Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 (WP9-76/2016))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
94 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
05.04.16, 15:38
Beschlussvorlage (Anlage 1 (WP9-76/2016)) Beschlussvorlage (Anlage 1 (WP9-76/2016)) Beschlussvorlage (Anlage 1 (WP9-76/2016))

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

Anlage zu WP9-76/2016 Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bedburg vom 14.10.2003 Gebührentarif zu § 8 A. Allgemeine Bestimmungen Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bedburg vom __.__.2016 Gebührentarif zu § 10 A. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage beträgt 1/30 der jeweili- (1) Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage beträgt 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr. Jeder Tag der Inanspruchnahme öffentlicher Vergen Monatsgebühr. Jeder Tag der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen wird als voller Tag berechnet. kehrsflächen wird als voller Tag berechnet. (2) Die nach diesem Gebührentarif ermittelten Gebühren werden jeweils auf volle 50 Cent auf- oder abgerundet. (2) Die nach diesem Gebührentarif ermittelten Gebühren werden jeweils auf volle 50 Cent auf- oder abgerundet. (3) Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 €. (3) Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 €. (4)Beim Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Sondernutzungsneh- (4)Beim Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Sondernutzungsneh- mer wird, wenn die Sondernutzung gemeinnützigen Zwecken dient, nur die Mindestgebühr erhoben. mer wird, wenn die Sondernutzung gemeinnützigen Zwecken dient, nur die Mindestgebühr erhoben. (5) Bei besonderer Förderwürdigkeit kann der Bürgermeister auf eine Gebühr verzichten. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen der freiwilligen Feuerwehr. Gömpel / H:\FD 3\Angelegenheiten öffentliche Ordnung\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\19042016_Sondernutzungssatzung.docx Anlage zu WP9-76/2016 B. Gebühren Tarifstelle 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Art der Sondernutzung Kommerzielle Uhren- und Litfaßsäulen, kommerzielle Plakatwände Erlaubnispflichtige Automaten, die mehr als 30 cm in den Straßenraum hineinragen, sowie Schaukästen und Vitrinen an der Stätte der Leistung Verkaufswagen für das Feilbieten von Waren im Reisegewerbe, soweit es sich nicht um Lebensmittelbetriebe handelt Imbissstuben, Trinkhallen, Kioske mit festem Standort kommerzielle Werbe- und Verkaufsstände sowie Informationsstände Lotterieveranstaltungen Bauzäune, Baubuden, Baugerüste, Baumaschinen, Arbeitswagen Materiallieferungen und -lagerungen für die Dauer von mehr als 48 Stunden bzw. die mehrfache Inanspruchnahme innerhalb eines Monats Container für die Dauer von mehr als 48 Stunden bzw. die mehrfache Inanspruchnahme innerhalb eines Monats Tribünen für kommerzielle Veranstaltungen Abstellen von nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen (Lkw, Pkw, Motorräder, Anhänger) Sonstiges Gömpel / H:\FD 3\Angelegenheiten öffentliche Ordnung\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\19042016_Sondernutzungssatzung.docx Sondernutzungsgebühr Sondernutzungsgebühr €/qm/Monat (bisher) €/qm/Monat (neu) 4,00 € 4,00 € 3,00 € 3,00 € 4,50 € 4,50 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € 3,50 € 6,00 € 3,50 € 2,50 € 2,50 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 6,00 € 2,00 € - 6,00 € 6,00 € 2,00 € - 6,00 € Anlage zu WP9-76/2016 C) Gebühren für Sonstige Veranstaltungen sowie Plakatierungen Tarifstelle A B B1 B2 B3 B4 C C1 C2 D1 D2 E1 E2 Art der Sondernutzung Sondernutzungsgebühr Sondernutzungsgebühr (bisher) (neu) Verkaufsstände auf Wochenmärkten (Gebühr je qm) 1,50 € 1,50 € 100,00 € 100,00 € 40,00 € 40,00 € 20,00 € 60,00 € 20,00 € 60,00 € 200,00 € - 500,00 € 200,00 € - 500,00 € 50,00 € - 200,00 € 50,00 € - 200,00 € 200,00 € - 500,00 € 200,00 € - 500,00 € 50,00 € - 200,00 € 75,00 € 50,00 € - 200,00 € 75,00 € 10,00 € 10,00 € Schausteller auf Kirmessen Schützenfesten (Gebühr je Veranstaltung) Raupen, Auto-Scooter und ähnliche Fahrgeschäfte Karussells, Kinderflieger und ähnliche Fahrgeschäfte Pfeilwerfen, Verlosungen, Süßwaren, Schieß- u. Unterhal- tungswagen und ähnliche Geschäfte Imbissbetriebe Sonstige öffentliche Veranstal-tungen (Gebühr je Veranstaltung nach Art und Umfang) Zirkusgastspiele, Stunt-Shows und ähnliche Veranstaltungen Puppenspieltheater, Kinderbelustigungen und ähnliche kleinere Darbietungen Drehgenehmigungen kommerzieller Art (Gebühr je Drehtag nach Art und Umfang) Drehgenehmigungen nicht kommerzieller Art (Gebühr je Drehtag nach Art und Umfang) Plakatierungen je Veranstaltung (gewerbliche Anbieter) Plakatierungen je Veranstaltung (nichtgewerbl. Anbieter/Vereine) Gömpel / H:\FD 3\Angelegenheiten öffentliche Ordnung\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\19042016_Sondernutzungssatzung.docx