Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
14.05.12, 14:11
Aktualisiert
14.05.12, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 134/2012
03.05.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2012
Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen
hier: Sachstand zur Auftaktveranstaltung
Der Kreistag hat am 16.04.2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen (NVP)
beschlossen. In der Vorlage V 249/2012 wurden die wichtigsten Prüfaufträge sowie die Durchführung
einer Vorstudie zur Fortschreibung NVP und des Integrierten Gesamtverkehrsplans (IGVP) dargelegt.
Der im Rahmen der Vorstudie zur Fortschreibung NVP vorgesehene Scopingtermin fand am 09. Mai
2012 mit Vertretern der Kommunen, der Kreispolitik sowie den Verkehrsunternehmen statt. Hierbei
wurden die wesentlichen Themenschwerpunkte des NVP, die von Seiten der Gutachter der Vorstudie
auf Basis der bereits gemeldeten Anregungen der Kommunen zusammengefasst wurden, erörtert
und diskutiert.
Themenschwerpunkt 1: Linienplanung Bus
Von Seiten des Gutachterbüros werden folgende Punkte vorgestellt:
Teilräumliche Linienplanung
In den einzelnen Kommunen (z.B. Mechernich, Schleiden, Zülpich)
Anbindung besucher- und arbeitsintensiver Standorte: z.B. Gewerbegebiete, Freizeitbereiche
sowie Seniorenzentren
Anschlussüberprüfung Bus/Schiene im SPNV-Fahrplan ab 2013
Optimierung und Weiterentwicklung Schülerverkehre
Überprüfung bestehender Relationen, Berücksichtigung SPNV
Integration noch bestehender freigestellter Schülerverkehre
Neue Herausforderungen: Demografie, Inklusion, Schulentwicklung
Überlegungen zu NEW-Verkehren
Überprüfung Kreisgrenzen überschreitender Linien:
Weilerswist > Rhein-Erftkreis (Spätverkehr Linie 985)
Anbindung Nationalpark-Region (an den Raum Aachen)
Von Seiten der Teilnehmer werden auf dieser Basis folgende Zusatzanregungen gegeben:
- Prüfung Anbindung St.-Nikolaus-Stift in Zülpich-Füssenich über die SB 98 (Euskirchen - Düren)
- Ausrichtung des Linienverkehrs auf die Bahnhaltepunkte, Überführung der Schülerverkehre
soweit wie möglich in den Linienverkehr, ggf. Anpassung der Schulanfangszeiten erforderlich
- Fahrpläne transparenter gestalten
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Angebot unter dem Fokus Demographischer Wandel nicht nur für Senioren, sondern auch für
Schüler, die jetzt ein SchülerTicket haben, attraktiver gestalten, insbesondere in den Ferien
ÖPNV-Anbindung für die Nordeifelwerkstätten in Ülpenich, Kall und Zingsheim
Verbesserte ÖPNV-Anbindung der Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen
Einsatz von Linienbussen, wenn für eine Fahrt dauerhaft zwei TaxiBusse eingesetzt werden
müssen (z.B. Pendlerfahrten)
Prüfung, ob auch andere Gefäßgrößen im Linienverkehr eingesetzt werden können (z. B. 1620-Sitzer)
Prüfung des weiteren barrierefreien Ausbaus der Bahnhöfe und Bushaltestellen für die regionalen Hauptlinienverkehre (wie im Schleidener Tal bereits umgesetzt bzw. beantragt)
Zum Themenschwerpunkt 2: Alternative Bedienungsformen werden vom Gutachter folgende Diskussionspunkte vorgestellt:
Diskussion und bei Bedarf Aktualisierung der Systemdefinition
„Alternative Bedienungsformen“
Abgrenzung und Aufgabenteilung TaxiBus / kommunale Angebote (AST):
Grenzüberschreitende AST-Verkehre
Bedienungsstandards für TaxiBus und AST
Anregungen und Wünsche der Kommunen zum Taxibus
Linienplanung: Optimierung TaxiBus / AST / Linienbus
Die Teilnehmer regen die nachfolgenden Punkte zur Prüfung im NVP an:
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Die grenzüberschreitenden AST-Verkehre sollten geprüft werden, da in einigen Kommunen
bereits Bedarf vorhanden ist.
Bedienungsstandard TaxiBus prüfen Æ Durchgehend Stundentakt oder diesen auf Hauptverkehrszeiten beschränken?
Angebotserweiterungen oder -veränderungen immer unter dem Fokus der Finanzen betrachten
Prüfung, ob Bürgerbusse im Kreis Euskirchen eingeführt werden können
Prüfung, inwieweit die TaxiBus- und AST-Zuschläge verändert werden können, z.B. Weiterentwicklung des TaxiBus-Zuschlags im Rahmen der jährlichen VRS-Tariffortschreibung, um
die Einnahmen im Kreis Euskirchen zu erhöhen.
Besteht die Möglichkeit nur noch eine alternative Bedienungsform anzubieten (TaxiBus oder
AST oder eine Mischform)? Dies würde für die Bürger das ÖPNV-Angebot transparenter darstellen.
