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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 165/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
1,4 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
05.09.12, 06:14
Aktualisiert
05.09.12, 06:14
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 165/2012)

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Inhalt der Datei

Alfons-Müller-Platz Planzeichenerklärung Vorhaben- und Erschließungsplan Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen ße Grundflächenzahl Bauweise Zahl der Vollgeschosse maximale Höhe baulicher Anlagen st Allgemeines Wohngebiet Po St I St ell plä tze 2 el x lp la tz 0,4 St el 2x lp la t z Ei nf a Ei + hrt ng an g III o Ba h nh St ell plä tze of str aß e I Staffelgeschoss Fu ßw eg I Grundflächenzahl maximale Zahl der Vollgeschosse s.a. textliche Festsetzungen Nr. 2,4,5 offene Bauweise Baugrenze Garagengeschoss und drei Obergeschosse Flächen für Stellplätze Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Po sts tra ße Zu fa hr t Pa rk pla tz St Flächen für Stellplätze A Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen - Schallschutzbereiche A, B, C s.a. textliche Festsetzungen Nr. 9 - 11 Sonstige Planzeichen 10. Schlafräume, deren Fenster im Schallschutzbereich A liegen, sind mit schallgedämmten Lüftungen auszustatten. 11. Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind Ausnahmen von den Festsetzungen Nr. 9 und Nr. 10 zulässig, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass die Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 vor den Fenstern der Wohn-, Aufenthalts- und Schlafräume durch geeignete Grundrissanordnung oder andere Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden. Kennzeichnung Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse T. Auf die Berücksichtigung der DIN 4149 – Bauten in deutschen Erdbebengebieten - wird hingewiesen. Stadt Wesseling Stand 31.08.2012 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/117 "Postareal" Gemarkung: Weseling, Flur 21 Maßstab: 1:1.000 Für die städtebauliche Planung: Entwurfsverfasser: Hinweise Stadt•Land•Fluss Büro für Städtebau und Umweltplanung Königstrasse 32 53113 Bonn Wesseling, den __.__._____ Dipl.-Ing. G. Wallraven, Bonn, den ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE Im Plangebiet auftretende archäologische Bodenfunde (kulturgeschichtliche Bodenfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) sind der Stadt Wesseling als Untere Denkmalbehörde oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich mitzuteilen. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§§15und16DSchG). Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, sowie die geometrische Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 2 der Planzeichenverordnung (PlanzV90) wird bescheinigt. 1. KAMPFMITTELVERDACHT Es ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Vor Baubeginn wird eine geophysikalsiche Untersuchung der zu überbauenden Flächen empfohlen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und umgehend das Ordnungsamt der Stadt Wesseling bzw. der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu benachrichtigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Wesseling, den Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung __.__._____ Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) in der z. Zt. geltenden Fassung 5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung- TECHNISCHE REGELWERKE, FACHGUTACHTEN Die verwendeten DIN-Normen sowie Fachgutachten sind im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, Alfons-Müller-Platz einsehbar. (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 729) in der z. Zt. geltenden Fassung 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 74 6 (GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Textliche Festsetzungen Alfons-Müller-Platz Art der baulichen Nutzung ur 8/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Förmliche Planzeichnung) 74 7 12 32 92 66 . rs H Fi 66 . W 01 11 ft V H ch ä t6 8. + 76 92 66 . t6 8. H FD rs Fi 34 66 . H 67 2 W 8/ Fl ur 99 65 . 44 50 . 07 t6 8. W Fi rs 49 . 41 49 . 40 H 42 50 . ein St L- rt 49 . 48 . 26 50 12 71 14 9 .9 21 48 . t hr ffa Au ah 34 64 12 48 . 68 Ei nf 49 . 48 . 66 64 48 . 49 . 75 62 40 46 48 . 48 . 48 . 11 FD hs IV 12 W 72 47 . 18 48 . 48 . 32 40 48 . 77 46 31 48 . 29 48 . 57 48 . 48 . 81 48 . D 06 49 .0 6 ba u IF 49 . An 58 IP 49 . D 67 13 34 49 . + Erdgeschoss (Garagengeschoss) + Staffelgeschoss a G 46 . 53 H max. 67,55 m über NHN Flächen für Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB ) 7. Stellplätze sind außerhalb des festgesetzten Garagengeschosses nur in den festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. 8. Innerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze sind nur wasserdurchlässige Bodenbefestigungen wie z.B. Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasengitterplatten zulässig. 40 18 63 38 45 . 77 44 . 19 44 . 13 ße tra Po 16 20 49 . 