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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
159 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 46/2012 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 08.11.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 04.06.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) in der Ortschaft Merzenich als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen. Bereits im Vorfeld wurden die Grundzüge der Planung mit den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB abgestimmt. Insbesondere seitens der Kreisverwaltung Düren wurde die geplante Innenbereichsentwicklung ausdrücklich befürwortet. Es wurden von keiner Stelle Bedenken gegen die Planungsabsichten geäußert. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Hinweise wurden berücksichtigt. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Schaffung weiterer Wohnbauflächen in der Ortschaft Merzenich, unter Berücksichtigung der im § 1a BauGB festgeschriebenen Vorschriften zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Dem wird durch die Entwicklung der bisher als private Garten- und Grünanlagen genutzten Flächen im sogenannten Innenbereich zwischen „Valdersweg, Jahnstraße, Mühlenstraße und Zum Mühendriesch“ Rechnung getragen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 26.06.2009. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 03.08. bis zum 04.09.2009 einschließlich sowohl Gelegenheit zur Unterrichtung als auch zur Äußerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Im Rahmen der vorgenannten Unterrichtung der Öffentlichkeit wurden lediglich von zwei Anwohnern der Jahnstraße Bedenken bezüglich einer zweigeschossigen Bebauung der im südlichen Bereich an die Gärten der Jahnstraße angrenzenden Baugrundstücke geäußert. Die Bedenken beziehen sich auf eine eventuell auftretende Verschattung der Gärten. Im Bebauungsplanentwurf ist in diesem Bereich generell eine eingeschossige Bauweise vorgesehen. Insofern wurde den Bedenken der Anwohner entsprochen. Drucksache 46/2012 Seite - 2 - Mittlerweile wurden die umfangreichen Untersuchungen zum Artenschutz sowie die erforderlichen geologischen Untersuchungen abgeschlossen und die Ergebnisse durch das Planungsbüro Bavaj, Aachen, in die Bauleitplanung eingearbeitet. Die weiterführenden Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Herr Bavaj wird den Verfahrensstand in der Bauausschusssitzung detailliert vorstellen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat, den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) zu genehmigen und den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (Harzheim) (Lüssem)