Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Anlage zur Info GB Info 148/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
16.05.12, 13:31
Aktualisiert
16.05.12, 13:31

Inhalt der Datei

Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer und dem Kreis Euskirchen als kommunalem Träger des Jobcenters vertreten durch Herrn Landrat Günter Rosenke zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2012 Gemäß § 2a Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen schließt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) mit dem Kreis Euskirchen als kommunalem Träger des Jobcenters zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende für das Jahr 2012 folgende Zielvereinbarung Präambel Diese Zielvereinbarung dient der Erreichung der im SGB II festgelegten Ziele im Kreis Euskirchen. Eine für die Leistungsberechtigten nachvollziehbare Umsetzung der Prinzipien vom Fördern und Fordern soll die š Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, š Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, š Unabhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen, š soziale Teilhabe befördern. Möglichst viele Leistungsberechtigte sollen dauerhaft in existenzsichernde Erwerbstätigkeit eingegliedert werden. Darüber hinaus sollen die Hilfebedürftigkeit gemindert, Langzeitarbeitslosigkeit vermieden und Integrationsfortschritte erreicht werden. Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit setzt im Regelfall eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit voraus. Die Anstrengungen der Beteiligten sind daher in erster Linie hierauf auszurichten. Die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist die entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Leistungserbringung der Träger. Zur Erreichung der im SGB II genannten Ziele arbeiten der Kreis Euskirchen und das MAIS NRW auf der Grundlage der im Bund-Länder-Ausschuss beschlossenen Dokumente „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGBII“ und „Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2012 im SGB II“ eng zusammen. 2 Entsprechend des im SGB II geregelten einheitlichen Zielsteuerungssystems beachten sie die gem. § 48b Abs. 1 Z. 1-3 SGB II getroffenen Zielvereinbarungen. Dabei gehen der Kreis Euskirchen und das MAIS NRW davon aus, dass die jeweiligen Leistungsträger die Verantwortung für eine rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben haben (§ 44b Absatz 3 SGB II). Dementsprechend können sich die Inhalte der Zielvereinbarungen nur auf den jeweiligen Verantwortungsbereich von BA oder kommunalem Träger beziehen. Die Zielvereinbarungen dienen dazu, die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende umzusetzen und sind daher widerspruchsfrei aufeinander abzustimmen. Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 In Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit liegen besondere Schwerpunkte auf: š der Verbesserung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (Ausbildung und Beschäftigung), š der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere die nachhaltige Integration von Müttern in sozialversicherungspflichtige, existenzsichernde Beschäftigung. In Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung Vermeidung von Langzeitleistungsbezug sind folgende Schwerpunkte vorgesehen: š Erhöhung der Integrationsquote von Personen mit Migrationshintergrund, š Erhöhung der Integrationsquote von Personen in großen Bedarfsgemeinschaften, š Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung, š Analyse des Personenkreises der Langzeitleistungsbeziehenden zur Entwicklung passgenauer Interventionsstrategien. Die Verbesserung der Verbindung der Eingliederungsleistungen gem. §§ 16 a SGB II und der §§ 16, 16 b-f SGB II ist dabei ein wichtiges Ziel. 3 1. Abschnitt: Rahmenbedingungen Bundesebene: Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Jahr 2012 geprägt sein von einem deutlichen Rückgang des Wirtschaftswachstums. Nach der im „Jahreswirtschaftsbericht 2012“ ausgewiesenen Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr nur um 0,7 % ansteigen. Damit wird sich auch der Beschäftigungsaufbau im Vergleich zum Vorjahr abschwächen. Während die Zahl der Erwerbstätigen im Jahre 2011 um voraussichtlich 541.000 angestiegen ist, erwartet die Bundesregierung für das laufende Jahr nur noch eine Zunahme der Erwerbstätigkeit um 220.000 Personen. Entsprechend geringer fällt die Entlastung des Arbeitsmarktes aus. Hier geht die Bundesregierung von einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um 100.000 Personen aus, womit eine Reduzierung der Arbeitslosenquote um 0,3 Prozentpunkte auf 6,8 % einhergehen würde. Landesebene: Für die wirtschaftliche Situation in Nordrhein-Westfalen sind ähnliche Trends anzunehmen. