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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 110/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
399 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 110/2012)

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Inhalt der Datei

Städtebauliches Planungskonzept (Informative Darstellung ohne Rechtscharakter) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 und 11 BauNVO) 1.1. Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Seniorenpflegeheim (§ 11 Abs. 2 BauNVO) Innerhalb des festgesetzten SO - Sondergebietes mit der Zweckbestimmung ‚Seniorenpflegeheim' sind nur folgende Nutzungen zulässig: - Bewohnerzimmer mit WC / Duschraum, - Gemeinschaftsräume, - Pflege- und Therapieräume, - Personalräume, - Verwaltung, - Cafeteria, Frisör, - Küche mit Nebenräumen und Lager, - Wäscherei, I - Haustechnik, II IV - Terrassen, IV - Nebenanlagen, Anlieferung und KFZ-Stellplätze 2. Maß der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 BauNVO) Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen dürfen ausnahmsweise durch Solaranlagen über- l St af St fe schritten werden. Für untergeordnete Anlagen wie z.B. für Antennen, Lüftungen, Aufzugs- überfahrten oder sonstige technische Anlagen, dürfen die festgesetzten maximalen Höhen um bis zu 3,0 m überschritten werden. 3. Flächen für Nebenanlagen sowie für Stellplätze (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 9 4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft el lp Ke lä tz e ld en ich e 8 rS der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Private Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen (versickerungsaktiven) Mate- St Te rr as se Übersichtsplan M. 1:2.000 Die Anlieferung, die Flächen für Nebenanlagen sowie Stellplätze und ihre Zufahrten sind nur innerhalb tr a ße An lie Ei ng an g fe ru ng zahlen und die maximal zulässige Gebäudehöhe bestimmt. el lp I lä tz e 1 6 IV Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grund- und Geschoßflächenzahl, die Geschoß- rialien zu befestigen (wie wassergebundene Decke, Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässige Pflaster, Stadt Wesseling 1 Rasengittersteine, Schotterrasen oder vergleichbare Materialien). ru ng fe a) Schutz des Bodens An lie Der humose belebte Oberboden ist von Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und RA SS E zur späteren Wiederverwendung ohne Verdichtungen zu lagern und als kulturfähiges Material wieder aufzubringen gemäß § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) und gemäß DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke). ST b) Bodendenkmalpflege Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 'Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße' Gemarkung: Keldenich, Flur 15 Maßstab:1:500 Für die städtebauliche Planung: Entwurfsverfasser R Das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland weist darauf hin, dass auf der Basis der derzeit für das SE Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen US des Bodendenkmalschutzes zu erkennen sind. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung La Città Stadtplanung Wesseling, den __.__._____ Grevenbroich, den möglich. NE Vorhabenbezogener Bebauungsplan __. Ausfertigung II. Hinweise (Förmliche Planzeichnung) Es wird daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot Planunterlage Rechtsgrundlagen bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) verwiesen. Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, sowie die geometrische Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 2 der Planzeichenverordnung (PlanzV90) wird bescheinigt. 1. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) Das Abtragen des Oberbodens darf nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten, 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) d.h. nicht im Zeitraum März bis September stattfinden. in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) in der z. Zt. geltenden Fassung Sollte eine Flächeninanspruchnahme in Gehölzbeständen innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert 5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272) in der z. Zt. geltenden Fassung und geschützt werden können. Um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen, sind zum Schutz von Fleder- 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 mäusen folgende Maßnahmen zu beachten: · Der Abriss der vorhandenen Schuppen ist nur außerhalb der Sommerquartier- und Wochenstuben- Na i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in der z.Zt. geltenden Fassung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung Wesseling, den __.__._____ Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur c) Artenschutz Baugesetzbuch (BauGB) (GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung zeiten der Zwergfledermaus (zwischen dem 1. Oktober bis Ende Februar) zulässig. Ein Rückbau außerhalb dieser Frist ist nur zulässig, wenn durch Vorabkontrolle sichergestellt werden kann, dass Na 3.5 d) Kampfmittel max. H = 16,0 m ü BZP =4 ,0 9.5 SO =4 ,0 m m üB I Z Fläche empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 15 .5 20 .0 10 .0 BZP 54,44 4.0 üNN 5.0 m üB ZP I 5.0 HE R =4 ,0 EN LD W EG Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 21.07.2011 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 24.08.2011 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 3.50 m. Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister f) Erdbebenzone In Vertretung Planzeichenerklärung Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO) SO Sonstige Festsetzungen und Planzeichen Sondergebiet Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO) z.B.: IV Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze 0,5 Grundflächenzahl (GRZ) 1,4 Geschossflächenzahl (GFZ) Bauweise, Baulinie, Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO) Baugrenze Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 25.01.2012 die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ als Satzung mit Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen worden. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Der Bürgermeister Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse T der Bundesrepublik Deutschland. In der DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessungen und Ausführungen üblicher Hochbauten" beschriebene bautechnische Maßnahmen sind zu beachten. IC H KE TR IE RE R ma x. 20 .0 3 .5 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB e) Grundwasserstand GRZ: 0,5 GFZ: 1,4 ZP 5.5 Anlieferung diffuser Kampfmittelverdacht vorliegt. Es wird eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden II P Zweckbestimmung: Seniorenpflegeheim üB 3.0 Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit, dass für das Plangebiet ein ST RA SS E 3.5 15 .7 4.0 max. H = 7,0 m ü BZP ma x. H IV I max. H keine Sommerquartiere bzw. Wochenstuben von Fledermäusen vorhanden sind. St Na max. H BZP Stellplätze Nebenanlagen In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentliche Auslegung Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf 29.08.2011 bis 12.09.2011 gem. § 13a Abs. 3 Beschluss des Ausschusses für Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über Stadtentwicklung und Umweltschutz mit die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der wesentlichen Auswirkungen der Planung zu Zeit vom 17.02.2012 bis 23.03.2012 öffentlich unterrichten und sich diesbezüglich zu äußern. ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber Die ortsübliche Bekanntmachung über die erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling öffentliche Auslegung ist am 08.02.2012 im vom 24.08.2011 gemeinsam mit der Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. maximal zulässige Gebäudehöhe Bezugspunkt Hans-Peter Haupt Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Der Bürgermeister In Vertretung Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzung und Gebäudehöhen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Hans-Peter Haupt