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Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitungen in den Grundschulen Keldenich hier: Änderung der Ausführung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
19.06.12, 06:41
Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitungen in den Grundschulen Keldenich
hier: Änderung der Ausführung) Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitungen in den Grundschulen Keldenich
hier: Änderung der Ausführung) Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitungen in den Grundschulen Keldenich
hier: Änderung der Ausführung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 124/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Immobilienmanagement Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sanierung der Trinkwasserleitungen in den Grundschulen Keldenich hier: Änderung der Ausführung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.06.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 124/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Wolfgang Fleischer 05.06.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Sanierung der Trinkwasserleitungen in den Grundschulen Keldenich hier: Änderung der Ausführung Beschlussentwurf: Der Nichtausführung der Versickerungsanlage wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 29.06.2010, Vorlagen-Nr. 159/2010 (Top 5 der Niederschrift, nichtöffentlicher Teil) wurde der Sanierung der Trink- und Abwasserleitungen zugestimmt. Das Regenwasser sollte dabei in Versickerungsanlagen eingeleitet werden. 2. Lösung Die geplanten Kosten für die Errichtung der Versickerungsanlagen betragen lt. Kostenermittlung rd. 178.500 €. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Errichtung von Versickerungsanlagen für die Dachflächenentwässerung und die Entwässerung der befestigten Flächen ergab jetzt, dass die Ersparnis durch den Entfall des Beitrages für die Einleitung der Wässer in das öffentliche Kanalnetz jährlich nur rd. 3.000 € betragen würde. Auf Grund der geringen Ersparnis nimmt die Verwaltung Abstand von der Umsetzung der Maßnahme. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine