Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
145/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2010, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.07.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 145/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
10.07.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2010, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2010 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 145/2012 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresverlust von 614.126,69 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in
Höhe von 1.014.900,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 652.805,24 € verbleibt ein Überschuss von 1.053.578,55 €. Dieser Überschuss
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht
schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts
zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresverlust von 614.126,69 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in
Höhe von 1.014.900,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 652.805,24 € verbleibt ein Überschuss von 1.053.578,55 € Ursächlich für den im
Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere Umsatzerlöse, geringere
Material- und Personalaufwendungen und geringere Abschreibungen als kalkuliert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss in Höhe von 1.053.578,55 € zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen.
Nach dem Wirtschaftsplan 2012 wird ein Teilbetrag des Überschusses in Höhe von 962.600,00 € zur Finanzierung der Erweiterung der Kindertageseinrichtungen Taunusstraße und Lahnstraße eingesetzt.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.