Daten
Kommune
Wesseling
Größe
123 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
110/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 80 -
31.05.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 110/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
31.05.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung
der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 110/2012, Listen 1 und 2)
entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der
vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung
mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7.
1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung (§ 9 (8) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 25.1.
2012 die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 8.2.2012 im Amtsblatt der
Stadt Wesseling bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
(einschließlich Begründung) hat in der Zeit vom 17.2.2012 bis einschließlich 23.3.2012 im Neuen Rathaus
der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 15.2.2012 entsprechend § 4 (2)
BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden.
2. Lösung
Auswertung der Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB
Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und in der Zeit vom 29.8.2011- 12.9.2011 Anregungen und Stellungnahmen zur Planung einzubringen.
Während dieses Zeitraums ist eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen, in der Bedenken
gegen die Planung vorgetragen wurden. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahme sowie der
Abwägungsvorschlag ist der beigefügten Liste 1 (Nr. 1) zu entnehmen.
Im Rahmen der Offenlage vom 17.2.2012 bis einschließlich 23.3.2012 sind vier Stellungnahmen aus der
Bürgerschaft sowie zwei Unterschriftenlisten eingereicht worden, in denen Bedenken gegen die Planung
vorgetragen wurden. Die beiden inhaltlich identischen Unterschriftenlisten wurden von insgesamt 51 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. Hinsichtlich der vorgetragenen Bedenken zur Immissionsbelastung der
Anwohner durch die Andienung des geplanten Seniorenpflegeheimes ist eine schallgutachterliche Untersuchung erstellt worden. Die Ergebnisse der schallgutachterlichen Untersuchung zeigen, dass die geltenden
Immissionsrichtwerte an allen maßgeblichen Immissionsorten der Nachbarschaft zur Tages- und Nachtzeit
eingehalten werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in die gebotene Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange (§ 1 (7) BauGB) eingeflossen.
Die inhaltliche Zusammenfassung der vier Stellungnahmen und der Unterschriftenlisten sowie die Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 (Nr. 2- 6) zu entnehmen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind sechs schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Es wurden keine
Bedenken zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 vorgetragen.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 2 zu entnehmen.
Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher
Straße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB)
wurde gemäß § 13 (2) BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit
gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und in der Zeit vom 29.8.2011- 12.9.2011 Anregungen und
Stellungnahmen zur Planung einzubringen.
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ umfasst alle im Rahmen der Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§§ 3 (2), 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.
Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wurde gemäß den Regelungen des beschleunigten
Verfahrens verzichtet (§ 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (3) BauGB).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin).
Die Stadt Wesseling erzielt Einnahmen durch die Veräußerung zweier Teilflächen an der Keldenicher Straße
und Düsseldorfer Straße (insgesamt 300 qm).
Anlagen:
- Karte - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116
„Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
- Auswertung der im Rahmen der Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB sowie der öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden (§§ 3 (2), 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
(Listen 1 und 2)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 (Satzungsfassung, Verkleinerung DIN A 3)
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/116
Anmerkung:
- Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ im Maßstab 1:500 (Satzungsfassung) sowie je ein Exemplar der
schallgutachterlichen Untersuchung.