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) prognostiziert in seinem „Konjunkturbericht Nordrhein-Westfalen 2012“ für das laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in NRW um 0,6 %. Damit wird sich das Wirtschaftswachstum auch in Nordrhein-Westfalen abschwächen. Im Jahresdurchschnitt 2012 erwartet das RWI nur noch eine Erhöhung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um 0,9 % bzw. rund 55.000 Personen gegenüber 2,4 % bzw. 140.000 Personen im Jahre 2011. Die Zahl der Arbeitslosen wird sich im Jahr 2012 um voraussichtlich 30.000 auf rund 695.000 verringern, die Arbeitslosenquote um 0,3 Prozentpunkte auf 7,8 % fallen. Damit läge die Arbeitslosenquote in NRW unverändert um einen Prozentpunkt höher als in Deutschland insgesamt. Auffallend sei nach Angaben des RWI, dass sich die Zahl der offenen Stellen in den letzten Jahren hierzulande besser entwickelt habe als im Bundesdurchschnitt. Diese Diskrepanz deute auf einen vergleichsweise hohen Anteil friktioneller Arbeitslosigkeit in NRW hin. Ursächlich dafür könne ein qualifikatorischer oder geographischer Mismatch zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sein. Die positive Wirtschaftsentwicklung dürfte sich im Jahre 2011 vorrangig im Rechtskreis des SGB III bemerkbar gemacht haben. Darauf lassen Berechnungen 4 der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2011 schließen, die im Monatsbericht „Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland – Dezember und das Jahr 2011“ ausgewiesen werden. Danach hat sich die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III gegenüber dem Vorjahr um 184.000 oder 17 % auf durchschnittlich 892.000 Arbeitslose verringert. Im Rechtskreis SGB II sank dagegen die Zahl der Arbeitslosen lediglich um 79.000 oder 4 % auf 2.084.000. Für Nordrhein-Westfalen ist eine vergleichbare Entwicklung festzustellen. Hier sank die Arbeitslosigkeit im Versicherungsbereich gegenüber dem Jahr 2010 um 36.288 Personen oder 16,3 %. Im Bereich der Grundsicherung waren im Jahresdurchschnitt 14.507 Personen oder 2,6 % weniger als im Jahr zuvor arbeitslos gemeldet. Eine Voraussage der Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahre 2012 nach Rechtskreisen ist aufgrund des vergleichsweise großen Prognosespektrums sehr unsicher. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht in seinem „IABKurzbericht 19/2011“ vom September 2011 davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III im Jahresdurchschnitt 2012 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert bei 890.000 liegen wird. Im Rechtskreis des SGB II wird ein Rückgang der jahresdurchschnittlich gemeldeten Arbeitslosen um 53.000 auf insgesamt 2.028.000 Personen erwartet. Rahmenbedingungen aus Sicht des Kreises Euskirchen: Nach den bisherigen Prognosen der Bundesagentur für Arbeit wird sich der Arbeitsmarkt auch in 2012 weiter positiv entwickeln, so dass die Zahl der Erwerbstätigen zunehmen und die Zahl der Arbeitslosen abnehmen wird. Im bisherigen Verlauf der Jahres 2011 zeigt sich im Kreis Euskirchen jedoch eine unterschiedliche Entwicklung: Im SGB III-Bereich ist die Arbeitslosenquote von 2,7 Jan.2011) auf 2,2 % (Juli 2011) gesunken. Im SGB II-Bereich stagniert die Quote bei 4,2 %, nachdem sie zwischenzeitlich sogar leicht auf 4,3 % gestiegen war. Dieser Trend deckt sich mit der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Personen in den Bedarfsgemeinschaften. Es ist davon auszugehen, dass die Bedarfsgemeinschaften/Personen im SGB II-Bereich in 2012 nicht Zahl der oder nur geringfügig sinken wird. Diese Prognose deckt sich mit der Aktualisierung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Typisierung der SGB-II-Träger. Das IAB stuft das Jobcenter Euskirchen nicht mehr in den Typ 6: Ländliche Gebiete in Westdeutschland mit durchschnittlichen Rahmenbedingungen sondern in den Typ 7: 5 Vorwiegend ländliche Gebiete in West- und Ostdeutschland mit