Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
14.05.12, 14:11
Aktualisiert
14.05.12, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 268/2012
03.05.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2012
Kreisausschuss
20.06.2012
Kreistag
02.07.2012
Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Mertens
Tel.: 15 372
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW), für die
Dauer der laufenden Legislaturperiode nachstehende Person als Mitglied des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde zu wählen:
LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V., 47055 Duisburg
Mitglied:
-2Begründung:
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 16.12.2009 aus dem Kreis der vom vorschlagsberechtigten
Verband benannten Vertreter Herrn Sauer als Mitglied des Beirates gewählt (V 17/2009).
Mit Schreiben vom 25.11.2011 (Anlage -1-) hat Herr Sauer erklärt, dass er sein Mandat zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederlegt.
Der vorschlagsberechtigte Verband hat nach diesbezüglicher Information durch die Untere Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 27.03.2012 (Anlage -2-) fristgerecht weitere Personen benannt,
die für die Wahl des Mitgliedes zu Verfügung stehen.
Dabei handelt es sich um
Herrn Holger Lossin, Buchenweg 13, 53879 Euskirchen
und
Herrn Jürgen Kroll, Im Erfttal 31 A, 53881 Euskirchen.
Das Erfordernis gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVOLG), für die ihm nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW zustehende Zahl der Mitglieder (1) mindestens die
doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen, ist somit erfüllt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)