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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
169 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.06.12, 06:41
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 132/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtwerke Wesseling GmbH Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.06.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 132/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 05.06.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011 Beschlussentwurf: wird nach der für den 28. Juni 2012 anberaumten Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mitgeteilt Sachdarstellung: Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH – Ausübung des Stimmrechtes des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2011 Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH hat, wie durch § 15 des Gesellschaftsvertrages gefordert, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und dem vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Saarbrücken, vorgelegt. Nach Eingang des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers der Stadt als Gesellschafterin zur Feststellung des Jahresabschlusses und gleichzeitig dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt. Herrn Bürgermeister Haupt als dem Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung, den dem Aufsichtsrat angehörenden Ratsmitgliedern und den Fraktionen liegen jeweils der vollständige Bericht der Abschlussprüfer sowie der Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht sowie der Anhang – jeweils zum 31.12.2011 – vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine Schlusserklärung und den – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk wie folgt abgegeben: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Wesseling GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Der Entwurf des Berichts des Aufsichtsrats der Gesellschaft über das Ergebnis seiner Prüfung, der der Gesellschafterversammlung vorzulegen ist, ist anliegend abgedruckt. Über den Entwurf wird der Aufsichtsrat in seiner für den 28. Juni 2012 anberaumten Sitzung beraten. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung die Aufgabe zu entscheiden, ob er aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers zustimmt und ob er den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss billigt. Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist es nach § 13 des Gesellschaftsvertrages, - den Jahresabschluss festzustellen, über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen und über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu entscheiden. Nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Vertreter der Stadt als Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung zur Ausübung des Stimmrechtes eines vorherigen Beschlusses des Rates der Stadt. Die von der Geschäftsführung aufgestellten Bilanz der Stadtwerke Wesseling GmbH zum 31.12.2011 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 583.222,42 € (Vorjahr 1.031.801,48 €) aus. Das Vorjahresergebnis war durch aufgelöste Steuerrückstellungen und Steuererstattungen außerordentlich hoch; zur Auflösung konnte es kommen, weil das Finanzgericht Köln mit seinem im letzten Jahr getroffenen Urteil (das rechtskräftig ist) der Auffassung der Gesellschaft zur Zulässigkeit der Einbeziehung der aus dem Parkhaus resultierenden Verluste in den sog. steuerlichen Querverbund gefolgt ist. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2011 und schließt er sich dem Vorschlag der Geschäftführung zur Gewinnverwendung an, würde der Gesellschaftsversammlung vorgeschlagen, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung an die Stadt Wesseling Einstellung in die Gewinnrücklage 450.000,00 € 133.222,42 € Der Aufsichtsrat wird sich in der angeführten Sitzung auch über die Entlastung im Sinne einer Empfehlung für die Gesellschafterversammlung beraten. Nach der Sitzung wird diese Vorlage ergänzt werden.