Daten
Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 - 31.12.2010
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen werden pro rata temporis
(monatsgenau) vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Bank- und Kassenbestände werden
zu Nennwerten angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva:
Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der
Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt:
a) Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
31.12.2010
31.12.2009
4.755.435,79 €
29.642,00 €
136.526,00 €
57.767,01 €
4.979.370,80 €
4.071.866,89 €
21.350,00 €
141.529,00 €
26.116,44 €
4.260.862,33 €
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt. Der Anlagenabgang betrifft zwei Grundstücksparzellen, die gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2010 dem Anlagevermögen
des städtischen (Kern-)Haushalts zugeordnet wurden, weil es sich dabei um Straßenland
handelt.
b) Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Anfangsstand
Abgang
Zugang
Stand zum Jahresende
31.12.2010
7.720.059,55 €
-2.151.654,50 €
2.251.556,47 €
7.819.961,92 €
31.12.2009
7.708.437,45 €
-2.008.377,50 €
2.020.000,00 €
7.720.059,55 €
Die Zu- und Abgänge sind in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt.
c) Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
25.674,94 €. Der größte Teil der Forderungen (25.553,94 €) betrifft Essensgeld.
2. Passiva
a) Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)
Kapitalrücklage
Anfangsstand
Einstellung
Endstand
31.12.2010
31.12.2009
13.405.530,51 €
13.405.530,51 €
2.812.105,35 €
2.812.105,35 €
9.940.619,92 €
937.705,90 €
10.878.325,82 €
9.882.535,26 €
58.084,66 €
9.940.619,92 €
Gewinnvortrag
Vortrag
Verlust des Vorjahres
Einstellung in die Rücklage
Zurückzahlung an städt. Haushalt
Vorläufige Verlustabdeckung
Jahresverlust
31.12.2010
31.12.2009
1.291.877,08 €
-639.071,84 €
0,00 €
1.014.900,00 €
1.667.705,24 €
1.352.874,03 €
-672.296,95 €
0,00 €
-300.000,00 €
911.300,00 €
1.291.877,08 €
-614.126,69 €
-639.071,84 €
31.12.2010
31.12.2009
175.780,00 €
352.893,00 €
528.673,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Zuschuss Investition Kita Jahnstraße
Zuschuss Investition Kita Taunusstraße
Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen
zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen.
c) Rückstellungen
Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Beratungskosten für das
Berichtsjahr, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen der Arbeitnehmer und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Vortrag
€
Verbrauch
Auflösung
€
V
A
Zuführung
€
Endstand
€
-
Urlaub
20.322,00
20.322,00
V
19.533,00
19.533,00
-
Prüfungskosten
20.000,00
7.014,25
5.365,75
V
A
6.000,00
13.620,00
-
Aufbewahrungskosten
1.200,00
0,00
27.336,25
5.365,75
0,00
1.200,00
25.533,00
34.353,00
41.522,00
V
A
d) Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 109.682,68 €
(Vorjahr: 51.439,75 €) und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt bzw. Eigenbetrieben der
Stadt in Höhe von 13.824,93 € (Vorjahr: 305.273,18 €).
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Betriebs- und Personalkostenzuschüsse
laufendes Jahr
Verpflegungskostenerstattungen
Mieten und Pachten
2010
2009
3.062.540,76 €
157.166,80 €
0,00 €
3.219.707,56 €
2.927.623,97 €
149.257,20 €
300,00 €
3.077.181,17 €
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
-
-
soziale Abgaben:
Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse
Beihilfen
2010
2009
2.564.049,14 €
2.479.528,67 €
700.812,41 €
638.989,43 €
510.832,54 €
485.250,86 €
17.469,04 €
528.301,58 €
10.638,78 €
495.889,64 €
169.061,33 €
3.449,50 €
172.510,83 €
138.226,41 €
4.873,38 €
143.099,79 €
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt
(62.000,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst.
Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (12.965,74 €), Prüfung und
Beratung (6.000,00 €), Fortbildung (5.586,04 €), die Zahlbarmachung von Löhnen und Gehältern (15.639,52 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon).
Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 6.000 €.
Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.
E. Sonstige Angaben
Organe
a) Betriebsleitung
Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW.
b) Betriebsausschuss:
Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem
Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger
Olaf Krah, Vorsitzender,
Bankkaufmann
Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter
Giovanna Keilhau, Bürokauffrau
Paul-Jürgen Schiffer, Pensionär
Detlef Kornmüller, Industriemeister Fachr. Chemie
Helmut Latak, Rentner
Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär
Peter Nep, Techn. Angestellter
Maria Therese Kutzer , Lehrerin
Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden
Gerhard Mertens, Techniker
Daniel Viehöfer, Student
Brigitte Sombrowski, Versicherungsangestellte
Torsten Müller, Dipl.-Sportlehrer
Christa Laux, Sozialversicherungsfachangestellte
Yvonne Morbach, Tagesmutter / Tagespflegeperson
Beratende Mitglieder:
Vedat Dural ab 07.10.2010
Ursula Filke, Lehrerin
Heiko Graßmeier, Handelsfachwirt
Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte
Annegret Kirsch, Rentnerin
Dr. Arndt Lorenz, Richter
Norbert Passon, Polizeibeamter
Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer
Florian P. Völlger, Mitarbeiter im Logistikbereich
Hans-Peter Haupt, Bürgermeister
Michael Vogel, Beigeordneter
Iris Neitzel, Verwaltungsdirektorin
Frank Krüger, Leiter Jugendamt (bis 30.04.2010)
Michael Querbach, Leiter Jugendamt ab (01.05.2010)
F. Behandlung des Jahresverlustes
Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den nach Saldierung des Jahresverlusts mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung
verbleibenden Überschuss von 1.053.578,55 € zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen.
Wesseling, den 18.06.2012
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez.
Manfred Hummelsheim
Kämmerer