.813.545,50 € im Vorjahr um 32.559.512,21 € auf 55.373.057,71 €. Diese Kredite dienten zur Finanzierung der Windparkbeteiligung. Die Kredite zur Liquiditätssicherung stiegen um 2.600.000,00 € auf 19.600.000,00 €. Somit liegt eine deutliche Neuverschuldung vor, die allerdings auf Grund der positiven Entwicklung des Windparks angemessen ist. b) Wurden Kredite nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen? Kredite für Investitionen sind im Jahr 2014 in Höhe von 33.660.000,00 € aufgenommen worden und dienten der Beteiligung am Windpark. c) Gibt es ein aktives Zins- und Schuldenmanagement? Ein angemessenes Zins- und Schuldenmanagement wird von der Kämmerei wahrgenommen. Fragenkreis 16: Liquidität a) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle gewährleistet? Ein funktionierendes Finanzmanagement ist vorhanden und wird federführend von der Stadtkasse wahrgenommen. Eine tägliche Berichterstattung durch die Stadtkasse erfolgt an den Verwaltungsvorstand, die Kämmerei und das Rechnungsprüfungsamt. b) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Ein zentrales Cash-Management besteht nicht. c) Musste die Verwaltung Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen und wie hat sich der Bestand dieser Kredite entwickelt? Die Kredite zur Liquiditätssicherung stiegen um 2.600.000,00 € auf 19.600.000,00 €. d) Wurde der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung unterjährig überschritten? Gem. § 5 Haushaltssatzung liegt der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung bei 35.000.000,00 €. Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Fragenkreis 17: Forderungsmanagement a) Gibt es eine Dienstanweisung zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass von Forderungen und entspricht diese den Bedürfnissen der Verwaltung? Anlage 12 Seite 10 Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen ist in der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung geregelt und entspricht den Bedürfnissen der Stadt. b) Ist durch das bestehende Mahn- und Vollstreckungswesen sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Das Mahn- und Vollstreckungswesen wird bei der Stadtkasse wahrgenommen. Ausstehende Forderungen werden zeitnah gemahnt, für die Vollstreckung sieht der Stellenplan einen Vollstreckungsbeamten vor. Fragenkreis 18: Vergaberegelungen a) Gibt es eine Dienstanweisung zum Vergabewesen und entspricht diese den gesetzlichen Vorgaben? Die derzeit gültige Vergabedienstanweisung ist am 10.04.2013 in Kraft getreten und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Auch diese Geschäfte erfolgen grundsätzlich im Wettbewerb. c) Gab es im Rahmen der Prüfung Anhaltspunkte, dass gegen bestehende Vergaberegelungen verstoßen wurde? Anhaltspunkte für wesentliche Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich nicht ergeben. Eine umfangreiche Vergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist im Jahr 2014 erfolgt. Auf den entsprechenden Prüfbericht vom 19.05.2015 wird verwiesen. Fragenkreis 19: Gebühren- und Beitragssatzungen a) Wurden die Gebührenbedarfsberechnungen von der örtlichen Prüfung auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit überprüft? Die in der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss aufgeführten Berechnungen wurden durch das Rechnungsprüfungsamt auf Plausibilität geprüft. Weitergehende Prüfungen der Gebührenberechnungen sind Bestandteil des Prüfplans und werden in einem Rhythmus von 5 Jahren vorgenommen. b) Wurde in den gebührenrechnenden Bereichen eine Nachkalkulation durchgeführt, damit eventuelle Kostenüberdeckungen und –unterdeckungen festgestellt werden können? Anlage 12 Seite 11 Nachkalkulationen sind entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW und der hierzu ergangenen Rechtsprechung erfolgt. Die hierbei festgestellten Über- und Unterdeckungen sind berücksichtigt worden. c) Werden die bestehenden Gebührensatzungen regelmäßig auf ihren Anpassungsbedarf hin untersucht? Ja. d) Gab es während der Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass gegen bestehende Gebührensatzungen verstoßen wurde oder diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. e) Ist sichergestellt, dass alle Beiträge zeitnah und vollständig erhoben werden? Ja. Fragenkreis 20: Korruptionsprävention a) Hat die Verwaltungsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? In den ortsrechtlichen Bestimmungen und innerdienstlichen Weisungen sind vielfältige Korruptionspräventionsmaßnahmen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennungen, Genehmigungsregelungen, Berechtigungen etc.) enthalten. Durch die Novellierung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sind weitergehende Korruptionspräventionsmaßnahmen auch für die Stadt Bedburg verpflichtend geworden (z.B. Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche, Rotationsprinzip). Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die Erstellung einer Antikorruptionsrichtlinie sind derzeit in Bearbeitung. b) Gibt es interne Regelungen zur Korruptionsprävention, z.B. die Annahme von Geschenken? Wie bereits unter 20a) erwähnt, sind in den ortsrechtlichen Bestimmungen und innerdienstlichen Weisungen Regelungen zur Korruptionsprävention enthalten. Weitergehende interne Regelungen sind in Bearbeitung. c) Gab es im abgelaufenen Jahr Fälle von Korruption, die zur Anzeige gebracht wurden? Nein Fragenkreis 21: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Hat die Verwaltungsleitung den Rat unterjährig über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft informiert? Entsprechende Berichterstattungen erfolgten unterjährig in den Ausschüssen und im Rat. Anlage 12 Seite 12 b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Eindruck in die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaft und in die wichtigsten Verwaltungsbereiche? Ja c) Wurde der Rat über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Aus Sicht der Rechnungsprüfung wurde der Rat angemessen und zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen lagen auskunftsgemäß im geprüften Jahr nicht vor. Fragenkreis 22: Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage a) Gibt es Auffälligkeiten bei den Kennzahlen (z.B. NKF-Kennzahlenset NRW) zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage? Beim dynamischen Verschuldungsgrad sind Auffälligkeiten erkennbar. Im geprüften Jahr lag diese Kennzahl bei 77,45. Der dynamische Verschuldungsgrad, der auch als „Tilgungsdauer“ oder „Schuldentilgungsdauer“ bezeichnet wird, dient als Maßstab für die Schuldendeckungsfähigkeit der Gemeinde. Die Berechnungsformel lautet Effektivverschuldung durch den Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit. Eine Tilgung ist hiernach nur möglich, wenn der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit positiv ist. Da dieser Wert in den Vorjahren negativ war, waren auch die Kennzahlen negativ. Die Kennzahl für 2014 besagt, dass es 77,45 Jahre dauert, bis die Gemeinde bei gleich bleibendem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die bestehenden Schulden abgebaut hat. b) Wie haben sich die Kennzahlen im Zeitablauf entwickelt? Die Kennzahlen haben sich entsprechend der Planung entwickelt. c) Wie sind die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich zu beurteilen? Ein interkommunaler Vergleich wird derzeit durch die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW durchgeführt. Auf die entsprechenden Prüfberichte wird verwiesen. Fragenkreis 23: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Nein Anlage 12 Seite 13 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 24: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Das Eigenkapital beträgt zum Abschlussstichtag 69.390.074,75 €; die Sonderposten betragen 65.971.791,73 €; die Rückstellungen liegen bei 19.932.621,98 € und die Verbindlichkeiten betragen 116.997.437,76 €. Unter Berücksichtigung der Sonderposten (Eigenkapitalquote 2) beträgt die interne Finanzierungsquelle 135.361.866,48 € und der externe Betrag liegt bei 136.930.059,74 €. Das Eigenkapital liegt somit bei rund 48 % des Gesamtkapitals, ohne Sonderposten liegt der Anteil bei 24%. Die zum Abschluss bestehenden Investitionsverpflichtungen sind haushaltärisch durch entsprechende übertragbare Ansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen gedeckt, eine Finanzierung ergibt sich aus den Kreditermächtigungen der Haushaltssatzung. b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung? Das Kreditvolumen für Investitionen und zur Liquiditätssicherung hat sich im Jahr 2014 deutlich erhöht. Ein kurzfristiger Abbau dieser Verbindlichkeiten ist derzeit nicht erkennbar. Durch einen möglichen und sehr wahrscheinlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus in den nächsten Jahren besteht das Risiko einer zusätzlichen Kostenbelastung mit einem entsprechenden negativen Einfluss auf die Finanzlage. c) In welchem Umfang hat die Stadt Finanz- u. Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Die Stadt hat Zuwendungen aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten erhalten. Nähere Angaben hierzu sind im Anhang aufgeführt. Anhaltspunkte für eine Nichtbeachtung der damit verbundenen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 25: Eigenkapitalausstattung a) Besteht kurz- bis mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung? Sofern die im HSK geplanten Maßnahmen zutreffend sind und sich keine gravierenden Planabweichungen ergeben sollten, besteht bis zum Ende der HSK-Laufzeit keine Gefahr einer bilanziellen Überschuldung. Anlage 12 Seite 14 Fragenkreis 26: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Haben die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken können? Die ordentlichen Aufwendungen (55.094.181,43 €) lagen um 5.683.688,47 € über den ordentlichen Erträgen (49.410.492,96 €). Somit konnten die Erträge die Aufwendungen nicht decken. Planerisch lag das Defizit bei 5.691.950,00 € und konnte somit mit einer minimalen Abweichung eingehalten werden. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen der Gebietskörperschaft und deren Eigengesellschaften bzw. Eigenbetrieben eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 27: Strukturelles Defizit und seine Ursachen a) Existiert ein strukturelles Defizit und was sind seine Ursachen? Wie bereits unter 26a) erwähnt, liegt das Defizit des Jahres 2014 bei 5.691.950,00 €. Planerisch war auch ein solcher Verlust vorgesehen. Die Ursachen hierfür waren somit bereits bei den Haushaltsberatungen bekannt und können den entsprechenden Sitzungsprotokollen entnommen werden. b) Welche Produktbereiche haben maßgeblich zum defizitären Ergebnis beigetragen? Die Produktbereiche 01 Innere Verwaltung (-8.755.613,81 €), 06 Kinder- Jugend- und Familienhilfe (-6.122.786,08 €) und 03 Schulträgeraufgaben (- 3.628.569,42 €) hatten die größten Defizite zu verzeichnen. Die Defizite der Produktbereiche 03 und 06 lagen im Plan, das Defizit des Produktbereiches 01 lag rund 129 T€ über dem Plan. Fragenkreis 28: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Sind langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage erforderlich? Ja b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern? Die hierzu notwendigen Maßnahmen sind im HSK aufgeführt. Anlage 12 Seite 15