Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
22.03.12, 04:08
Aktualisiert
22.03.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
Der Landrat
Euskirchen, 21.12.2011
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Internet:
http://www.kreis-euskirchen.de
eMail-Adresse:
landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
Herrn
Adolf Schmitz
Friedrichstr. 19
53881 Euskirchen
Sehr geehrter Herr Schmitz,
in Ihrem Fax vom 12.12.2011 an Frau Poth verweisen Sie auf die in Rheinland-Pfalz und
im Saarland bestehende Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme und regen an,
diese aus Gründen der Gleichbehandlung auch für NRW zu fordern.
Die von Ihnen verfolgte grundsätzliche Zielrichtung, die Fahrradmitnahme in den Zügen zu
erleichtern, wird auch von mir geteilt. Eine Umsetzung der Ziele ist jedoch von
vertraglichen und infrastrukturellen Voraussetzungen abhängig.
Die Fahrpreiserhöhungen der Deutschen Bahn, die Ihrer Ansicht nach genutzt werden
sollten, um eine kostenlose Fahrradmitnahme zu ermöglichen, beziehen sich auf den
Fernverkehr und betreffen nicht den Nahverkehr. Zuständig für die Tarifbildung im
Nahverkehr unserer Region ist der Verkehrsverbund Rhein-Sieg; auch eine Zuständigkeit
der DB Regio als ausführendes Verkehrsunternehmen oder des Landes NRW ist nicht
gegeben.
Zwischen dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und der DB Regio besteht ein
Verkehrsdurchführungsvertrag, der die vorzuhaltenden Kapazitäten regelt und auf den
jeweils geltenden VRS-Tarifen beruht. Eine generelle kostenlose Fahrradbeförderung ist
vertraglich nicht vorgesehen und würde zu Einnahmeeinbußen führen, die von dritter Seite
auszugleichen wären. Dieser Vertrag läuft bis zum Fahrplanwechsel 2013.
Zudem sind infrastrukturelle Voraussetzungen zu beachten:
Anders als in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind die SPNV-Angebotsstrukturen in
NRW, hier insbesondere im Verkehrsverbund Rhein-Sieg, stark auf die Ballungszentren
(Köln/Bonn) ausgerichtet. Auf einem Großteil der Linien bestehen in der Hauptverkehrszeit
Kapazitätsprobleme, die sich durch eine kostenlose Fahrradmitnahme verstärken würden.
An den Wochenenden besteht das Kapazitätsproblem nicht bezüglich der zu befördernden
Personen, sondern bezüglich der zu befördernden Fahrräder, da die Züge nur eine
begrenzte Anzahl an Fahrrädern aufnehmen können. Die Kapazitätsgrenze wird teilweise
bei Fahrten aus Richtung Köln in Richtung Eifel schon in Euskirchen erreicht.
Zur Lösung dieser Problematik hatte der Kreis Euskirchen in der Vergangenheit bereits
mehrere Gespräche mit dem NVR und der DB Regio geführt. Im Ergebnis konnten
-2teilweise Verbesserungen erreicht werden; weitere Ausweitungen müssten jedoch vom
Veranlasser, in diesem Fall dem Kreis Euskirchen, gesondert finanziert werden.
Der neue Verkehrsdurchführungsvertrag mit Gültigkeit ab dem Fahrplanwechsel 2013 wird
zwar Kapazitätserweiterungen vorsehen. Der Erweiterung der
Fahrradmitnahmemöglichkeiten sind jedoch technische Grenzen gesetzt, so dass die
Kapazitätsprobleme nur gemildert, nicht aber beseitigt werden können.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez. Landrat
(Rosenke)