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Beschlussvorlage (Anlage Begründung B-Plan)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
213 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH BEBAUNGSPLAN C 22 ORTSTEIL MERZENICH Innenentwicklung östlich Valdersweg Begründung 1. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Ortsteil Merzenich am Valdersweg innerhalb des Straßengevierts Valdersweg / Jahnstraße / Mühlenstraße / Zum Mühlendriesch und hat eine Größe von ca. 1,85 ha. Die Ost-West Ausdehnung des Gebiets beträgt ca. 260 m. Das Gelände steigt vom Valdersweg nach Osten an, die Höhendifferenz beträgt ca. 6 m, wobei es im Bereich der östlichen Plangebietsgrenze einen Höhensprung von ca. 4 m aufweist. Im Bereich des Gebiets verläuft die ehemalige Trasse der Kreisbahn. 2. Planungsanlass, Ziele des Bebauungsplans Aufgrund der zentralen Lage innerhalb der bestehenden Bebauung und der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen soll das Gebiet für Wohnzwecke erschlossen werden. Dies entspricht auch dem Grundsatz vom sparsamen Umgang mit Grund und Boden. In einem Umkreis von ca. 500 m befinden sich Kindergarten, Schule, Sportplätze und Gemeindeverwaltung sowie die notwendigen Einkaufsmöglichkeiten. Das Plangebiet ist nicht nur zentral gelegen, sondern auch sehr gut an das örtliche und überörtliche Straßennetz angebunden. Es wird über den Valdersweg erschlossen, der zum Straßenzug der K 41 gehört. Über die K 41 können die L 263 und die B 264 erreicht werden. Der Anschluss an die B 264 ist ca. 550 m vom Plangebiet entfernt. Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebiets, das sich in die Struktur der umgebenden Bebauung einfügt und dem Bedarf entsprechend auch Familien die Möglichkeit eröffnet, in zentraler Lage zu wohnen. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich ist das Plangebiets als Wohnbaufläche dargestellt. 4. Bestehende Planungen Für das Plangebiet bestehen keine planungsrelevanten Vorgaben aus bestehenden Planungen. 5. Bestehende Situation Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich des Ortsteils Merzenich. Es grenzt im Osten, Süden und Osten an Bereiche an, die mit ein- bis zweigeschossigen meist frei stehenden Wohnhäusern bebaut sind. Im Nordwesten liegt der Bauhof der Gemeinde. Im Norden grenzt das Plangebiet an die meistens sehr tiefen Gärten der Bebauung entlang der Jahnstraße. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze verläuft die Trasse der stillgelegten Kreisbahn. Das Gebiet wird mit Gärten und Grünlandflächen genutzt. Zahlreiche Bäume (mehrere Obstbäume und einige Fichten) haben einen Stammdurchmesser von über 49 cm. Durch das Gelände verläuft der Rurrandsprung, eine geologisch aktive tektonische Störung. Die Störungen treten innerhalb des Plangebiets in verschiedenen Bereichen auf. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 6. 2 Verfahren Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Dieses Verfahren wurde auch im Rahmen einer frühzeitigen Anhörung von Behörden am 11.08.2008 vom Kreis Düren empfohlen. Die Voraussetzung zur Anwendung dieses Instrumentes ist gegeben, da es sich bei Anlass und Ziel des Bebauungsplans um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und insgesamt eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Mit der Anwendung des § 13a BauGB wird entsprechend dem vereinfachten Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen (§13 BauGB) von der Umweltprüfung sowie von Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Entsprechend der Stellungnahme des Kreises Düren, Landschaftspflege und Naturschutz, vom 15.09.2008 wurde eine Artenschutzprüfung (Vorstufe) durchgeführt. Die durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführte Artenschutzprüfung Stufe 1 hat ergeben, dass Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere im Hinblick auf Vögel wie Steinkauz, Gartenrotschwanz, Kleinspecht usw., Fledermäuse und die Haselmaus. Die daraufhin durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung kommt insgesamt zu dem Schluss, dass die bauliche Erschließung des Bebauungsplangebiets am Valdersweg zulässig im Sinne des Artenschutzes ist. Erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten, wenn bestimmte Bauzeiten eingehalten und bestandsstützende Maßnahmen für die Waldohreule durch Einbringung von Kunstnestern/Nisthilfen vorgenommen werden. Der Bebauungsplan berücksichtigt die Ergebnisse der Artenschutzprüfung. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete). Belange des Umweltschutzes wie z.B. die Bodenbelastungen im Bereich der ehemaligen Bahntrasse werden ebenfalls im Bebauungsplan berücksichtig. Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Beteiligungsschritte können im sogenannten beschleunigten Verfahren erfolgen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB können auf der Grundlage des § 4a (2) BauGB parallel erfolgen. Der Verfahrensablauf: Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Merzenich am 04.06.2009 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt am 26.06.2009 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB am 11.08.2008 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 03.08. bis 04.09.2009 Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Bekanntmachung im Amtsblatt am …….. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der Offenlage vom ………. bis ………. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB durch den Rat der Gemeinde Merzenich am ………. und Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am ……….. