Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 240/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 240/2012) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 240/2012) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 240/2012) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 240/2012)

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 185/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Situation Fröbelschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.09.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 185/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 05.09.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Rat Betreff: Situation Fröbelschule Beschlussentwurf: Die Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, wird mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 geschlossen. Die zu Beginn dieses Schuljahres verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden je nach Elternwillen in Regelschulen oder nach Absprache mit der Stadt Brühl in die Pestalozzischule in Brühl, Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache, überführt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Schülerzahl in der Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, betrug im Schuljahr 2004/2005 noch 103 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, im Schuljahr 2009/2010 nur noch 66, im Schuljahr 2010/2011 noch 57, im vergangenen Schuljahr 50 und im laufenden Schuljahr noch 47. Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden es noch 41 sein. In der Anlage sind die prognostizierten Schülerzahlen im Schuljahr 2012/2013 bzw. 2013/2014 in der Fröbelschule dargestellt. Die schulfachliche Beratung bei der Bezirksregierung am 10.05.2012, an der neben der Verwaltung auch Vertreter der Politik anwesend waren, hat ergeben, dass bei der Fröbelschule spätestens zum Schuljahr 2013/2014 Handlungsbedarf angesagt ist, da die Inklusion nicht mehr aufzuhalten ist und die Zahl der Förderschulen zum genannten Zeitpunkt minimiert wird. Die Regelschulen müssen sich in machbaren kleinen Schritten darauf einstellen und umrüsten, da mittelfristig alle Förderschwerpunkte aufzufangen sind. Regelförderort soll zukünftig die Regelschule werden, es sei denn der Elternwille sagt etwas anderes. Der Mindestfrequenzwert von mindestens 72 Schülerinnen und Schülern, die sich an einer Schule befinden müssen, ist seit langem deutlich unterschritten. Gemäss § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes beschließt der Schulträger über die Auflösung einer Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung). Gemäss § 76 des Schulgesetzes wirken Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere auch die Auflösung der Schule. 2. Lösung Bereits im April dieses Jahres fand wegen der Situation in der Fröbelschule ein erstes Gespräch der Verwaltung mit der zuständigen Schulrätin und dem Fachbereichsleiter Schule, Jugend, Kultur und Sport der Stadt Brühl, statt. Ein weiteres Gespräch ist mit der neuen Schulrätin für Förderschulen, Frau Claudia HaushälterKettner, und der Stadt Brühl für den 07.09.2012 terminiert. Zur Lösung des Problems der Unterbringung der mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 verbleibenden 41 Kinder bietet sich eine Kooperation mit der Stadt Brühl an, die als städtische Förderschule die Pestalozzischule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung unterhält. In der Pestalozzischule sind noch freie Kapazitäten vorhanden. Die Stadt Brühl geht davon aus, dass für den Fall der Schließung der Fröbelschule eine Vereinbarung der beiden Städte mit Regelungen zum Kostenausgleich in Bezug auf Sach-, Betriebs- und Personalkosten geschlossen werden müsste. Nach Auffassung der Verwaltung könne allenfalls eine Vereinbarung in Bezug auf Schülerfahrkostenersatz opportun sein. Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung gilt für die Übernahme der Schülerfahrkosten (notwendig, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen Schule in der Primarstufe 2 km und in der Sekundarstufe I 3,5 km beträgt) das Schulträger- und nicht das Wohnsitzprinzip. Vereinbarungen zwischen öffentlichen Schulträgern, die Kostentragung im Innenverhältnis abweichend zu regeln, ist zulässig. Sie sind der oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. Derartige Vereinbarungen kommen u. a. in Betracht, wenn ein Schulträger schulische Fördermaßnahmen oder besondere Unterrichtsangebote anbietet, die die anliegenden Schulträger mit entlasten. Die Betriebskosten laufen auch nach Schließung der Fröbelschule ab dem Schuljahr 2013/2014 für das Schulgebäude weiter, da die Dependance der Maria-Montessori-Schule aus Brühl, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mit zwei Abschlussklassen entsteht und auch die Kindertagesstätte im Gebäude untergebracht ist. Die Sekretariatsstunden werden sich in Brühl bei der Übernahme der Fröbelschulkinder unter Berücksichtigung weiterer Schülerrückläufigkeit und Unterbringung in Regelschulen durch die Inklusion kaum erhöhen. Die Hauptschule könnte je nach Elternwillen auch Kinder der Fröbelschule aufnehmen. Die Schulsekretärin, die für die Fröbelschule mit 7,5 Wochenstunden eingesetzt ist, hat noch einen Zeitvertrag bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden nur noch zwei Kinder in der OGS-Betreuung sein, die die Pestalozzischule in Brühl auch sicherstellen könnte. Die Organisation der Betreuung in der OGS Fröbelschule erfolgt durch Kooperation mit dem Bereich Jugendhilfe der Stadt. Es werden im laufenden Schuljahr noch neun Kinder betreut. Die Personalkosten für eine hierfür eingesetzte Jahrespraktikantin werden durch die Landeszuweisung (1.890 € x 9 = 17.010 €) gedeckt. Nach entsprechender Beschlussempfehlung des Schulausschusses an den Stadtrat zur Auflösung der Fröbelschule mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wird die Schulkonferenz der Fröbelschule entsprechend beteiligt. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben.