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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 185/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.08.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 185/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Querbach 23.08.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe Beschlussentwurf: Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2013 die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen. Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.12.2012 aufgehoben. Sachdarstellung: 1. Problem Zu den Leistungen bei stationären Hilfen zur Erziehung (Vollzeitpflege und Heimerziehung und Hilfen in sonstigen betreuten Wohnformen) sind neben den regelmäßigen Kosten auch Kosten aus besonderen Anlässen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten. Solche Beihilfen werden in der Regel nur auf Antrag und unter Vorlage geeigneter Nachweise gewährt. Die Weihnachtsbeihilfe wird den Pflegeeltern sowie den jungen Menschen in Heimerziehung und in betreuten Wohnformen jedoch jährlich automatisch mit den monatlichen Leistungen für den Monat Dezember überwiesen. Die Hilfen werden nach Richtlinien gewährt, die zuletzt im Jahr 2006 vom Jugendhilfeausschuss festgelegt wurden. Die allgemeine Preisentwicklung, einige bisherige Regelungslücken und besondere Praxisentwicklungen erfordern nun eine Anpassung und Neufestsetzung der grundsätzlichen Höchstgrenzen für die einzelnen Beihilfen. Aktuell arbeitet die wirtschaftliche Jugendhilfe mit 3 unterschiedlichen Richtlinien; eine für Heimerziehung, eine für Vollzeitpflege und eine für Bereitschaftspflege. Mit der in der Anlage beigefügten neuen Richtlinie sind alle Bereiche integriert und einheitlich an die aktuelle Gesetzeslage angepasst worden. 2. Lösung Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2013 die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen. Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.12.2012 aufgehoben. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Keine, da zum einen Kosten wegfallen (Punkt 1.2.7 und 1.2.8) zum anderen einzelne Beträge nur sehr geringfügig angepasst wurden.