Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
25.05.12, 06:42
Aktualisiert
25.05.12, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
92/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zukunft der Schulzentralbibliothek;
Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-KollwitzGymnasiums und der Stadtschulpflegschaft
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
I/10
10.05.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 92/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel,
Herr Weidenhaupt
23.04.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Zukunft der Schulzentralbibliothek;
Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-KollwitzGymnasiums und der Stadtschulpflegschaft
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im Schulzentrum Wesseling untergebrachten Schulen Wilhelm-Busch-Schule, Albert-Einstein-Realschule und Käthe-Kollwitz-Gymnasium haben zusammen mit der Stadtschulpflegschaft Wesseling mit Datum
20. April 2012 einen Antrag an den Kultur- und Partnerschaftsausschuss betr. die Veränderung der Öffnungszeiten der Schulzentralbibliothek und den Übergang der Verantwortung für diese Bibliothek auf die drei
Schulen mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 gestellt. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Ein gleich
lautender Antrag in der Angelegenheit vom 2. Mai 2012 wurde an den Schulausschuss gestellt.
Nach Vorberatung in mehreren Ausschüssen erfolgte am 19. Juli 2011 ein Beschluss des Rates bezüglich
der veränderten Öffnungszeiten der Schulzentralbibliothek und der Übergabe der Schulzentralbibliothek in
die Verantwortung der drei Schulen des Schulzentrums zum Schuljahr 2012/2013. Dieser Beschluss wurde
durch die Verwaltung den betroffenen Schulen noch vor Beginn der Sommerferien am 21.Juli 2011 übermittelt verbunden mit der Aufforderung, bis zum Jahresende 2011 hierzu ein Feedback aus der Sicht der Lehrer- und Schülerschaft zu geben.
Für die Sitzungen des Schulausschusses am 7. März 2012 und des für die Schulzentralbibliothek derzeit
zuständigen Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 22. März 2012 wurde mittels der Vorlage 29/2012
über den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19. Juli 2011 berichtet.
Als Anlagen 2 und 3 sind die Auszüge aus den Niederschriften der beiden Ausschüsse zu dieser Angelegenheit beigefügt.
2. Lösung
Unmittelbar nach der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 22. März wurde an die Verwaltung seitens eines Ratsmitglieds, das in beiden Ausschüssen an der Beratung und Beschlussfassung über
die Vorlage 29/2012 teilgenommen hat, die Frage gestellt zur erneuten Änderung der Öffnungszeiten der
Schulzentralbibliothek zurück auf die bis zu den Sommerferien 2011 geltenden Zeiten. Auf diese Frage wurde sofort durch die Herren Weidenhaupt und Düffel die Antwort gegeben, dass ein geltender Ratsbeschluss
nur durch einen neuen Ratsbeschluss geändert oder aufgehoben werden könne. Die Verwaltung sei nach
den Regelungen der Gemeindeordnung (§ 62 Abs. 2) verpflichtet, geltende Beschlüsse auszuführen.
Der jetzt vorliegende Antrag ist lediglich an den Kultur- und Partnerschaftsausschuss gerichtet. Dem Ausschussvorsitzenden ging er per Mail am 23. April 2012 zu. Über den Antrag kann im Ausschuss allenfalls
beraten und gegebenenfalls eine Empfehlung gegeben werden. Ratsausschüsse besitzen nicht die Kompetenz, Ratsbeschlüsse zu ändern oder aufzuheben.
Der im Antrag dargestellte Vorschlag der Verlagerung der Stadtbücherei aus dem Rathaus in das Schulzentrum (und deren Integration in die bestehenden Bestände der Schulzentralbibliothek) ist bereits in der Vergangenheit geprüft worden. Die Verschmelzung beider Bibliotheksbestände am Standort Schulzentrum ist
wegen der hier fehlenden räumlichen Kapazitäten nicht möglich; es sei denn, durch Um- und Ausbaumaßnahmen zu Lasten der für den Schulbetrieb zur Verfügung stehenden Flächen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen