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Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
14.05.12, 14:11
Aktualisiert
14.05.12, 14:11
Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 268/2012 03.05.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2012 Kreisausschuss 20.06.2012 Kreistag 02.07.2012 Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Mertens Tel.: 15 372 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW), für die Dauer der laufenden Legislaturperiode nachstehende Person als Mitglied des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde zu wählen: LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V., 47055 Duisburg Mitglied: -2Begründung: Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 16.12.2009 aus dem Kreis der vom vorschlagsberechtigten Verband benannten Vertreter Herrn Sauer als Mitglied des Beirates gewählt (V 17/2009). Mit Schreiben vom 25.11.2011 (Anlage -1-) hat Herr Sauer erklärt, dass er sein Mandat zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederlegt. Der vorschlagsberechtigte Verband hat nach diesbezüglicher Information durch die Untere Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 27.03.2012 (Anlage -2-) fristgerecht weitere Personen benannt, die für die Wahl des Mitgliedes zu Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um Herrn Holger Lossin, Buchenweg 13, 53879 Euskirchen und Herrn Jürgen Kroll, Im Erfttal 31 A, 53881 Euskirchen. Das Erfordernis gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVOLG), für die ihm nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW zustehende Zahl der Mitglieder (1) mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen, ist somit erfüllt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)