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Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
130 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
05.09.12, 06:14
Aktualisiert
05.09.12, 06:14
Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 165/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 66 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 66 - - 80 - 24.08.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 165/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 24.08.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 21.03.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 23.04.2012 bis zum 04.05.2012 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie der Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 18.04.2012 ortsüblich bekannt gemacht worden. Innerhalb der Beteiligungsfrist haben sich einzelne Bürger über die Planung informiert. Anregungen und Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. In den letzten Monaten ist das Wohnungsbau-Vorhaben des Vorhabenträgers Poensgen Immobilien GbR weiter konkretisiert worden und es haben erste Vorabstimmungen mit den relevanten Fachbehörden wie der Unteren Landschaftsbehörde, dem Amt für Bodendenkmalpflege, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst und der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Im Vergleich zur Vorentwurfsfassung des Aufstellungsbeschlusses ist der Plangeltungsbereich des nun vorliegenden Planentwurfs geringfügig in Richtung des bestehenden Gebäudes vergrößert worden. Abgesehen hiervon ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Das Nutzungskonzept des geplanten Mehrfamilienhauses sieht nach wie vor im Erdgeschoss die Unterbringung einer Stellplatzanlage vor. Insgesamt 11 Stellplätze sowie zugehörige technische Nebenanlagen des Gebäudes sollen hier untergebracht werden. Im 1., 2. und 3. Obergeschoss sind jeweils 4 Wohnungen vorgesehen, das Staffelgeschoss im 4 OG bietet zudem Raum für eine große Penthouse-Wohnung, so dass insgesamt 13 Wohnungen entstehen. Auf dem Dach des Penthouses ist eine Dachterrasse geplant, die über eine Außentreppe von den Bewohnern des Staffelgeschosses genutzt werden kann. Die Erschließung des Wohngebäudes erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Poststraße. Der Zugang zum Treppenhaus sowie die Zufahrt zum Garagengeschoss sind an der Nordwestseite des Gebäudes vorgesehen. Durch das Garagengeschoss können 6 weitere, an der Nordostseite des Hauses angeordnete Stellplätze angefahren werden. Der öffentliche Fußweg zwischen Postparkplatz und Bahnhofstraße liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und wird erhalten. Das städtebauliche Konzept bzw. der Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabens ist planungsrechtlich im Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan fixiert worden. Der B-Plan sieht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) in offener Bauweise vor. Es werden 3 Vollgeschosse (1. bis 3. OG) sowie ein Garagengeschoss (EG) und ein Staffelgeschoss (4. OG) festgesetzt. Die Höhe des Gebäudes darf bis zu seinem höchsten Punkt – der Oberkante des Geländers der Dachterrasse - unter Bezug auf das deutsche Höhennetz max. 67,55 m über NHN erreichen (entspricht einer relativen Höhe von 17,10 m zzgl. eines geringen „Sicherheitspuffers“). Die festgesetzte GRZ für das Hauptgebäude beträgt 0,4. Für Stellplätze, Zufahrten und die interne Erschließung kann dieser Wert bis zu einer GRZ von 0,85 überschritten werden. Im Vergleich zur Bestandssituation wird die Versiegelung des Grundstücks reduziert indem die Grünflächen geringfügig vergrößert und die außerhalb des Garagengeschosses vorgesehenen Stellplätze wasserdurchlässig angelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den vorliegenden Entwurfsunterlagen entnommen werden. Diese geben u.a. auch Aufschluss über das Lärmgutachten und die Verschattungsstudie, die im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung erarbeitet worden sind. 2. Lösung Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, den entsprechenden Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Poensgen Immobilien GbR übernommen. Zur Sicherung der Finanzierung und Durchführung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin abgeschlossen. Anlagen  Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“  Entwurf der Begründung einschließlich des verkleinerten Entwurfs des vorhabenzogenen Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungsplanes Die Fraktionen erhalten zusätzlich je ein Exemplar des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan im Originalmaßstab und die Verschattungsstudie des Architekturbüros Sassen aus Wesseling.