Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
16.05.12, 13:31
Aktualisiert
16.05.12, 13:31
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Vereinbarung
zwischen dem
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer
und dem
Kreis Euskirchen
als kommunalem Träger des Jobcenters
vertreten durch Herrn Landrat Günter Rosenke
zur Erreichung der Ziele
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
im Jahr 2012
Gemäß § 2a Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das
Land Nordrhein-Westfalen schließt
das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW)
mit dem Kreis Euskirchen
als kommunalem Träger des Jobcenters
zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
für das Jahr 2012 folgende
Zielvereinbarung
Präambel
Diese Zielvereinbarung dient der Erreichung der im SGB II festgelegten Ziele im
Kreis Euskirchen. Eine für die Leistungsberechtigten nachvollziehbare Umsetzung
der Prinzipien vom Fördern und Fordern soll die
Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit,
Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit,
Unabhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen,
soziale Teilhabe
befördern. Möglichst viele Leistungsberechtigte sollen dauerhaft in existenzsichernde
Erwerbstätigkeit eingegliedert werden. Darüber hinaus sollen die Hilfebedürftigkeit
gemindert, Langzeitarbeitslosigkeit vermieden und Integrationsfortschritte erreicht
werden.
Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit setzt im Regelfall eine existenzsichernde
Erwerbstätigkeit voraus. Die Anstrengungen der Beteiligten sind daher in erster Linie
hierauf auszurichten. Die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten und der mit
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist die entscheidende
Voraussetzung für die erfolgreiche Leistungserbringung der Träger.
Zur Erreichung der im SGB II genannten Ziele arbeiten der Kreis Euskirchen und das
MAIS NRW auf der Grundlage der im Bund-Länder-Ausschuss beschlossenen
Dokumente „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGBII“ und „Gemeinsames
Planungsdokument für die Zielsteuerung 2012 im SGB II“ eng zusammen.
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Entsprechend des im SGB II geregelten einheitlichen Zielsteuerungssystems
beachten sie die gem. § 48b Abs. 1 Z. 1-3 SGB II getroffenen Zielvereinbarungen.
Dabei gehen der Kreis Euskirchen und das MAIS NRW davon aus, dass die
jeweiligen Leistungsträger die Verantwortung für eine rechtmäßige und zweckmäßige
Leistungserbringung für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben haben (§ 44b
Absatz 3 SGB II). Dementsprechend können sich die Inhalte der Zielvereinbarungen
nur auf den jeweiligen Verantwortungsbereich von BA oder kommunalem Träger
beziehen. Die Zielvereinbarungen dienen dazu, die Ziele und Schwerpunkte der
Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
umzusetzen und sind daher widerspruchsfrei aufeinander abzustimmen.
Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012
In Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung der Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit liegen besondere Schwerpunkte auf:
der Verbesserung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt
(Ausbildung und Beschäftigung),
der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere die
nachhaltige Integration von Müttern in sozialversicherungspflichtige,
existenzsichernde Beschäftigung.
In Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung Vermeidung von Langzeitleistungsbezug
sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:
Erhöhung der Integrationsquote von Personen mit Migrationshintergrund,
Erhöhung
der
Integrationsquote
von
Personen
in
großen
Bedarfsgemeinschaften,
Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung,
Analyse
des
Personenkreises
der
Langzeitleistungsbeziehenden
zur
Entwicklung passgenauer Interventionsstrategien.
Die Verbesserung der Verbindung der Eingliederungsleistungen gem. §§ 16 a SGB II
und der §§ 16, 16 b-f SGB II ist dabei ein wichtiges Ziel.
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1. Abschnitt: Rahmenbedingungen
Bundesebene:
Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
werden im Jahr 2012 geprägt sein von einem deutlichen Rückgang des
Wirtschaftswachstums. Nach der im „Jahreswirtschaftsbericht 2012“ ausgewiesenen
Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr nur
um 0,7 % ansteigen. Damit wird sich auch der Beschäftigungsaufbau im Vergleich
zum Vorjahr abschwächen. Während die Zahl der Erwerbstätigen im Jahre 2011 um
voraussichtlich 541.000 angestiegen ist, erwartet die Bundesregierung für das
laufende Jahr nur noch eine Zunahme der Erwerbstätigkeit um 220.000 Personen.
Entsprechend geringer fällt die Entlastung des Arbeitsmarktes aus. Hier geht die
Bundesregierung von einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um 100.000 Personen
aus, womit eine Reduzierung der Arbeitslosenquote um 0,3 Prozentpunkte auf 6,8 %
einhergehen würde.
