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Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
141 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
05.09.12, 06:14
Aktualisiert
05.09.12, 06:14
Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 163/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 41 - - 65 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 41 - - 65 - - 66 - 24.08.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 163/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 24.08.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Entwurfsstand als Ergebnis der überarbeiteten Planung in den Leistungsphasen 3 und 4. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz schließt sich den Vorschlägen der Verwaltung zur Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 30.08.2012 an und beauftragt die Verwaltung, diese in die Ausarbeitung der Planung in den Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und folgende aufzunehmen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 das Ergebnis der Genehmigungsplanung für die Gesamtmaßnahme Neugestaltung Rheinufer beschlossen. Aufgrund von Haushaltskonsolidierungen des Landes NRW und einer dadurch verringerten Förderquote wurde der damals veranschlagte Kostenrahmen des Projektes im Jahre 2011 von Atelier Loidl auf den Prüfstand gestellt. Mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie, die dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung vom 13.09.2011 vorgestellt wurde, konnte das Atelier Loidl eine Realisierbarkeit der Baulose 2 und 3 bei modifizierter Planung und verringertem Budget nachweisen. Das Planungsbüro hat in der Zwischenzeit eine Konkretisierung des Entwurfes aus der Machbarkeitsstudie für den Rheinpark vorgenommen. Das Ergebnis von Leistungsphase 3 und 4 soll den Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 30.08.2012 um 19 Uhr im Wesselinger Rheinforum vorgestellt werden. Die zugehörige Entwurfsplanung (1 Exemplar mit Baumaßnahme 2013 und Parkpflegewerk 2013 ff sowie 1 Exemplar Rheinpark nach Fertigstellung) ist den Fraktionen bereits am 24.08.2012 per Mail und am 27.08.2012 in Papierform zugestellt worden. Aus der Bürgerschaft geäußerte Anregungen sollen umgehend nach der Veranstaltung geprüft werden. Die Verwaltung wird in Form einer Ergänzungsvorlage Stellung zu den Anregungen nehmen und Vorschläge zu ihrer Berücksichtigung in der weiteren Planung unterbreiten. Dem ASU wird die Ergänzungsvorlage rechtzeitig vor der Sitzung am 19.09.2012 vorliegen. Wie die Realisierung des Rheinstegs, ist auch die Rheinpark-Maßnahme in einen engen Zeitplan eingebunden. Grund hierfür ist, dass mit der Errichtung der barrierefreien Rampenanlage und der 3. Gangway erneut ins Überschwemmungsgebiet des Rheins eingegriffen wird. Die hiermit verbundenen Bauarbeiten müssen daher wieder innerhalb der gesetzlich festgelegten hochwasserfreien Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober 2013 abgeschlossen sein. Neben den aus dem Hochwasserschutz resultierenden zeitlichen Restriktionen wirkt sich das im Bundesnaturschutzgesetz geregelte jährliche Rückschnitt- und Rodungsverbot vom 1. März bis zum 30. September auf die Zeitplanung aus. Um den anvisierten Zeitplan einhalten zu können, muss der vorliegende Entwurf umgehend beschlossen und das Planungsbüro Atelier Loidl mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung beauftragt werden. Die Beauftragung ist Gegenstand der nicht-öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 162/2012 (Bau- und Vergabeausschuss). 2. Lösung Im vorliegenden Entwurfsplan sind die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2011 konkretisiert worden. Abgesehen von kleineren Modifizierungen wie der Lage der Boulebahn oder der Anordnung von Wegen und Pflanzflächen, bestehen keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Studie. Die wichtigsten Planelemente werden im folgenden noch einmal näher erläutert. Rampe und Gangway Mit der barrierefreien Rampenanlage entsteht im Zentrum des Rheinparks eine Zugangsmöglichkeit, die von mobilitätseingeschränkten Menschen sowie von Radfahrern oder Personen mit Kinderwagen gleichermaßen genutzt werden kann. Die insgesamt ca. 120 m lange Rampenanlage verfügt über Zwischenpodeste die, alle 6 Meter angeordnet, Fläche zum Verweilen und Ausruhen für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollatoren bereitstellen. Am nördlichen Rampenende sieht der Entwurf die Errichtung der 3. Gangway am neu gestalteten Rheinufer vor. Mehrgenerationenplatz, Spielbalkon und Boulebahn Der mehrfach geäußerte Wunsch nach einem Mehrgenerationenplatz mit Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für ältere Menschen wird auf der zentral gelegenen Terrasse am Seniorentreff erstmals in Wesseling realisiert. Geräte, wie z.B. eine Pedalbank, ein Nordic-Trainer und ein Balancebalken bieten die Möglichkeit zu spielerischem Bewegungstraining unter freiem Himmel. Der Platz steht selbstverständlich auch Kindern zur Verfügung, die mit Hilfe von Erwachsenen ebenfalls die Spielgeräte und das übergroße Schachspiel nutzen können. Weitere Spielmöglichkeiten für Kinder sind auf dem benachbarten großen Spielbalkon mit seinen zahlreichen neuen Spielgeräten wie Schaukel, Rutsche und Kletterturm