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Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
136 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 147/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.07.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 147/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 10.07.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2010; Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2010 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 147/2012 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Verlust von 142.468,71 € ab. Von dem nach Saldierung des Verlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt geleisteten Verlustabdeckung von 190.100,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 239.126,29 € verbleibende Überschuss von 286.757,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2010 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresverlust von 142.468,71 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 190.100,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 239.126,29 € verbleibt ein Überschuss von 286.757,58 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Materialaufwendungen als kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss in Höhe von 286.757,58 auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 12.04.2011 ist davon ein Teilbetrag in Höhe von 150.000 € an den städtischen Haushalt zurückerstattet worden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.