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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
57 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.06.12, 06:41
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 121/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.06.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 121/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 14.06.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten Beschlussentwurf: Die Geschäftskreise der Beigeordneten werden wie folgt festgelegt: a) Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf (Dezernat III): Recht, Bauverwaltung und -aufsicht; Stadtplanung; Immobilienmanagement; Verkehrsflächen. b) Beigeordneter Erwin Esser (Dezernat II): Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen; Feuerwehr und Rettungswesen; Schulen; Soziale Hilfen und Wohnungswesen; Kinder, Jugend und Familie; Familien- und Erziehungsberatungsstelle Wesseling und Brühl. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 73 Abs. 1 GO NRW kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 27.09.2011 (Vorlage 162/2011) durch Beschluss den Geschäftskreis der Beigeordneten Bernhard Hadel und Gunnar Ohrndorf festgelegt. Herr Hadel ist durch Eintritt in den Ruhestand zum 31.03.2012 aus dem Dienst der Stadt Wesseling ausgeschieden. Am 22.05.2012 hat der Rat Herrn Erwin Esser unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten der Stadt Wesseling gewählt. Herr Esser tritt zum 01.07.2012 seinen Dienst als Beigeordneter an. Es steht eine Neufestlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten an. 2. Lösung Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt hat mit den Herren Beigeordneten Gunnar Ohrndorf und Erwin Esser Einvernehmen über folgende Zuordnung der Aufgabenbereiche erzielt:  Der Geschäftskreis von Herrn Ersten Beigeordneten Gunnar Ohrndorf soll künftig die Bereiche Recht, Bauverwaltung und -aufsicht; Stadtplanung; Immobilienmanagement; Verkehrsflächen umfassen (daneben ist er Geschäftsführer der Stadtwerke Wesseling GmbH und Betriebsleiter der Entsorgungsbetriebe Wesseling).  Der Geschäftskreis von Herrn Beigeordneten Erwin Esser soll künftig die Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen; Feuerwehr und Rettungswesen; Schulen; Soziale Hilfen und Wohnungswesen; Kinder, Jugend und Familie; Familien- und Erziehungsberatungsstelle Wesseling und Brühl beinhalten. Hinweis: Der Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit wird nur durch die Ratsmitglieder gefasst. Der Bürgermeister stimmt hier nicht mit (§ 73 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.