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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
123 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 110/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 80 - 31.05.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 110/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 31.05.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 110/2012, Listen 1 und 2) entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung (§ 9 (8) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 25.1. 2012 die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 8.2.2012 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ (einschließlich Begründung) hat in der Zeit vom 17.2.2012 bis einschließlich 23.3.2012 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 15.2.2012 entsprechend § 4 (2) BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden. 2. Lösung Auswertung der Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und in der Zeit vom 29.8.2011- 12.9.2011 Anregungen und Stellungnahmen zur Planung einzubringen. Während dieses Zeitraums ist eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen, in der Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahme sowie der Abwägungsvorschlag ist der beigefügten Liste 1 (Nr. 1) zu entnehmen. Im Rahmen der Offenlage vom 17.2.2012 bis einschließlich 23.3.2012 sind vier Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie zwei Unterschriftenlisten eingereicht worden, in denen Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden. Die beiden inhaltlich identischen Unterschriftenlisten wurden von insgesamt 51 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. Hinsichtlich der vorgetragenen Bedenken zur Immissionsbelastung der Anwohner durch die Andienung des geplanten Seniorenpflegeheimes ist eine schallgutachterliche Untersuchung erstellt worden. Die Ergebnisse der schallgutachterlichen Untersuchung zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte an allen maßgeblichen Immissionsorten der Nachbarschaft zur Tages- und Nachtzeit eingehalten werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in die gebotene Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange (§ 1 (7) BauGB) eingeflossen. Die inhaltliche Zusammenfassung der vier Stellungnahmen und der Unterschriftenlisten sowie die Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 (Nr. 2- 6) zu entnehmen. Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind sechs schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Es wurden keine Bedenken zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 vorgetragen. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 2 zu entnehmen. Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB) wurde gemäß § 13 (2) BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und in der Zeit vom 29.8.2011- 12.9.2011 Anregungen und Stellungnahmen zur Planung einzubringen. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ umfasst alle im Rahmen der Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§§ 3 (2), 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wurde gemäß den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (3) BauGB). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin). Die Stadt Wesseling erzielt Einnahmen durch die Veräußerung zweier Teilflächen an der Keldenicher Straße und Düsseldorfer Straße (insgesamt 300 qm). Anlagen: - Karte - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ - Auswertung der im Rahmen der Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§§ 3 (2), 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Listen 1 und 2) - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 (Satzungsfassung, Verkleinerung DIN A 3) - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/116 Anmerkung: - Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ im Maßstab 1:500 (Satzungsfassung) sowie je ein Exemplar der schallgutachterlichen Untersuchung.