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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 145/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
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Inhalt der Datei

Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 - 31.12.2010 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen werden pro rata temporis (monatsgenau) vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Bank- und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: a) Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2010 31.12.2009 4.755.435,79 € 29.642,00 € 136.526,00 € 57.767,01 € 4.979.370,80 € 4.071.866,89 € 21.350,00 € 141.529,00 € 26.116,44 € 4.260.862,33 € Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt. Der Anlagenabgang betrifft zwei Grundstücksparzellen, die gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2010 dem Anlagevermögen des städtischen (Kern-)Haushalts zugeordnet wurden, weil es sich dabei um Straßenland handelt. b) Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens Anfangsstand Abgang Zugang Stand zum Jahresende 31.12.2010 7.720.059,55 € -2.151.654,50 € 2.251.556,47 € 7.819.961,92 € 31.12.2009 7.708.437,45 € -2.008.377,50 € 2.020.000,00 € 7.720.059,55 € Die Zu- und Abgänge sind in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt. c) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 25.674,94 €. Der größte Teil der Forderungen (25.553,94 €) betrifft Essensgeld. 2. Passiva a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Kapitalrücklage Anfangsstand Einstellung Endstand 31.12.2010 31.12.2009 13.405.530,51 € 13.405.530,51 € 2.812.105,35 € 2.812.105,35 € 9.940.619,92 € 937.705,90 € 10.878.325,82 € 9.882.535,26 € 58.084,66 € 9.940.619,92 € Gewinnvortrag Vortrag Verlust des Vorjahres Einstellung in die Rücklage Zurückzahlung an städt. Haushalt Vorläufige Verlustabdeckung Jahresverlust 31.12.2010 31.12.2009 1.291.877,08 € -639.071,84 € 0,00 € 1.014.900,00 € 1.667.705,24 € 1.352.874,03 € -672.296,95 € 0,00 € -300.000,00 € 911.300,00 € 1.291.877,08 € -614.126,69 € -639.071,84 € 31.12.2010 31.12.2009 175.780,00 € 352.893,00 € 528.673,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Zuschuss Investition Kita Jahnstraße Zuschuss Investition Kita Taunusstraße Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen. c) Rückstellungen Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Beratungskosten für das Berichtsjahr, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen der Arbeitnehmer und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Vortrag € Verbrauch Auflösung € V A Zuführung € Endstand € - Urlaub 20.322,00 20.322,00 V 19.533,00 19.533,00 - Prüfungskosten 20.000,00 7.014,25 5.365,75 V A 6.000,00 13.620,00 - Aufbewahrungskosten 1.200,00 0,00 27.336,25 5.365,75 0,00 1.200,00 25.533,00 34.353,00 41.522,00 V A d) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 109.682,68 € (Vorjahr: 51.439,75 €) und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt bzw. Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von 13.824,93 € (Vorjahr: 305.273,18 €). D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Betriebs- und Personalkostenzuschüsse laufendes Jahr Verpflegungskostenerstattungen Mieten und Pachten 2010 2009 3.062.540,76 € 157.166,80 € 0,00 € 3.219.707,56 € 2.927.623,97 € 149.257,20 € 300,00 € 3.077.181,17 € 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - - soziale Abgaben: Sozialversicherungsbeiträge Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Beiträge zur Zusatzversorgungskasse Beihilfen 2010 2009 2.564.049,14 € 2.479.528,67 € 700.812,41 € 638.989,43 € 510.832,54 € 485.250,86 € 17.469,04 € 528.301,58 € 10.638,78 € 495.889,64 € 169.061,33 € 3.449,50 € 172.510,83 € 138.226,41 € 4.873,38 € 143.099,79 € 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (62.000,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst. Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (12.965,74 €), Prüfung und Beratung (6.000,00 €), Fortbildung (5.586,04 €), die Zahlbarmachung von Löhnen und Gehältern (15.639,52 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon). Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 6.000 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW. b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: Stimmberechtigte Mitglieder: Ratsmitglieder und sachkundige Bürger Olaf Krah, Vorsitzender, Bankkaufmann Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter Giovanna Keilhau, Bürokauffrau Paul-Jürgen Schiffer, Pensionär Detlef Kornmüller, Industriemeister Fachr. Chemie Helmut Latak, Rentner Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär Peter Nep, Techn. Angestellter Maria Therese Kutzer , Lehrerin Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden Gerhard Mertens, Techniker Daniel Viehöfer, Student Brigitte Sombrowski, Versicherungsangestellte Torsten Müller, Dipl.-Sportlehrer Christa Laux, Sozialversicherungsfachangestellte Yvonne Morbach, Tagesmutter / Tagespflegeperson Beratende Mitglieder: Vedat Dural ab 07.10.2010 Ursula Filke, Lehrerin Heiko Graßmeier, Handelsfachwirt Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte Annegret Kirsch, Rentnerin Dr. Arndt Lorenz, Richter Norbert Passon, Polizeibeamter Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer Florian P. Völlger, Mitarbeiter im Logistikbereich Hans-Peter Haupt, Bürgermeister Michael Vogel, Beigeordneter Iris Neitzel, Verwaltungsdirektorin Frank Krüger, Leiter Jugendamt (bis 30.04.2010) Michael Querbach, Leiter Jugendamt ab (01.05.2010) F. Behandlung des Jahresverlustes Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den nach Saldierung des Jahresverlusts mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung verbleibenden Überschuss von 1.053.578,55 € zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Wesseling, den 18.06.2012 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Manfred Hummelsheim Kämmerer