Daten
Kommune
Wesseling
Größe
136 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
147/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.07.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 147/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
10.07.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2010 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 147/2012 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Verlust von 142.468,71 € ab. Von dem nach Saldierung des
Verlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt geleisteten Verlustabdeckung von 190.100,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 239.126,29 € verbleibende Überschuss von
286.757,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2010 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht
schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über
die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresverlust von 142.468,71 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in
Höhe von 190.100,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 239.126,29 € verbleibt ein Überschuss von 286.757,58 €. Ursächlich für den im
Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Materialaufwendungen als kalkuliert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss in Höhe von 286.757,58 auf neue Rechnung vorzutragen.
Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 12.04.2011 ist davon ein Teilbetrag in Höhe von 150.000 € an den
städtischen Haushalt zurückerstattet worden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.