49 . 08 49 . 05 49 . Flur 21 57 13 49 sts 30 49 . 30 49 . 24 49 . 13 69 W 46 H ,4 3 49 .2 2 49 . nts 37 49 . 35 49 . K KSD 4 47 9,2 ,6 9 3 49 . 26 Ka 49 . 0 KD 33 49 . tein 28 49 . 49 . 95 D IF Ga 00 03 49 . W 02 51 . 47 31 32 ein St L- 48 . 48 .6 KD 9 48 . KD ein St 22 in ste rd Bo 49 KS .23 47 ,6 45 , 16 49 . 05 49 . 49 . III 98 48 . 10 49 . 25 KS 49 . 11 WA (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 BauGB i.V.m. § 18, § 19 Abs. 4 und § 21a Abs. 1 BauNVO) 2. Das Erdgeschoss ist als Garagengeschoss auszubilden. Treppenhäuser und Räume für Nebenflächen sind zulässig. 3. Das Garagengeschoss ist auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht anzurechnen. 4. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss auszubilden. Das Geschoss muß allseitig mindestens 1,0 m gegenüber allen Außenwänden des darunter liegenden Geschosses zurückgesetzt sein. Dies gilt nicht für notwendige Treppenhäuser. 5. Die als Höchstgrenze festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen bezieht sich auf Normalhöhennull (NHN). 6. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,85 überschritten werden. 49 . 43 49 . t or rp Ca stein o 49 . 19 K KSD 4 47 9,2 ,6 2 7 26 49 . 17 3/ 9 11 2 07 Bord 12 95 48 . 02 49 . 11 26 ein 49 . st r 49 . 50 . St l-. 1 ein St LL- 21 50 . m ,7 34 ein St L- 50 .3 3 4 49 9.3 .3 3 4 ein St L- 42 26 49 . 49 . 20 49 . 19 49 . r ge La rd (5) GRZ 0,4 50 . 32 49 . 9m eg Ga 50 . 36 35 50 . 50 . 31 50 . S31t l-. 2 0. St l-. 5 3 St l-. 4 St l-. 5 St l-. 6 St l-. 7 St l-. 8 St l-. 9 St l-. 11 St l-. 10 40 50 . 17 4/ 35 1, ge 74 FD hs W T + iefg Pa a rk rag de e ck 51 . 46 50 . rd Bo 52 H W 14 KD 34 50 . 08 50 . 88 97 49 . 49 . 49 . 55 46 49 . 71 8, 47 49 . H W 49 . 4m 49 . 58 m Bo La 35 55 . H 32 31 50 . 10 28 12 25 50 . 3 49 . 71 33 50 . 50 . 35 19 36 50 . 26 33 50 . 50 . 84 4 6 1 9. 7 82 4 9. 49 . 49 . 56 61 . 76 64 . H W ,510 m .3 4 35 50 . 30 KD 15 50 . 50 . 10 50 . 57 .6 50 7 .0 0 H 49 49. .8 86 4 W An II hs W 73 55 . H W 50 . W 50 . m ,1 23 50 . 26 50 . 85 57 . H W 36 50 . II 44 st Po t6 3. rs Fi u ba H W rs Fi W +G h s es II F ch D äf t 54 . 32 50 . 26 t6 2. rs Fi 27 t6 5. rs Fi 7) (2 52 63 . 66 t6 6. 9) (2 1) (3 01 50 .4 50 9 .5 1 st ein Po II st Po of str aß e nh Ba h 69 12 ) 34 3) st OK F t W +G h s es II ch äf t 8) (2 t ) 30 ft 2) (3 ft IF D 50 .3 5 3/ 82 16 2/ 82 W +G h s es II ch äf 16 1/ 82 W +G h s es II ch äf ( 16 0/ 82 W +G h s es II ch ä 16 W +G h s es II S ch äf t ,3 ein hw 9/ W +G h s es II ch ä ( 6) 17 St Ge 81 Bo Bo rds rd tein ste in (3 L- A ein A st ein nt St 09 Ka A L- ein 2m st 8, 64 . rd (3 ein m ne Bo 16 st Rin in 3, 9 te C Bo Bo rds rd tein st ein B 9m nt s ein 8/ 2, Ka st blauer Rand = Schnittkante 7m St 1 rd nt ein 61 H Bo Ka st 60 . nt H Ka 81 3, Bordstein 16 (2 6) 50 . 99 W +G h s es II ch äf t W W Maß der baulichen Nutzung Ge s rs Fi Fi 11 2 rs (2 4) t6 3. W H 21 65 . 56 W W H W 55 . hs FD Fi Ge s + 94 27 35 66 . rs W H ft I ch ä H H 75 W 92 t6 8. FD 63 . 78 FD H 66 . W H 25 91 W 65 . t6 7. 09 H 76 W t6 7. W 59 66 . 65 . rs rs H W t6 8. 18 66 . rs t6 8. Fi 66 . + H hs 2) (2 W H t 11 2 W W +G h s es II ch äf W FD Ge s W +N h s ot II ar ch ä ft V 16 0/ 27 7 Fi 8 Fi 58 19 65 . 66 . 16 FD H 35 3) (2 W Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 21.03.2012 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 08.04.2012 ortsüblich bekannt gemacht worden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 4 BauNVO) 1. Die in § 4 (3) BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe - Gartenbaubetriebe und - Tankstellen sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. Fl Kreuzstraße Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 9. Für die Außenbauteile der Gebäudefassaden (Wände, Fenster, Lüftung, Dachflächen etc.) sind für die einzelnen Geschosse die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 (erf. R´w) einzuhalten und im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen: Schallschutzbereich A, 1.OG - Staffelgeschoss: 35 dB Schallschutzbereich B, 1.OG - Staffelgeschoss: 30 dB Schallschutzbereich C, Staffelgeschoss: 30 dB Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.___ die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ als Satzung mit Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen worden. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Der Bürgermeister In Vertretung Übersichtsplan In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Hans-Peter Haupt Beteiligung der Öffentlichkeit Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 23.04.2012 bis 04.05.2012 gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich diesbezüglich zu äußern. Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 08.04.2012 gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Öffentliche Auslegung Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ öffentlich ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Der Bürgermeister In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Hans-Peter Haupt