leicht unterdurchschnittlicher Arbeitsmarktlage. Auf dem Arbeitsmarkt im Kreis Euskirchen werden aufgrund der Struktur der Unternehmen insbesondere Fachkräfte mit einer Berufsausbildung bzw. ungelernte Mitarbeiter mit relativ geringen Anforderungen beschäftigt. Der geringe Anteil der höher Qualifizierten (6,8 %) an allen Beschäftigten geht einher mit einem sehr geringen Anteil an Beschäftigten in Forschung und Entwicklung. Die FuE-Quoteliegt mit 2,1% weit unter dem Bundesdurchschnitt von 11,9% (vgl. Prognos: Wirtschaftliches Entwicklungskonzept für den Kreis Euskirchen, 2011). Die Prognos AG hat in ihrem Zukunftsatlas Branchen mit hohem Beschäftigungspotential identifiziert und für den Kreis Euskirchen nicht nur einen unterdurchschnittlichen Beschäftigungsanteil in diesen Branchen (EU 23,2%, NRW 25,1%, D 26,0%) sondern auch ein geringeres Wachstum festgestellt und kommt daher zu dem Schluss: „Bei unverändertem Entwicklungstrend würde der Kreis Euskirchen zukünftig an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Regionen verlieren.“ (Prognos, Endbericht 2011, S. 36). Nach Einschätzung des gemeinsamen Arbeitgeberservice Euskirchen (AGS) ist weiterhin eine Nachfrage nach Arbeitskräften in fast allen Branchen festzustellen. Dabei sind folgende Berufsfelder hervorzuheben (in Klammern ggfs. auftretende Besonderheiten): š Alten-, Kranken- und Gesundheitspfleger, Heilerziehungspfleger (insbesondere examinierte Kräfte in diesen Bereich sind kaum vorhanden. In Verbis entsprechend verschlüsselte Stellengesuche stehen meist aus gesundheitlichen Gründen oder wegen mangelnder Mobilität und Flexibilität insbes. in der mobilen Altenpflege dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung) š Fachkräfte im Metall und sonstigen produzierenden und verarbeitenden Branchen(Metallbauer, Mechatroniker, Konstruktionsmechaniker, Maschinenbediener etc., motivierte Industriemechaniker, Helfer in diesen Bereichen, Schweißerkenntnisse können hilfreich sein; aufgrund der Kosten dieser Weiterbildung wären stellenorientierte Weiterbildungen anzustreben) š Fachkräfte in Handel- und Reparatur von Kraftfahrzeugen und –teilen (im Kreis Euskirchen große Nachfrage, da ein großes metallverarbeitendes Unternehmen viele Einstellungen aus diesem Bereich vornimmt, wegen Metalltarifvertrag und deutlich besserer Vergütung wechseln die Kfz6 Mechatroniker von den kleinen Werkstätten in dieses Unternehmen, die Nachfrage wird daher auch in diesem Bereich bleiben) š Fachkräfte im Baubereich (Dachdecker, Anlagenmechaniker, Tischler, Zimmerer etc., hohe Anteil an ausgeschriebenen Ausbildungen, A-SteA können zum Teil mangels Eignung der Bewerber nicht besetzt werden. Von den Bewerbern wird hohes Maß an Mobilität erwartet) š Arbeitnehmerüberlassung (Insbesondere für die Kunden des JC interessant) Hinsichtlich der Verknüpfung der Instrumente des § 16 a SGB II und der §§ 16, 16 b-f SGB II verfolgt der Kreis Euskichen einen laufenden Optimierungsprozess zur Verbesserung der Koordination und Vernetzung der kommunalen Eingliederungsleistungen (Kinderbetreuung, Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung). Arbeitsplatzangebot und Pendlerstruktur Der Kreis Euskirchen ist traditionell geprägt durch einen Mangel an Arbeitsplätzen und ist deshalb immer schon eine Auspendlerregion gewesen. Dieser Trend hat sich von 1987 bis 2006 noch weiter verstärkt. Die Zahl der Auspendler ist in diesem Zeitraum von 18.722 auf 32.992 gestiegen. Zudem hat sich die Zahl der Pendler innerhalb des Kreises von 17.383 auf 30.874 ebenfalls nahezu verdoppelt. Dies erfordert von den Beschäftigten (und auch den Arbeitsuchenden) ein hohes Maß an Mobilität. Dies ist oft nur mit dem privaten Pkw umzusetzen, da der ÖPNV vielfach den Anforderungen an die Arbeitswelt, insbesondere bei Schichtdienst, nicht gerecht wird. Die Auspendler finden ihren Arbeitsplatz vor allem in der Stadt Köln (11.331), im Rhein-Erft-Kreis (8.127), im Rhein-Sieg-Kreis (4.776) und in der Stadt Bonn (4.521). Die Pendlerbewegung nach Aachen spielt nur eine geringe Rolle, obwohl der Kreis Euskirchen den Kammerbezirken Aachen zugeordnet ist. In den Regierungsbezirk Düsseldorf pendeln dagegen täglich 1.388 Personen aus dem Kreis Euskirchen (Stand 2009, BA-Statistik). Positive Pendlersalden gibt es mit dem Kreis Düren und Rheinland-Pfalz. Zukünftige Herausforderungen Auch der Kreis Euskirchen ist von der demografischen Entwicklung betroffen, mit einer insgesamt abnehmenden Einwohnerzahl, der Zunahme der älteren und gleichzeitigem Rückgang der jüngeren Bevölkerung. Diese Entwicklung wird den Fachkräftemangel verstärken. 