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 7. 3 Fachplanungen und Gutachten Voruntersuchung zur Erschließungsfähigkeit des Plangebiet, Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, 19.08.2008 Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 vom 06.02.2012, Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Hartmut Fehr Artenschutzprüfung vom 02.07.2012, Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Hartmut Fehr Baugrunderkundung 2829-1 vom 26.10.2012 und Erstbewertung (Bereich der ehemaligen Bahntrasse) 2829-2 vom 26.10.2012, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik, Umweltgeotechnik, Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen Entwässerungskonzept vom November 2012, Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren 8. Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Bereits im Vorfeld wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, über die Grundzüge der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten: 8.1 Kreis Düren Im Rahmen der Beteiligung wurden vom Kreis Düren im Hinblick auf die Belange des Immissionsschutzes, der Wasserwirtschaft und der Abgrabungen keine Bedenken vorgetragen. Über Bodenbelastungen im Bereich der ehemaligen Bahntrasse liegen keine Erkenntnisse vor, Bodenuntersuchungen werden in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung empfohlen. Seitens der Landschaftspflege und des Naturschutzes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB wird hingewiesen. Bezüglich der Auswirkungen auf Tiere genügen Untersuchungen zu den planungsrelevanten Arten. 8.2 RWE Power Entsprechend den Mitteilungen von RWE Power vom 27.08.2008 / 31.10.2011 wird das Gebiet von bewegungsaktiven tektonischen Störungen gekreuzt. Die Lage der Störzonen wurde in einer beigefügten Karte dargestellt. Die Bereiche der Störzonen sind von jeglicher Bebauung frei zu halten. 8.3 Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Bodendenkmalpflege Seitens der Rheinischen Bodendenkmalpflege wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen. 8.4 Öffentlichkeit Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit hatten die Bürger und Bürgerinnen Gelegenheit zur Unterrichtung sowie zur Äußerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Es sind zwei Stellungnahmen vorgebracht worden. Im Wesentlichen wurden Bedenken gegen eine eventuelle mehrgeschossige Bebauung am nördlichen Rand des Baugebiets geäußert, weil eine Verschattung des Gartens befürchtet wurde. Gegen eine eingeschossige Bebauung bestanden dagegen keine Bedenken. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 9. Ergebnisse der Fachplanungen und Gutachten 9.1 Erschließung des Gebiets 4 Die technischen Möglichkeiten der Erschließung wurden durch das Büro Dr. Jochims & Burtscheidt voruntersucht. Der Anschluss des geplanten Baugebiets an den vorhandenen Schmutzwasserkanal bringt keine hydraulischen Probleme. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist noch zu prüfen, nach Einschätzung aufgrund von Erfahrungswerten jedoch höchstwahrscheinlich nicht möglich. Deshalb sollte am tiefsten Punkt der Erschließung eine Rückhaltung errichtet werden, die die Wassermengen oberhalb des natürlichen Abflusses zurückhält und zeitversetzt dem Regenwasserkanal zuführt. Dabei kann auf eine Niederschlagswasserbehandlung verzichtet werden. 9.2a Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 (Vorprüfung) Die durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführte Artenschutzprüfung wurde zunächst als Prüfung der Stufe 1 gemäß der „Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW“ vom 22.12.2010 erarbeitet. Im derzeitigen Zustand weist das Plangebiet ein teilweise gutes Lebensraumpotenzial für gefährdete und streng geschützte Arten auf. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 (Vorprüfung) nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG werden wie folgt zusammengefasst: „Im Hinblick auf die für das Messtischblatt genannten Vogelarten Steinkauz, Kleinspecht, Neuntöter, Nachtigall und Gartenrotschwanz, die genannten Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus und Zwergfledermaus sowie die Haselmaus kann die mögliche Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) sowie Nr. 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) nicht ausschließen. Insofern sind vertiefende Untersuchungen dieser Arten(gruppen) hinsichtlich ihrer Bestandssituation nötig, um zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen zu definieren.“ Daher bedarf es einer vertiefenden Betrachtung (Stufe 2 der Artenschutzprüfung). 9.2b Artenschutzprüfung Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung, die durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführt wurde, werden wie folgt zusammengefasst: „Bei der Vogelkartierung wurden 29 Arten festgestellt. Insgesamt wurden 3 Vogelarten vertiefender betrachtet: Mäusebussard, Turmfalke und Waldohreule, wobei die Waldohreule als einzige planungsrelevante Art im Gebiet brütet. Erhebliche Projektwirkungen, die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG darstellen, liegen dann nicht vor, wenn bestandsstützende Maßnahmen für die Waldohreule durch Einbringung von Kunstnestern/Nisthilfen vorgenommen werden. Zur Vermeidung von Prognoseunsicherheiten ist in den ersten beiden Jahren eine Effizienzkontrolle angezeigt. Sollte es nicht zum dauerhaften Bestandserhalt der Waldohreule in diesem Bereich kommen, so sind entsprechende Maßnahmen am Ortsrand oder der Umgebung unter Einbringung von Kunstnestern zu treffen. