Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
185/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Situation Fröbelschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.09.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 185/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
05.09.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
Situation Fröbelschule
Beschlussentwurf:
Die Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, wird mit Beginn des Schuljahres
2013/2014 geschlossen. Die zu Beginn dieses Schuljahres verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden
je nach Elternwillen in Regelschulen oder nach Absprache mit der Stadt Brühl in die Pestalozzischule in
Brühl, Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung
und Sprache, überführt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Schülerzahl in der Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, betrug im Schuljahr
2004/2005 noch 103 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, im Schuljahr
2009/2010 nur noch 66, im Schuljahr 2010/2011 noch 57, im vergangenen Schuljahr 50 und im laufenden
Schuljahr noch 47. Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden es noch 41 sein.
In der Anlage sind die prognostizierten Schülerzahlen im Schuljahr 2012/2013 bzw. 2013/2014 in der Fröbelschule dargestellt.
Die schulfachliche Beratung bei der Bezirksregierung am 10.05.2012, an der neben der Verwaltung auch
Vertreter der Politik anwesend waren, hat ergeben, dass bei der Fröbelschule spätestens zum Schuljahr
2013/2014 Handlungsbedarf angesagt ist, da die Inklusion nicht mehr aufzuhalten ist und die Zahl der Förderschulen zum genannten Zeitpunkt minimiert wird. Die Regelschulen müssen sich in machbaren kleinen
Schritten darauf einstellen und umrüsten, da mittelfristig alle Förderschwerpunkte aufzufangen sind. Regelförderort soll zukünftig die Regelschule werden, es sei denn der Elternwille sagt etwas anderes.
Der Mindestfrequenzwert von mindestens 72 Schülerinnen und Schülern, die sich an einer Schule befinden
müssen, ist seit langem deutlich unterschritten.
Gemäss § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes beschließt der Schulträger über die Auflösung einer Schule im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung, Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung).
Gemäss § 76 des Schulgesetzes wirken Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf
örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten
rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere auch die Auflösung der Schule.
2. Lösung
Bereits im April dieses Jahres fand wegen der Situation in der Fröbelschule ein erstes Gespräch der Verwaltung mit der zuständigen Schulrätin und dem Fachbereichsleiter Schule, Jugend, Kultur und Sport der Stadt
Brühl, statt. Ein weiteres Gespräch ist mit der neuen Schulrätin für Förderschulen, Frau Claudia HaushälterKettner, und der Stadt Brühl für den 07.09.2012 terminiert.
Zur Lösung des Problems der Unterbringung der mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 verbleibenden 41
Kinder bietet sich eine Kooperation mit der Stadt Brühl an, die als städtische Förderschule die Pestalozzischule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung unterhält.
In der Pestalozzischule sind noch freie Kapazitäten vorhanden. Die Stadt Brühl geht davon aus, dass für den
Fall der Schließung der Fröbelschule eine Vereinbarung der beiden Städte mit Regelungen zum Kostenausgleich in Bezug auf Sach-, Betriebs- und Personalkosten geschlossen werden müsste.
Nach Auffassung der Verwaltung könne allenfalls eine Vereinbarung in Bezug auf Schülerfahrkostenersatz
opportun sein. Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung gilt für die Übernahme der Schülerfahrkosten (notwendig, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen Schule in der Primarstufe 2 km und in
der Sekundarstufe I 3,5 km beträgt) das Schulträger- und nicht das Wohnsitzprinzip. Vereinbarungen zwischen öffentlichen Schulträgern, die Kostentragung im Innenverhältnis abweichend zu regeln, ist zulässig.
Sie sind der oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. Derartige Vereinbarungen kommen u. a. in Betracht, wenn ein Schulträger schulische Fördermaßnahmen oder besondere Unterrichtsangebote anbietet,
die die anliegenden Schulträger mit entlasten.
Die Betriebskosten laufen auch nach Schließung der Fröbelschule ab dem Schuljahr 2013/2014 für das
Schulgebäude weiter, da die Dependance der Maria-Montessori-Schule aus Brühl, Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mit zwei Abschlussklassen entsteht und auch die Kindertagesstätte im Gebäude untergebracht ist.
Die Sekretariatsstunden werden sich in Brühl bei der Übernahme der Fröbelschulkinder unter Berücksichtigung weiterer Schülerrückläufigkeit und Unterbringung in Regelschulen durch die Inklusion kaum erhöhen.
Die Hauptschule könnte je nach Elternwillen auch Kinder der Fröbelschule aufnehmen.
Die Schulsekretärin, die für die Fröbelschule mit 7,5 Wochenstunden eingesetzt ist, hat noch einen Zeitvertrag bis zum Ende des laufenden Schuljahres.
Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden nur noch zwei Kinder in der OGS-Betreuung sein, die die
Pestalozzischule in Brühl auch sicherstellen könnte. Die Organisation der Betreuung in der OGS Fröbelschule erfolgt durch Kooperation mit dem Bereich Jugendhilfe der Stadt. Es werden im laufenden Schuljahr noch
neun Kinder betreut. Die Personalkosten für eine hierfür eingesetzte Jahrespraktikantin werden durch die
Landeszuweisung (1.890 € x 9 = 17.010 €) gedeckt.
Nach entsprechender Beschlussempfehlung des Schulausschusses an den Stadtrat zur Auflösung der Fröbelschule mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wird die Schulkonferenz der Fröbelschule entsprechend
beteiligt.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.