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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe) 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
91 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
11.06.12, 18:17
Aktualisiert
18.07.12, 18:11
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)

1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19

2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16  
    Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des 
    Bebauungsplanes Merzenich C 19) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)

1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19

2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16  
    Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des 
    Bebauungsplanes Merzenich C 19) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)

1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19

2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16  
    Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des 
    Bebauungsplanes Merzenich C 19)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 20/2012 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 05.06.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe) 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Merzenich vom 06.07.1993 wurde der Bebauungsplan Merzenich C 19 aufgestellt und ist seit dem 18.11.1994 rechtskräftig. Bisher wurde der Bebauungsplan in Teilbereichen dreimal geändert, wobei die Änderungen für dieses Verfahren unerheblich sind. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 19 liegt im Süden der Ortslage Merzenich und wird begrenzt von der B 264, dem Ellebach und der damals schon vorhandenen Ortsrandbebauung der Straßenzüge „Kettenweg, Am Thiefental, Zum Mühlendriesch“ und der „Mühlenstraße“ (siehe Anlage Geltungsbereich). Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 war das Bestreben, die seinerzeit rege Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken für einen längeren Zeitraum sicherzustellen. Das Bebauungsplangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 11,03 Hektar (ha) gliedert sich in ein Wohn- und ein Mischgebiet. Östlich und westlich des „Valdersweg“ im Bereich der B 264 wurden auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Immissionen Mischgebietsflächen in einer Gesamtgröße von rd. 5,5 ha zu Ansiedlung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben ausgewiesen. Der übrige rd. 5,53 ha große, westlich des „Valdersweg“ liegende Planbereich des wurde als WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen. C 19 Unmittelbar im nord-westlichen Bereich des WA-Gebietes ist ein Kindergarten angesiedelt. In den Bereichen der Mischgebiete im Bebauungsplangebiet des C 19 wurden bisher keine einschränkenden Regelungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung getroffen. Drucksache 20/2012 Seite - 2 - Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 soll auf Dauer eine positive Entwicklung des Gebietes sichergestellt werden. Somit sind generell jegliche Nutzungen gemäß § 6 BauNVO zulässig. Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen sollen mit den geplanten Änderungen der textlichen Festsetzungen einige der derzeit allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie folgt ausgeschlossen werden: Die in den Bereichen der „Mischgebiete“ gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros werden ausgeschlossen. Weiterhin sollen die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Damit während des Bauleitplanverfahrens keine den Änderungen widersprechenden Planungen zugelassen werden können, muss die als Anlage beigefügte Veränderungssperre nach § 14 BauGB gemäß § 16 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung entspricht dem Geltungsbereich der Veränderungssperre. Beschlussvorschläge: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, Beschlussvorschlag 1: Der Bauausschuss empfahl dem Rat die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für die im Planbereich befindlichen Mischgebiete folgendes festgesetzt werden: a. Gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. b. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. Drucksache 20/2012 Seite - 3 - Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag 2: Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 den als Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. (Harzheim) (Lüssem)