Landesebene:
Für die wirtschaftliche Situation in Nordrhein-Westfalen sind ähnliche Trends
anzunehmen. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI)
prognostiziert in seinem „Konjunkturbericht Nordrhein-Westfalen 2012“ für das
laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in NRW um 0,6 %. Damit wird
sich das Wirtschaftswachstum auch in Nordrhein-Westfalen abschwächen. Im
Jahresdurchschnitt 2012 erwartet das RWI nur noch eine Erhöhung der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um 0,9 % bzw. rund 55.000 Personen
gegenüber 2,4 % bzw. 140.000 Personen im Jahre 2011. Die Zahl der Arbeitslosen
wird sich im Jahr 2012 um voraussichtlich 30.000 auf rund 695.000 verringern, die
Arbeitslosenquote um 0,3 Prozentpunkte auf 7,8 % fallen. Damit läge die
Arbeitslosenquote in NRW unverändert um einen Prozentpunkt höher als in
Deutschland insgesamt. Auffallend sei nach Angaben des RWI, dass sich die Zahl
der offenen Stellen in den letzten Jahren hierzulande besser entwickelt habe als im
Bundesdurchschnitt. Diese Diskrepanz deute auf einen vergleichsweise hohen Anteil
friktioneller Arbeitslosigkeit in NRW hin. Ursächlich dafür könne ein qualifikatorischer
oder geographischer Mismatch zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sein.
Die positive Wirtschaftsentwicklung dürfte sich im Jahre 2011 vorrangig im
Rechtskreis des SGB III bemerkbar gemacht haben. Darauf lassen Berechnungen
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der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2011 schließen, die im Monatsbericht „Der
Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland – Dezember und das Jahr 2011“
ausgewiesen werden. Danach hat sich die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III
gegenüber dem Vorjahr um 184.000 oder 17 % auf durchschnittlich 892.000
Arbeitslose verringert. Im Rechtskreis SGB II sank dagegen die Zahl der Arbeitslosen
lediglich um 79.000 oder 4 % auf 2.084.000. Für Nordrhein-Westfalen ist eine
vergleichbare Entwicklung festzustellen. Hier
sank die Arbeitslosigkeit im
Versicherungsbereich gegenüber dem Jahr 2010 um 36.288 Personen oder 16,3 %.
Im Bereich der Grundsicherung waren im Jahresdurchschnitt 14.507 Personen oder
2,6 % weniger als im Jahr zuvor arbeitslos gemeldet.
Eine Voraussage der Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahre 2012 nach
Rechtskreisen ist aufgrund des vergleichsweise großen Prognosespektrums sehr
unsicher. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht in seinem „IABKurzbericht 19/2011“ vom September 2011 davon aus, dass die Zahl der
Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III im Jahresdurchschnitt 2012 im Vergleich zum
Vorjahr nahezu unverändert bei 890.000 liegen wird. Im Rechtskreis des SGB II wird
ein Rückgang der jahresdurchschnittlich gemeldeten Arbeitslosen um 53.000 auf
insgesamt 2.028.000 Personen erwartet.
Rahmenbedingungen aus Sicht des Kreises Euskirchen:
Nach den bisherigen Prognosen der Bundesagentur für Arbeit wird sich der
Arbeitsmarkt auch in 2012 weiter positiv entwickeln, so dass die Zahl der
Erwerbstätigen zunehmen und die Zahl der Arbeitslosen abnehmen wird. Im
bisherigen Verlauf der Jahres 2011 zeigt sich im Kreis Euskirchen jedoch eine
unterschiedliche Entwicklung: Im SGB III-Bereich ist die Arbeitslosenquote von 2,7
Jan.2011) auf 2,2 % (Juli 2011) gesunken. Im SGB II-Bereich stagniert die Quote bei
4,2 %, nachdem sie zwischenzeitlich sogar leicht auf 4,3 % gestiegen war. Dieser
Trend deckt sich mit der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Personen in den
Bedarfsgemeinschaften.
Es
ist
davon
auszugehen,
dass
die
Bedarfsgemeinschaften/Personen im SGB II-Bereich in 2012 nicht
Zahl
der
oder nur
geringfügig sinken wird.
Diese Prognose deckt sich mit der Aktualisierung des Institutes für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) zur Typisierung der SGB-II-Träger. Das IAB stuft das
Jobcenter
Euskirchen
nicht
mehr
in
den
Typ
6:
Ländliche
Gebiete
in
Westdeutschland mit durchschnittlichen Rahmenbedingungen sondern in den Typ 7:
5
Vorwiegend
ländliche
Gebiete
in
West-
und
Ostdeutschland
mit
leicht
unterdurchschnittlicher Arbeitsmarktlage.
Auf dem Arbeitsmarkt im Kreis Euskirchen werden aufgrund der Struktur der
Unternehmen insbesondere Fachkräfte mit einer Berufsausbildung bzw. ungelernte
Mitarbeiter mit relativ geringen Anforderungen beschäftigt. Der geringe Anteil der
höher Qualifizierten (6,8 %) an allen Beschäftigten geht einher mit einem sehr
geringen Anteil an Beschäftigten in Forschung und Entwicklung. Die FuE-Quoteliegt
mit
2,1%
weit
unter
dem
Bundesdurchschnitt
von
11,9%
(vgl.