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit einzuhalten. Da die Waldohreule bereits sehr früh im Jahr mit der Brut beginnt, sollten die Arbeiten zur Gehölzentnahme im Dezember des Vorjahres abgeschlossen sein. Eine gutachterliche Begleitung bei den Baumfällarbeiten ist auch dann erforderlich, da die Waldohreule auch im Winterhalbjahr im Projektgebiet sein kann. Die Fledermausuntersuchungen ergaben GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 5 das Vorkommen von zwei Arten, der Zwergfledermaus und der Breitflügelfledermaus. Erhebliche Projektwirkung im Sinne des § 44 BNatSchG sind für diese Arten sowie für Fledermäuse insgesamt nicht zu erkennen.“ 9.3 Baugrunderkundung Durch das Büro Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wurden ausgeführt: am 25.09.2012 im Bereich der Bahntrasse 2 Rammkernbohrungen nach DIN 4021 (B1 und B2 - in der Planzeichnung dargestellt) und 2 Oberflächenmischproben (OMP1 und OMP2, jeweils 22 Einzelproben). Ferner im übrigen Gelände im Zuge einer Baugrunderkundung in der Zeit vom 26.09 bis 10.10.2012 sieben Rammkernbohrungen (B3-B9 - in der Planzeichnung nicht dargestellt, auf die Anlagen der Baugrunderkundung / Erstbewertung wird hingewiesen). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die Bodenschutzbehörde des Kreises Düren darauf hingewiesen, dass der Kreisverwaltung keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Bereich der ehemaligen Bahntrasse vorliegen. Deshalb wurden entsprechend der Empfehlung des Kreises Düren Bodenuntersuchungen für diesen Bereich in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung durchgeführt. Das Gutachten besteht aus zwei Teilen: Teil 2829-1 „Ergebnis der Baugrunduntersuchung“, und Teil 2829-2 „Erstbewertung“. Es enthält u.a. Aussagen zu: Baugrund Geologischer Überblick, Bodenschichtung, Bodenfestigkeit, Wasser- und Frostempfindlichkeit, Bodenklassifizierung, Wiedereinbaufähigkeit Grundwasser Grundwasserstand, Wasserdurchlässigkeit Auswertung Kanäle, Verkehrsflächen, Wohnbebauung Erdarbeiten Versickerung von Niederschlagswasser Morphologie, Geologie, Hydrogeologie Boden Bodenschichtung, Organoleptische Beurteilung, Chemische Analysen Auswertung und Bewertung Folgende Themenbereiche des Gutachtens werden hier kurz dargestellt, alle Texte sind aus dem Gutachten übernommen: Hydrogeologie Der natürliche Vorfluter für das Gebiet ist der Ellebach, der ca. 300 m westlich des Grundstücks verläuft. Grundwasser findet sich nach Angaben der hydrogeologischen Karte in den Terrassensedimenten. Nimmt man den höchsten Grundwasserstand zu 123 m NN an, so beträgt bei einer Geländehöhe von 126,5 bis 135,6 m NN der Flurabstand mehr als 3,5 m. In den Bohrungen und Sondierungen wurde kein Wasser angetroffen. In Nasszeiten kann sich Schichtenwasser ausbilden. Die bindige Deckschicht ist mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf < 10-6 m/s nach DIN 18130 als schwach durchlässig zu beurteilen. Die Voraussetzungen für eine Versickerung von Niederschlagswasser sind damit nicht gegeben. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 6 Bodenschichtung Schicht 1 – Aufschüttungen bzw. Mutterboden Die im Bereich der ehemaligen Bahntrasse ansetzten Bohrungen B1 und B2 trafen zuoberst auf Auffüllungen aus kiesigem und sandigem Schluff mit geringen Beimengungen an Ziegel und Asche. In der Bohrung B2 wurde eine Zwischenschicht aus sandigem Kies erbohrt. Die am Böschungsfuß im östlichen Plangebiet angesetzten Bohrungen trafen zuoberst auf Kiese, die aufgrund lockerer Lagerung und Wurzelfasern-Beimengungen ebenfalls als Auffüllungen angesprochen werden. Sie enthielten aber keine Beimengungen von Fremdstoffen. Die übrigen Bohrungen trafen zuoberst auf Mutterboden aus humosem, feinsandigem Schluff. Schicht 2 – Lösslehm / Löss Unter den Auffüllungen und dem Mutterboden folgt Löss-/Schwemmlehm in der Kornverteilung von feinsandigem bis stark feinsandigem und wechselnd kiesigem Schluff. Die Schluffe sind teilweise kalkhaltig (Löss). In den Bohrungen am Böschungsfuß im östlichen Plangebiet wird der Lösslehm von Gehängeschutt aus Terrassenkiesen überlagert. Auswertung für den Bereich der ehemaligen Bahntrasse Im Bereich der ehemaligen Bahntrasse finden sich unter Mutterboden Auffüllungen aus Lehm mit geringen Beimengungen an Ziegel und Asche in einer erbohrten Mächtigkeit von bis zu 2,1 m. Die Probe MP1 weist erhöhte Gehalte an Blei, Cadmium, Zink und PAK auf. Die Probe OMP2 weist leicht erhöhte Gehalte an Cadmium, Blei und Zink auf. Die Eluate sind unauffällig. Einwirkung auf Menschen: Ein direkter Kontakt mit den Auffüllungen, die Cadmium enthalten ist nicht möglich, da die Probe zwischen 0,4 m und 1,5 m Tiefe entnommen worden ist. Einwirkung auf Pflanzen: Es wurden keine erhöhten Schwermetallgehalte, die phytotoxisch wirken, nachgewiesen. Cadmium kann sich in aber in Nutzpflanzen anreichern und so über die Nahrungsaufnahme in Menschen gelangen. Einwirkung auf das Grundwasser: Da der Abstand zum Grundwasser mehr als 1,5 m beträgt und die Deckschicht als nur gering durchlässig einzustufen ist, ist eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu besorgen. Zusammenfassende Bewertung In der ehemaligen Bahntrasse wurden Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis 2,1 m erbohrt. Die Auffüllungen weisen leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK auf. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der LAGA-Einbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 zuzuordnen. