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Info GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen hier: Sachstand zur Auftaktveranstaltung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
14.05.12, 14:11
Aktualisiert
14.05.12, 14:11
Info GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 134/2012 03.05.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2012 Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen hier: Sachstand zur Auftaktveranstaltung Der Kreistag hat am 16.04.2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen (NVP) beschlossen. In der Vorlage V 249/2012 wurden die wichtigsten Prüfaufträge sowie die Durchführung einer Vorstudie zur Fortschreibung NVP und des Integrierten Gesamtverkehrsplans (IGVP) dargelegt. Der im Rahmen der Vorstudie zur Fortschreibung NVP vorgesehene Scopingtermin fand am 09. Mai 2012 mit Vertretern der Kommunen, der Kreispolitik sowie den Verkehrsunternehmen statt. Hierbei wurden die wesentlichen Themenschwerpunkte des NVP, die von Seiten der Gutachter der Vorstudie auf Basis der bereits gemeldeten Anregungen der Kommunen zusammengefasst wurden, erörtert und diskutiert. Themenschwerpunkt 1: Linienplanung Bus Von Seiten des Gutachterbüros werden folgende Punkte vorgestellt: Teilräumliche Linienplanung š In den einzelnen Kommunen (z.B. Mechernich, Schleiden, Zülpich) š Anbindung besucher- und arbeitsintensiver Standorte: z.B. Gewerbegebiete, Freizeitbereiche sowie Seniorenzentren š Anschlussüberprüfung Bus/Schiene im SPNV-Fahrplan ab 2013 Optimierung und Weiterentwicklung Schülerverkehre š Überprüfung bestehender Relationen, Berücksichtigung SPNV š Integration noch bestehender freigestellter Schülerverkehre š Neue Herausforderungen: Demografie, Inklusion, Schulentwicklung š Überlegungen zu NEW-Verkehren Überprüfung Kreisgrenzen überschreitender Linien: š Weilerswist > Rhein-Erftkreis (Spätverkehr Linie 985) š Anbindung Nationalpark-Region (an den Raum Aachen) Von Seiten der Teilnehmer werden auf dieser Basis folgende Zusatzanregungen gegeben: - Prüfung Anbindung St.-Nikolaus-Stift in Zülpich-Füssenich über die SB 98 (Euskirchen - Düren) - Ausrichtung des Linienverkehrs auf die Bahnhaltepunkte, Überführung der Schülerverkehre soweit wie möglich in den Linienverkehr, ggf. Anpassung der Schulanfangszeiten erforderlich - Fahrpläne transparenter gestalten -2- Angebot unter dem Fokus Demographischer Wandel nicht nur für Senioren, sondern auch für Schüler, die jetzt ein SchülerTicket haben, attraktiver gestalten, insbesondere in den Ferien ÖPNV-Anbindung für die Nordeifelwerkstätten in Ülpenich, Kall und Zingsheim Verbesserte ÖPNV-Anbindung der Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen Einsatz von Linienbussen, wenn für eine Fahrt dauerhaft zwei TaxiBusse eingesetzt werden müssen (z.B. Pendlerfahrten) Prüfung, ob auch andere Gefäßgrößen im Linienverkehr eingesetzt werden können (z. B. 1620-Sitzer) Prüfung des weiteren barrierefreien Ausbaus der Bahnhöfe und Bushaltestellen für die regionalen Hauptlinienverkehre (wie im Schleidener Tal bereits umgesetzt bzw. beantragt) Zum Themenschwerpunkt 2: Alternative Bedienungsformen werden vom Gutachter folgende Diskussionspunkte vorgestellt: Diskussion und bei Bedarf Aktualisierung der Systemdefinition „Alternative Bedienungsformen“ Abgrenzung und Aufgabenteilung TaxiBus / kommunale Angebote (AST): š Grenzüberschreitende AST-Verkehre š Bedienungsstandards für TaxiBus und AST Anregungen und Wünsche der Kommunen zum Taxibus š Linienplanung: Optimierung TaxiBus / AST / Linienbus Die Teilnehmer regen die nachfolgenden Punkte zur Prüfung im NVP an: - - Die grenzüberschreitenden AST-Verkehre sollten geprüft werden, da in einigen Kommunen bereits Bedarf vorhanden ist. Bedienungsstandard TaxiBus prüfen Æ Durchgehend Stundentakt oder diesen auf Hauptverkehrszeiten beschränken? Angebotserweiterungen oder -veränderungen immer unter dem Fokus der Finanzen betrachten Prüfung, ob Bürgerbusse im Kreis Euskirchen eingeführt werden können Prüfung, inwieweit die TaxiBus- und AST-Zuschläge verändert werden können, z.B. Weiterentwicklung des TaxiBus-Zuschlags im Rahmen der jährlichen VRS-Tariffortschreibung, um die Einnahmen im Kreis Euskirchen zu erhöhen. Besteht die Möglichkeit nur noch eine alternative Bedienungsform anzubieten (TaxiBus oder AST oder eine Mischform)? Dies würde für die Bürger das ÖPNV-Angebot transparenter darstellen. Der Themenschwerpunkt 3 umfasste die