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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 147/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 147/2012) Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 147/2012) Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 147/2012) Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 147/2012)

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Inhalt der Datei

Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 - 31.12.2010 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). handelsrechtlichen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen werden pro rata temporis (monatsgenau) vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Bank- und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: a) Sachanlagen: Grundstücke ohne Bauten Grünanlagen Außenanlagen Geleistete Anzahlungen 31.12.2010 31.12.2009 3.209.497,34 € 362.261,00 € 124.722,00 € 0,00 € 3.696.480,34 € 2.150.069,17 € 345.475,00 € 140.487,00 € 2.650,73 € 2.638.681,90 € Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt. Die hohen Zugänge bei den Grundstücken ohne Bauten betreffen im Wesentlichen Grundstücksparzellen, die gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2010 in das Betriebsvermögen der Wald- und Parkanlagen eingelegt wurden (s. Vorlage 235/2010). Eine Übersicht über die geplanten Bauvorhaben ist in der Anlage I/6 beigefügt. b) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen von 861.035,73 € gegenüber der Stadt Wesseling. 2. Passiva: a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Kapitalrücklage Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Ausgleichsmaßnahmen Gewinnvortrag Vortrag Jahresverlust des Vorjahres Vorläufige Verlustabdeckung Jahresverlust 31.12.2010 31.12.2009 4.468.130,63 € 3.426.565,30 € 766.937,82 € 766.937,82 € 3.414.435,23 € 0,00 € 0,00 € 3.414.435,23 1.689.503,52 € 699.007,52 € 31.990,16 € 2.420.501,19 386.934,81 € -147.808,52 € 190.100,00 € 429.226,29 € 354.445,24 € -145.510,43 € 178.000,00 € 386.934,81 € -142.468,71 € -147.808,52 € Der Anstieg bei der Allgemeinen Rücklage geht im Wesentlichen auf die Einlage von Grundstücken (Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2010) und eine Umbuchung aus der zweckgebundenen Rücklage zurück. b) Sonderposten Sonstige Sonderposten Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB 32.385,00 € 31.990,15 € 64.375,15 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Nach der Änderung der Eigenbetriebsverordnung müssen zweckgebundene Zuschüsse künftig als Sonderposten ausgewiesen werden. Bis zum 31.12.2009 wurden sie beim Eigenkapital dargestellt. c) Rückstellungen Prüfungskosten Vortrag 4.500,00 € Verbrauch V Auflösung A 0,00 € V 0,00 € A Zuführung 4.500,00 € Endstand 9.000,00 € Rückstellungen wurden gebildet für die voraussichtlichen Prüfungs- und Beratungskosten für das Berichtsjahr. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. d) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Wesseling / Eigenbetrieben der Stadt Wesseling 31.12.2010 1.870,45 € 31.12.2009 17.327,27 € 14.139,84 € 16.010,29 € 14.044,83 € 31.372,10 € D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Materialaufwand Der Materialaufwand im Geschäftsjahr von 100.962,22 € betrifft im Wesentlichen die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünflächen durch den Betriebshof sowie für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der WC-Anlage in der Naherholungsanlage Entenfang. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremden Aufwand sowie die Prüfungs- und Beratungskosten (4.500,00 €). Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 2.975 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung: Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NW. b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Hauptausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: 01.01.-31.12.2010 Bürgermeister Hans-Peter Haupt, Vorsitzender Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter Georg Böhner, Rechtsanwalt Martina Engels-Bremer, Geschäftsführerin Olaf Krah, Bankkaufmann Karl-Peter Nahlen, Makler im Dentalbereich Josef Recht, Oberstudiendirektor Manfred Rothermund, Bauingenieur Irmtraut Tóth, Realschulrektorin a.D. Sabine Geyr, Dipl.-Finanzwirtin Helmut Halbritter, Dipl.-Verwaltungswirt Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär Helmut Latak, Rentner Hans Mauel, kfm. Angestellter Heidi Meyn, Bankkauffrau Bernd Pesch, Rentner Detlef Troppens, Pensionär Maria Therese Kutzer, Lehrerin Ludger Strobel, Immobilienverwalter Sascha Jügel, Unternehmensberater Klaus Meschwitz, Bautechniker F. Behandlung des Jahresverlusts Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 weist einen Verlust in Höhe von 142.468,71 € aus. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 190.100,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 239.126,29 € verbleibt ein Überschuss von 286.757,58 €. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, diesen Überschuss in das Jahr 2011 vorzutragen. Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 12.04.2011 ist davon ein Teilbetrag in Höhe von 150.000,00 € an den städtischen Haushalt zurückerstattet worden. Der Rest (136.757,58 €) wird zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb belassen. Wesseling, den 18.06.2012 Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Manfred Hummelsheim Kämmerer