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich bei einer Probe (MP1) dann ein Handlungsbedarf, wenn eine Fläche im Bereich der Proben MP1/OMP1 als Garten sowohl dem Aufenthalt von Kindern als auch den Anbau von Nahrungspflanzen dient. Für diesen Fall ist als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder ein Bodenaustausch von 60 cm vorzusehen. Alternativ kann versucht werden, die belasteten Bereiche durch weitere Untersuchungen einzugrenzen. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 7 Darüber hinaus lassen sich aus den Untersuchungsergebnissen keine wesentlichen Gefährdungspotentiale für Menschen oder das Grundwasser ableiten. Für die Fläche außerhalb der Bahntrasse ergaben sich aus den Aufschlüssen keine Hinweise auf Altlasten. 10. Städtebauliches Konzept Aus den Planungskonzepten wurden zwei städtebauliche Planungsalternativen entwickelt, die in der Sitzung des Bauausschusses vom 23.02.2012 vorgestellt wurden. Auf der Grundlage dieser Erörterung und unter Berücksichtigung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Gutachten und der Fachplanungen wurde der Planentwurf ausgearbeitet. Ziel dieses Bebauungsplans der Innenentwicklung ist die Schaffung eines hochwertigen Wohngebiets für Einfamilienhausbebauung - Einzel- oder Doppelhäuser -, das sich in die bestehende Baustruktur einfügt. Der Zuschnitt des Plangebiets, der sich aus der Verfügbarkeit der Bauflächen ergibt, bedingt, dass das Wohngebiet in zwei Teile strukturiert wird. Die Bereiche der verschiedenen tektonischen Störzonen sind von jeglicher Bebauung frei zu halten. Diese sollen so in die Verkehrs- und Garten- und Grünflächen integriert werden, dass dennoch ein harmonisches, zusammenhängendes Baugebiet entstehen kann. Im Rahmen der Artenschutzprüfung als erhaltungswürdig eingestufte Baume sollen möglichst erhalten werden, ebenso wie zusammenhängende Grünbereiche. Erschlossen wird das Gebiet durch eine Wohnstraße, die als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet wird. Der Anschluss an den Valdersweg ist nördlich des Hauses Valdersweg Nr. 11 vorgesehen. Dadurch erhält man einen möglichst großen Abstand zur Einmündung der Jahnstraße. Diese Stelle liegt ungefähr mittig zwischen der Einmündung der Bachstraße und der Kreuzung mit Bahn- und Jahnstraße. Der Einmündungsbereich der Wohnstraße wird als Entree in das Wohngebiet mit einem Baum-Karree betont. Die Straße wird versetzt geführt, der Bereich des Versatzes wird als Platz gestaltet und mit drei Bäumen gegliedert. Die Wohnstraße erreicht schließlich die Trasse der ehemaligen Kreisbahn, hier bildet ein baumbestandener, grüner Randstreifen eine deutliche Raumbegrenzung. Die Straße endet in einem Platz, dessen Raumkanten mit Bäumen markiert wird und der zugleich als Wendemöglichkeit genutzt werden kann. Von dieser Stelle aus führt ein Wohnweg zu einem kleinen Platz, um den sich die Bebauung gruppiert. Zur besseren Verzahnung des Baugebiets mit der angrenzenden Bebauung ist eine Fußwegverbindung zum Mühlendriesch vorgesehen. Eine nachträgliche Erschließung der nördlich angrenzenden Flächen (Gartenflächen der Bebauung entlang der Jahnstraße) ist möglich, erfordert aber eine Änderung des Bebauungsplans, da in diesem Bereich eine Grünfläche festgesetzt ist. Die Bebauung folgt in der Regel dem Verlauf der Wohnstraße. Bedingt durch den Zuschnitt der Grundstücksflächen werden einige Bereiche durch kleine Stichwege erschlossen. Angestrebt ist eine Exposition der Gartenflächen nach Süden oder nach Westen. Bis auf eine Häuserreihe, die im zentralen Bereich des Wohngebiets auf der Südseite der Wohnstraße zweigeschossig gebaut werden kann (Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß), ist eine eingeschossige Bebauung vorgesehen. Durch Begrenzung von Trauf- und Firsthöhen wird eine unerwünschte Höhenentwicklung verhindert. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist nicht möglich. Deshalb wird am tiefsten Punkt der Erschließung neben der Erweiterungsfläche für den Bauhof eine landschaftlich gestaltete Rückhaltung errichtet, die die Wassermengen oberhalb des natürlichen Abflusses zurückhält und zeitversetzt dem Regenwasserkanal zuführt. Daran grenzt eine öffentliche Grünfläche an, die als Park gestaltet wird und Raum für einen Kinderspielplatz bietet. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 8 11. Planungsrechtliche Festsetzungen 11.1 Art der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Ausgehend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans wird entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen und den bestehenden baulichen Nutzungen im Umgebungsbereich „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Auf die östlich des Plangebiets vorhandene Windkraftvorrangzone wird hingewiesen. Mit der Festsetzung eines „allgemeinen Wohngebiets“ ist der Immissionsschutz sowohl zum angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Außenbereich als auch zu der östlich im Flächennutzungsplan dargestellten Windkraftvorrangzone in ausreichendem Maße beachtet. Um Störungen des Wohngebiets vorzubeugen werden die in „allgemeinen Wohngebieten“ nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. 11.2 Maß der baulichen Nutzung sowie Größe, Breite der Baugrundstücke Die festgesetzte Grundflächenzahl ergibt sich aus § 17 Abs. 1 BauNVO. Die festgesetzten Untergrenzen für die Größe von Baugrundstücken und die Beschränkung der Wohnungszahl je Wohngebäude sollen dazu dienen einer für die Wohnqualität des Gebiets unerwünschten Verdichtung entgegen zu wirken. 