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Beschlussvorlage GB (Ernennung des Kreisbrandmeisters und zweier Stellvertreter)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
20.03.12, 04:07
Aktualisiert
20.03.12, 04:07
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 256/2012 01.03.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.03.2012 Kreistag 16.04.2012 Ernennung des Kreisbrandmeisters und zweier Stellvertreter Sachbearbeiter/in: Herr Hahn Tel.: 02251 15-227 Abt.: 38 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 126 01 Zeile: 16 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Herr Brandamtsrat Udo Bernd Crespin, geboren 27.06.1958, wird mit Wirkung vom 17.04.2012 für die Dauer von 6 Jahren erneut zum Kreisbrandmeister des Kreises Euskirchen ernannt. Herr Gemeindebrandinspektor Walter Wolff, geboren am 02.12.1957, wird mit Wirkung vom 17.04.2012 für die Dauer von 6 Jahren erneut zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Euskirchen ernannt. Herr Gemeindebrandinspektor Harald Heinen, geboren am 11.09.1959 wird mit Wirkung vom 17.04.2012 für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Euskirchen ernannt. -2- Begründung: Nach § 34 Abs. 1 FSHG ernennt der Kreistag zur Unterstützung des Landrates auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters, der vorher die Leiter der Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen angehört hat, den Kreisbrandmeister sowie zwei Stellvertreter zu Ehrenbeamten auf Zeit. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter unterstützen den Landrat bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren sowie innerhalb der nach § 1 FSHG obliegenden Aufgaben, u.a. der Leitung und Koordinierung des Einsatzes bei Großschadensereignissen, der Unterhaltung einer Leitstelle und gemeinsamer Einrichtungen für den Feuer- und Katastrophenschutz (Kreisbrandschutzzentrum in Schleiden). Die Amtszeit der derzeitigen stellvertretenden Kreisbrandmeister wurde auf eigenen Wunsch vorzeitig beendet. Dies unter dem Aspekt eine gleichlaufende Amtszeit der gesamten Kreisbrandmeisterschaft durch zeitgleichen Amtsantritt zu gewährleisten. Am 29.02.2012 erfolgte die Anhörung der Leiter der Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen durch den Bezirksbrandmeister. Dieser schlägt mit Schreiben vom 02.03.2012, Herrn Udo Bernd Crespin, nach Beendigung seiner Amtszeit, erneut als Kreisbrandmeister sowie als dessen Stellvertreter die Gemeindebrandinspektoren Walter Wolff und Harald Heinen vor. Somit wird die fachliche und persönliche Eignung zur Erfüllung der Aufgaben dieser Ehrenämter bestätigt. Die entsprechenden Ernennungsurkunden sind auszuhändigen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)