vorgesehen. Die Boulebahn ist, abweichend von der Machbarkeitsstudie, vom Mehrgenerationenplatz auf eine Fläche nahe ihres derzei- tigen Standortes verschoben worden. Durch eine Umrandung der Fläche kann künftig ein „Wegrollen“ der Kugeln von der Bahn vermieden werden. Wege und Oberflächenbefestigungen Wie an Ruttmanns Wiese sollen auch im Rheinpark geradlinige Wege die neuen Zugänge zum Rheinsteg und die Innenstadt miteinander verbinden. Vorgesehen ist ein rotgepflastertes Band, das seitlich durch eine wassergebundene Decke flankiert wird. Für die barrierefreie Rampenanlage sowie einen schmalen Streifen entlang der Parkseite von Mehrgenerationenplatz und Spielbalkon ist eine beigefarbene Pflasterung vorgesehen. Wassergebunden sollen der Bouleplatz, der Mehrgenerationenplatz selbst sowie Teile des Spielbalkons und eine sich südlich anschließende kleine Platzfläche angelegt werden. Unter den Spielgeräten des Spielplatzes ist ein Fallschutzbelag geplant. Vegetation und Parkpflegewerk Die Neugestaltung des Rheinparks ist mit Rodungsarbeiten verbunden. Ziele der Parklichtung sind:      den Bezug zwischen Innenstadt, Rheinpark und Fluss auch optisch wieder erlebbar zu machen die Pflege- und Unterhaltungskosten des Parks dauerhaft zu senken wertvolle Bäume vom Wachstumsdruck benachbarter Vegetation zu befreien, um eine freie und langfristige Entfaltung dieser „Zukunftsbäume“ zu ermöglichen geschädigte Bäume, die künftig ein Gefahrenpotenzial bedeuten könnten, zu entfernen schlecht einsehbare Nischen/ Angsträume zu verhindern. Die Parkbäume sind aktuell gemeinsam vom Planer und vom Landschaftsplaner des Fachbereiches Stadtplanung einer genauen Vitalitätsbetrachtung unterzogen worden. Ein großer Anteil der zu entfernenden Parkbäume weist Schädigungen an Stamm oder Krone auf, die bereits kurzfristig zur Abgängigkeit führen werden. Weitere zu entfernende Bäume sind in der Vergangenheit zu dicht gepflanzt worden, so dass sie sich gegenseitig Licht und Raum zur freien Entfaltung nehmen. Die Freistellung einzelner „Zukunftsbäume“ aus diesen Gruppen wird zu einer deutlichen Aufwertung und Vitalisierung der verbleibenden Bäume führen. Nur wenige Bäume müssen aus funktionalen und gestalterischen Gründen entfernt werden. Hierzu gehören in erster Linie die Kiefern auf der Umwallung des bestehenden Spielplatzes. Mit dem Ziel, den Blick auf den Rhein zu öffnen und die Aktivitätsflächen in attraktiver, unmittelbarer Rheinlage anzuordnen, müssen der Spielplatz und die Umwallung zu Gunsten einer ebenen, offenen Wiesenfläche weichen. Ein Erhalt der Bäume ist aufgrund der künftigen Höhenlage auch technisch nicht möglich. Da nicht sämtliche vorgesehenen Maßnahmen durch das geförderte Projektbudget beglichen werden können, wird ein Parkpflegewerk erstellt. Die regulär anfallenden Parkpflege- und -instandhaltungsmaßnahmen sollen in den nächsten Jahren dazu genutzt werden, die Umgestaltung der verbleibenden, nicht unter die eigentliche Baumaßnahme fallenden Parkflächen vorzunehmen. Teil des Parkpflegewerkes sind die Flächenbänder rund um die Privatgrundstücke Parkstraße 1 und 2, die Fläche südlich des 2. Weges, sowie ein Großteil des Parkabschnitts am Palmenrondell. Arbeiten, die hier im Zuge des Parkpflegewerks anfallen, sind die Rodung von Vegetationsflächen, die Bodenbearbeitung und Pflanzung von Stauden- und Rasenflächen, der Abbruch bestehenden Mobiliars sowie der Erwerb und die Aufstellung einzelner Bänke und Papierkörbe. Kunstobjekte und Frankengräber Der Kunstverein Wesseling e.V. beabsichtigt, ein von der Kölner Künstlerin Eva Ohlow entworfenes Kunstobjekt mit Bezug zur Historie der Wesselinger Ortsteile im Entreebereich des Rheinparks aufzustellen. Die Finanzierung der Skulptur(en) soll über die RheinEnergie-Stiftung Kultur erfolgen, bei der ein entsprechender Projektantrag von dem Verein eingereicht worden ist. Der Entwurf der Skulptur(en) wird im kommenden Kulturausschuss am 13. September von der Künstlerin und dem Kunstverein vorgestellt (Mitteilung). Der Kunstverein schlägt vor, die historisch bedeutsamen Frankengräber in das Projekt einzubeziehen und eine Sanierung der Sarkophage vorzunehmen. Die Finanzierung dieser Maßnahme sowie ein möglicher Standort der Gräber sind noch unklar. Die im Rheinpark vorhandene Skulptur des „steigenden Pferdes“ von Hein Derichsweiler soll aus dem Rheinpark entfernt und am Entenfang aufgestellt werden, wo es die entwendete Skulptur des Entenfängers ersetzen wird. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Projektkosten für die Baumaßnahme Rheinpark belaufen sich inklusive Baunebenkosten (Planung, Statik, Vermessung, SiGeKo etc.) auf 1,75 Mio. €. Eine Überschreitung dieses Budgets ist ausgeschlossen. Signale seitens der Bezirksregierung Köln legen nahe, dass im Herbst 2012 mit dem entsprechenden Förderbescheid in Höhe von 80 % der Projektkosten zu rechnen ist. Der Eigenanteil der Stadt Wesseling in Höhe von 350.000 € ist in den Haushalt 2011 eingeplant worden und steht auf dem Auftragssachkonto M 551-0008-0910202 zur Verfügung. Anlagen - Entwurfsplan mit Baumaßnahme 2013 und Parkpflegewerk 2013 ff, verkleinert - Entwurfsplan Rheinpark nach Fertigstellung, verkleinert - Schnitt durch die barrierefreie Rampenanlage - Kostenberechnung für Baulos 3 vom 22.08.2012