Bedienungsstandards. Hierzu erfolgte durch den Gutachter folgende Einführung: Verfügbarkeit des ÖPNV-Systems für die verschiedenen Verkehrszwecke: Berufsverkehr, insbesondere Anforderungen der anschlussreisenden Bahnpendler, Versorgungsverkehr, Wochenendangebote Überprüfung der derzeitigen Bedienungszeiten: insbesondere im Hinblick auf Angebote zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Ladenöffnungsund Arbeitszeiten Angebotsplanung für einzelne Linien: Anbindung einzelner Ortsteile, Anpassungen an künftigen SPNV-Fahrplan Æ Bedienungsstandards im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Haushaltslage Anregungen seitens der Teilnehmer zu diesem Themenschwerpunkt: -3- - - Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der veränderten Arbeits- und Ladenöffnungszeiten sollte der Mindeststandard überprüft werden. Ist eine Erweiterung des Standards von heute 6-19 Uhr bis 20 Uhr oder 21 Uhr für den Berufsverkehr umsetzbar? Prüfung, ob eine Erreichbarkeit der Kreisstadt für Pendler um 7:00 Uhr erreicht werden kann Sollte der Standard auch für das Wochenende für die Kommunen über den TaxiBus erweitert werden? An den Wochenenden könnte dann ein Basisangebot z.B. im Zweistundentakt angeboten werden. Themenschwerpunkg 4: Spezialangebote Input des Gutachters: Besondere Angebote und ÖPNV-Strategien für… š Freizeitverkehre im Nationalpark š zielgruppenorientierte Mobilitätsangebote, wie z.B. Jugendtaxi, Einkaufs-, Krankenhausbus š die Anbindung besucherintensiver Standorte, wie z.B. Feriendorf Freilingen, Kronenburger See, Seniorenzentren, Landesgartenschau Zülpich 2014 š die Anbindung von Gewerbegebieten Bürgerbusinitiativen im Kreisgebiet Intermodale Angebote š Bike+Ride (inkl. Elektromobilität) š Park+Ride š Fahrgemeinschaftsparkplätze Von Seiten der Teilnehmer wurde folgende Anregung gegeben: - ÖPNV-orientierte Konzepte für den touristischen Verkehr aus den Großstädten entwickeln und vermarkten: Nationalparkticket, buchbare Mehrtagesangebote inkl. ÖPNV-Nutzung Themenschwerpunkt 5: Finanzierung des ÖPNV-Angebotes Die Einleitung für diesen Themenschwerpunkt umfasste folgende Punkte seitens des Gutachters: Im Rahmen der Nahverkehrsplanung sollten Themen der ÖPNV-Finanzierung betrachtet werden: š Einfluss der Demografie auf die künftige ÖPNV-Finanzierung š Welche Bedienungsstandards sind notwendig für funktionsfähige ländliche Strukturen? š Umfang der Leistungen, die über die ÖPNV-Umlage gezahlt werden (insbesondere bei neuen Anbindungen – was ist Daseinsvorsorge? Abgrenzung Kreis/Kommunen) š Überprüfung TaxiBus-Zuschlag (Wegfall Zuschlag für Schüler in den Ferien als Anregung der Stadt Mechernich) Hieraus ergeben sich folgende Fragestellungen/Diskussionspunkte: š Wieviel ÖPNV erlaubt die Haushaltssituation? š Wie wird sich die Einnahmesituation entwicklen? š ÖPNV als notwendiges Angebot zur Sicherung der Daseinsvorsorge und der ländlichen Strukturen -4Anregungen seitens der Teilnehmer: - - Wie können die Einnahmen im ÖPNV gesteigert werden? Die ÖPNV-Umlageberechnung sollte aufgrund der Integration der Verkehre nach §43.2 PBefG erneut geprüft werden. Ist die ÖPNV-Umlage noch verursachergerecht (Problematik Nutzkilometer bei Durchfahren einer Kommune)? Einnahmegenerierung vor Ort im Kontext der verbundweiten Einnahmeaufteilung aus Kreissicht aufarbeiten Finanzielle Auswirkungen des Sozialtickets bei dessen vsl. Einführung prüfen Weiteres Vorgehen: Für das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des NVP muss festgelegt werden, welche Datengrundlagen benötigt werden und welche Untersuchungen ggf. noch durchzuführen sind. Hier gilt es die Fortschreibung NVP mit einer möglichen Fortschreibung des IGVP abzustimmen. Ebenso soll überlegt werden, in welcher Form eine weitere Beteiligung der Bürger zur Fortschreibung NVP möglich ist. Im Rahmen der Vorstudie wird der Gutachter den Umfang des NVP sowie die methodischen Untersuchungen sowie mögliche Synergien zwischen der Fortschreibung NVP und IGVP darlegen. Das Ergebnis der Vorstudie wird voraussichtlich Anfang/Mitte Juni vorliegen. Für den NVP wird derzeit folgender Zeitplan vorgesehen: - Sommer 2012: - bis Sommer 2013: - Herbst 2013: Winter 2013/2014: Datengrundlagen NVP auswerten, bei Bedarf ergänzen (ggf. Haushaltsbefragung planen) Thematische Abstimmung und Prüfung der Themenschwerpunkte Vorlage NVP-Entwurf Beschluss NVP durch die Kreisgremien gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)