Daten
Kommune
Wesseling
Größe
57 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.06.12, 06:41
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
121/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.06.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 121/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
14.06.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten
Beschlussentwurf:
Die Geschäftskreise der Beigeordneten werden wie folgt festgelegt:
a) Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf (Dezernat III):
Recht, Bauverwaltung und -aufsicht; Stadtplanung; Immobilienmanagement; Verkehrsflächen.
b) Beigeordneter Erwin Esser (Dezernat II):
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen; Feuerwehr und Rettungswesen; Schulen; Soziale Hilfen und
Wohnungswesen; Kinder, Jugend und Familie; Familien- und Erziehungsberatungsstelle Wesseling und
Brühl.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 73 Abs. 1 GO NRW kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit
dem Bürgermeister festlegen.
Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 27.09.2011 (Vorlage 162/2011) durch Beschluss den Geschäftskreis
der Beigeordneten Bernhard Hadel und Gunnar Ohrndorf festgelegt. Herr Hadel ist durch Eintritt in den Ruhestand zum 31.03.2012 aus dem Dienst der Stadt Wesseling ausgeschieden.
Am 22.05.2012 hat der Rat Herrn Erwin Esser unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten der Stadt Wesseling gewählt. Herr Esser tritt zum 01.07.2012 seinen
Dienst als Beigeordneter an.
Es steht eine Neufestlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten an.
2. Lösung
Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt hat mit den Herren Beigeordneten Gunnar Ohrndorf und Erwin Esser
Einvernehmen über folgende Zuordnung der Aufgabenbereiche erzielt:
Der Geschäftskreis von Herrn Ersten Beigeordneten Gunnar Ohrndorf soll künftig die Bereiche
Recht, Bauverwaltung und -aufsicht; Stadtplanung; Immobilienmanagement; Verkehrsflächen umfassen (daneben ist er Geschäftsführer der Stadtwerke Wesseling GmbH und Betriebsleiter der Entsorgungsbetriebe Wesseling).
Der Geschäftskreis von Herrn Beigeordneten Erwin Esser soll künftig die Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen; Feuerwehr und Rettungswesen; Schulen; Soziale Hilfen
und Wohnungswesen; Kinder, Jugend und Familie; Familien- und Erziehungsberatungsstelle Wesseling und Brühl beinhalten.
Hinweis:
Der Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit wird nur durch die Ratsmitglieder gefasst. Der Bürgermeister stimmt hier nicht mit (§ 73 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.