Prognos:
Wirtschaftliches Entwicklungskonzept für den Kreis Euskirchen, 2011).
Die
Prognos
AG
hat
in
ihrem
Zukunftsatlas
Branchen
mit
hohem
Beschäftigungspotential identifiziert und für den Kreis Euskirchen nicht nur einen
unterdurchschnittlichen Beschäftigungsanteil in diesen Branchen (EU 23,2%, NRW
25,1%, D 26,0%) sondern auch ein geringeres Wachstum festgestellt und kommt
daher zu dem Schluss: „Bei unverändertem Entwicklungstrend würde der Kreis
Euskirchen zukünftig an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Regionen
verlieren.“ (Prognos, Endbericht 2011, S. 36).
Nach Einschätzung des gemeinsamen Arbeitgeberservice Euskirchen (AGS) ist
weiterhin eine Nachfrage nach Arbeitskräften in fast allen Branchen festzustellen.
Dabei sind folgende Berufsfelder hervorzuheben (in Klammern ggfs. auftretende
Besonderheiten):
Alten-,
Kranken-
und
Gesundheitspfleger,
Heilerziehungspfleger
(insbesondere examinierte Kräfte in diesen Bereich sind kaum vorhanden. In
Verbis entsprechend verschlüsselte Stellengesuche stehen meist aus
gesundheitlichen Gründen oder wegen mangelnder Mobilität und Flexibilität
insbes. in der mobilen Altenpflege dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung)
Fachkräfte im Metall und sonstigen produzierenden und verarbeitenden
Branchen(Metallbauer,
Mechatroniker,
Konstruktionsmechaniker,
Maschinenbediener
etc.,
motivierte
Industriemechaniker,
Helfer
in
diesen
Bereichen, Schweißerkenntnisse können hilfreich sein; aufgrund der Kosten
dieser Weiterbildung wären stellenorientierte Weiterbildungen anzustreben)
Fachkräfte in Handel- und Reparatur von Kraftfahrzeugen und –teilen (im
Kreis Euskirchen große Nachfrage, da ein großes metallverarbeitendes
Unternehmen viele Einstellungen aus diesem Bereich vornimmt, wegen
Metalltarifvertrag und deutlich besserer Vergütung wechseln die Kfz6
Mechatroniker von den kleinen Werkstätten in dieses Unternehmen, die
Nachfrage wird daher auch in diesem Bereich bleiben)
Fachkräfte im Baubereich (Dachdecker, Anlagenmechaniker, Tischler,
Zimmerer etc., hohe Anteil an ausgeschriebenen Ausbildungen, A-SteA
können zum Teil mangels Eignung der Bewerber nicht besetzt werden. Von
den Bewerbern wird hohes Maß an Mobilität erwartet)
Arbeitnehmerüberlassung (Insbesondere für die Kunden des JC interessant)
Hinsichtlich der Verknüpfung der Instrumente des § 16 a SGB II und der §§ 16, 16 b-f
SGB II verfolgt der Kreis Euskichen einen laufenden Optimierungsprozess zur
Verbesserung
der
Koordination
und
Vernetzung
der
kommunalen
Eingliederungsleistungen (Kinderbetreuung, Schuldner-, Sucht- und psychosoziale
Beratung).
Arbeitsplatzangebot und Pendlerstruktur
Der Kreis Euskirchen ist traditionell geprägt durch einen Mangel an Arbeitsplätzen
und ist deshalb immer schon eine Auspendlerregion gewesen. Dieser Trend hat sich
von 1987 bis 2006 noch weiter verstärkt. Die Zahl der Auspendler ist in diesem
Zeitraum von 18.722 auf 32.992 gestiegen. Zudem hat sich die Zahl der Pendler
innerhalb des Kreises von 17.383 auf 30.874 ebenfalls nahezu verdoppelt. Dies
erfordert von den Beschäftigten (und auch den Arbeitsuchenden) ein hohes Maß an
Mobilität. Dies ist oft nur mit dem privaten Pkw umzusetzen, da der ÖPNV vielfach
den Anforderungen an die Arbeitswelt, insbesondere bei Schichtdienst, nicht gerecht
wird.
Die Auspendler finden ihren Arbeitsplatz vor allem in der Stadt Köln (11.331), im
Rhein-Erft-Kreis (8.127), im Rhein-Sieg-Kreis (4.776) und in der Stadt Bonn (4.521).
