Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
30.05.08, 21:29
Aktualisiert
30.05.08, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
86/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
24. November 2009
Ausbauprogramm U3 des Landes NRW
hier: Räumliche Situation der Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
Termin
11.06.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 13.05.08 hat das Landesjugendamt den Trägern der Jugendhilfe die Richtlinien des
Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
bekannt gegeben.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird das Land dabei Investitionsmaßnahmen (Neu-, Aus- und
Umbaumaßnahmen incl. Ersteineinrichtung) in Kindertageseinrichtungen fördern, wobei diese Investitionen
unmittelbar der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter 3 Jahren dienen müssen. Dabei
handelt es sich also um Gruppen-, Neben-, Mehrzweck-, Wickel-, Ruhe-, Gymnastik- u. Sanitärräume etc.,
eingeschlossen in die Förderung ist auch die Herrichtung und Ausstattung des jeweiligen Grundstücks.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 90% der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen wird dabei für Neubaumaßnahmen incl. der Einrichtung,
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks ein Betrag i. H. von 20.000,-€ pro Platz und bei Aus– u.
Umbaumaßnahmen ein Betrag i. H. von 8.500,- € pro Platz gewährt.
Beim Jugendamt des Kreises Lippe wurde zunächst formlos ein Antrag auf Zuwendungen aus dem o.g.
Förderprogramm für die Kitas „Das Spatzennest“ in Asemissen und „Kleine Strolche“ in Leopoldshöhe
gestellt.
Die konkrete Zahl der zu beantragenden Plätze wird in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung des
Kreises festgelegt.
Schemmel