7 Den hierdurch bedingten Herausforderungen stellt sich der Kreis Euskirchen und hat einen Demografieprozess eingeleitet, in dem aktiv die politischen Vertreter im Kreis Euskirchen, die Verwaltung sowie alle von der demografischen Entwicklung betroffenen Akteure (Institutionen/Verbände/Arbeitgeber etc.) im Kreis Euskirchen in den definierten Handlungsfeldern einbezogen sind. 2. Abschnitt: Grundlagen § 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner Das Land Nordrhein-Westfalen und der kommunale Träger des Jobcenters des Kreises Euskirchen setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die in § 3 vereinbarten Zielaussagen erreicht werden. Das MAIS NRW wird bei festgestellten und vom Vereinbarungspartner aufgezeigten Unstimmigkeiten bei den für die Zielvereinbarung relevanten Daten und Kennzahlen eine Klärung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales herbeiführen. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Zielindikator ist eine Kennzahl, die ein definiertes Ziel messbar macht. (2) Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Interpretation der Kennzahlen. (3) Für die weitere Bestimmung der Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen findet die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 12.08.2010 (BGBl. I S. 1152) Anwendung. 8 3. Abschnitt: Ziele für das Jobcenter des Kreises Euskirchen § 3 Ziele Der kommunale Träger des Jobcenters des Kreises Euskirchen verfolgt mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II die Erreichung folgender Ziele: I. Verbesserung von Leistungsprozessen 1. Personalentwicklung Der Kreis Euskirchen verfolgt das Ziel, einen stabilen und qualifizierten Personalkörper zu erlangen und einen bedarfsgerechten Einsatz der Personalressourcen in den Leistungsbereichen zu realisieren. Das Land unterstützt die Zielerreichung durch š Identifizierung konkreter Problemlagen und Entwicklung von Lösungsansätzen, š ggf. Unterstützung bei der Entwicklung von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten. II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 1. Verbesserung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (Ausbildung und Beschäftigung) Der Kreis Euskirchen verfolgt das Ziel, die Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Der Kreis ist dabei insbesondere interessiert an einer weiteren Übergangssysteme von der Schule in den Beruf. 9 Optimierung der Das Land unterstützt die Zielerreichung durch š die Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf, š praxisorientierten Informationsaustausch, š ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des MAIS NRW, š Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW, š Unterstützung der Jobcenter bei der Entwicklung frühzeitiger und passgenauer Eingliederungsstrategien für Jugendliche. 2. Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen Der Kreis Euskirchen unterstützt das Ziel der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Das Land unterstützt die Erhöhung der Frauenerwerbsquote im Hinblick auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Müttern durch nachhaltige Integration in sozialversicherungspflichtige existenzsichernde Beschäftigung durch folgende Maßnahmen: š praxisorientierten Informationsaustausch, š ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des MAIS NRW, š Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW z.B. zur Weiterentwicklung der Angebote zur Kinderbetreuung, š Entwicklung von Verfahren zur Analyse des Beschäftigungspotentials der Zielgruppe und zur Verbesserung der Erwerbs- und Berufsorientierung, š die Fachkräfteinitiative. 10 § 4 Dialoge zur Zielsteuerung Die vertragsschließenden Seiten führen zwei Zielsteuerungsdialoge im Jahr 2012. Unterjährige Abweichungen von den Rahmenbedingungen werden bei der Beurteilung der Zielerreichung berücksichtigt. Im Frühjahr 2013 erfolgt die Erörterung der Zielerreichung 2012. Düsseldorf, den Euskirchen, den 15.05.2012 Für das Ministerium für Arbeit, Für den Kreis Euskirchen Integration und Soziales NRW In Vertretung Dr. Wilhelm Schäffer Günter Rosenke 11