11.3 Geschossigkeit Der Bebauungsplan setzt bis auf einen Bereich eine eingeschossige Bebauung fest. Im zentralen Bereich des Plangebiets auf der Südseite der Wohnstraße ist eine zweigeschossige Bebauung als Höchstgrenze festgesetzt. Dadurch soll unterschiedliche Bauformen ermöglicht werden. Die festgesetzte Geschossigkeit passt sich insgesamt dem angrenzenden, bebauten Umfeld an und orientiert sich am Bedarf. 11.4 Bauweise Städtebauliches Ziel ist eine lockere Bebauung. Aus diesem Grund sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Diese Festsetzung ermöglicht zudem unterschiedliche Wohnformen und entspricht dem Bedarf. 11.5 Überbaubare Grundstücksflächen Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen haben im Durchschnitt eine Tiefe von ca. 14 - 16 m. Sie werden ausschließlich durch Baugrenzen festgesetzt, da eine strenge Begrenzung des Straßenraums durch Baulinien städtebaulich nicht erforderlich ist. Damit soll auch den individuellen Bedürfnissen mehr Spielraum eingeräumt werden. Der Abstand der überbaubaren Grundstücksflächen zur Straßenbegrenzungslinie variiert entsprechend der Lage zur Himmelsrichtung: Bei südlicher Exposition ist ein größerer Abstand zur Straßenbegrenzungslinie vorgesehen, um die räumlichen und funktionellen Nutzungsmöglichkeiten der Sonnenseite zu verbessern 11.6 Höhenlage und Höhe der Gebäude Durch die Festlegung der maximalen Höhe des Erdgeschossfußbodens der Gebäude über der Verkehrsfläche und der maximalen Trauf- und Firsthöhe sollen zu krasse Unterschiede in der Höhenentwicklung der Gebäude im Sinne eines harmonischen Ortsbilds verhindert werden. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 11.7 9 Stellplätze, Carports und Garagen Durch die Festsetzungen soll eine städtebauliche verträgliche Anordnung der Stellplätze und Garagen gewährleistet werden; dabei werden auch die Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit berücksichtigt. 11.8 Nebenanlagen Zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze (Vorgärten) sind außer Pergolen und Stellplätze bzw. Carports Nebenanlagen nach § 14 BauNVO nicht zulässig, um Störungen des Ortsbildes im Zuge der Verkehrsflächen zu verhindern. 11.9 Ausnahmen Durch die Ausnahmen gemäß § 31 BauGB sollen unbeabsichtigte Härten vermieden werden. Außerdem sollen für untergeordnete Gebäudeteile, die dem Nutzungszweck des Baugebiets dienen, wie z.B. Hauseingangstreppen, Überdachungen, Balkone usw. auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in geringem Umfang Entwicklungsmöglichkeiten zugelassen werden. 11.10 Tektonische Störzonen - von der Bebauung freizuhaltende Flächen Wie bereits unter Ziff. 8.2 dargelegt befindet sich das Plangebiet im Einflussbereich einer bewegungsaktiven tektonischen Störzone des Braunkohletagebaus. Die im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Bereiche sind deshalb von jeglicher Neubebauung freizuhalten. Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Diese Bereiche sind als nicht überbaubare Grundstückflächen zu nutzen. 11.11 Wand entlang der Fläche für den Gemeinbedarf Die Wand mit einer Wandhöhe von 2,00 m - 2,30 m, die entlang der östlichen und teilweise der nördlichen Grundstücksgrenze der Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt ist dient der optischen und sonstigen Abschirmung. Zurzeit gehen vom Bauhof keinerlei Störungen aus, da der Bauhof vollständig mit Gebäuden oder Mauern umgeben ist, Außenöffnungen im Mauerwerk sind bis auf das Eingangstor an der Jahnstraße geschlossen. Die festgesetzte Fläche für den Gemeinbedarf wird vorsorglich als Erweiterungsfläche vorgesehen. Ein endgültiges Nutzungskonzept liegt noch nicht vor, allerdings können im Erweiterungsbereich nur nicht störende Nutzungen stattfinden, die mit dem Umgebungsbereich verträglich sind. 11.12 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Eine Fläche am nordwestlichen Rand des Plangebiets im Anschluss an die Fläche für den Gemeinbedarf ist als Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt worden, um die wenig ansprechenden, kahlen Fassaden entlang der Plangrenze einzugrünen. Die unter Ziff. 10 der textlichen Festsetzungen aufgeführte Pflanzenliste gilt auch für die textlichen Festsetzungen unter Ziff. 13. 11.13 Straßenbäume Das Gestaltungskonzept der verkehrsberuhigten Bereiche wurde in der Planzeichnung als unverbindliche Eintragung dargestellt. Erfahrungsgemäß können sich Änderungen der Baumstandorte ergeben, da die Parzellierung der Baugrundstücke nicht feststeht und auch die Tiefbauplanung erst nach der Rechtskraft des Bebauungsplans erfolgt. Aus diesem GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 10 Grund wurde eine Mindestanzahl von Straßenbäumen (12 Bäume) festgesetzt. Für drei Bereiche ist die Pflanzung von Bäumen erforderlich um das Gestaltungskonzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, zu realisieren (s. auch Ziff. 10 städtebauliches Konzept): Eingangsbereich am Valdersweg Baumpflanzung des Platzes im Versatzbereich die Wohnstraße Markierung der vier „Eckpunkte“ am Ende der Wohnstraße (Wendemöglichkeit) Die übrigen Baumstandorte sollen den Straßenverlauf gliedern und ergeben sich aus der Lage der Parkmöglichkeiten innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs. 11.14 Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, Private Grünflächen Im Rahmen der Artenschutzrechtliche Prüfung wurde die Waldohreule im Plangebiet angetroffen: „Die Waldohreule nutzt alte Krähen-, Tauben- und Greifvogelnester als Brutplatz (ferner auch Kunstnester). Da diese ihren Brutplatz jährlich wechseln, findet auch die Waldohreulenbrut nicht an alljährlich gleichem Standort statt.