Daten
Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
05.09.12, 06:14
Aktualisiert
05.09.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
149/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 60 -
22.08.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 149/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
22.08.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1)
BauGB (Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung des in der
Sitzung vorliegenden Entwurfs zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" gemäß § 3 (2) BauGB. Die in der Sitzung vorliegenden Entwürfe
der Begründung und des Umweltberichtes werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 25.1.2012 beschlossen, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB zur 54. Änderung
des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2
„Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ durchzuführen. Die Beschlüsse sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 8.2.2012 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden Bauleitplanverfahren ist vom 17.2.2012 bis einschließlich 23.3.2012 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling erfolgt. Zudem hat am 28.2.2012 eine Bürgerinformation im Neuen Rathaus stattgefunden.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom
15.2.2012 entsprechend § 4 (1) BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin zwischenzeitlich den Entwurf der 54. FNP- Änderung „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ erarbeitet, so dass nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB erfolgen soll.
Hinsichtlich der Ziele und Zwecke sowie des Inhaltes der 54. FNP- Änderung „Gewerbeansiedlung Nextpark
Wesseling“ wird auf die beiliegenden Entwürfe (Planzeichnung/Begründung/Umweltbericht) verwiesen.
2. Lösung
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen für die jeweiligen Planverfahren nicht separat dargestellt, sondern in einer gemeinsamen Liste (Liste 1) zusammengefasst
und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Die zu den beiden Planverfahren gehörende Auswertung
(Liste 1) ist sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 150/2012 (vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 4/103.2) beigefügt.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen. Auch bei der Bürgerinformation sind keine Anregungen oder Hinweise vorgetragen worden, die Veranstaltung wurde um 18.08 Uhr beendet (vgl. Niederschrift zur Bürgerinformation).
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind 26 Stellungnahmen eingegangen. Die seitens einiger Behörden
vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind aufgegriffen worden; zwischenzeitlich sind mit den betreffenden Behörden Lösungen erarbeitet und abgestimmt worden, die in die vorliegenden Entwurfsfassungen
der 54. FNP- Änderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 (bzw. den zugehörigen
Durchführungsvertrag) eingeflossen sind.
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 4.6.2012 bestätigt, dass die 54. FNP- Änderung den Zielen
der Raumordnung angepasst ist.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die
gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 8 „Rheinterrassen“ und ist darin als
„temporäres Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Um bei Bedarf bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 erste Erschließungsmaßnahmen beginnen oder Teilbaugenehmigungen erteilen zu können, ist eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsschutzes gemäß § 69 Landschaftsgesetz (LG) NRW notwendig. Die Stadt Wesseling hat mit Schreiben vom 19.7.2012 einen entsprechenden
Befreiungsantrag beim Rhein- Erft- Kreis eingereicht, der voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Landschaftsbeirates beraten werden soll.
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 54. FNP- Änderung „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ gemäß § 3 (2) BauGB vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen, den entsprechenden Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung der Gewerbeansiedlung Nextpark
werden von der Vorhabenträgerin nextpark Wesseling GmbH + Co. KG übernommen. Zur Sicherung der
Finanzierung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB)
zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin abgeschlossen.
Die Stadt Wesseling hat durch die Veräußerung einer Wegeparzelle Einnahmen erzielt.
Anlagen:
- Karte - Geltungsbereich der 54. FNP- Änderung „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“
- Niederschrift über die Bürgerinformation
- Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen/Abwägungsvorschläge (Liste 1)
- Entwurf der 54. FNP- Änderung (Verkleinerung DIN A 3)
- Entwurf der Begründung
- Entwurf des Umweltberichtes
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar der 54. FNP- Änderung „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“
im Maßstab M. 1:1.000.