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Verwaltungsergänzung (Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim gemäß § 21 KrO NRW in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung hier: Kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bundesbahnzügen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
22.03.12, 04:08
Aktualisiert
22.03.12, 04:08
Verwaltungsergänzung (Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim gemäß § 21 KrO NRW in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung
hier: Kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bundesbahnzügen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 87/2012 Datum: 20.03.2012 Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim gemäß § 21 KrO NRW in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung hier: Kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bundesbahnzügen Der Antragsteller hatte bereits im vergangenen Jahr den Kreis Euskirchen aufgefordert, sich für eine kostenlose Fahrradmitnahme im Gebiet des VRS einzusetzen. Die vom VRS dazu erbetene Stellungnahme lautet wie folgt: "… Zunächst einmal möchten wir Ihnen erläutern, dass in Rheinland Pfalz keine generelle kostenfreie Fahrradmitnahme besteht. In Rheinland-Pfalz ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbeschränkt kostenlos möglich, sofern es die Kapazitäten erlauben. Vor 9.00 Uhr wird ein entsprechendes FahrradTicket benötigt. Diese Informationen sind auf folgender Internetseite dargestellt http://www.dertakt.de/service/fahrradmitnahme/. Grundsätzlich dürfen Fahrräder im VRS jederzeit mitgenommen werden, solange in dem Fahrzeug genügend Platz ist und für das Fahrrad ein separates VRS-Ticket gelöst wurde. Im Zuge der NRWweiten Tarifvereinheitlichung, ist für die Fahrradmitnahme im VRS ein FahrradTicket zu lösen. Desweiteren würde eine generelle kostenfreie Fahrradbeförderung zu Kapazitätsproblemen in den Hauptverkehrszeiten führen. Hier müssten dann größere Zugkapazitäten eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass mindestens 50% der Aufwendungen durch Tarifeinnahmen gedeckt werden müssen, würden die dann entstehenden höheren Betriebskosten eine Erhöhung der Fahrpreise bedeuten. Außerdem wären mit der unentgeltlichen Fahrradbeförderung Einnahmeneinbußen verbunden, die von den Aufgabenträgern auszugleichen wären oder über andere Tarifsegmente generiert werden müssten. Das widerspricht aber dem Ansatz einer nutzerorientierten Preisgestaltung und wird von allen Akteuren aktuell nicht gewünscht. Im VRS gibt es ZeitTickets, welche eine zeitlich eingeschränkte kostenfreie Fahrradmitnahme inkludiert haben. So können z.B. Inhaber eines MonatsTickets im Abo wochentags ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig ein Fahrrad kostenfrei mitführen. Auch hier wurde – um Kapazitätsengpässe zu vermeiden - die kostenfreie Fahrradmitnahme auf Zeiten außerhalb des Berufsverkehrs beschränkt. …" Diese Stellungnahme wurde dem Antragsteller zur Kenntnis gegeben. In Ergänzung dazu hatte der Landrat aufgrund weiterer Anfragen von Seiten des Antragstellers die Sachlage und auch die Bemühungen des Kreises in Sachen Fahrradmitnahme mit Schreiben vom 21.12.2011 (Anlage) dargelegt. gez. I. V. Poth