Daten
Kommune
Wesseling
Größe
56 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
05.06.12, 06:39
Aktualisiert
30.06.12, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
114/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.05.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 114/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
23.05.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch
(SGB) VIII
Beschlussentwurf:
Die MIT-Jugendförderung e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe in Wesseling gem. §75 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) i.V.m. §25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG anerkannt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Mail vom 01.06.2012 beantragt die MIT-Jugendförderung e.V. die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe. Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen
nach §75 SGB VIII anerkannt werden, wenn sie
Auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des §1 SGB VIII tätig sind (insbesondere dazu beitragen
junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen)
Gemeinnützige Ziele verfolgen,
Aufgrund von fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im stande sind und
Die Gewährung für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Sie haben einen Anspruch auf diese Anerkennung, wenn sie mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Bereich des jeweiligen Trägers der Jugendhilfe tätig sind.
Die MIT-Jugendförderung bietet seit 3 Jahren Kochkurse für Kinder in den Sommerferien an. Im letzten Jahr
wurde das Angebot um Fotoworkshops für Jugendliche erweitert.
Durch die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat die MIT-Jugendförderung die Möglichkeit Landes- und Bundesmittel für ihre Arbeit zu beantragen.
Die formelle Anerkennung nach §75 SGB VIII ist Voraussetzung für die Beantragung dieser Zuschüsse.
2. Lösung
Die MIT-Jugendförderung e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe in Wesseling gem. §75 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) i.V.m. §25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG anerkannt.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Anerkennung nach §75 SGB VIII hat keine finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr