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Beschlussvorlage (Zukunft der Schulzentralbibliothek; Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Stadtschulpflegschaft)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
25.05.12, 06:42
Aktualisiert
25.05.12, 06:42
Beschlussvorlage (Zukunft der Schulzentralbibliothek;
Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Stadtschulpflegschaft) Beschlussvorlage (Zukunft der Schulzentralbibliothek;
Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Stadtschulpflegschaft) Beschlussvorlage (Zukunft der Schulzentralbibliothek;
Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Stadtschulpflegschaft)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 92/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zukunft der Schulzentralbibliothek; Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-KollwitzGymnasiums und der Stadtschulpflegschaft Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche I/10 10.05.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 92/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel, Herr Weidenhaupt 23.04.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Zukunft der Schulzentralbibliothek; Gemeinsamer Antrag der Wilhelm-Busch-Schule, der Albert-Einstein-Realschule, des Käthe-KollwitzGymnasiums und der Stadtschulpflegschaft Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Die im Schulzentrum Wesseling untergebrachten Schulen Wilhelm-Busch-Schule, Albert-Einstein-Realschule und Käthe-Kollwitz-Gymnasium haben zusammen mit der Stadtschulpflegschaft Wesseling mit Datum 20. April 2012 einen Antrag an den Kultur- und Partnerschaftsausschuss betr. die Veränderung der Öffnungszeiten der Schulzentralbibliothek und den Übergang der Verantwortung für diese Bibliothek auf die drei Schulen mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 gestellt. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Ein gleich lautender Antrag in der Angelegenheit vom 2. Mai 2012 wurde an den Schulausschuss gestellt. Nach Vorberatung in mehreren Ausschüssen erfolgte am 19. Juli 2011 ein Beschluss des Rates bezüglich der veränderten Öffnungszeiten der Schulzentralbibliothek und der Übergabe der Schulzentralbibliothek in die Verantwortung der drei Schulen des Schulzentrums zum Schuljahr 2012/2013. Dieser Beschluss wurde durch die Verwaltung den betroffenen Schulen noch vor Beginn der Sommerferien am 21.Juli 2011 übermittelt verbunden mit der Aufforderung, bis zum Jahresende 2011 hierzu ein Feedback aus der Sicht der Lehrer- und Schülerschaft zu geben. Für die Sitzungen des Schulausschusses am 7. März 2012 und des für die Schulzentralbibliothek derzeit zuständigen Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 22. März 2012 wurde mittels der Vorlage 29/2012 über den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19. Juli 2011 berichtet. Als Anlagen 2 und 3 sind die Auszüge aus den Niederschriften der beiden Ausschüsse zu dieser Angelegenheit beigefügt. 2. Lösung Unmittelbar nach der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 22. März wurde an die Verwaltung seitens eines Ratsmitglieds, das in beiden Ausschüssen an der Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage 29/2012 teilgenommen hat, die Frage gestellt zur erneuten Änderung der Öffnungszeiten der Schulzentralbibliothek zurück auf die bis zu den Sommerferien 2011 geltenden Zeiten. Auf diese Frage wurde sofort durch die Herren Weidenhaupt und Düffel die Antwort gegeben, dass ein geltender Ratsbeschluss nur durch einen neuen Ratsbeschluss geändert oder aufgehoben werden könne. Die Verwaltung sei nach den Regelungen der Gemeindeordnung (§ 62 Abs. 2) verpflichtet, geltende Beschlüsse auszuführen. Der jetzt vorliegende Antrag ist lediglich an den Kultur- und Partnerschaftsausschuss gerichtet. Dem Ausschussvorsitzenden ging er per Mail am 23. April 2012 zu. Über den Antrag kann im Ausschuss allenfalls beraten und gegebenenfalls eine Empfehlung gegeben werden. Ratsausschüsse besitzen nicht die Kompetenz, Ratsbeschlüsse zu ändern oder aufzuheben. Der im Antrag dargestellte Vorschlag der Verlagerung der Stadtbücherei aus dem Rathaus in das Schulzentrum (und deren Integration in die bestehenden Bestände der Schulzentralbibliothek) ist bereits in der Vergangenheit geprüft worden. Die Verschmelzung beider Bibliotheksbestände am Standort Schulzentrum ist wegen der hier fehlenden räumlichen Kapazitäten nicht möglich; es sei denn, durch Um- und Ausbaumaßnahmen zu Lasten der für den Schulbetrieb zur Verfügung stehenden Flächen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine Anlagen