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Verwaltungsergänzung (Anlage zur Antrag allgemein A 87/2012 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
22.03.12, 04:08
Aktualisiert
22.03.12, 04:08
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KREIS EUSKIRCHEN Der Landrat Euskirchen, 21.12.2011 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Internet: http://www.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse: landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de Herrn Adolf Schmitz Friedrichstr. 19 53881 Euskirchen Sehr geehrter Herr Schmitz, in Ihrem Fax vom 12.12.2011 an Frau Poth verweisen Sie auf die in Rheinland-Pfalz und im Saarland bestehende Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme und regen an, diese aus Gründen der Gleichbehandlung auch für NRW zu fordern. Die von Ihnen verfolgte grundsätzliche Zielrichtung, die Fahrradmitnahme in den Zügen zu erleichtern, wird auch von mir geteilt. Eine Umsetzung der Ziele ist jedoch von vertraglichen und infrastrukturellen Voraussetzungen abhängig. Die Fahrpreiserhöhungen der Deutschen Bahn, die Ihrer Ansicht nach genutzt werden sollten, um eine kostenlose Fahrradmitnahme zu ermöglichen, beziehen sich auf den Fernverkehr und betreffen nicht den Nahverkehr. Zuständig für die Tarifbildung im Nahverkehr unserer Region ist der Verkehrsverbund Rhein-Sieg; auch eine Zuständigkeit der DB Regio als ausführendes Verkehrsunternehmen oder des Landes NRW ist nicht gegeben. Zwischen dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und der DB Regio besteht ein Verkehrsdurchführungsvertrag, der die vorzuhaltenden Kapazitäten regelt und auf den jeweils geltenden VRS-Tarifen beruht. Eine generelle kostenlose Fahrradbeförderung ist vertraglich nicht vorgesehen und würde zu Einnahmeeinbußen führen, die von dritter Seite auszugleichen wären. Dieser Vertrag läuft bis zum Fahrplanwechsel 2013. Zudem sind infrastrukturelle Voraussetzungen zu beachten: Anders als in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind die SPNV-Angebotsstrukturen in NRW, hier insbesondere im Verkehrsverbund Rhein-Sieg, stark auf die Ballungszentren (Köln/Bonn) ausgerichtet. Auf einem Großteil der Linien bestehen in der Hauptverkehrszeit Kapazitätsprobleme, die sich durch eine kostenlose Fahrradmitnahme verstärken würden. An den Wochenenden besteht das Kapazitätsproblem nicht bezüglich der zu befördernden Personen, sondern bezüglich der zu befördernden Fahrräder, da die Züge nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern aufnehmen können. Die Kapazitätsgrenze wird teilweise bei Fahrten aus Richtung Köln in Richtung Eifel schon in Euskirchen erreicht. Zur Lösung dieser Problematik hatte der Kreis Euskirchen in der Vergangenheit bereits mehrere Gespräche mit dem NVR und der DB Regio geführt. Im Ergebnis konnten -2teilweise Verbesserungen erreicht werden; weitere Ausweitungen müssten jedoch vom Veranlasser, in diesem Fall dem Kreis Euskirchen, gesondert finanziert werden. Der neue Verkehrsdurchführungsvertrag mit Gültigkeit ab dem Fahrplanwechsel 2013 wird zwar Kapazitätserweiterungen vorsehen. Der Erweiterung der Fahrradmitnahmemöglichkeiten sind jedoch technische Grenzen gesetzt, so dass die Kapazitätsprobleme nur gemildert, nicht aber beseitigt werden können. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen gez. Landrat (Rosenke)