Die Pendlerbewegung nach Aachen spielt nur eine geringe Rolle, obwohl der Kreis
Euskirchen den Kammerbezirken Aachen zugeordnet ist. In den Regierungsbezirk
Düsseldorf pendeln dagegen täglich 1.388 Personen aus dem Kreis Euskirchen
(Stand 2009, BA-Statistik). Positive Pendlersalden gibt es mit dem Kreis Düren und
Rheinland-Pfalz.
Zukünftige Herausforderungen
Auch der Kreis Euskirchen ist von der demografischen Entwicklung betroffen, mit
einer insgesamt abnehmenden Einwohnerzahl, der Zunahme der älteren und
gleichzeitigem Rückgang der jüngeren Bevölkerung. Diese Entwicklung wird den
Fachkräftemangel verstärken.
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Den hierdurch bedingten Herausforderungen stellt sich der Kreis Euskirchen und hat
einen Demografieprozess eingeleitet, in dem aktiv die politischen Vertreter im Kreis
Euskirchen, die Verwaltung sowie alle von der demografischen Entwicklung
betroffenen Akteure (Institutionen/Verbände/Arbeitgeber etc.) im Kreis Euskirchen in
den definierten Handlungsfeldern einbezogen sind.
2. Abschnitt: Grundlagen
§ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner
Das Land Nordrhein-Westfalen und der kommunale Träger des Jobcenters des
Kreises Euskirchen setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die in § 3 vereinbarten
Zielaussagen erreicht werden.
Das MAIS NRW wird bei festgestellten und vom Vereinbarungspartner aufgezeigten
Unstimmigkeiten bei den für die Zielvereinbarung relevanten Daten und Kennzahlen
eine Klärung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales herbeiführen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Zielindikator ist eine Kennzahl, die ein definiertes Ziel messbar macht.
(2) Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Interpretation der Kennzahlen.
(3) Für die weitere Bestimmung der Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen findet die
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch vom 12.08.2010 (BGBl. I S. 1152) Anwendung.
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3. Abschnitt: Ziele für das Jobcenter des Kreises Euskirchen
§ 3 Ziele
Der kommunale Träger des Jobcenters des Kreises Euskirchen verfolgt mit der
Wahrnehmung der Aufgaben als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem SGB II die Erreichung folgender Ziele:
I. Verbesserung von Leistungsprozessen
1. Personalentwicklung
Der Kreis Euskirchen verfolgt das Ziel, einen stabilen und qualifizierten
Personalkörper
zu
erlangen
und
einen
bedarfsgerechten
Einsatz
der
Personalressourcen in den Leistungsbereichen zu realisieren.
Das Land unterstützt die Zielerreichung durch
Identifizierung konkreter Problemlagen und Entwicklung von
Lösungsansätzen,
ggf. Unterstützung bei der Entwicklung von Fortbildungs- und
Qualifizierungsangeboten.
II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
1. Verbesserung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt
(Ausbildung und Beschäftigung)
Der Kreis Euskirchen verfolgt das Ziel, die Integration von Jugendlichen in
Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Der Kreis ist dabei
insbesondere
interessiert
an
einer
weiteren
Übergangssysteme von der Schule in den Beruf.
9
Optimierung
der
Das Land unterstützt die Zielerreichung durch
die Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf,
praxisorientierten Informationsaustausch,
ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des
MAIS NRW,
Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter
Angebote des MAIS NRW,
Unterstützung der Jobcenter bei der Entwicklung frühzeitiger und
passgenauer Eingliederungsstrategien für Jugendliche.
2. Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
Der
Kreis
Euskirchen
unterstützt
das
Ziel
der
Erhöhung
der
Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Das Land unterstützt die Erhöhung der Frauenerwerbsquote im Hinblick auf
die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Müttern durch nachhaltige
Integration in sozialversicherungspflichtige existenzsichernde Beschäftigung
durch folgende Maßnahmen:
praxisorientierten Informationsaustausch,
ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des
MAIS NRW,
Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter
Angebote des MAIS NRW z.B. zur Weiterentwicklung der Angebote
zur Kinderbetreuung,
Entwicklung von Verfahren zur Analyse des Beschäftigungspotentials
der Zielgruppe und zur Verbesserung der Erwerbs- und
Berufsorientierung,
die Fachkräfteinitiative.
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§ 4 Dialoge zur Zielsteuerung
Die vertragsschließenden Seiten führen zwei Zielsteuerungsdialoge im Jahr 2012.
Unterjährige Abweichungen von den Rahmenbedingungen werden bei der
Beurteilung der Zielerreichung berücksichtigt.
Im Frühjahr 2013 erfolgt die Erörterung der Zielerreichung 2012.
Düsseldorf, den
Euskirchen, den 15.05.2012
Für das Ministerium für Arbeit,
Für den Kreis Euskirchen
Integration und Soziales NRW
In Vertretung
Dr. Wilhelm Schäffer
Günter Rosenke
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