Der Themenschwerpunkt 3 umfasste die Bedienungsstandards. Hierzu erfolgte durch den Gutachter folgende Einführung:
Verfügbarkeit des ÖPNV-Systems für die verschiedenen Verkehrszwecke:
Berufsverkehr, insbesondere Anforderungen der anschlussreisenden Bahnpendler, Versorgungsverkehr, Wochenendangebote
Überprüfung der derzeitigen Bedienungszeiten:
insbesondere im Hinblick auf Angebote zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Ladenöffnungsund Arbeitszeiten
Angebotsplanung für einzelne Linien:
Anbindung einzelner Ortsteile, Anpassungen an künftigen SPNV-Fahrplan
Æ Bedienungsstandards im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Haushaltslage
Anregungen seitens der Teilnehmer zu diesem Themenschwerpunkt:
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-
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der veränderten Arbeits- und Ladenöffnungszeiten sollte der Mindeststandard überprüft werden. Ist eine Erweiterung des
Standards von heute 6-19 Uhr bis 20 Uhr oder 21 Uhr für den Berufsverkehr umsetzbar?
Prüfung, ob eine Erreichbarkeit der Kreisstadt für Pendler um 7:00 Uhr erreicht werden kann
Sollte der Standard auch für das Wochenende für die Kommunen über den TaxiBus erweitert
werden? An den Wochenenden könnte dann ein Basisangebot z.B. im Zweistundentakt angeboten werden.
Themenschwerpunkg 4: Spezialangebote
Input des Gutachters:
Besondere Angebote und ÖPNV-Strategien für…
Freizeitverkehre im Nationalpark
zielgruppenorientierte Mobilitätsangebote, wie z.B. Jugendtaxi, Einkaufs-, Krankenhausbus
die Anbindung besucherintensiver Standorte, wie z.B. Feriendorf Freilingen, Kronenburger
See, Seniorenzentren, Landesgartenschau Zülpich 2014
die Anbindung von Gewerbegebieten
Bürgerbusinitiativen im Kreisgebiet
Intermodale Angebote
Bike+Ride (inkl. Elektromobilität)
Park+Ride
Fahrgemeinschaftsparkplätze
Von Seiten der Teilnehmer wurde folgende Anregung gegeben:
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ÖPNV-orientierte Konzepte für den touristischen Verkehr aus den Großstädten entwickeln und
vermarkten: Nationalparkticket, buchbare Mehrtagesangebote inkl. ÖPNV-Nutzung
Themenschwerpunkt 5: Finanzierung des ÖPNV-Angebotes
Die Einleitung für diesen Themenschwerpunkt umfasste folgende Punkte seitens des Gutachters:
Im Rahmen der Nahverkehrsplanung sollten Themen der ÖPNV-Finanzierung betrachtet werden:
Einfluss der Demografie auf die künftige ÖPNV-Finanzierung
Welche Bedienungsstandards sind notwendig für funktionsfähige ländliche Strukturen?
Umfang der Leistungen, die über die ÖPNV-Umlage gezahlt werden (insbesondere bei neuen
Anbindungen – was ist Daseinsvorsorge? Abgrenzung Kreis/Kommunen)
Überprüfung TaxiBus-Zuschlag (Wegfall Zuschlag für Schüler in den Ferien als Anregung der
Stadt Mechernich)
Hieraus ergeben sich folgende Fragestellungen/Diskussionspunkte:
Wieviel ÖPNV erlaubt die Haushaltssituation?
Wie wird sich die Einnahmesituation entwicklen?
ÖPNV als notwendiges Angebot zur Sicherung der Daseinsvorsorge und der ländlichen Strukturen
-4Anregungen seitens der Teilnehmer:
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Wie können die Einnahmen im ÖPNV gesteigert werden?
Die ÖPNV-Umlageberechnung sollte aufgrund der Integration der Verkehre nach §43.2 PBefG
erneut geprüft werden. Ist die ÖPNV-Umlage noch verursachergerecht (Problematik Nutzkilometer bei Durchfahren einer Kommune)?
Einnahmegenerierung vor Ort im Kontext der verbundweiten Einnahmeaufteilung aus Kreissicht aufarbeiten
Finanzielle Auswirkungen des Sozialtickets bei dessen vsl. Einführung prüfen
Weiteres Vorgehen:
Für das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des NVP muss festgelegt werden, welche Datengrundlagen benötigt werden und welche Untersuchungen ggf. noch durchzuführen sind. Hier gilt es die
Fortschreibung NVP mit einer möglichen Fortschreibung des IGVP abzustimmen. Ebenso soll überlegt werden, in welcher Form eine weitere Beteiligung der Bürger zur Fortschreibung NVP möglich ist.
Im Rahmen der Vorstudie wird der Gutachter den Umfang des NVP sowie die methodischen Untersuchungen sowie mögliche Synergien zwischen der Fortschreibung NVP und IGVP darlegen. Das Ergebnis der Vorstudie wird voraussichtlich Anfang/Mitte Juni vorliegen.
Für den NVP wird derzeit folgender Zeitplan vorgesehen:
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Sommer 2012:
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bis Sommer 2013:
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Herbst 2013:
Winter 2013/2014:
Datengrundlagen NVP auswerten, bei Bedarf ergänzen (ggf.
Haushaltsbefragung planen)
Thematische Abstimmung und Prüfung der
Themenschwerpunkte
Vorlage NVP-Entwurf
Beschluss NVP durch die Kreisgremien
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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