Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
185/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.08.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 185/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
23.08.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beschlussentwurf:
Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2013 die als Anlage
beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen.
Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.12.2012 aufgehoben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zu den Leistungen bei stationären Hilfen zur Erziehung (Vollzeitpflege und Heimerziehung und Hilfen in
sonstigen betreuten Wohnformen) sind neben den regelmäßigen Kosten auch Kosten aus besonderen Anlässen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten.
Solche Beihilfen werden in der Regel nur auf Antrag und unter Vorlage geeigneter Nachweise gewährt.
Die Weihnachtsbeihilfe wird den Pflegeeltern sowie den jungen Menschen in Heimerziehung und in betreuten Wohnformen jedoch jährlich automatisch mit den monatlichen Leistungen für den Monat Dezember
überwiesen.
Die Hilfen werden nach Richtlinien gewährt, die zuletzt im Jahr 2006 vom Jugendhilfeausschuss festgelegt
wurden. Die allgemeine Preisentwicklung, einige bisherige Regelungslücken und besondere Praxisentwicklungen erfordern nun eine Anpassung und Neufestsetzung der grundsätzlichen Höchstgrenzen für die einzelnen Beihilfen.
Aktuell arbeitet die wirtschaftliche Jugendhilfe mit 3 unterschiedlichen Richtlinien; eine für Heimerziehung,
eine für Vollzeitpflege und eine für Bereitschaftspflege. Mit der in der Anlage beigefügten neuen Richtlinie
sind alle Bereiche integriert und einheitlich an die aktuelle Gesetzeslage angepasst worden.
2. Lösung
Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2013 die als Anlage
beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen.
Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.12.2012 aufgehoben.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine, da zum einen Kosten wegfallen (Punkt 1.2.7 und 1.2.8) zum anderen einzelne Beträge nur sehr geringfügig angepasst wurden.