“ Im Gutachten wird ferner ausgeführt: „Von einer Störung der Waldohreule durch die spätere Nutzung des Gebiets ist nicht auszugehen. Die Art kommt häufiger in Gärten vor. Es ist daher zu erwarten, dass sie sich in einen ausreichend störungsarmen Bereich zurückzieht“. Um möglichst störungsfreie Rückzugsbereiche für die Waldohreule zu erhalten, wurden Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (ca. 360 m²) und private Grünflächen (ca. 1.665 m²) festgesetzt mit der Maßgabe, dass für jeden entfallenden Einzelbaum je 2 neue Bäume und für jeden entfallenden Strauch 2 neue Sträucher zu pflanzen sind. In den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern befinden sich neben einigen Fichten und kleineren Bäume ein großer Kirschbaum und ein weiterer Obstbaum. Im südwestlichen Plangebiet am Valdersweg bilden die Grünfläche und die Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern einen zusammenhängenden Bereich. Die kleinere Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern am nordöstlichen Rand des Plangebiets steht im Zusammenhang mit den angrenzenden Gärten. Die ca. 1.450 m² große Grünfläche am östlichen Plangebietsrand grenzt im Osten an die Hausgärten der Mühlenstraße an, im Westen befindet sich eine tektonische Störzone, die nicht bebaut werden darf. Im Bereich der Grünfläche befindet sich eine ca. 3 m hohe, stark bewachsene Böschung. Im Gutachten zur Baugrunderkundung von Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wird dazu ausgeführt: „Die Böschung ist Teil eines Hohlweges, der in der topographischen Karte (Neuaufnahme 1891-1912) dargestellt ist. Anwohner berichteten, dass an dieser Böschung in früherer Zeit Kies abgebaut worden sei. Ferner seien in dieser Böschung im 2. Weltkrieg Luftschutzstollen angelegt worden“. Im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Westen des Plangebiets ist eine mehrstämmige Kirsche als zu erhaltender Baum festgesetzt. Der Abstand zwischen diesem Baum und der zukünftigen Verkehrsfläche ist gering, um den Lebensraum des Baums zu erweitern, soll hier eine ca. 6 m² große Fläche von der Pflasterung bzw. vom Straßenausbau ausgespart werden. 11.15 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, und Landschaft Die Artenschutzrechtliche Prüfung kommt insgesamt zu dem Schluss, dass die bauliche Erschließung des Bebauungsplangebietes am Valdersweg zulässig im Sinne des Artenschutzes ist. Erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten, wenn folgende Hinweise beachtet werden: GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 11 „Bauzeiten: Die Baufeldfreimachung wird zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden. Da die Waldohreule bereits sehr früh im Jahr mit der Brut beginnt, sollten die Arbeiten zur Gehölzentnahme im Dezember des Vorjahres abgeschlossen sein. Eine gutachterliche Begleitung bei den Baumfällarbeiten ist auch dann erforderlich, da die Waldohreule auch im Winterhalbjahr im Projektgebiet sein kann. Der Verlust potenzieller Brutbäume für die Waldohreule ist durch die Einbringung von 3 Kunstnestern/Nisthilfen in zu erhaltendem Baumbestand zu kompensieren. Da Ausweichhabitate zur Verfügung stehen, ist auch nach der Baumaßnahme mit einer Besiedlung zu rechnen. Dies sollte allerdings im Sinne einer Effizienzkontrolle der oben genannten Maßnahmen über die ersten 2 Jahre überprüft werden. Wird das Revier nicht dauerhaft besiedelt, so sind am Ortsrand oder der Umgebung bestandsfördernde Maßnahmen durchzuführen.“ 11.16 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – Bereich der ehemaligen Bahntrasse Auf die Ausführungen des Gutachtens unter Ziff. 9.3 wird verwiesen. Die Fläche der Bahntrasse, Flurstück Nr. 419, ist unterschiedlich mit Schadstoffen belastet. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich bei einer Probe (MP1) dann ein Handlungsbedarf, wenn Flächen im Bereich der Proben MP1/OMP1 als Garten sowohl dem Aufenthalt von Kindern als auch den Anbau von Nahrungspflanzen dient. Für diesen Fall ist als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder ein Austausch gegen unbelasteten Boden (LAGA-Z0) in einer Dicken von 60 cm vorzusehen. Alternativ kann versucht werden, die belasteten Bereiche durch weitere Untersuchungen einzugrenzen. 12. Verkehrsflächen Eine gute Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist durch Anschluss an den Valdersweg gegeben. Das Erschließungssystem wurde bereits unter Ziff. 10 städtebauliches Konzept erläutert. Das Gestaltungskonzept der Straßenbäume wurde unter Ziff. 11.13 dargelegt. Die Verkehrsflächen sollen als verkehrsberuhigte Bereiche höhengleich ausgebaut werden. Die Verkehrsfläche der Wohnstraße hat eine Breite von 7,5 m, diese Breite ist ausreichend, um auch den ruhenden Verkehr unterzubringen. Die Stichwege sind 3,5 m breit und der kurze Wohnweg im Osten des Plangebiets hat eine Breite von 4,8 m. Im Bereich der Wendemöglichkeit am Ende der Wohnstraße ist die Anlage von Parkplätzen in Senkrechtaufstellung möglich. 