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Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-76/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 19.04.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Änderung der Anlage zur Sondernutzungssatzung zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die aktuelle Sondernutzungssatzung stammt aus dem Jahr 2003 und wurde in den Jahren 2008 und 2010 insbesondere bezüglich der Wahlwerbung verändert. Im Bereich der Gebührentarife ist neben einer textlichen Korrektur (der Gebührentarif nimmt Bezug auf § 10 und nicht wie in der aktuellen Fassung noch auf § 8) auch Regelungen zu treffen, um der Verwaltung einen größeren Spielraum zu geben, wenn es um die Gebührenerhebung bei besonderen Veranstaltungen und/oder um Veranstaltungen im Sinne der Stadt Bedburg handelt. Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, dass dem Bürgermeister bei einer besonderen Förderwürdigkeit das Recht auf (teilweisen) Verzicht der Gebühr eingeräumt wird. Bislang besteht nur eine Möglichkeit eine Mindestgebühr von derzeit 10,00 € zu erheben, wenn der Veranstalter „gemeinnützig“ ist und die Veranstaltung „gemeinnützigen“ Zwecken dient. Weiter sieht der Gebührentarif unter A.1 vor, dass die Gebühr für jeden Tag erhoben wird, an dem die Fläche genutzt wird. Dies bedeutet formal z.B. für das Aufstellen eines Festzeltes sind alle Tagen vom Aufbau bis zum Abbau zu berechnen. Dies mag bei einem Gewerbetreibenden noch gerechtfertigt sein, bringt Vereine, welche an der guten Außendarstellung der Stadt Bedburg mitwirken, ggf. zur der Abwägung die Veranstaltung nicht durchzuführen. Unter die Tarifstelle B12 `Sonstiges´ wurden bislang beispielswiese die Karnevalsveranstaltungen auf dem Schlossparkplatz die Veranstaltungen zum jeweiligen Schützenfest wie auch der Ricardamarkt gefasst und mit einem Durchschnittswert von 4,00 € / m² / Monat berechnet. Zumindest Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, können die Mindestgebühr von 10 € beantragen. Dies dürfte aber eben nicht für alle Vereine möglich sein. Hier kann die Einzelfallentscheidung des Bürgermeisters konkrete Härtefälle beheben. Im Gegenzug bestünde für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit ohne großen Kostenaufwand eine öffentliche Fläche über einen längeren Zeitraum zu beantragen und etwa den Ab- und Wiederaufbau eines Zeltes zu sparen. Dies kann durch die Verwaltung unabhängig von der Gebührenthematik allerdings nur durch konkrete Zusage oder Ablehnung gesteuert werden. Die Gebühren für die Wochenmärkte (siehe hierzu auch die Vorlage WP9-67/2016) sind unter der Gebührentarifstelle A mit 1,50 € / m² beziffert. Dies wird verwaltungsseits für angemessen und gerechtfertigt gehalten. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass eine konsequente Gebührenerhebung den Marktstandort schwächen könnte. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-76/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gersmann ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-76/2016 Seite 3