13. Ver- und Entsorgung Das Plangebiet wird an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen. 13.1 Regenwasser Die Ortslage Merzenich entwässert im Trennsystem. Das vorhandene Kanalnetz ist nicht für die zusätzlichen versiegelten Flächen des Baugebietes bemessen. Vom Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, wurde ein Entwässerungskonzept entwickelt: „Das Baugebiet soll im Trennsystem entwässert werden. Das heißt, für die Niederschlagswasser wird ein separater Kanal verlegt. Die mögliche Vorflut ist das öffentliche Kanalnetz GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 12 der Gemeinde Merzenich, woran das Baugebiet angeschlossen werden soll. Das Baugebiet hat eine abflusswirksame Fläche von 0,865 ha. Eine direkte Einleitung in das Kanalnetz kann nicht erfolgen. Es muss eine Drosselung vorgeschaltet werden. Hierfür ist ein Regenruckhaltebecken mit einem Volumen von ca. 390 m³ erforderlich. Dieses Ruckhaltebecken drosselt die anfallende Spitzenwassermenge für ein 50-jahrliches Regenereignis auf den Abfluss des natürlichen Einzugsgebietes mit 10 lI(sxha). Das Regenruckhaltebecken erhält im Bebauungsplan eine entsprechend ausgewiesene Fläche. Die Drossel des Regenruckhaltebeckens leitet dann in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Merzenich ein.“ 13.2 Schmutzwasser Das anfallende Schmutzwasser wird über eine Schmutzwasserleitung separat gefasst und direkt in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Merzenich eingeleitet. Die zusätzlich anfallende Schmutzwassermenge kann in dem vorhandenen Kanalnetz mit abgeführt werden. 14. Kennzeichnungen und Hinweise 14.1 Tektonische Störzonen Wie unter Ziff. 8.2 und Ziff. 11.10 ausgeführt befindet sich das Plangebiet im Einflussbereich einer bewegungsaktiven tektonischen Störzone. Diese ist von jeglicher Neubebauung freizuhalten (s. Ziff. 8 der textlichen Festsetzungen). Gemäß Stellungnahme von RWE Power vom 27.08.2008 / 31.10.2011 können jedoch Innerhalb der Störzonen Grün-, Verkehrsflächen und Spielplätze angeordnet werden. 14.2 Einbauklassen im Bereich der Bahntrasse der ehemaligen Kreisbahn Auf die Baugrunderkundung vom 26. Oktober 2012 des Büros Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wird hingewiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in der ehemaligen Bahntrasse Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis 2,1 m erbohrt wurden, die leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK aufweisen. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der Einbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 zuzuordnen. Aus diesem Grund sind die Wiederverwendbarkeit und die Deponierbarkeit jeweils zu prüfen. 14.3 Grundwasser, Baugrundverhältnisse Auf die Baugrunderkundung vom 26. Oktober 2012 des Büros Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wird hingewiesen. Der Grundwasserspiegel liegt im Plangebiet bei 123 m NN. Der Flurabstand beträgt damit mehr 3,5 m. In Nasszeiten ist aber mit Schichtenwasser und aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Bauteile, die in den Boden einbinden und ein unterkellertes Bauwerk sind nach DIN 18195-6, bei Gründungstiefen 3,0 m unter GOK nach Abschnitt 9 gegen aufstauendes Sickerwasser, bei Gründungstiefen > 3,0 m nach Abschnitt 8 abzudichten. Einzelheiten sind hier bauwerksbezogen festzulegen. Nach DIN 4149 gehört Merzenich zur Erdbebenzone 3 und zur Untergrundklasse S (Baugrundklasse C-S). Abgesehen von gestörten Bereichen (verfüllte Bombentrichter usw.) stehen in der Gründungssohle von unterkellerten und nicht unterkellerten Einfamilienwohnhäusern Schluffe an (Lößlehm/Löß). Die Festigkeit der anstehenden Schluffe reicht im ungestörten Zustand auf, die Wohnhäuser GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 13 auf Streifenfundamenten oder auf Bodenplatten zu gründen. Die geringtragfähigen Auffüllungen sind vollständig auszuräumen. Schluffe, die bei den Erdarbeiten aufweichen, sind ebenfalls zu ersetzen. Alle Fundamente müssen frostfrei einbinden oder angedeckt werden. Nach DIN 4149 sollen Flachgründungen als Streifenfundamente mit Längsbewehrung oder als kreuzweise bewehrte Fundamentplatten ausgeführt werden. Bei Einzelfundamenten sind die Gründungskörper zug- und druckfest miteinander zu verbinden. Zu vermeiden sind Gründungen in unterschiedlichen Tiefen und auf unterschiedlichen Gründungselementen. Die besonderen Regeln der DIN 4149 sind zu beachten. Für den Vorentwurf kann bei mindestens steifer Konsistenz der Schluffe der aufnehmbare Sohldruck nach DIN 1054, Tabelle A.5, angesetzt werden. Gründungsplatten können nach dem Steifemodulverfahren mit den in Abschnitt 4.4 angegebenen Steifemoduln bemessen werden. Einzelheiten sind hier bauwerksbezogen festzulegen. 15. Bauordnungsrechtliche Vorschriften 15.1 Gestaltung von Doppelhäusern Durch die Vorschriften zur Fassadengestaltung bei Doppelhäusern soll einer unangemessenen Farben- und Materialvielfalt entgegengewirkt und damit Verunstaltungen des Straßen- und Ortsbildes verhindert werden. Dies gilt auch für die Dachgestaltung, die durch Anpassung von Dachneigungswinkel und Traufhöhe zu einer harmonischen Dachlandschaft beitragen soll. 15.2 Dachgestaltung In Anpassung an die Bebauung im Umgebungsbereich und mit der Zielsetzung, eine möglichst einheitliche Dachlandschaft zu gewährleisten, wurden geneigte Dächer festgesetzt. Die Festsetzung von Unter- und Obergrenze der Dachneigung soll Störungen des Ortsbildes verhindern, zugleich aber einen ausreichenden Spielraum ermöglichen. 15.3 Außengestaltung, Einfriedungen Die Festsetzungen zielen auf eine grüne Gestaltung der Bereiche zwischen Haus und Straße, dabei sollte die Versiegelung minimiert werden. Durch die straßenseitige Einfriedung der Baugrundstücke durch Einfassungen mit Kantensteinen oder Hecken soll ein homogenes und harmonisches Straßen- und Ortsbild erreicht werden. Da die Materialwahl bei der Gebäudegestaltung zugunsten der individuellen Gestaltungsfreiheit nicht eingeschränkt wird, kommt der Nahtstelle zwischen privatem Hausvorbereich und öffentlicher Verkehrsfläche eine erhöhte Bedeutung im Hinblick auf die Ortsbildgestaltung zu. 16. Durchführung und Auswirkungen des Bebauungsplans Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Die Voraussetzung zur Anwendung dieses Instrumentes ist gegeben. Zur Durchführung des Bebauungsplans sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Negative Auswirkungen sind bei der Durchführung des Bebauungsplans Nr. C 22 nicht zu erwarten. Die Artenschutzprüfung Stufe 1 hat ergeben, dass Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere im Hinblick auf Vögel wie Steinkauz, Gartenrotschwanz, Kleinspecht usw., Fledermäuse und die Haselmaus. Die daraufhin durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung kommt insgesamt zu dem Schluss, dass die bauliche Erschließung des Bebauungsplangebiets am Valdersweg zulässig im Sinne des Artenschutzes ist. Erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG 14 Populationen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten, wenn bestimmte Bauzeiten eingehalten und bestandsstützende Maßnahmen für die Waldohreule durch Einbringung von Kunstnestern/Nisthilfen vorgenommen werden. Diese Bedingungen werden durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Überdies wurden Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (ca. 360 m²) und private Grünflächen (ca. 1.665 m²) festgesetzt mit dem Ziel möglichst störungsfreie Rückzugsbereiche für die Waldohreule zu erhalten. Die tektonischen Störzonen wurden berücksichtigt, sie werden von jeglicher Neubebauung freigehalten. Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Die Bahntrasse der ehemaligen Kreisbahn wurde auf Schadstoffe untersucht. Es finden sich unter Mutterboden Auffüllungen aus Lehm mit geringen Beimengungen an Ziegel und Asche in einer erbohrten Mächtigkeit von bis zu 2,1 m. Die Probe MP1 weist erhöhte Gehalte an Blei, Cadmium, Zink und PAK auf. Die Probe OMP2 weist leicht erhöhte Gehalte an Cadmium, Blei und Zink auf. Die Eluate sind unauffällig. Einwirkung auf Menschen: Ein direkter Kontakt mit den Auffüllungen, die Cadmium enthalten ist nicht möglich, da die Probe zwischen 0,4 m und 1,5 m Tiefe entnommen worden ist. Einwirkung auf Pflanzen: Es wurden keine erhöhten Schwermetallgehalte, die phytotoxisch wirken, nachgewiesen. Cadmium kann sich in aber in Nutzpflanzen anreichern und so über die Nahrungsaufnahme in Menschen gelangen. Einwirkung auf das Grundwasser: Da der Abstand zum Grundwasser mehr als 1,5 m beträgt und die Deckschicht als nur gering durchlässig einzustufen ist, ist eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu besorgen. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich bei einer Probe (MP1) dann ein Handlungsbedarf, wenn Flächen im Bereich der Proben MP1/OMP1 als Garten sowohl dem Aufenthalt von Kindern als auch den Anbau von Nahrungspflanzen dient. Im Bebauungsplan wird deswegen festgesetzt, dass als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder ein Austausch gegen unbelasteten Boden (LAGA-Z0) in einer Dicken von 60 cm vorzusehen ist. Alternativ kann versucht werden, die belasteten Bereiche durch weitere Untersuchungen einzugrenzen. Darüber hinaus wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die Auffüllungen leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK aufweisen. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der Einbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 zuzuordnen. Aus diesem Grund sind die Wiederverwendbarkeit und die Deponierbarkeit jeweils zu prüfen. Auf die Baugrundverhältnisse und auf die in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen baulichen Maßnahmen bzw. Gründungsempfehlungen wird hingewiesen. Die Voraussetzungen für eine Versickerung von Niederschlagswasser sind nicht gegeben. Zugleich ist das vorhandene Kanalnetz nicht für die zusätzlichen versiegelten Flächen des Baugebiets bemessen. Eine direkte Einleitung in das Kanalnetz kann somit nicht erfolgen. Deshalb muss eine Drosselung vorgeschaltet werden. Hierfür ist ein Regenruckhaltebecken mit einem Volumen von ca. 390 m³ erforderlich. Dieses Ruckhaltebecken drosselt die anfallende Spitzenwassermenge. Die Drossel des Regenruckhaltebeckens leitet dann das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Merzenich ein. Im Bebauungsplan ist eine entsprechende Fläche für das Regenruckhaltebecken festgesetzt. 15 GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22  BEGRÜNDUNG Das durch die zusätzliche Bebauung verursachte geringfügige, zusätzliche Verkehrsaufkommen kann durch das bestehende Verkehrsnetz aufgenommen werden. Sonstige negative Auswirkungen des Bebauungsplans sind nicht zu erkennen. 17. Flächenbilanz 1. 2. 3. 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. Allgemeines Wohngebiet Fläche für den Gemeinbedarf Öffentliche Grünflächen Spielplatz und Parkanlage Grünflächen entlang Verkehrsflächen Private Grünflächen Rückhaltebecken Trafostation Öffentliche Verkehrsflächen Plangebiet (m² ca.) 12.300 330 815 66,6% 1,8% 4,4% 1.665 593 42 2.720 9,0% 3,2% 0,2% 14,7% 18.465 100% 640 175 Anzahl der Baugrundstücke: ca. 23 Merzenich, den 08.11.2012 PLANUNGSBÜRO B A V A J DIPL.-ING. ARCHITEKT TEL. 0241/874404 FAX 0241/874438 52074 AACHEN MUFFETER WEG 30 ........................................................ ........................................................ Planer